Ab wann gilt die ffp2 maskenpflicht in baden württemberg

Bis zum 20. März sollte ein Großteil der Corona-Maßnahmen bundesweit wegfallen - sagt das geänderte Infektionsschutzgesetz. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hatten die Lockerungen aber bis zum 2. April verschoben. Jetzt ist klar, wie es hier danach weitergeht.

Die bundesweiten Corona-Regeln wurden weiter gelockert, der Bundestag hatte das Gesetz zum Infektionsschutz angepasst. Was bleibt, ist ein sogenannter Basis-Schutz - zum Beispiel die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen oder in Krankenhäusern. Andere bundesweite Maßnahmen, wie die Homeoffice-Pflicht oder der 3G-Nachweis in der Bahn fallen dafür seit dem 20. März weg.

Ein richtiger "Freedom Day", wie manche das genannt haben, war der 20. März aber nicht. Mehrere Bundesländer, darunter auch Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, haben bestimmte Lockerungen bis Anfang April aufgeschoben. Sowohl die baden-württembergische als auch die rheinland-pfälzische Landesregierung haben sich jetzt darauf geeinigt, dass ab dem 3. April fast alle Corona-Maßnahmen wegfallen.

Tschüss Maskenpflicht ab 3. April: Welche Corona-Regeln gelten in BW?

Ein paar Lockerungen gab es in Baden-Württemberg in den letzten Wochen schon. Komplett aufgehoben wurden die Maßnahmen aber bisher nicht. Die baden-württembergische Landesregierung hatte die im Gesetzentwurf des Bundes vorgesehene Übergangsfrist bis 2. April genutzt. Bis Anfang April bleiben die meisten Regeln, zum Beispiel auch die grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, also bestehen.

Ab dem 3. April fallen aber fast alle Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg weg - auch in Regionen mit hoher Inzidenz. Die Maskenpflicht in Innenräumen fällt dann weg, auch in Schulen. Ausnahme: Masken müssen noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Krankenhäusern oder Pflegeheimen getragen werden. Außerdem fallen Zugangsbeschränkungen wie die 3G-Regel weg.

Bis zum 3. April gelten diese Regeln:

Gastronomie, Mensen und Cafeterien3G, aktuell keine Sperrstunde, Kontaktdatenerfassung entfällt seit 9. Februar.Beherbergung (z.B. Hotels und Jugendherbergen)3G - für nicht geimpfte und nicht genesene Personen muss alle 3 Tage ein neuer Test vorgelegt werden.Clubs und DiscosUnter Auflagen wieder geöffnet: 2G+ und Maskenpflicht (Maskenpflicht entfällt auf der Tanzfläche).Private TreffenSeit dem 19. März keine Einschränkungen mehr.Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks, Bäder, Saunen…)3G, in Dampfbädern oder Ähnlichem: 2G.Körpernahe Dienstleistungen (außer medizinisch notwendige Behandlungen)3GEinzelhandelKeine Zutrittsbeschränkungen, aber weiterhin Maskenpflicht und Abstandsregeln.Öffentliche Verkehrsmittel3G mit FFP2-Maskenpflicht.Öffentliche Veranstaltungen, z.B. Konzerte3GSport in Sportstätten und Sportanlagen3GKultureinrichtungen (Museen, Bibliotheken...)3GReligiöse VeranstaltungenOhne Beschränkungen

Diese Corona-Regeln gelten gerade in RLP

Rheinland-Pfalz hatte sich bisher an den bundesweit geplanten Öffnungsschritten orientiert. Die geplanten Lockerungen ab dem 20. März wurden aber auch hier verschoben. Die aktuellen Corona-Regeln werden also laut der neuen Corona-Verordnung vom 18. März bis zum 2. April weiter gelten.

Ab Samstag wird es in Rheinland-Pfalz dann kaum noch Corona-Regeln geben, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. Die Maskenpflicht gilt dann nur noch in Bus, Bahn, Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. Außerdem wird es genau wie in Baden-Württemberg auch keine strengeren Regeln für sogenannte Hotspots geben. In Schulen soll es ab Montag zwei Mal pro Woche die Möglichkeit eines Corona-Tests geben.

Diese Corona-Regeln gelten in RLP bis zum 2. April:

Gastronomie, Mensen und Cafeterien3G, keine Maskenpflicht (außer bei Abholung)Hotels und Jugendherbergen3G, Test alle 72 StundenClubs und Discos2G+, keine MaskenpflichtPrivate TreffenKeine Kontaktbeschränkungen mehrFreizeiteinrichtungen (Freizeitparks, Minigolfanlagen, Zoos, Schwimmbäder, Themen, Saunen...)3GKörpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik, Fußpflege etc.)3G, Maskenpflicht, wenn die Art der Dienstleistung es zulässtEinzelhandelMaskenpflicht, sonst keine weiteren Maßnahmen.Öffentliche VerkehrsmittelMaskenpflichtVeranstaltungen mit weniger als 2.000 Personen3GKeine Kapazitätsgrenzen mehr.

Keine Maskenpflicht, wenn feste Plätze eingenommen werden oder beim Essen/Trinken.

Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Personen2GKeine Kapazitätsgrenzen mehr.

In Innenräumen gilt die Maskenpflicht.

Sport (Anlagen)3G, unabhängig davon, ob drinnen oder draußenKultureinrichtungen (Kinos, Zirkusse, Museen etc.)3G

Ab Sonntag fallen die meisten Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg weg – wie die Maskenpflicht und 3G-Regel. Auch die Hotspot-Regeln des Bundes kommen nicht zum Zug.

Lange hat sich die baden-württembergische Landesregierung dagegen gestemmt – jetzt streicht sie ab 3. April fast alle Corona-Schutzmaßnahmen.

Die Hotspot-Regeln des Bundes werden in Baden-Württemberg also nicht angewandt. Denn die grün-schwarze Landesregierung bezweifelt im Gegensatz zu Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dass diese Regeln vor Gericht standhalten könnten.

Baden-Württemberg

Die BW-Landesregierung will nicht auf die umstrittene Hotspot-Regel im Infektionsschutzgesetz zurückgreifen. Damit fallen am 3. April Regeln wie Maskenpflicht und 3G.  mehr...

Kretschmann: in Innenräumen freiweillig Masken tragen

Nur im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), in Kliniken oder Arztpraxen gilt auch nach dem 3. April noch eine Maskenpflicht.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bittet die Menschen in Baden-Württemberg, in Innenräumen trotzdem noch freiwillig Masken zu tragen, um sich selbst und andere zu schützen. Und er setzt darauf, dass die Corona-Pandemie auch nach dem Wegfall der meisten Schutzmaßnahmen beherrschbar bleibt.

Ich rechne mal optimistisch damit, dass es nicht aus dem Ruder läuft, aus saisonalen Gründen.

Diese Corona-Verordnung in BW gilt noch bis 2. April

In Baden-Württemberg gilt seit dem 19. März bis einschließlich 2. April eine Übergangsregelung der Corona-Verordnung. Das war nötig geworden, weil das Infektionsschutzgesetz in seiner jetzigen Form ausläuft.

Die Regeln bis zum 2. April im Überblick:

Keine privaten Kontaktbeschränkungen mehr

In Baden-Württemberg sind die Kontaktbeschränkungen für private Treffen komplett weggefallen – das gilt auch für Ungeimpfte.

Hier gilt die Maskenpflicht

Die allgemeine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen gilt im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und im Einzelhandel. Auch in Schulen und in Kitas soll zumindest in der Übergangsfrist noch Maske getragen werden.

Corona-Tests in Schulen, betriebliche Maßnahmen

Die Corona-Tests an den Schulen in Baden-Württemberg sind angepasst. So gibt es nur noch zwei statt wie bisher drei Tests pro Woche.

Arbeitgeber können selbst betriebliche Hygienekonzepte und Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen – je nach regionalem Infektionsgeschehen.

3G in Gastronomie und weiteren Bereichen

Geimpft, genesen, getestet – laut der neuen Corona-Verordnung gilt die 3G-Regel noch in der Gastronomie. Außerdem für Besuche von Veranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Sportvereine und auch in Saunen.

Clubs unter 2G-Plus-Bedingungen geöffnet

Clubs und Diskotheken sind unter strengen Auflagen (2G+) geöffnet. Rein kommt nur, wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich ein negatives Testergebnis hat. Es werden Schnelltests und PCR-Tests akzeptiert. Wichtig: Auch Geboosterte brauchen einen negativen Test.

Außerdem gilt die Maskenpflicht – mit folgenden Ausnahmen: Die Maske kann beim Essen, Trinken und auf der Tanzfläche abgenommen werden.

Veranstaltungen und Fußballspiele

Bei Veranstaltungen gibt es für die Besucheranzahl keine Obergrenzen mehr. Fußballspiele können vor ausverkauftem Publikum angepfiffen werden – allerdings unter Einhaltung der 3G-Regeln.

Die Politik lockert schrittweise die Corona-Regeln. Die Inzidenzen erreichen neue Höchststände. Alle Infos dazu hier!  mehr...