Ursprünglich war geplant, die E-Scooter für Fahrer ab 12 Jahren freizugeben, sehr zur Freude der Teenies. Dass die kleinen Flitzer insbesondere auf Kinder und Jugendliche einen ganz besonderen Reiz ausüben, ist natürlich nicht weiter verwunderlich. Aus dem Grund hat der Gesetzgeber dann doch einige Hürden für das Fahren mit den E-Scootern im öffentlichen Raum eingebaut. E-Scooter ab 12 Jahren – das sagt der GesetzgeberLange Zeit wurde diskutiert, unter welchen Voraussetzungen das Fahren der E-Scooter im öffentlichen Bereich erlaubt sein soll. Natürlich spielte das Alter der Fahrer dabei eine maßgebliche Rolle und zunächst war es auch im Gespräch, das Fahren mit dem E-Scooter ab 12 Jahren zu erlauben.
E-Scooter für die Kids – das sollten Sie beachtenMöchten Sie Ihrem Nachwuchs den Wunsch nach mehr Mobilität erfüllen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass der E-Scooter eine gültige Betriebserlaubnis besitzt. Das ist zwar bei den meisten angeboten E-Scootern ohnehin der Fall, aber dennoch werden auch immer mal wieder "Schnäppchen" angeboten, bei denen die für Deutschland vorgeschriebene Betriebserlaubnis fehlt. Daneben muss der E-Scooter zwingend mit ordentlichen Bremsen und Beleuchtung ausgestattet sein.
Falls Sie erwägen sich ebenfalls einen E-Tretroller zu gönnen, ist vielleicht die etwas komfortablere Variante für Sie interessant. Die Entwicklung der Mini-Fortbewegungsmittel ist zwischenzeitlich weiter fortgeschritten und die E-Scooter mit Sitz sind für kürzere Strecken, wie beispielsweise für den kleinen Einkauf, gar nicht so unattraktiv. |