Bis wann muss der graue Führerschein umgeschrieben werden?

Vorbei die Zeiten, in denen ein Blick in den Führerschein pickelige Jugendbilder mit längst vergessenen Haarmoden lieferte. Bis zum 19. Januar 2033 müssen nach Vorgaben der Europäischen Union alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Damit will die EU eine europaweite Vereinheitlichung und Erhöhung der Fälschungssicherheit der Führerscheindokumente erreichen.   Vom Pflichtumtausch sind in Deutschland alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine betroffen. In den kommenden Jahren müssen damit bundesweit rund 43 Millionen Menschen ihr altes Führerscheindokument durch den neuen EU-Kartenführerschein ersetzen. Allein in Nordrhein-Westfalen geht es um nahezu zehn Millionen Dokumente. Um einen geordneten Ablauf dieses Prozesses sicher zu stellen, haben Bund und Länder eine zeitliche Staffelung zum Umtausch beschlossen, die am 18. März 2019 mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. Der Umtausch beginnt im Jahr 2022.   Zuständig für den Umtausch ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein. Eine neuerliche Prüfung oder ein Sehtest müssen nicht absolviert werden, denn die Fahrerlaubnis erlischt nicht, wohl aber die Gültigkeit des bisherigen Führerscheindokuments. Zur Erinnerung darf der alte (entwertete) Führerschein behalten werden. Die benötigten Informationen der ursprünglich ausstellenden Behörde werden intern auf dem Behördenweg zur Verfügung stehen, so dass sich die Betroffenen nicht selbst darum kümmern müssen. Der neue Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig.   Wann umgetauscht werden muss, richtet sich danach, ob ein grauer bzw. rosa Führerschein oder ein EU-Kartenführerschein vorliegt. Für Inhaber von „grauen oder rosa Lappen“, das sind die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheine, gilt eine Zeitstaffel, die sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers richtet. Führerscheininhaber mit Geburtsjahr vor 1953 brauchen nicht vorzeitig umzutauschen: sie müssen erst zum Stichtag 19. Januar 2033 den neuen Führerschein vorlegen.   Für Inhaber von EU-Kartenführerscheinen, wie sie ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, richtet sich der Zeitpunkt für den Umtausch nach dem Ausstellungsjahr. Das ergibt sich aus Feld 4a auf der Vorderseite des Kartenführerscheins.

Seit 01.01.1999 gibt es den neuen Kartenführerschein. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist europaweit einheitlich. Seit 19.01.2013 wird er nur noch befristet auf 15 Jahre ausgestellt. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen nach und nach in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden.

Dieser Umtausch muss bis zum 19.01.2033 abgeschlossen sein. Bei den bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa "Papier"-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers. Diese müssen demnach wie folgt umgetauscht werden:

  • Geburtsjahr vor 1953 bis 19.01.2033
  • Geburtsjahrgänge 1953-1958 bis 19.01.2022
  • Geburtsjahrgänge 1959-1964 bis 19.01.2023
  • Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis 19.01.2024
  • Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis 19.01.2025

Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 01.01.1999 und vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, endet die Umtauschfrist im Übrigen – abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – erst in den Jahren 2026 bis 2033.

Die Gültigkeit der neuen Führerscheine ist - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis (siehe hierzu auch Ausführungen zur Fahrerlaubnis für LKW und Busse unten) - auf 15 Jahre befristet, dann müssen sie erneuert werden.  

An der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Es wird lediglich der Führerschein als Nachweisdokument der Fahrerlaubnis umgetauscht. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.  

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich unabhängig vom Umtausch des Führerscheins bereits mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 bei den Fahrerlaubnissen für LKW und Busse (und entsprechende Kombinationen) Änderungen im Hinblick auf die Geltungsdauer ergeben haben.

Für weitere Informationen wird insofern auf die Leistungsbeschreibung "Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer" verwiesen (siehe unter "Verwandte Themen").

Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren ab 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union ersetzt werden.

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt werden. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Jede Inhaberin und jeder Inhaber eines älteren Führerscheins sollte sich rechtzeitig informieren, bis wann für sie oder ihn der Umtausch akut wird. Es ist eine große Herausforderung, gemäß den EU-Vorgaben die rund 43 Millionen betroffenen Führerscheine in Deutschland auszutauschen. Deswegen passiert der Austausch auch nicht auf einmal, sondern stufenweise.“

Führerscheinmuster in der EU vereinheitlichen

Je nach Umtauschfrist sollen sich Bürgerinnen und Bürger ab spätestens einem Jahr vor dem Ende der Gültigkeit ihres Führerscheins um dessen Umtausch kümmern. Dafür zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden. Betroffen sind Führerscheine die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden sowie Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden. Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld. 

Mit der Umtauschaktion setzt Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union (EU) aus dem Jahr 2006 um. Deren Ziel ist, die rund 100 unterschiedlichen Führerscheinmuster in der EU zu vereinheitlichen. Damit wird transparent, welche Fahrzeuge die Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis fahren dürfen. Außerdem soll der EU-Kartenführerschein Fälschungen vorbeugen. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Foto und der Name auf dem Führerschein aktuell sind und stets neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen angewandt werden.

Umtauschfristen für alte Papierführerscheine

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. Im Januar 2022 läuft zuerst die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden.

Der Umtausch der alten Führerscheine kann grundsätzlich auch deutlich vor dem Ende der Umtauschfristen erfolgen. Um die große Nachfrage gleichmäßig zu verteilen, sollten jedoch zuerst nur die zwischen 1953 und 1958 geborenen Inhaberinnen und Inhaber eines bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheins den Umtausch beantragen.

Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine

Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Das Ausstellungjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen. Zuerst läuft die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1999 und 2001 ihren Kartenführerschein erhielten.

Weitere Informationen zum Ablauf der Umtauschaktion – mit häufig gestellten Fragen und deren Antworten – finden Sie über folgenden Link:

Ministerium für Verkehr: Regeln und Strafen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Ende der alten Führerscheine ist längst beschlossen: Die ersten laufen im Januar 2022 ab. Die letzten sind dann im Januar 2033 nicht mehr gültig. Wer noch einen hat, sollte sich über seinen Stichtag informieren und rechtzeitig den checkkartengroßen Führerschein aus Plastik beantragen.
  • Probleme gab es immer wieder im EU-Ausland. Eigentlich sollen die Führerscheine dort ebenfalls noch bis zu den Stichtagen gültig sein. Polizisten wissen das aber offenbar nicht immer.
  • Die EU stellt im Internet eine Erklärung auf verschiedenen Sprachen zur Verfügung, die Sie ausdrucken und mitnehmen können.

Immer wieder wurden in den vergangenen Jahren bei Fahrzeugkontrollen in anderen EU-Staaten alte graue oder rosafarbene deutsche Führerschein beanstandet. Bisweilen musste sogar ein Bußgeld bezahlt werden. Dabei hat die Europäische Kommission vereinbart, alle in einem EU-Land gültig erworbenen nationalen Führerscheine gegenseitig anzuerkennen.

Um bei einer Polizeikontrolle jenseits der Grenzen auf die Übereinkunft hinweisen zu können, stellt die EU im Internet den Wortlaut der Erklärung in den Sprachen der Mitgliedsländer zur Verfügung:

Autofahrern, die in EU-Staaten unterwegs sind und noch nicht über einen checkkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik verfügen, empfehlen wir, den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung - wichtig sind die Artikel 1 und 2 - mitzunehmen.

Bleibt die Polizei im Ausland stur, werden Sie häufig kaum umhinkommen, eine Kaution zu zahlen. In diesem Fall sollten Sie darauf achten, dass auf dem Strafzettel sowohl der bezahlte Betrag als auch der Zahlungsgrund angegeben werden. Anschließend können Sie mit Hilfe eines Anwalts den Versuch unternehmen, den Bescheid anzufechten. Prüfen Sie aber, ob die Höhe des Bußgeldes den Aufwand lohnt.

Wer keinerlei Ärger riskieren und noch vor dem nächsten Urlaub seinen alten Führerschein in ein EU-Dokument umtauschen möchte, sollte sich rechtzeitig nach den Bearbeitungszeiten erkundigen. Je nach Wohnort kann die Wartezeit mehrere Wochen dauern.

Ende der alten Führerscheine beschlossen

Die Zeit der alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine läuft ab: Der Gesetzgeber hat inzwischen einen Stufenplan eingeführt, nach dem die alten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren. Je nach Ihrem Alter und dem Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins gelten unterschiedliche Stichtage. Die ersten alten Führerscheine laufen im Januar 2022 ab. Die letzten sind dann im Januar 2033 nicht mehr gültig.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.