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In Antwort auf mo_12245736 Also...Grundsätzlich ab 18. Außmahmen: Nase (Stecker), Lippenbändchen und OhrlochSonst mit Einversrtändiniserklärung der Eltern Lg Darf ich das dann schon oder erst mit 14 oder 15? 1 -Gefällt mir Also generell glaube ich machen die meisten piercer das erst ab 14 Jahren und da muss ein erziehungsberechtigter mitkommen.Bei meinem piercer war es so ab 14 muss ein elternteil mitkommen und ab 16 reichen der ausweis und eine schriftliche einwilligung. Es gibt aber wohl auch welche, die jemanden mit 12 schon ein piercing stechen.. Musst du dich einfach umhören und wenn deine eltern es erlauben und mitkommen dürfte es glaube ich keine probleme geben.. 10 -Gefällt mir
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14 -Gefällt mir Bei Piercer im laden muss du mindestens 14 Jahre alt sein,und denn geht das auch nur mit der einwilligun deiner eltern. 2 -Gefällt mir
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In Antwort auf mo_12245736 Also...Grundsätzlich ab 18. Außmahmen: Nase (Stecker), Lippenbändchen und OhrlochSonst mit Einversrtändiniserklärung der Eltern Lg Darf ich das dann schon oder erst mit 14 oder 15? 1 -Gefällt mir
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Ich habe selber mehrere und durfte es auch erst ab 16 stechen lassen. 2 -Gefällt mir
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In Antwort auf akim_12747262 Haay. 3 -Gefällt mir
Ab wann kann man sich piercen lassen?
Gesetzliche Regelung:Diese Regelungen erfolgen gemäß den Vorgaben der BGBI. II 261. Nr. 1 vom 21. Juli 2008 in Verbindung mit BGBI. II 141. §2 (1) vom 14. Februar 2003, welche wir strikt einhalten müssen und wollen. Im Detail: Das BGBI. II Nr. 261/2008 verlautbart, das man sich nur als mündig Minderjähriger Piercen lassen darf (ohne die Eltern wenn die zu erwartende Abheildauer unter 24 Tagen beträgt – entsprechende PIERCINGS siehe oben bei 3.) sonst mit Einwilligung eines Elternteil bzw. Erziehungsberechtigten (Vormund), was ab 14 Jahren der Fall ist. Mithin kann man allen Kindern unter 14 Jahren auch mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten KEIN Piercing stechen. Das das Schießen mit der Ohrlochpistole konkludent verboten ist ergibt sich aus den Gesetzestexten. Daher stechen wir alles ausschließlich mit der Nadel. Dies machen wir erst ab dem 14. Lebensjahr und somit nicht bei Kindern, denn so schreibt es das BGBl. II Nr. 141/2003 in Verbindung mit BGBl. II Nr. 261/2008 Absatz 1 vor. Das Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren, Fassung vom 07.09.2017 fasst den Sachverhalt in einem Dokument zusammen. Wir halten uns an die Ausübungsregeln Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende und die Anforderungen an die Betriebsräume Allgemeine Anforderungen an die Betriebsräume sowie die Vorschriften zur sachgemäßen Abfallentsorgung gemäß der Verordnung Abfälle aus dem medizinischen Bereich . Darüberhinaus dokumentieren wir die Mitarbeiter Gesundheit gemäß den Vorgaben zur Dokumentation zur Unterweisung betreffend Mitarbeitergesundheit Unser Piercer erfüllt die Zugangsvoraussetzungen zum Reglementierten Gewerbe entsprechend der Vorschriften Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege). |