Wer nicht Vollzeit arbeiten kann oder will, steht mitunter vor der Frage, ob ein Minijob oder eine Teilzeitstelle das Richtige für ihn ist. Wir erklären, wie sich die Modelle unterscheiden und welches sich für wen eignet. Show Geld verdienen, ohne Steuern und Abgaben zahlen zu müssen, klingt verlockend. Und mit einem Minijob ist das auch machbar. Doch wie lohnenswert ist es wirklich, einer geringfügigen Beschäftigung nachzugehen? Wäre ein Teilzeitjob nicht die bessere Alternative? Wir erklären, wie sich Minijob und Teilzeit unterscheiden, was für und was gegen die beiden Modelle spricht und was vor allem Frauen bedenken sollten. Teilzeit oder Minijob: Was ist der Unterschied?Arbeitsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Teilzeit und Minijob. Auch eine geringfügige Beschäftigung wie der Minijob ist eine Teilzeitbeschäftigung. Sozialrechtlich gibt es aber schon Unterschiede. Denn wer maximal 450 Euro im Monat verdient, ist nicht sozialversicherungspflichtig. Minijobber müssen lediglich Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Davon können sie sich aber befreien lassen. Kranken- und pflegeversichert sind Minijobber nicht. Auch haben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Mehr dazu lesen Sie hier. Verdienen Sie mehr als 450 Euro im Monat oder 5.400 Euro im Jahr, gelten Sie nicht mehr als Minijobber und müssen Sozialabgaben leisten. Bis zur Verdienstgrenze von 1.300 Euro zahlen Sie allerdings reduzierte Beiträge. Das nennt sich dann Midijob, eine weitere Spielart der Teilzeitbeschäftigung. Dabei gilt: Je näher Sie mit Ihrem Verdienst an die Obergrenze rücken, desto stärker gleichen sich die Abgaben an die regulären Beitragssätze an. Nehmen Sie in Teilzeit mehr als den steuerlichen Grundfreibetrag ein, werden neben den Versicherungsbeiträgen auch Steuern fällig. Was ist besser – Teilzeit oder Minijob?Das kommt darauf an, was Sie mit Ihrer Arbeit bezwecken. Sind Sie bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt und suchen eine zusätzliche Einnahmequelle, bietet sich ein Minijob an, weil keine Sozialabgaben anfallen. Auch Menschen, die noch nicht oder nicht mehr voll im Berufsleben stehen, wie Studierende, Schüler oder Rentner können über einen Minijob nachdenken. Wer allerdings im erwerbsfähigen Alter ist, sollte sein Geld nicht ausschließlich per Minijob verdienen. Minijobbern droht die AltersarmutDenn er bringt Ihnen mit der Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat keine finanzielle Sicherheit. Schon gar nicht langfristig: Denn bei einem solchen Niedriglohn dürfte es nicht nur unmöglich sein, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen, Sie erwerben auch nur einen sehr geringen gesetzlichen Rentenanspruch. Lesen Sie hier, wie Sie Teilzeit und Minijob kombinieren können. Lassen Sie sich als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien, haben Sie überhaupt keine Ansprüche aus dieser Beschäftigung. Die Altersarmut ist programmiert. Ist der Minijob Ihre einzige Verdienstquelle, sind Sie zudem nicht kranken- und pflegeversichert. Sie müssen sich anderweitig krankenversichern – zum Beispiel freiwillig gesetzlich oder privat oder über eine beitragsfreie Familienversicherung. Auch gibt es kein Arbeitslosengeld und bei Schwangerschaft lediglich ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 Euro. Sobald Sie 450,01 Euro verdienen, kommen Sie hingegen in den Genuss von Sozialleistungen:
Zudem stehen die Chancen auf die Rückkehr in einen Vollzeitjob bei Beschäftigungen oberhalb der Minijob-Grenze deutlich besser. Minijobs haben laut einer Studie des Familienministeriums hingegen eine "schnell einsetzende und hohe Klebewirkung". Sprich: einmal Minijob, fast immer Minijob. Lohnt sich Teilzeit oder Minijob mehr?Ein Problem bei der Entscheidung zwischen Teilzeit oder Minijob: Finanziell lohnen sich mehr Arbeitsstunden nicht immer. Denn vom zusätzlichen Verdienst bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben oft kaum etwas übrig. "Das Zusammenwirken im deutschen Steuer-, Abgaben- und Transfersystem trägt dazu bei, dass viele Frauen und Mütter sowie zahlreiche Beschäftigte insbesondere im Niedriglohnsektor in Kleinstjobs, geringfügiger Beschäftigung oder Teilzeit mit niedriger Stundenzahl gefangen sind – ein Mehr an Arbeit lohnt sich finanziell häufig nicht", heißt es in einer Studie des Ifo-Instituts im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Zwar gibt es demnach keine Konstellation, in der der Staat den kompletten Hinzuverdienst einkassiert, je nach Ihrer persönlichen und familiären Situation wird der Mehraufwand eines Teilzeitjobs aber nicht angemessen honoriert. Ein Beispiel aus der Studie zeigt das:
Für Mütter kommt bei Teilzeitjobs, die über einen Minijob hinausgehen, erschwerend hinzu, dass sie aufgrund der längeren Arbeitszeit mehr Geld für Kinderbetreuung ausgeben müssen. Zumindest bei Teilzeitstellen im Niedriglohnsektor geht die Rechnung dann gar nicht mehr auf. Verwendete Quellen:
ich weiß, dass man als Aushilfe nicht mehr als 450€ verdienen darf, mehr nicht. -Ich weiß nicht mal, ob Vollzeit gleich Festangestellt bedeutet :-D 2. Darf man eigentlich Festangestellte sein, obwohl man keine Ausbildung dazu hat? Oder was sind die Voraussetzungen, die man erfüllen muss ...komplette Frage anzeigen
1. Vollzeit: Max. bis acht Stunden täglich und bis 48 Stunden wöchentlich. Fünf-Tage-Woche oder Sechs-Tage-Woche. Die tägliche Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. 2. Teilzeit: Arbeitszeit geringer als unter 1. aufgeführt. Kann je nach Vereinbarung an weniger als fünf oder sechs Arbeitstagen, oder weniger als acht täglichen Arbeitsstunden ausgeübt werden. 3. Aushilfe bzw. 450-Euro-Job: Aushilfen werden in Notfällen oder zur Überbrückung von vorübergehenden Engpässen eingestellt und werden in der Regel auf der Basis eines 450-Euro-Jobs abgeschlossen. Wenn die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450 € überschritten wird, wie in den Bereichen Vollzeit und Teilzeit der Arbeitnehmer beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Je nach Höhe des Arbeitsentgeltes und dem Familienstand wie bei 1. und 2. Lohnsteuerpflicht entstehen. Alle Arbeitsverträge können befristet oder unbefristet vereinbart werden.
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Eine Aushilfe kann in Vollzeit oder auch in Teilzeit oder eben auch als Minijob arbeiten. Sie kann fest eingestellt sein und auch befristet. Eine Ausbildung ist keine Voraussetzung für eine Festanstellung. Verdienen kann eine Aushilfe soviel sie wegtragen kann, falls es soviel gibt :-) Nur im Minijob ist eine Verdienstgrenze gegeben.
Bei einem "Minijob" - 450,-- Euro und einem Mindeststundenlohn von 8,50 Euro arbeitest Du maximal knapp 53 Stunden monatlich. Jeder Arbeitgeber kann Dich auch als ungelernte Kraft unbefristet beschäftigen. Dafür mußt Du keine "Voraussetzungen" erfüllen.
Aushilfe wird nur eingestellt für Arbeitsspitzen, wie bei Urlaubs- und krankheitsvertrettungen. Teilzeit ist mindestens 18 Std. die Woche bis zu 30Std. Vollzeit ab 30 Std - 40 Std.
Haupt und Minijob. Kann der AG den Beschäftigungsstatus einsehen? Hallöchen liebe Leute! Meine Frage ist etwas spezieller. Ich habe einen Haupt und Nebenjob (Mini). Im Hauptjob arbeite ich neuerdings 40 Std./Woche, 8 Std./Tag, Mo-Fr. Im Nebenjob 8 Std./Woche. Laut Definition im Arbeitszeitgesetzt darf ich maximal 10 Std. am Tag arbeiten d.h. zusätzlich 2 Std./Tag oder eben ganze 8 Std. am Samstag, da der Sonntag als Ruhetag gilt. Als ich meinen Arbeitsvertrag beim zweiten Arbeitgeber (Nebenjob) unterschrieben habe, war ich im Hauptjob als Teilzeiter (30 Std./Woche) angestellt. Nun ist es so, dass sich meine Stunden erhöht haben, so dass mein Status nun von Teilzeit zu Vollzeit übergegangen ist. Melde ich es dem zweiten Arbeitgeber, würde dies zur Folge haben, dass mich dieser nur noch am Samstag einteilen darf, da 2 Std. an einem Tag nicht realisierbar sind. Dazu ist er nicht bereit. Nun zu meiner Frage; Vorneweg, ich weiß, es verstößt gegen das Arbeitszeitgesetz und ich weiß, ich muss es melden. Das ist auch nicht die Frage. Ist es möglich, dass der zweite Arbeitgeber einsehen kann, dass sich mein Beschäftigungsstatus von Teilzeit zu Vollzeit geändert hat? Die Minijob-Grenze wird eingehalten und brav auf Steuerklasse 6 abgerechnet. Wie wird sowas kontrolliert? Aufgrund des 450€ Jobs werden ja gegenüber dem Finanzamt keine Angaben gemacht. Wie sieht es aber mit der Versicherung aus? Versichert bin ich ja über meinen ersten AG. Hat jemand von euch eventuell Ähnliches durchgemacht? Nachtrag: Beide wissen voneinander. Nur weiß der Minijob Arbeitgeber nicht, dass sich meine Stunden erhöht haben. |