Ab wie viel jahren darf man in eine shishabar

Britta Schülke, Juristin/Justiziarin bei der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Landesstelle Nordrhein-Westfalen e.V. beantwortet die Frage »Warum gehören die Kinderrechte ins Grundgesetz?«.

Jedes Kind hat das Recht auf eine unversehrte Kindheit. Dies hebt auch die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), die dieses Jahr ihren 30. Geburtstag feiert, hervor. Doch trotz zahlreicher Fortschritte fehlen immer noch vielen Kindern die nötigen Voraussetzungen für ein gutes Aufwachsen. Unzweifelhaft haben die UN-Kinderrechte dazu beigetragen, dass das Bewusstsein für Kinder- und Jugendschutz und der Berücksichtigung der »best interests of the Child« gestiegen ist, dennoch müssen noch viele Anstrengungen unternommen werden, um die Verwirklichung der normierten Rechte von Kindern zu erreichen, international wie national.

Rechte von Kindern werden häufig nicht berücksichtigt: Noch immer halten es viele Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen und/oder für sie arbeiten, für nicht erforderlich, (Schutz-)Konzepte zur Achtung des Kindeswohls aufzustellen und zu verfolgen. Für Unternehmen oder Einrichtungen die nicht dem Recht der Kinder- und Jugendhilfe unterliegen, weil sie keine Einrichtungen, Leistungen oder Dienste nach dem SGB VIII erbringen, deren Hauptzielgruppe aber Kinder und Jugendliche sind (bspw. Jugendreiseanbieter, Reiterferien, Freizeitparks, Campingplätze, etc.), hat der Gesetzgeber bisher an gar keiner Stelle explizit formuliert, dass sie im Sinne der besten Interessen der Kinder handeln sollten. Auch das aktuelle Schutzniveau für Kinder und Jugendliche bezüglich beeinträchtigender digitaler (Medien-) Inhalte bzw. Kommunikations- und Kontaktrisiken ist – positiv formuliert – mehr als ausbaufähig. Ihre Interessen werden von Behörden, Verwaltung und Wirtschaft häufig übergangen.

Rechtssubjektivität wird übersehen: Dies dürfte vor allem daran liegen, dass Kinder nicht als Träger eigener Rechte gesehen werden. Die Bedeutung der Rechtssubjektivität von Kindern wird (immer noch) verkannt, obwohl bereits 1968 das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich herausgestellt hat, dass auch Kinder Grundrechtsträger sein können. Art. 1 und Art. 2 würden auch für Kinder gelten: »Jedes Kind als Träger eigener Rechte und einer eigenen Menschwürde habe ein eigenes Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit« (BVerfGE 24, 119,144).

Existenz der Kinderrechte muss manifestiert werden: An diesem Rechtsanwendungsdefizit hat die von Deutschland bereits 1992 ratifizierte UN-KRK, die damit den Rang eines Gesetzes hat – was häufig vergessen wird, leider nicht viel geändert. Das widerspricht der Kinderrechtskonvention und konterkariert ihre Intention. Daher sollte die Rechtssubjektstellung von Kindern endlich positiv formuliert ins Grundgesetz aufgenommen werden. Dies würde unterstreichen, dass die Rechte von Kindern kein Annex der Art. 1, 2, 6 GG sind, sondern ausdrücklich Verfassungsrang haben. Diese noch verbindlichere Rahmung würde eine stärkere Anerkennung und Berücksichtigung in Recht und Praxis nach sich ziehen sowie dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern gerecht werden. Denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben eigene Schutz-, Förder-, Beteiligungsbedürfnisse und -interessen. Das sollte aus unserer Verfassung – wie die anderen staatlichen Werteentscheidungen – auch ausdrücklich hervorgehen. Durch diese Klarstellung würde auch die Notwendigkeit der Norminterpretation entfallen. Dann müsste nicht erst durch Auslegung ermittelt werden, dass aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG »Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht« ebenso folge, dass »ein Kind in erster Linie nicht Gegenstand elterlicher Rechtsentfaltung, sondern ein eigenständiges Rechtssubjekt sei, an dessen Wohl sich die Eltern zu orientieren haben« (BVerfGE 121, 69 (93)). Darüber hinaus ist die explizite Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz die Gelegenheit, dem umfassenden Verständnis von Kinderrechten nach der UN-KRK, welches neben Schutzprinzipien auch ausdrücklich Förder- und Beteiligungsrechte beinhaltet, Geltung zu verschaffen. Neben der UN-Kinderrechtskonvention könnte dabei auch ein Blick ins SGB VIII eine gute Orientierung bieten (vgl. §§ 1, 8, 14 SGB VIII). Auf Bundesebene wird aktuell gerade beraten, wie die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden können. Bis Ende 2019 soll eine Bund-Länder Arbeitsgruppe einen konkreten Vorschlag erarbeiten. Hoffentlich mit Erfolg. Die ausdrückliche Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wäre ein wichtiges Signal. Kinder sind keine Nebendarsteller. Sie haben Rechte.

Aus: KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis 4-2019

In letzter Zeit dreht sich alles um die Gesundheitsrisiken beim Shisha rauchen oder wie gefährlich Shishabars sind, dass das Rauchen einer Wasserpfeife nicht gesund ist, ist normalerweise jedem bewusst. Denn herkömmlicher Shisha Tabak enthält wie die Zigaretten Nikotin – auch wenn die Menge um einiges geringer ist. Außerdem sind im Wasserpfeifentabak Melasse (Zuckerrohrsirup, Wasser und Honig), Glycerin und Aromen enthalten. Trotzdem sieht man immer häufiger Kinder und Jugendliche die sich mit der orientalischen Pfeife auf Bildern und in der Öffentlichkeit präsentieren.

Ab welchem Alter darf ich in Deutschland überhaupt Shisha rauchen?

Man hört und liest häufig wildeste Gerüchte ab wann man Shisha rauchen darf – die einen meinen ab 14, die anderen ab 16, aber kann das wirklich stimmen wenn andere Tabakerzeugnisse erst ab 18 Jahren sind?

Dies ist komplett falsch!

Tabak

Nach dem § 10 JuSchG dürfen Tabakwaren und nikotinhaltige Erzeugnisse nicht gegenüber Kindern und Jugendlichen, unter 18 Jahren, angeboten und abgegeben werden.

Dampfsteine, Dampfpaste und andere Tabakersatzprodukte

Dieselbe Regelung sieht das Jugendschutzgesetz auch für das Anbieten und Abgeben von nikitonfreien Erzeugnissen wie z.b. Dampfsteine von Shiazo und Ice Rocks oder die Dampfpasten von hookahSqueeze und True Cloudz. Auch hier gilt keine Abgabe an Minderjährige.

E-Shishas und Liquid

Auch das dampfen von E-Shishas und der Erwerb der Liquids ist seit April 2016 für Jugendliche unter 18 nicht mehr erlaubt

Zutritt zu Shishabars

Da es sich bei einer Shishabar um ein Raucherlokal handelt ist hier der Zutritt ausschließlich nur ab 18 Jahren erlaubt.

Kann ich mir als Jugendlicher eine Shisha kaufen?

  • Rein rechtlich ja, denn ab 7 Jahren ist man beschränkt geschäftsfähig. Trotzdem steht es dem Händlern frei mit wem er ein Rechtsgeschäft eingeht. Außerdem empfehlen die Hersteller aus moralischen Gründen eine Shisha erst ab 18 Jahren zu verkaufen.
  • Diese Regelung gilt nicht nur für die Shisha sondern auch für das Zubehör rund um die  Wasserpfeife.

Unter 18 Jahre sollte meiner Meinung nach niemand Shisha rauchen. Ihr habt weder das Geld, noch dürft ihr vom Gesetz her. 

Shisha ist schädlich, genau wie Zigaretten und deshalb nicht harmlos.

Nicht nur bei Volljährigen ist das Shisha rauchen ein langanhaltender Trend. Auch viele Jugendliche sind fasziniert von den orientalischen Pfeifen. Nicht zuletzt durch popkulturelle Phänomene ist die Wasserpfeife so extrem beliebt bei jüngeren Menschen geworden. Daher kommt auch oft die Frage auf, ab wann man Shisha rauchen darf. Oft hört man, dass man bereits ab 16 Jahren Wasserpfeife rauchen darf. Vorweg wollen wir sagen, dass das Rauchen von Shisha Tabak erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Jedoch gibt es auch Shisha Tabak Alternativen, die weder Tabak enthalten noch Nikotin. Diese befeuern das Gerücht, dass es bereits ab 16 Jahren möglich sei Shisha zu rauchen.

Shisha rauchen unter 18 – Was ist erlaubt?

Das Jugendschutzgesetzt ist hier hier sehr eindeutig und zeigt deutlich, dass Tabakwaren, zu denen der Shisha Tabak selbstverständlich zählt, nicht an Jugendliche angegeben werden darf. Daher ist eine Altersprüfung beim Onlinekauf von Tabak auch die Pflicht jedes seriösen Shops.

3. Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten, noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

§ 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG)

An dieser Stelle soll angemerkt sein, dass das Rauchen von Wasserpfeifen Tabak gesundheitliche Risiken mit sich bringt und schädlich ist. Wir empfehlen das Shisha rauchen unter 18 Jahren nicht.

Ausnahmen Shisha rauchen unter 18 Jahren?

Das Rauchen von Shisha Tabak ist also unter 18 Jahren nicht zulässig. Neben Tabak gibt es jedoch auch viele weitere Alternativen wie Dampfsteine oder Dampfpaste. Darunter auch Alternativprodukte ohne Nikotin. Geht man nur vom oben genannten Paragraphen aus, könnte es theoretisch möglich sein, dass Shisha rauchen unter 18 Jahren erlaubt ist. Ob das wirklich so ist, lässt sich im vierten Absatz des Gesetzes in Erfahrung bringen.

Shisha rauchen mit 16 Jahren – ist das möglich?

Nein. Shisha rauchen unter 18 Jahren bleibt verboten. Ob Shisha Tabak, Dampfsteine oder Dampfpaste spielt keine Rolle. Dennoch gibt es weiterhin einige Hersteller von Shisha Tabak Alternativen, die behaupten ihre Produkte dürfen auch von unter 18 jährigen geraucht/gedampft werden. Es steht die Behauptung im Raum, dass es keine gesetzliche Altersbeschränkung bekannt ist. Dies widerspricht jedoch dem vierten Absatz im § 10 Jugendschutzgesetz:

4. [Das gilt] auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie deren Behältnisse.

§ 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Zwar werden die Dampfsteine oder Dampfpaste nicht zwingend elektronisch erhitzt, jedoch entstehen beim Verdampfen die oben erwähnten Aerosole. Egal ob hier die Dampfsteine elektrisch oder traditionell per Kohle erhitzt werden. Daher inkludiert das Gesetz unserer Ansicht alle Shisha Tabak Alternativen. Es verbietet neben dem Rauchen von Shisha Tabak auch das Dampfen jeglicher Produkte für Minderjährige.

Ab wann darf man eine Shisha kaufen?

Betrachtet man das ganze aus rechtlicher Sicht, dann darf eine Shisha und das gesamte Zubehör auch gekauft werden, wenn man unter 18 Jahren ist. Ohne Tabak oder spezielle Ersatzprodukte ist die Shisha jedoch nur eine teure Dekoration bis man dann wirklich volljährig ist und auch rauchen darf. Ob das den minderjährigen Käufern ausreicht ist fraglich.

Ab wie viel jahren darf man in eine shishabar

Shisha Bar unter 18?

Im ersten Absatz des § 10 Jugendschutzgesetz wird auch deutlich, dass man natürlich auch unter 18 Jahren in Shisha Bars keine Wasserpfeifen rauchen darf. Der Zutritt zu Shisha Bars ist generell für Minderjährige nicht gestattet.

1. In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

§ 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Egal ob Händler oder Barbetreiber, jeder der Minderjährigen den Zugang und Konsum von Tabakwaren ermöglicht hat mit hohen Geldstrafen zu rechnen. Shisha rauchen unter 18 ist und bleibt verboten!