Aus welchen teilen besteht das grundgesetz der bundesrepublik deutschland

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Verfassung

Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 in der jeweils aktuellen Fassung ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Aus welchen teilen besteht das grundgesetz der bundesrepublik deutschland

Quelle: Henning Schacht

Das Grundgesetz (GG) wurde im Jahre 1949 zunächst bewusst als provisorische Regelung der staatlichen Grundordnung geschaffen. Mit dem Begriff „Grundgesetz“ sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich um ein Provisorium handele. Es sollte einer angestrebten Wiedervereinigung nicht im Wege stehen. Inhaltlich enthielt und enthält das Grundgesetz aber sämtliche Merkmale einer Verfassung, die sich inzwischen in über 60 Jahren Staatspraxis bewährt hat.

Das Grundgesetz: Ein Verfassungsprovisorium

Für die angestrebte Wiedervereinigung Deutschlands hatte das Grundgesetz in seiner früheren Fassung zwei Wege vorgesehen. Zum einen den Beitritt anderer Teile Deutschlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Art. 23 GG (alte Fassung, a.F.), zum anderen die Möglichkeit des Beschlusses einer neuen Verfassung durch das deutsche Volk nach Art. 146 GG (a.F.).

Im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 haben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik beschlossen, die Wiederherstellung der staatlichen Einheit auf der Grundlage des Art. 23 GG a.F. zu vollziehen. Diese Entscheidung haben die Parlamente beider deutscher Staaten mit Zweidrittelmehrheit bestätigt.

Nach dem Einigungsvertrag wurde die Präambel des Grundgesetzes neugefasst. Darin wird klargestellt, dass mit der in freier Selbstbestimmung vollendeten Einheit und Freiheit Deutschlands das Grundgesetz für das gesamte deutsche Volk gilt. Auch Art. 146 GG in der neuen Fassung stellt dies klar.

Änderungen des Grundgesetzes

Das heißt nicht, dass das Grundgesetz stets so bleibt, wie es 1949 von der Parlamentarischen Versammlung beschlossen wurde: Das Verfahren zur Änderung des Grundgesetzes ist in Art. 79 GG geregelt.

Nach Art.79 Abs. 1 Satz 1 GG kann das Grundgesetz nur durch ein Gesetz geändert werden. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates (Art. 79 Abs. 2 GG). Grundlegende Prinzipien der Verfassung sind allerdings einer Änderung nach diesem Verfahren entzogen (Art. 79 Abs. 3 GG).

Unzulässige Änderungen des Grundgesetzes sind:

  • die Gliederung des Bundes in den Ländern
  • die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung
  • die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze

Zu den zentralen Grundsätzen gehören der vom Grundsatz der Menschenwürde umfasste Kerngehalt der Grundrechte und die Staatsstrukturprinzipien wie z. B. das Demokratieprinzip, der Grundsatz der Gewaltenteilung und grundlegende Elemente des Rechts- und Sozialstaatsprinzips.

Als Verfassungsorgane werden die obersten Bundesorgane bezeichnet, deren Aufgaben und Befugnisse in der Verfassung, also durch das Grundgesetz (GG), bestimmt sind.

Ständige Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland sind:

  • der Deutsche Bundestag (Art. 38 bis Art. 48 GG)
  • der Bundesrat (Art. 50 bis Art. 53 GG)
  • der Bundespräsident (Art. 54 bis Art. 61 GG)
  • die Bundesregierung (Art. 62 bis Art. 69 GG)
  • das Bundesverfassungsgericht (Art. 93, Art. 94, Art. 99 und Art. 100 GG)

Der Gemeinsame Ausschuss (Art. 53a GG) und die Bundesversammlung (Art. 54 GG) sind sog. nichtständige Verfassungsorgane.

Aus welchen teilen besteht das grundgesetz der bundesrepublik deutschland

Aufbau des Grundgesetzes (© Zerbor - Fotolia.com)

Das Grundgesetz [GG] ist die in der Bundesrepublik Deutschland geltende Verfassung. Es steht deshalb über sämtlichen anderen Gesetzen. Es beinhaltet insbesondere die Grundrechte sowie Regelungen zum Staatsorganisationsrecht.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Präambel

I.            Die Grundrechte

II.          Der Bund und die Länder

III.         Der Bundestag

IV.         Der Bundesrat

IV a.      Gemeinsamer Ausschuss

V.          Der Bundespräsident

VI.         Die Bundesregierung

VII.       Die Gesetzgebung des Bundes

VIII.      Die Ausführung der Bundesgesetze und der Bundesverwaltung

VIII a.   Gemeinschaftsaufgaben

IX.         Die Rechtsprechung

X.          Das Finanzwesen

X a.        Verteidigungsfall

XI.         Übergangs- und Schlussbestimmungen

Allgemeines zum Aufbau des Grundgesetzes

Das deutsche Grundgesetz beginnt mit der Präambel, also einer Einleitung zur Verfassung. Die Präambel des Grundgesetzes lautet wie folgt:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Nach der Präambel folgen die einzelnen Artikel, die bis Art. 146 GG durchnummeriert sind. Aufgrund der Unterartikel umfasst das Grundgesetz aktuell jedoch insgesamt 202 Artikel. Von diesen 2002 Artikeln sind mittlerweile aber bereits fünf Artikel wieder aufgehoben (Art. 49, Art. 59a, Art. 74a, Art. 75 und Art. 142a GG) sowie vier weitere sind ganz oder teilweise Zeitablauf oder Vollzug gegenstandslos (Art. 132, Art. 136, Art. 137 und Art. 144 GG). Im Anhang des Grundgesetzes befinden sich gem. Art. 140 GG fünf weitergeltende Artikel der Weimarer Reichsverfassung (Art. 136, Art. 137, Art. 138, Art. 139 und Art. 141 WRV).

Zu beachten ist außerdem, dass die einzelnen Artikel des Grundgesetzes in aller Regel keine amtlichen Überschriften haben.

In Art. 1 bis 19 GG finden sich die Grundrechte, etwa der Schutz der Menschenwürde, das Recht der freien Meinungsäußerung, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit etc.

In Art. 20 bis 37 GG befinden sich sodann allgemeine Regelungen zu Bund und Länder. Es folgen Regelungen etwa zum Bundestag (Art. 38 bis 49 GG), zum Bundesrat (Art. 50 bis 53 GG etc.), zum Bundespräsidenten (Art. 54 bis 61 GG) oder zur Bundesregierung (Art. 62 bis 69 GG). In diesen Artikeln wird bspw. Wahl, Zusammensetzung, Aufgaben etc. geregelt.

Die Gesetzgebung der Bundesregierung ist sodann in den Art. 70 bis 82 GG geregelt.

Regelungen zur Bundesverwaltung finden sich sodann in den Art. 83 bis 91 GG.

Die Rechtsprechung auf Bundesebene, aber auch allgemein geltende Regelungen) hierzu (etwa die Unabhängigkeit der Richter finden sich in den Art. 92 bis 104 GG.

Es folgen sodann Regelungen zum Finanzwesen (Art. 104a bis 115 GG).

Regelungen zum Verteidigungsfall wurden erst nachträglich in das Grundgesetz aufgenommen und finden sich nun in den Art. 115a bis l GG.
[Lesen Sie dazu weiterführend auch folgende Ratgeber: „Inlandseinsatz: Darf man die Bundeswehr im Inland einsetzen?“ sowie „Bündnisfall: Was ist eigentlich Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag?“]

Letztlich folgen Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 116 bis 146 GG) sowie der Anhang (Art. 136 bis 141 WRV).

Im Einzelnen isst das Grundgesetz also wie folgt aufgebaut:   [Stand: 30.11.2016]

[Beachten Sie, es handelt sich bei den hier angegebenen Bezeichnungen der einzelnen Artikel nicht um amtliche Überschriften, s.o.]

Präambel

I. Die Grundrechte

Artikel 1

Schutz der Menschenwürde, Menschenrechte, Grundrechtsbindung

Artikel 2

Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person

Artikel 3

Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung

Artikel 4

Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, Kriegsdienstverweigerung

Artikel 5

Recht der freien Meinungsäußerung, Medienfreiheit, Informationsfreiheit, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit

Artikel 6

Ehe, Familie, Elternrecht

Artikel 7

Schulwesen

Artikel 8

Versammlungsfreiheit

Artikel 9

Vereinigungsfreiheit, Koalitionsfreiheit

Artikel 10

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis

Artikel 11

Freizügigkeit

Artikel 12

Berufsfreiheit, Schutz vor Zwangsarbeit

Artikel 12a

Dienstverpflichtungen, Wehrersatzdienst

Artikel 13

Unverletzlichkeit der Wohnung, Großer Lauschangriff, Hausdurchsuchung

Artikel 14

Eigentum, Erbrecht, Enteignung

Artikel 15

Sozialisierung, Überführung in Gemeineigentum

Artikel 16

Ausbürgerung, Auslieferung

Artikel 16a

Asylrecht

Artikel 17

Petitionsrecht

Artikel 17a

Möglichkeit der Einschränkung bestimmter Grundrechte für Wehr- und Ersatzdienstleistende sowie durch Gesetze, die der Verteidigung dienen

Artikel 18

Verwirkung von Grundrechten

Artikel 19

Einschränkung von Grundrechten, Grundrechtsträger, Rechtsschutz (Zitiergebot, Wesensgehaltsgarantie)

Der Bund und die Länder

Artikel 20

Bundesstaat, Sozialstaat, Demokratie, Republik, Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Vorbehalt des Gesetzes und Vorrang des Gesetzes), Widerstandsrecht

Artikel 20a

Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen

Artikel 21

Politische Parteien

Artikel 22

Bundeshauptstadt, Bundesflagge

Artikel 23

Verwirklichung der Europäischen Union sowie Beteiligung des Bundesrates und der Bundesregierung (sog. Europa-Artikel)

Artikel 24

Kollektives Sicherheitssystem

Artikel 25

Allgemeines Völkerrecht als Bestandteil des Bundesrechts

Artikel 26

Verbot des Angriffskrieges

Artikel 27

Handelsflotte

Artikel 28

Verfassung der Länder; Selbstverwaltungsgarantie

Artikel 29

Neugliederung des Bundesgebietes

Artikel 30

Staatlichkeit und Zuständigkeit der Länder

Artikel 31

Vorrang des Bundesrechts

Artikel 32

Auswärtige Beziehungen

Artikel 33

Staatsbürgerliche Gleichheit, hergebrachte Grundsätze des Beamtenrechts

Artikel 34

Staatshaftung

Artikel 35

Rechtshilfe, Amtshilfe

Artikel 36

Bundesbeamte

Artikel 37

Bundeszwang

Der Bundestag

Artikel 38

Wahl

Artikel 39

Wahlperiode, Selbstorganisation

Artikel 40

Bundestagspräsident, Stellvertreter

Artikel 41

Wahlprüfung

Artikel 42

Öffentlichkeit der Bundestagssitzungen, Mehrheiten im Bundestag

Artikel 43

Anwesenheitspflicht und -recht der Bundesregierung

Artikel 44

Untersuchungsausschüsse

Artikel 45

Ausschuss für die Europäische Union

Artikel 45a

Ausschüsse für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung

Artikel 45b

Wehrbeauftragter

Artikel 45c

Petitionsausschuss

Artikel 45d

Parlamentarisches Kontrollgremium

Artikel 46

Immunität und Indemnität der Abgeordneten

Artikel 47

Zeugnisverweigerungsrecht der Abgeordneten

Artikel 48

Wahlurlaub, Benachteiligungsverbot, Reisekostenfreiheit

Artikel 49

aufgehoben

Der Bundesrat

Artikel 50

Aufgaben, Vertretung der Gliedstaaten

Artikel 51

Zusammensetzung

Artikel 52

Präsident des Bundesrates, Stellvertreter, Mehrheiten, Europakammer

Artikel 53

Anwesenheitsrecht und -pflicht der Bundesregierung

Gemeinsamer Ausschuss

Artikel 53a

Zusammensetzung, Wahlen

Der Bundespräsident

Artikel 54

Bundesversammlung, Staatsoberhaupt

Artikel 55

Berufs- und Gewerbeverbot

Artikel 56

Amtseid

Artikel 57

Vertretung des Bundespräsidenten

Artikel 58

Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder Bundesminister

Artikel 59

Völkerrechtliche Vertretung des Bundes, Völkerrechtliche Verträge

Artikel 59a

aufgehoben

Artikel 60

Ernennung der Bundesrichter, Bundesbeamten und Offiziere, Begnadigungsrecht

Artikel 61

Präsidentenanklage wegen vorsätzlicher Rechtsverletzung

Die Bundesregierung

Artikel 62

Zusammensetzung der Bundesregierung

Artikel 63

Wahl des Bundeskanzlers

Artikel 64

Ernennung der Bundesminister

Artikel 65

Richtlinien der Politik, Eigenverantwortlichkeit der Bundesminister

Artikel 65a

Befehls- und Kommandogewalt

Artikel 66

Berufs- und Gewerbeverbot

Artikel 67

Konstruktives Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler

Artikel 68

Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages

Artikel 69

Vertretung des Bundeskanzlers

Die Gesetzgebung des Bundes

Artikel 70

Gesetzgebung des Bundes und der Länder

Artikel 71

Ausschließliche Gesetzgebung

Artikel 72

Konkurrierende Gesetzgebung

Artikel 73

Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung

Artikel 74

Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung

Artikel 74a

aufgehoben

Artikel 75

aufgehoben

Artikel 76

Gesetzesvorlagen

Artikel 77

Verfahren bei Gesetzesbeschlüssen

Artikel 78

Zustandekommen von Bundesgesetzen

Artikel 79

Änderungen des Grundgesetzes (sog. Ewigkeitsklausel)

Artikel 80

Erlass von Rechtsverordnungen

Artikel 80a

Spannungsfall

Artikel 81

Gesetzgebungsnotstand

Artikel 82

Verkündung und Inkrafttreten der Gesetze

Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung

Artikel 83

Grundsatz der Länderexekutive

Artikel 84

Länderverwaltung und Bundesaufsicht

Artikel 85

Bundesauftragsverwaltung durch die Länder

Artikel 86

Bundeseigene Verwaltung

Artikel 87

Gegenstände der Bundeseigenen Verwaltung

Artikel 87a

Streitkräfte

Artikel 87b

Bundeswehrverwaltung

Artikel 87c

Bestimmungen über Erzeugung und Nutzung der Kernenergie

Artikel 87d

Luftverkehrsverwaltung

Artikel 87e

Eisenbahnen des Bundes

Artikel 87f

Post und Telekommunikation

Artikel 88

Bundesbank

Artikel 89

Bundeswasserstraßen

Artikel 90

Bundesautobahnen und Bundesstraßen

Artikel 91

Abwehr von Gefahren für den Bestand des Bundes

Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 91a

Mitwirkungsbereiche des Bundes bei Länderaufgaben

Artikel 91b

Bildungsplanung und Forschungsförderung

Artikel 91c

Informationstechnische Systeme

Artikel 91d

Leistungsvergleich

Artikel 91e

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Rechtsprechung

Artikel 92

Gerichtsorganisation

Artikel 93

Bundesverfassungsgericht, Zuständigkeit

Artikel 94

Bundesverfassungsgericht, Zusammensetzung

Artikel 95

Oberste Gerichtshöfe des Bundes

Artikel 96

Bundesgerichte

Artikel 97

Unabhängigkeit der Richter

Artikel 98

Rechtsstellung der Richter

Artikel 99

Verfassungsstreit innerhalb eines Landes

Artikel 100

Verfassungswidrigkeit von Gesetzen

Artikel 101

Ausnahmegerichte

Artikel 102

Abschaffung der Todesstrafe

Artikel 103

Justizgrundrechte

Artikel 104

Rechtsgarantien bei Freiheitsentziehung

Das Finanzwesen

Artikel 104a

Aufgabenverteilung, Lastenverteilung

Artikel 104b

Finanzhilfen für bedeutsame Investitionen der Länder

Artikel 105

Gesetzgebungsrecht

Artikel 106

Verteilung des Steueraufkommens und des Ertrages der Finanzmonopole

Artikel 106a

Bundeszuschuss für öffentlichen Personennahverkehr

Artikel 106b

Länderanteil an der Kraftfahrzeugsteuer

Artikel 107

Finanzausgleich, Ergänzungszuweisungen

Artikel 108

Finanzverwaltung

Artikel 109

Haushaltswirtschaft in Bund und Ländern

Artikel 109a

Haushaltsnotlagen

Artikel 110

Haushaltsplan des Bundes

Artikel 111

Ausgaben vor Etatgenehmigung

Artikel 112

Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben

Artikel 113

Ausgabenerhöhungen; Einnahmeminderungen

Artikel 114

Rechnungslegung; Bundesrechnungshof

Artikel 115

Kreditbeschaffung

Verteidigungsfall

Artikel 115a

Feststellung des Verteidigungsfalles

Artikel 115b

Übergang der Befehls- und Kommandogewalt vom Ressortminister auf den Bundeskanzler

Artikel 115c

Erweiterte Bundesgesetzgebungskompetenz

Artikel 115d

Vereinfachtes Bundesgesetzgebungsverfahren

Artikel 115e

Aufgaben des Gemeinsamen Ausschusses

Artikel 115f

Erweiterte Befugnisse der Bundesregierung

Artikel 115g

Stellung des Bundesverfassungsgerichts

Artikel 115h

Wahlperioden und Amtszeiten

Artikel 115i

Erweiterte Befugnisse der Landesregierungen

Artikel 115k

Geltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen des Verteidigungsfalls

Artikel 115l

Aufhebung von Maßnahmen und Beendigung des Verteidigungsfalls

Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 116

Begriff des „Deutschen“, nationalsozialistische Ausbürgerung

Artikel 117

Übergangsregelung zu Art. 3 Absatz 2 und Art. 11 GG

Artikel 118

Neugliederung der badischen und württembergischen Länder

Artikel 118a

Neugliederung Berlins und Brandenburgs

Artikel 119

Flüchtlinge und Vertriebene

Artikel 120

Kriegsfolge- und Sozialversicherungslasten, Ertragshoheit

Artikel 120a

Lastenausgleich

Artikel 121

Begriff der Mehrheit

Artikel 122

Bisherige Gesetzgebungskompetenzen

Artikel 123

Fortgeltung des alten Rechts

Artikel 124

Altes Recht auf dem Gebiet der ausschließlichen Gesetzgebung

Artikel 125

Altes Recht auf dem Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung

Artikel 125a

Fortgeltung von Bundesrecht, Ersetzung durch Landesrecht

Artikel 125b

Fortgeltung von Bundesrecht, abweichende Regelungen durch die Länder

Artikel 125c

Fortgeltung von Bundesrecht auf dem Gebiet der Gemeindeverkehrsfinanzierung und der sozialen Wohnraumförderung

Artikel 126

Streit über das Fortgelten des alten Rechts

Artikel 127

Recht des Vereinigten Wirtschaftsgebietes

Artikel 128

Fortbestehen von Weisungsrechten

Artikel 129

Fortgeltung von Ermächtigungen zu Rechtsverordnungen

Artikel 130

Überleitung von Verwaltungs- und Rechtspflegeeinrichtungen

Artikel 131

Frühere Angehörige des öffentlichen Dienstes

Artikel 132

Ausschluss aus dem öffentlichen Dienst
(gegenstandslos durch Zeitablauf)

Artikel 133

Rechtsnachfolge, Vereinigtes Wirtschaftsgebiet

Artikel 134

Rechtsnachfolge in das Reichsvermögen

Artikel 135

Vermögen bei Änderung des Gebietsstandes

Artikel 135a

Verbindlichkeiten des Reichs und anderer Körperschaften

Artikel 136

Erster Zusammentritt des Bundesrates
(gegenstandslos durch Zeitablauf)

Artikel 137

Wählbarkeit von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes
(Absätze 2 und 3 gegenstandslos durch Zeitablauf)

Artikel 138

Süddeutsches Notariat

Artikel 139

Entnazifizierungsvorschriften

Artikel 140

Übernahme von Glaubensbestimmungen der Weimarer Reichsverfassung [WRV]

Artikel 141

Ausnahmeregelung zum Religionsunterricht (sog. Bremer Klausel)

Artikel 142

Grundrechte in Landesverfassungen

Artikel 142a

aufgehoben

Artikel 143

Sondervorschriften für neue Bundesländer und Ost-Berlin

Artikel 143a

Übergangsvorschriften für Bundeseisenbahnen

Artikel 143b

Umwandlung der Deutschen Bundespost

Artikel 143c

Übergangsvorschriften wegen Wegfalls der Finanzhilfen durch den Bund

Artikel 143d

Übergangsvorschriften im Rahmen der Konsolidierungshilfen

Artikel 144

Ratifizierung des Grundgesetzes
(gegenstandslos durch Vollzug)

Artikel 145

Inkrafttreten des Grundgesetzes

Artikel 146

Geltungsdauer des Grundgesetzes

Anhang

Artikel 136 WRV

Religionsunabhängigkeit von Rechten und Pflichten

Artikel 137 WRV

Religionsgesellschaften

Artikel 138 WRV

Staatsleistungen, Kirchengut

Artikel 139 WRV

Sonn- und Feiertagsruhe

Artikel 141 WRV

Religiöse Handlungen in öffentlichen Anstalten


Aus welchen teilen besteht das grundgesetz der bundesrepublik deutschland