Show Thema Lohnsteuer ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps Jedem ist sicherlich bekannt, dass der Unterschied zwischen Netto- und Bruttogehalt im wesentlichen aus der Lohnsteuer und den Sozialabgaben liegt. Doch wie hoch ist bei Ihrem Gehalt die anfallende Lohnsteuer? Nutzen Sie unseren Lohnsteuerrechner, um Ihre individuelle Lohnsteuer Belastung zu berechnen.
Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Lohnsteuer
Berufstätige Ehepartner können zwischen zwei Steuerklassen-Kombinationen wählen: IV/IV oder III/V. Die Kombination IV/IV lohnt sich, wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen. Bei unterschiedlich hohen Einkommen empfiehlt sich für den Partner mit dem höheren Einkommen Steuerklasse III, während der weniger verdienende Partner nach dem ungünstigeren Satz der Klasse V besteuert wird.Auf die Höhe der letztlich zu zahlenden Einkommenssteuer wirkt sich das nicht aus, letztendlich zahlt man gleich viel. Aber es macht natürlich einen Unterschied, ob die Ehepartner schon im Jahresverlauf geringere Abzüge haben oder sich diese später über die die Einkommensteuererklärung zurückholen müssen. Bei der Entscheidung, ob die Steuerklassen-Kombination IV/IV oder III/V günstiger ist, hilft unser Berechnungsprogramm zur Steuerklassenwahl. Die Steuerklasse IV mit FaktorIm Jahr 2013 wurde für Ehepaare außerdem eine dritte Kombinationsmöglichkeit eingeführt: das sogenannte Faktorverfahren sieht vor, dass Ehepartner eine Besteuerung entsprechend des Anteils beantragen können, den sie zum Familieneinkommen beitragen. Das Faktorverfahren soll damit gewährleisten, dass bei jedem Ehegatten mindestens die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen berücksichtigt werden. Wer beispielsweise nur 25 Prozent zur gemeinsamen Einkommen beiträgt, braucht dann auch nur 25 Prozent der gemeinsamen Lohnsteuer zahlen.Die neue Möglichkeit rentiert sich vor allem für Ehepartner mit einem größeren Gehaltsunterschied. Diese haben bisher häufig die Steuerklassenkombination III/V gewählt, mussten aber teilweise dennoch nach Erhalt des Steuerbescheids noch Steuern nachzahlen.
Was ist der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer? Dienstag, 22.08.2017 | 14:56
Gehupft wie gesprungen, beides ist ärgerlich und lästig – so denken viele Bürger über die Einkommen- und Lohnsteuer. Tatsächlich ist jedoch die Einkommensteuer wesentlich umfassender als die Lohnsteuer.
Der Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer ist gravierend, aber erstaunlich wenigen bekannt. Als Arbeitnehmer zahlen Sie Lohnsteuer, und zwar zwangsläufig: Ihr Arbeitgeber führt die Steuer, die auf Ihr Arbeitsentgelt anfällt, automatisch an das zuständige Finanzamt ab. Die Lohnsteuer stellt dabei eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer dar. Wenn Sie weitere Einkünfte beziehen, zum Beispiel aus einer selbstständigen Tätigkeit, sind diese natürlich auch steuerpflichtig. Sie müssen dafür Einkommensteuer zahlen – allerdings existiert hier kein Automatismus wie bei der Lohnsteuer aus einem angestellten Arbeitsverhältnis. Vielmehr müssen Sie selbst oder ein von Ihnen beauftragter Steuerberater die Höhe der Einkommensteuer berechnen sowie diese an das Finanzamt melden und überweisen, beziehungsweise von diesem einziehen lassen. All dies ist innerhalb der geltenden gesetzlichen Fristen zu erledigen. Einkommen- und Lohnsteuer sind keine Synonyme, die denselben Sachverhalt bezeichnen. Vielmehr ist die Lohnsteuer eine besondere Form der Einkommensteuer und bildet aus diesem Grund einen Teil von ihr. Der Unterschied der beiden Steuerformen ist wichtig, wenn Sie zu den Steuerpflichtigen gehören, die Einkünfte aus anderen Quellen als aus abhängiger Erwerbstätigkeit beziehen. Die Steuerpflicht für alle EinkunftsartenDas deutsche Steuerrecht sieht vor, dass Einkünfte, die Sie hierzulande erzielen, zu versteuern sind. Dieser Grundsatz gilt unabhängig von der Art der Einkünfte, ob es sich dabei um Ihr Gehalt aus einer unbefristeten Vollzeitstelle, um den Lohn für Gelegenheitsarbeiten oder um Zinsen und Dividenden aus Ihrem Sparkapital beziehungsweise Miete für Ihr Ferienhäuschen handelt. Hinweis: Diese Pflicht zur Steuerzahlung leitet sich unmittelbar aus dem Postulat der Gerechtigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung ab. Die Einkommensteuer fällt auf die Einkünfte natürlicher Personen an. Dabei bemisst sich ihre Höhe durch die Anwendung des jeweiligen Steuertarifs auf die Bemessungsgrundlage. Das hört sich allerdings sehr viel komplizierter an, als es tatsächlich ist. Der Steuertarif stellt den individuellen Steuersatz dar, der von der Höhe Ihrer gesamten Einkünfte sowie Ihrem Familienstand (ledig oder verheiratet) abhängt. In Deutschland herrscht ein progressives Steuersystem, sodass Steuerpflichtige mit geringem Einkommen einen niedrigeren Steuersatz zahlen müssen als Personen mit hohen Einkünften. Die Bemessungsgrundlage berechnet sich aus der Summe der Einkünfte abzüglich von Minderungsbeträgen. Bei diesen Abzügen kann es sich zum Beispiel um Freibeträge, Werbungskosten oder Entlastungsbeträge handeln. Die Einkommensteuer je nach Haushaltstyp
Hinweis: Rentner, deren Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmte Grenze übersteigen, sind einkommensteuerpflichtig. Sie müssen jedes Jahr eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben. Ihre Renten gehören als wiederkehrende Leistungen zu den sonstigen Bezügen. Die Lohnsteuer fällt als spezielle Form der Einkommensteuer für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit an. Aus diesem Grund lautet auch die Bezeichnung des Formulars der Einkommensteuererklärung, in das Sie alle relevanten Informationen über Ihre Einkünfte aus Ihrem Arbeitsverhältnis eintragen, Anlage N. Die Lohnsteuer gehört zu den Quellensteuern. Das bedeutet, dass ihr Abzug sofort bei der Auszahlung der Vergütung erfolgt. Der Arbeitgeber haftet neben dem Arbeitnehmer für die Lohnsteuer. Er ist dazu verpflichtet, bei jeder Gehalts-und Lohnzahlung die Höhe der Steuer zu berechnen und diese an das Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig mit der Lohnsteuer erfolgt die Erhebung des Solidaritätszuschlages sowie je nach Konfessionszugehörigkeit der Kirchensteuer. Bei der Erhebung der Lohnsteuer werden verschiedene Steuerklassen sowie Freibeträge berücksichtigt. Dabei kommen sechs verschiedene Steuerklassen infrage, die von den familiären Verhältnissen abhängig sind. So fallen Ledige zum Beispiel regelmäßig unter die Steuerklasse I. Tipp: Wenn Sie im Vorhinein wissen möchten, wie viel Geld Ihnen netto bei einem bestimmten Bruttogehalt bleibt, können Sie einfach einen praktischen Brutto-Netto-Rechner nutzen. So lässt sich problemlos ermitteln, was von einer Lohnerhöhung oder einer Prämie tatsächlich am Ende in Ihrer Tasche ankommen wird. Im Video: So lassen sich Telefonkosten von der Steuer absetzenpxt |