Ab wann muss man sich arbeitslos melden

Sind sind arbeitslos oder arbeitsuchend?

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Ab wann muss man sich arbeitslos melden

Droht Ihnen der Verlust Ihres Arbeitsplatzes oder sind Sie kürzlich arbeitslos geworden? Die Situation, plötzlich ohne Job dazustehen, kann zu großer Unsicherheit und Existenzangst führen. Es ist jetzt besonders wichtig, dass Sie einen kühlen Kopf bewahren und die richtigen Schritte unternehmen. Was Sie unbedingt wissen und beachten sollten, wenn Sie sich arbeitssuchend melden, Arbeitslosengeld beantragen oder sich in der Arbeitslosigkeit weiterbilden möchten, haben wir in diesem Ratgeber für Sie zusammengefasst.

Ab wann muss man sich arbeitslos melden

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder, der innerhalb der letzten zwei Jahre insgesamt mindestens 12 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie dies an einem Stück oder mit Unterbrechungen getan haben. Es können auch Ersatzzeiten wie Kurzarbeit, Wehrdienst, Mutterschaft, Kindererziehung, Krankengeldbezug oder Freiwilligendienst angerechnet werden.
Wenn Sie in Deutschland leben und Ihren Job verlieren, können Sie in der Zeit der Arbeitslosigkeit finanzielle Unterstützung beantragen, das sogenannte Arbeitslosengeld (ALG). Hier unterscheidet man zwei Versionen, das ALG I und das ALG II.

Tipp: Wenn Sie in den letzten zwei Jahren insgesamt mind. 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, können Sie Arbeitslosengeld beantragen. Den Antrag auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II können Sie auch online stellen.

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Die Meldung bei der Agentur für Arbeit ist der erste Schritt, um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern. Falls Sie noch im Arbeitsverhältnis stehen und die Kündigung droht, erhalten Sie i. d. R. noch bevor Ihre gekündigte Beschäftigung endet, einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Berater der Agentur für Arbeit. Mit diesem können Sie alle weiteren Fragen und notwendigen Schritte besprechen.

2.1 Online arbeitsuchend melden.

Ihre Arbeitsuchendmeldung können Sie auf verschiedenen Wegen einreichen – auch online. Um Ihren Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden, sollten Sie sich nach Erhalt der Kündigung sofort als arbeitsuchend melden. Sofort heißt hierbei innerhalb eines Tages. Wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat, muss sich drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses als arbeitsuchend melden. Die Meldung kann bei der Bundesagentur für Arbeit, telefonisch unter 0800 455 55 00 (gebührenfrei) oder online erfolgen. Wurden Sie bereits gekündigt, muss die Meldung direkt bei Ihrer nächstgelegenen Niederlassung der Agentur für Arbeit erfolgen. Lesen Sie dazu Punkt 2. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen.

Kleiner Tipp zur korrekten Schreibweise: Man kann laut duden.de sowohl „arbeitsuchend“ (einfaches „s“)   als auch „arbeitssuchend“ (doppeltes „s“) schreiben – es ist beides richtig.

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Auch, wenn Sie nur vorübergehend arbeitslos sind, sollten Sie sich arbeitslos melden. Vorübergehende Arbeitslosigkeit tritt oft ein, wenn der Job gewechselt wird. Dann sind viele Arbeitnehmer:innen für eine begrenzte Zeit beschäftigungslos. Achtung: Wenn Sie selbst gekündigt haben, verhängt die Arbeitsagentur meistens eine Sperrzeit über 12 Wochen. Dann erhalten Sie während der vorübergehenden Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld.

Was ist der Unterschied zwischen „arbeitsuchend“ und „arbeitslos“?

Die beiden Begriffe arbeitssuchend und arbeitslos führen immer wieder zur Verwirrung. Daher erklären wir sie nun ganz einfach im Sinne einer Merkregel. Bitte beachten Sie, dass die Begriffe im Sinne des SGB III deutlich komplizierter und umfassender erklärt werden, doch uns ging er hier um eine einfache und leicht verständliche Darstellung.

  • Arbeitsuchend = auf der Suche nach Arbeit. In der Regel gilt als arbeitsuchend, wer noch im Job ist, aber sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet hat.
  • Arbeitslos = ohne Arbeit. Als arbeitslos gilt, wer ohne Job ist.

Welche Fristen sollte ich mir merken bei Arbeitslosigkeit?

Möchte man Arbeitslosengeld erhalten, dann muss man sich sowohl arbeitsuchend als auch arbeitslos bei der Agentur für Arbeit melden und nachfolgende Fristen einhalten:

  • Größer 3 Monate arbeitsuchend melden: Arbeiten Sie noch in einem Job, so melden Sie sich als arbeitsuchend – achten Sie darauf, dies 3 Monate (oder länger) vor Ablauf Ihres Beschäftigungsverhältnisses zu tun.
  • Ab Tag 1 arbeitslos melden: Melden Sie sich spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung in Ihrer Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos.

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Folgende Unterlagen sollten Sie für den Antrag mitbringen/bereithalten:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis.
  • Sozialversicherungsausweis.
  • Ggf. Nachweise über einen früheren Leistungsbezug wie Wohngeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgel.
  • Arbeitsbescheinigung.
  • Ggf. Kündigung/Arbeitsvertrag.
  • Ggf. Bescheinigung über Bezug von Krankengeld.
  • Ihren aktuellen Lebenslauf.

Essentiell für die Beantragung sind die Bescheinigungen Ihrer früheren Arbeitgeberin, die Sie selbst organisieren müssen. Danach wird das ALG I berechnet.

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Wie viel Arbeitslosengelde gezahlt wird, ist gesetzlich geregelt. In der Regel erhalten Sie 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt). Wenn Sie ein Kind haben, erhalten Sie etwa 67 Prozent. Ihre Steuerklasse hat ebenfalls Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes.

Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungs- und Unterstützungsleistung für Arbeitsuchende. Die Leistung soll Ihnen als Entgeltsersatzleistung eine angemessene Lebensgestaltung und eine Sicherstellung Ihres persönlichen Lebensstandards auf einem Mindestniveau ermöglichen. Die Höhe orientiert sich jedoch nicht an Ihrem früheren Lebensstandard, sondern an Ihrem persönlichen Bedarf, der für die Finanzierung eines menschenwürdigen Daseins nötig ist.

Im Falle einer Abfindung ruht Ihr Leistungsanspruch für einen gewissen Zeitraum. Das ALG I wird 12 Monate immer am Ende des Monats ausgezahlt, jedoch ist die Länge abhängig von der Sozialversicherungspflicht in den letzten fünf Jahren. Sie haben insgesamt vier Jahre nach dem ersten Einzahlen in die Versicherung Anspruch auf das Arbeitslosengeld.

Tipp: In der Regel erhalten Sie 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Sollte das Arbeitslosengeld nicht ausreichen, können Sie zusätzlich Arbeitslosengeld II beantragen. Das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld können Sie z. B. hier berechnen.

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Sämtliche Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung werden unabhängig von Ihrem Vermögen berechnet. Als Empfänger von ALG I müssen Sie allerdings berücksichtigen, dass Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Der Anspruchszeitraum ist abhängig von der Dauer der Einzahlung. Für alle Arbeitslosen über 50 Jahre gibt es eine Sonderregelung.

Das ALG II, auch als Hartz IV bekannt, stellt eine staatlich finanzierte Grundsicherung für Arbeitsuchende dar. Hartz IV soll den Lebensunterhalt von Personen sichern, die keine oder nur wenig Leistung aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beziehen. Somit haben Sie als Arbeitnehmer:in auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn Ihr Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Hierzu gibt Ihnen die Agentur für Arbeit nähere Auskünfte.

Tipp: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wenn ihr Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.

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Erwirtschaftetes Vermögen wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Auch von dritter Seite erhaltenes Vermögen wie zum Beispiel Schenkungen oder Erbschaften werden nicht angerechnet. Wer hingegen von seiner ehemaligen Arbeitgeberin noch Leistungen erhält, wie zum Beispiel die Auszahlung einer Abfindung oder Provisionen, muss sich diese auf das Arbeitslosengeld anrechnen lassen. Das gilt auch für den Fall, dass die Arbeitgeberin die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten hat und seitens des Gekündigten noch ein Anspruch auf Gehalt besteht.

Tipp: Erwirtschaftetes Vermögen wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, Abfindungen oder Provisionen allerdings schon.

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Als Angehörige eines EU-Mitgliedlandes haben Sie entsprechend der EU-Abkommen die gleichen Rechte wie Deutsche und können unter denselben Voraussetzungen ebenfalls Arbeitslosengeld in Deutschland beziehen. Auch Angehörigen von Drittstaaten ist es möglich, unter Erfüllung bestimmter Vorschriften, Arbeitslosengeld zu beantragen.

Tipp: Auch als EU-Bürger oder Angehöriger von Drittstaaten können Sie ggf. Arbeitslosengeld beantragen.

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Bei einer Selbständigkeit richtet sich Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ebenfalls nach Ihren einbezahlten Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung. Haben Sie 12 Monate lang entsprechende Beiträge getätigt, dann haben Sie auch als ehemalige:r Selbständige:r Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Tipp: Wer selbstständig ist, zahlt freiwillig relativ geringe Beträge in die Arbeitslosenversicherung ein. Dies können Sie zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit bei der Arbeitsagentur beantragen.

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Der Verlust des Arbeitsplatzes kreuzt sich oft mit einer Krankmeldung. In diesem Fall sind Sie als betroffene Arbeitnehmer:in über Ihre Arbeitgeberin nachversichert. Das bedeutet, dass Sie für die Zeit der Krankmeldung Anspruch auf Krankengeld haben. Erst nachdem Ihnen der Arzt wieder Ihre Arbeitsfähigkeit bescheinigt hat, können Sie sich arbeitslos melden. Erkranken Sie hingegen während der Arbeitslosigkeit, bleiben Sie bei der Bundesagentur für Arbeit versichert. In diesem Fall ist es wichtig, die Agentur umgehend über die Krankmeldung zu informieren. Die Leistungen werden wie bei einer Festanstellung weiter bezahlt.

Tipp: Erst nachdem Ihnen der Arzt wieder Ihre Arbeitsfähigkeit bescheinigt hat, können Sie sich arbeitslos melden.

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Sobald alle bürokratischen Schritte erledigt sind und Ihr Arbeitslosengeld bewilligt wurde, folgt in einem nächsten Schritt die Suche nach Ihrem neuen Arbeitsplatz. Dazu ist ein Beratungsgespräch bei Ihrer Arbeitsvermittler:in vorgesehen. Bei diesem ersten Termin lernt die Arbeitsvermittler:in Sie kennen und bespricht mit Ihnen Ihre Jobsituation und das weitere Vorgehen. Es wird auch über Ihre berufliche Zukunft gesprochen. Wo möchten Sie gerne arbeiten? Kommt eine Weiterbildung oder eine Umschulung in Frage? Nutzen Sie das Gespräch und überlegen Sie sich schon vorab, was Sie gerne machen möchten bzw. in welche Richtung es gehen kann.

Tipp: Überlegen Sie sich vor dem Beratungsgespräch mit Ihrer Arbeitsvermittler:in, wo Ihre berufliche Reise hingehen könnte.

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Im Beratungsgespräch mit Ihrer Arbeitsvermittler:in können Sie Ihre Fragen zur Arbeitsuche vorbringen und auch Hilfe beantragen, z. B. für das korrekte Verfassen Ihres Bewerbungsschreibens oder Lebenslaufes. Dabei kann ein vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit finanziertes Bewerbungscoaching helfen. Außerdem können gemeinsam Schritte zur Optimierung der Chancen auf Wiedereinstellung besprochen werden. Dazu zählen etwa geförderte Kurse, Weiterbildungen, Lehrgänge und Umschulungen, in denen Ihre berufliche Qualifikation erhöht werden kann. Sie erhalten dazu auch Informationen über finanzielle Unterstützungen, die zur Finanzierung Ihrer Fortbildung oder Umschulung gewährt werden.

Wenn Sie auf der Suche nach einem neuen Job sind, ann Ihnen eine geförderte Weiterbildung neue berufliche Perspektiven eröffnen. Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter wird die Weiterbildung zu 100 gefördert.

In unserem kurzen Erklärfilm erfahren Sie, welche Vorteile eine geförderte Weiterbildung bei WBS TRAINING bietet.

Tipp: Nutzen Sie die Zeit der Arbeitslosigkeit und machen Sie eine geförderte Weiterbildung oder Umschulung.

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Nicht nur zahlreiche Arbeitnehmende stehen Anfang des 21. Jahrhunderts vor einer neuen Herausforderung. Schlagwörter wie Digitalisierung und Arbeiten 4.0 fordern auch Unternehmen heraus. Aber auch das ökologische Umdenken und die damit verbundene Energiewende stellen Arbeitgeber:innen vor neue Herausforderungen. Traditionelle Branchen verschwinden und mit ihnen viele Jobs. Dafür entstehen neue Berufe, für die es allerdings aktuell zu wenige Bewerber gibt.

Diese Herausforderungen können nur mit gut qualifizierten Fachkräften bewältigt werden. In vielen Bereichen gelten hier Quereinsteiger:innen als besonders motiviert und sind entsprechend gefragt. Dabei eröffnen qualifizierte Fortbildungen und Umschulungen Ihnen völlig neue Chancen. Oft sind solche Fortbildungen zu 100 Prozent förderbar.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten für Aus- und Weiterbildungen.

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Tipp: Die Kosten für Ihre Weiterbildung oder und Umschulung können bis zu 100 Prozent übernommen werden.

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Eine drohende Arbeitslosigkeit oder eine Kündigung konfrontieren schnell mit wichtigen Fragen. Hier nochmal die wichtigsten Links:

Wenn Sie gut informiert sind über die Abläufe bei der Arbeitsuchendmeldung sowie beim Beantragen von Arbeitslosengeld, machen Sie es sich und Ihre Sachbearbeiter:in bei der Agentur für Arbeit leichter. Umso einfacher und schneller kann Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden.

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