Die gesetzlichen Bestimmungen bei einer Einreise mit Hund nach Holland orientieren sich an den verbindlichen Regelungen, die das EU-Parlament im Jahr 2003 für alle Mitgliedsländer festgelegt hat. Show
EU-Heimtierausweis mit ImpfvermerkenFür die Einreise mit Hund nach Holland benötigen Sie für Ihren Vierbeiner einen EU-Heimtierausweis mit gültigen Impfvermerken. Der Pass enthält eine detaillierte Beschreibung des Hundes, seinen Namen und die Adresse des Besitzers. Darüber hinaus werden vom Tierarzt alle Impfungen in das Dokument eingetragen. Zwingend vorgeschrieben in den Einreisebestimmungen mit Hund nach Holland ist eine gültige Tollwutschutzimpfung. Das Mindestalter für in Deutschland geimpfte Hunde beträgt drei Monate. Die letzte eingetragene Tollwutimpfung im Heimtierpass muss mindestens 21 Tage zurückliegen und der Hund muss nach den Empfehlungen des Herstellers des Präparates einen wirksamen Impfschutz besitzen. Den Eintrag in den Pass darf nur ein zugelassener Tierarzt vornehmen. Mikrochip oder Tätowierung zur Identifizierung des HundesÜber einen implantierten Mikrochip oder eine Tätowierung muss Ihr vierbeiniger Begleiter bei der Einreise nach Holland zweifelsfrei identifiziert werden können. Der Chip wird vom Tierarzt unter die Haut des Hundes implantiert und verbleibt in der Regel ein Leben lang an Ort und Stelle. Der Mikrochip weist dem Tier eine eindeutige Identifikationsnummer zu und kann mit einem entsprechenden Gerät ausgelesen werden. Eine Tätowierung ist bei der Einreise Hund Holland nur als Erkennungs- und Identifizierungsmerkmal zulässig, wenn der Vierbeiner vor dem 3. Juli 2011 markiert wurde. Einreise von Hundewelpen nach HollandIm Gegensatz zu vielen anderen Ländern in Europa dürfen in Ihren Urlaub im Ferienhaus mit Hund in Holland auch mit Welpen einreisen, die jünger als drei Monate sind, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Impfung ist für die Jungtiere nicht zwingend vorgeschrieben, allerdings müssen Sie einen gültigen EU-Heimtierausweis für den Hund mitführen und der Welpe muss über einen implantierten Mikrochip eindeutig zu identifizieren sein. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass der Hund seit seiner Geburt am gleichen Ort gehalten wurde und nicht mit Wildtieren in Kontakt gekommen ist, die unter Umständen Krankheiten übertragen. Alternativ wird der Welpe von seiner Mutter begleitet, die sämtliche Bestimmungen für die Einreise in die Niederlande erfüllt. Einreise mit Hund nach Holland: Keine Beschränkungen für bestimmte HunderassenAm 1. Januar 2009 wurde in den Niederlanden die sogenannte Regelung für aggressive Tiere (RAD) abgeschafft und außer Kraft gesetzt. In dieser Regelung wurde bestimmten als gefährlich eingestuften Hunderassen die Einreise nach Holland verwehrt. Mit dem Wegfall dieser Beschränkungen können alle Hunderassen uneingeschränkt in das Land einreisen, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Verhaltensregeln im Ferienhaus Urlaub mit Hund in HollandOffiziell herrscht in Holland an den Stränden der Nordseeküste und im öffentlichen Raum Leinenzwang. Allerdings verfügen zahlreiche Seebäder und Küstenorte über separat ausgewiesene Hundestrände, an denen die Vierbeiner ohne Leine im Sand und Wasser toben können. An vielen öffentlichen Badestränden sind Hunde darüber hinaus selbst in der Hauptsaison in angeleintem Zustand erlaubt. Außerhalb der Sommermonate werden frei laufende Hunde an den Stränden in der Regel toleriert und einige Gemeinden heben im Winterhalbjahr den Leinenzwang vollständig auf. Ihr Urlaub in Holland mit Hund verläuft ohne Probleme, wenn Sie die gesetzlichen EU-Vorschriften eingehalten und der Vierbeiner über den Mikrochip oder eine Tätowierung zweifelsfrei identifiziert werden kann. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Bitte bedenken Sie, dass sich die Bestimmungen und erforderlichen Vorkehrungen für die Einreise jederzeit ändern können. Aktuelle Informationen erhalten Sie auf auf den offiziellen Webseiten Ihres Reiselandes, wir empfehlen die der Botschaft des Königreichs der Niederlande in Berlin..
Bevor Sie Reisen nach Holland planen, sollten Sie immer zuerst den aktuellen Stand der Reisewarnungen prüfen. Über aktuelle Regelungen informieren die länderbezogenen Sicherheitshinweise des deutschen Auswärtigen Amtes. Hunde benötigen einen gültigen Europäischen Heimtierausweis, um in andere EU-Länder zu reisen. Dieser beinhaltet unter anderem eine Beschreibung des Hundes, Namen und die Adresse des Besitzers und die Einträge eines Tierarztes über eine gültigen Tollwutimpfung und ggf. sonstige Impfungen. Bei der Einreise muss eine aktuell noch gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden können, die mindestens 28 Tagen vor der Einreise nach Holland erfolgt sein sollte, wenn die Hunde nach Vollendung des dritten Lebensmonats geimpft wurde. Für Welpen, die vorher geimpft wurden, gilt die Gültigkeit drei Monate. Für länger als ein Jahr gültige Impfungen bei ausgewachsenen Hunden befragen Sie bitte gegebenenfalls Ihren Tierarzt für einen eindeutigen und gültigen Eintrag im Heimtierpass. Hunde müssen für die Einreise EU-weit mit einem unter der Haut implantierten elektronischen Chip (früher: Tätowierung) gekennzeichnet sein. Laut Auskunft der niederländischen Botschaft (Stand: 01/2013) ist dort neben dem Chip auch weiterhin eine Tätowierung als Identifikation erlaubt. Ansonsten gelten die veröffentlichten EU-Informationen zum Transport von Heimtieren. Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 ist am 1. Januar 2009 eingezogen worden und damit nicht mehr rechtsgültig. Zu Details und der aktuellen Handhabung bei der Einreise mit Listenhunden (sogenannten Kampfhunden) in Holland sollten sich Hundehalter bei Fragen an die Botschaft der Niederlande wenden. Weitere Infos zum Reisen mit Haustier bietet beispielsweise auch die niederländische Zollbehörde. (Alle Angaben ohne Gewähr) Einreise mit Hund im Auto - Geschwindigkeitsbegrenzungen in HollandDie meisten werden Ihren Urlaub mit Hund in Holland mit dem Auto antreten. Autofahrer müssen sich bei den erlaubten Geschwindigkeiten gegenüber Deutschland nicht allzu sehr umstellen. Die Höchstgeschwindigkeit auf den nationalen Schnellstraßen liegt zwischen 100 und 130 km/h. In Ortschaften liegt die erlaubte Geschwindigkeit in der Regel bei 50 km/h. Vorsicht bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Es sind relativ häufig Radarfallen installiert und auch Strafen für andere Verkehrsvergehen sind relativ hoch. So können Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Telefonieren während des Fahrens, alkoholisierte Autofahrten oder das Überfahren einer roten Ampel sich schnell auf mehrere hundert Euro addieren.
Für die Ferien mit Hund in den Niederlanden gelten die EU-Einreisebestimmungen für Hunde
Reisen mit WelpenHunde die jünger sind als 15 Wochen dürfen nicht einreisen:Welpen dürfen seit Anfang 2015 nur noch mit einer gültigen Tollwutimpfung reisen. Aus den Vorgaben für das Mindestalter (12 Wochen) und der Ausbildung des Impfschutzes (21 Tage) bedeutet dies, das Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen mitgenommen werden dürfen. Mit wie viel Hunden auf Reisen? Es dürfen maximal 5 Hunde auf Urlaubsreisen mitgenommen werden.Verbotene Hunderassen Weitere nützliche Informationen u.a. zur Leinenpflicht, Strandregeln oder ob Ihr Hund mit ins Restaurant darf, finden Sie in unseren Länderinformationen zu Urlaub mit Hund in den Niederlanden.
Unsere Reiseinformatione beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung kann durch travel4dogs nicht übernommen werden. Einreisebestimmungen (vor allem für bestimmte Hunderassen) können sich kurzfristig ändern. Halter einer als 'potentiell gefährlich' eingestuften Hunderasse empfehlen wir bei der Reiseplanung immer, noch einmal die aktuellen Einreiseinformationen der Botschaft Ihres Urlaubslandes zu kontrollieren. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. |