Unterschied der verschiedenen politischen wahlmöglichkeiten

Will der Bundestag etwas beschließen, braucht er dafür die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Grundgesetz nichts anderes vorschreibt (Artikel 42). In der Regel stimmen die Abgeordneten mit Handzeichen ab. In der dritten Lesung von Gesetzen (> Gesetzgebung) erheben sie sich von ihren Plätzen, wenn sie einem Gesetzentwurf zustimmen, ihn ablehnen oder sich enthalten wollen. Ist das Ergebnis nicht eindeutig, kann die Abstimmung durch einen Hammelsprung wiederholt werden. Zu einer namentlichen Abstimmung kommt es vor allem bei politisch umstrittenen Fragen. Namentlich abgestimmt werden muss auch dann, wenn eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten dies verlangen.

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In Deutschland gilt Inklusives Wahlrecht für alle Menschen. Jeder Mensch hat das Recht zu wählen. Jede Stimme hat den gleichen Wert. Hier gibt es weitere Informationen zum Wahlrecht und zu Wahlen.

Unterschied der verschiedenen politischen wahlmöglichkeiten

Deutschland ist ein aus 16 Ländern bestehender Bundesstaat und eine parlamentarische Demokratie. Wahlen sind die Grundpfeiler einer Demokratie – aber was heißt das eigentlich?

Bei einer Wahl entscheiden die Menschen nicht direkt über politische Fragen, sondern sie entscheiden sich für Abgeordnete. Diese Abgeordneten oder auch Volksvertreter*innen entscheiden dann ohne Weisung nach eigenem Gewissen (freies Mandat). Sie vertreten die Menschen des Landes – zusammengeschlossen in Fraktionen – in der Volksvertretung, dem sogenannten Parlament.

Je mehr Stimmen eine Fraktion bei einer Wahl erhält, desto stärker ist ihre Position im Parlament. Darum ist jede einzelne Stimme (oder auch Wahlbeteiligung) bei einer Wahl sehr wichtig.

Diese Fraktionen sind aktuell im Parlament, dem Bundestag, vertreten: 

  • CDU/CSU
  • SPD
  • AfD
  • FDP
  • Die Linke
  • Bündnis 90/Die Grünen

Jede Fraktion hat eine eigene politische Ausrichtung, obwohl es auch Überschneidungen gibt. Vor einer Wahl sollte sich jede Wählerin und jeder Wähler darüber informieren, welche Fraktion sie oder ihn im Parlament am besten vertreten würde.

Hinweis: Die Bildung von Fraktionen im Parlament unterliegt Regeln und bietet verschiedene Vorteile. In der Regel bilden sich Fraktionen durch Abgeordnete einer einzelnen Partei heraus, die dann die Ziele der Partei über die Fraktion in das Parlament tragen.

Parteien sind ein zentraler Bestandteil des politischen Systems in Deutschland. In Parteien schließen sich Menschen mit gleichen (politischen) Überzeugungen zusammen. Die Gründung von Parteien ist im Grundgesetz verankert, während das Parteiengesetz die entstandenen Parteien reguliert. Parteien, die genügend Wählerstimmen erhalten, sind als Fraktionen im Parlament vertreten.

Weitere Informationen zu Wahlen, zum Wahlkampf und zu Wahlmöglichkeiten gibt es auf unserer Wahl-Hilfe-Seite in Leichter Sprache.

Unterschied der verschiedenen politischen wahlmöglichkeiten

Wahlassistenz, also die Unterstützung beim Wahlvorgang selbst, ist erlaubt. Allerdings darf jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wahlfälschung ist bei Wahlen verboten

Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter oder eine Vertreterin anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig. Wenn die Entscheidung, wo das Kreuz gesetzt wird, nicht vom Wahlberechtigten ausgeht oder sie durch eine missbräuchliche Einflussnahme erfolgte, handelt es sich um Wahlfälschung. Wahlfälschung ist strafbar

  • Wahlassistenz, das steht in § 14 Absatz 5 Bundeswahlgesetz, ist nur möglich, wenn der oder die Wahlberechtigte nicht lesen kann oder wegen einer Behinderung an der Abgabe der Stimme gehindert ist.
  • Die Hilfestellung bei der Wahl darf nur technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung sein. Hierfür ist jetzt auch die Begleitung in die Wahlkabine möglich. Eine andere Möglichkeit für die assistiert durchgeführte Wahl ist die Briefwahl. Allerdings darf auch bei der Briefwahl nicht für die wahlberechtigte Person gewählt werden.
  • Das wäre Wahlfälschung und ist strafbar nach § 107 a StGB. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt beziehungsweise verändert oder wenn ein Interessenkonflikt bei der Hilfsperson besteht.

  • Wahlfälschung: es wird unbefugt für jemanden gewählt
  • Wahlassistenz: es wird nur Hilfestellung beim Verstehen der Wahlunterlagen geleistet
    • Zum Beispiel kann man erklären, welche Parteien oder Personen auf dem Zettel stehen oder man hilft beim technischen Ankreuzen.
    • Die Entscheidung, wo das Kreuz gesetzt wird, bleibt aber beim Wahlberechtigten.

Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden (27 Abs. 1 BWahlO). Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen „beliebigen“ Person bedienen (§ 57 BWahlO gilt entsprechend). Es ist also nicht erforderlich, dass die rechtliche Betreuer*in dies tut. Dies gilt auch, weil die Wahl ein höchstpersönliches Recht ist. Die Wahlberechtigte kann daher selbst entscheiden und aussuchen, wer sie bei der Wahl und eben auch bei der Beantragung des Wahlscheins unterstützen soll.

Unterschied der verschiedenen politischen wahlmöglichkeiten

Es gab lange Zeit sogenannte Wahlrechtsausschlüsse. Das bedeutet, dass Menschen aus bestimmten Gründen von Wahlen ausgeschlossen werden. In Deutschland waren das bis 2019 (entgegen der Vorgaben der UN-BRK) mehr als 85.000 volljährige Menschen mit Behinderung.

Schon lange forderte die Lebenshilfe, dass dieses Unrecht ein Ende haben muss. Am 16. Mai 2019 hat der Bundestag die Wahlausschlüsse von Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten aus dem Bundeswahlgesetz gestrichen. Seitdem düfen alle Menschen wählen und es gilt Inklusives Wahlrecht für alle.

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© Bundesvereinigung Lebenshilfe

Mehr als 750 Verbände, Initiativen und Einrichtungen aus den Bereichen der Behindertenhilfe und der Sozialen Psychiatrie unterstützten im Superwahljahr 2021 die Aktion "WIR für Menschlichkeit und Vielfalt". Damit zeigten sie gemeinsam klare Haltung gegen Rassismus und Rechtsextremismus und setzten sich für eine menschliche und lebenswerte Zukunft für alle ein.

Gegen Ausgrenzung und Diskriminierung

Die Aktion "WIR für Menschlichkeit und Vielfalt" setzte ein Zeichen gegen jegliche Ideologie der Ungleichwertigkeit von Menschen. Sie ist entstanden, weil durch das Auftreten von Parteien wie der Alternative für Deutschland (AfD) und anderer rechter Bewegungen Ausgrenzung und Diskriminierung wieder an der Tagesordnung sind. Das ist nicht hinnehmbar und muss aufhören. Mehr über die Aktion, ihre Ziele und die Unterstützer*innen gibt es hier:

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