Ab wann muß ich als rentner eine steuererklärung machen

Senioren-Paar sortiert Unterlagen (Symbolbild): Nicht jeder Rentner muss eine Steuererklärung abgeben. (Quelle: DragonImages/Thinkstock by Getty-Images)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Muss jeder Rentner eine Steuererklärung einreichen?

Nein. "Als Rentner besteht grundsätzlich erst dann eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente in 2021 über dem Grundfreibetrag liegt", sagt Stefanie Pieper, Steuerexpertin bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH), t-online.

Ab wann muß ich als rentner eine steuererklärung machen
Stefanie Pieper, Vereinigte Lohnsteuerhilfe. (Quelle: Privat)

Der steuerliche Grundfreibetrag beläuft sich bei Alleinstehenden auf 9.744 Euro. Bei Verheirateten ist es das Doppelte, als eine Summe von 19.488 Euro.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "".

Finanzämter fordern zur Steuererklärung auf

"Im Idealfall lassen Sie bei einem steuerlichen Berater prüfen, ob Sie zur zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend sind", sagt Pieper. "So kommen Sie einer Aufforderung durch das Finanzamt zuvor."

Denn: Die Rententräger übermitteln die Daten über die Renteneinnahmen online an die Finanzverwaltung. So können die Finanzämter Senioren ebenfalls auffordern, eine Steuererklärung abzugeben. Das greift auch für vorangegangene Jahre, erklärt die Expertin.

Verwendete Quellen:

  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Stefanie Pieper

Viele Rentner erhalten in diesem Jahr erstmals Post vom Finanzamt. Darin werden sie aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Wer ist betroffen und auf wen kommen eventuell Steuerzahlungen zu? Steuerberater H.-Jochen Gerlach, bringt Licht ins Dunkle.

Ab wann muß ich als rentner eine steuererklärung machen
H.-Jochen Gerlach,Steuerberater,

Vorstandsmitglied Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.   © Privat

Bereits seit 2009 kontrolliert das Finanzamt die Steuerpflicht der Renten. Zunächst, wenn ohnehin eine Steuererklärung abzugeben war, beispielsweise bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Seit diesem Jahr schreibt die Finanzverwaltung auch jene Rentner an, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, bei denen aber aufgrund der automatisch vom Rentenversicherungsträger übermittelten Daten eventuell damit zu rechnen ist, dass Steuern anfallen.

Nach dem Einkommensteuergesetz ist jeder Bürger zunächst selbst verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn seine Einkünfte entsprechend hoch sind. Darüber hinaus ist nach der Abgabenordnung auch derjenige verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, der vom Finanzamt dazu aufgefordert wird.

Beispielrechnungen

Die Frage, ab welcher Rentenhöhe Steuern anfallen, ist nicht ganz leicht zu beantworten. Wenn jemand zum Beispiel seit 2010 Rente bezieht, neben einer gesetzlichen Rente keine weiteren Einnahmen hat und die Rente 16.300 Euro im Jahr nicht übersteigt, fällt keine Steuer an. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich der steuerfreie Betrag. Läuft die Rente schon länger, erhöht sich die Steuerfreigrenze jährlich und liegt bei einem Rentenbeginn im Jahr 2005 bei 19.100 Euro für den Alleinstehenden. Denn bei seit 2005 und früher laufenden Renten sind 50 Prozent steuerpflichtig und dieser steuerpflichtige Anteil steigt mit späterem Rentenbeginn jährlich um 2 Prozent – bis auf 80 Prozent im Jahr 2020 – und danach um 1 Prozent. Ab 2040 unterliegt die gesamte Rente der Steuer.Bei privat finanzierten Renten (beispielsweise aus einer angesparten Lebensversicherung) wird dagegen nach wie vor der enthaltene Zinsanteil besteuert. Dabei kommt es auf das bei Beginn der Rente erreichte Lebensalter an. So sind zum Beispiel 18 Prozent steuerpflichtig, wenn die Rente ab dem 65. Lebensjahr gezahlt wird.Beamtenpensionen werden nach Abzug eines Versorgungsfreibetrages wie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuert. Ebenso die so genannten Werksrenten und in der Regel auch Leistungen aus Zusatzversorgungskassen.

Diese Zahlen sind nur Anhaltspunkte, denn zusätzlich gezahlte Krankenversicherungsbeiträge, Spenden oder Krankheitskosten wie Zahnersatz, Brillen oder ein Behindertenpauschbetrag können individuell geltend gemacht werden und die Berechnung beeinflussen.

Freiwillige Auskunft

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Einkünfte höher und damit wahrscheinlich steuerpflichtig sind, lohnt es sich, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben und nicht auf die Nachfrage des Finanzamtes zu warten. Sie müssen dann zwar die anfallende Steuer bezahlen, Ihr Fall wird aber in der Regel nicht strafrechtlich geprüft – was bei mehr als 500 Euro Steuernachzahlung vorgesehen ist.

H.-J. G

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Ob Sie für Ihre Alterseinkünfte eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der nachfolgende Artikel soll Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, wann Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Ergänzend geben wir Ihnen einige Tipps rund um die Erstellung Ihrer Steuererklärung und zu steuermindernden Faktoren. Am Ende des Artikels finden Sie schließlich ausgewählte Informationen über Auslandsrenteneinkünfte.

Inhaltsverzeichnis:

Auswirkungen der Rentenerhöhung 2020

Im letzten Jahr gab es gute Neuigkeiten für Rentner:innen: Von der Deutschen Rentenversicherung wurden Renten in Höhe von über zusätzlich 21 Millionen Euro ausgezahlt und die Renten stiegen zum 01.07.2020 wieder deutlich an. Das ist ein berechtigter Grund zur Freude.

Allerdings kann dies auch dazu führen, dass Sie nun eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, denn die jährlichen Rentenerhöhungen sind vollständig zu versteuern. Sobald das zu versteuernde Einkommen aus Ihrer Rente den Grundfreibetrag überschreitet, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dieser Freibetrag beträgt im Jahr 2020 für Ledige 9.408 Euro und für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner:innen 18.816 Euro.

Aufgrund von Rentenerhöhungen werden also immer mehr Rentner:innen steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung abgeben, da das zu versteuernde Einkommen den Rentenfreibetrag nun häufiger übersteigt.

Steuererklärung = Steuerbelastung?

Aber keine Sorge, auch wenn Sie den Grundfreibetrag in einem Jahr überschreiten sollten, müssen Sie zwar eine Einkommensteuererklärung abgeben, das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie auch Steuern zahlen müssen. In den meisten Fällen kommt es nur zu einer sehr geringen oder gar keiner Einkommensteuerbelastung.

Wichtig ist, dass Sie auch als Rentner:in weitere Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, wie z. B. Spenden, Kosten für Brillen, Therapien oder Medikamente. Auch die Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung sind abzugsfähig.

Bei vollständiger und sachkundiger Angabe aller Kosten können Einkommensteuerzahlungen oft vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden. Unsere Beratungsstellenleiter:innen stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen im Rahmen einer Mitgliedschaft dabei Steuern zu sparen.

Berechnung des steuerpflichtigen Anteils

Ausschlaggebend für die Berechnung des steuerpflichtigen Rentenanteils ist die Bruttorente, also der bezogene Betrag einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Maßgebend ist zudem das Jahr des Rentenbeginns.

Haben Sie beispielsweise Ihre Rente erstmalig im Jahr 2005 bezogen, so beträgt der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente 50 %. Bei einem späteren Rentenbeginn steigt der steuerpflichtige Anteil jedes Jahr um zwei Prozentpunkte und beträgt beispielsweise im Jahr 2010 60 %, im Jahr 2015 70 % und im Jahr 2020 80 %.

Ab 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich nur noch um einen Prozentpunkt und beträgt damit im Jahr 2030 90 %. Wer seine Rente also im Jahr 2040 oder später erstmalig bezieht, muss diese vollständig versteuern. Der bei Rentenbeginn ermittelte Anteil des steuerpflichtigen Betrags ändert sich nicht mehr.

Der Grund für diese Regelung ist die im Jahr 2005 beschlossene Reformation der Altersrenten. Infolgedessen wurde schrittweise auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt.

Steuerfreie Renteneinnahmen

Entwarnung gibt es für diejenigen, die ausschließlich eine gesetzliche Rente beziehen. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. hat in der nachfolgenden Tabelle für jedes Jahr des Rentenbeginns den entsprechenden Betrag ermittelt, für den Sie sicher keine Steuern zahlen müssen. Für Ehepaare zählen jeweils die doppelten Beträge.