Ab wann ist die impfung nicht mehr gültig

Im Rahmen der Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung hat das Paul-Ehrlich-Institut die Kriterien des Impfstatus von Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson geimpft wurden, geändert.

Nach den neuen Maßgaben gelten Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson geimpft wurden, im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und damit auch der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft. Allen Betroffenen wird zur Vervollständigung der Grundimmunisierung dringend eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der Impfung mit Janssen empfohlen.

Somit ist nun auch beim Impfstoff von Johnson&Johnson erst die dritte Impfung als Auffrischungsimpfung im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und der Corona-Verordnung des Landes zu betrachten. Diese Neuregelung des Bundes bedeutet, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Janssen eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ betrachtet werden können und nicht mehr von der Befreiung von der Testpflicht im Rahmen der 2G+-Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung umfasst sind.

Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, werden herzlich gebeten, sich drei Monate später um eine Auffrischungsimpfung zu bemühen, um den bestmöglichen Schutz vor einer Infektion, insbesondere aber einem schweren COVID-Verlauf zu erhalten. Bis zum Erhalt der dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G+.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Bitte machen Sie von der Möglichkeit der Auffrischungsimpfung nach drei Monaten unbedingt Gebrauch und nutzen Sie eines der zahlreichen Impfangebote im ganzen Land. Es steht ausreichend Impfstoff zur Verfügung und viele kommunale Impfteams haben kurzfristig freie Termine oder Impfangebote ohne Termin im Angebot. Je mehr Menschen wir in diesen Tagen mit einer Impfung erreichen können, desto besser werden wir als Gesellschaft durch die nächsten Wochen kommen und desto geringer wird die Belastung für unser Gesundheitssystem ausfallen.“

Die maßgeblichen Kriterien für den Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung veröffentlicht das Paul-Ehrlich-Institut unter: www.pei.de/impfstoffe/covid-19.

Am Wochenende hat der Bund kurzfristig die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) angepasst, die ab sofort gilt.

In diesem Zusammenhang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden. Bei Johnson & Johnson reicht eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Es braucht eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer bzw. Moderna), damit der vollständige Impfschutz vorliegt.

Hierbei handelt es sich um bundesrechtliche Regelungen, die ggfs. durch den Bund kurzfristig geändert werden.

Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung durchführen. In Baden-Württemberg gibt es dafür derzeit ausreichend Impftermine, die auch kurzfristig wahrgenommen werden können.

Wer gilt in Baden-Württemberg als „geboostert“?

  • Personen, die dreifach geimpft sind.
  • Erst vor kurzem geimpfte Personen, die ihre Grundimmunisierung (Abschluss der Impfserie) vor nicht länger als 3 Monaten erworben haben.
  • Genesene, deren Infektion (Angabe auf dem PCR-Testnachweis) noch nicht länger als 3 Monate zurückliegt.

Übersichtsseite mit Informationen zur Corona-Impfung und zur Impfkampagne in Baden-Württemberg

Aktuell ist davon auszugehen, dass die verfügbaren Impfstoffe auch gegen eine Infektion mit den bekannten Virusvarianten wirksam sind, insbesondere gegen die sogenannte Delta-Variante.

In Bezug auf die Impfstoffwirksamkeit gegen die Virusvariante Omikron zeigen erste Studienergebnisse, dass die Wirksamkeit der Grundimmunisierung gegenüber symptomatischer Erkrankung durch die Omikron-Variante mit der Zeit deutlich nachlässt und im Vergleich zur Wirksamkeit gegenüber der Delta-Variante deutlich geringer ist.

Ab etwa 15 Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis kann nicht mehr von einem ausreichenden Schutz vor Erkrankung nach Grundimmunisierung ausgegangen werden. Erste Studiendaten zeigen jedoch, dass ein guter Schutz gegenüber der Omikron-Variante durch eine Auffrischimpfung erzielt werden kann.

Daher gilt: Alle Geimpften ab 12 Jahren sollten mindestens drei Monate nach der letzten Impfung eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Dies ist der beste Schutz auch vor Omikron. 

Von Julia Hawener 11. Oktober 2021 - 14:06 Uhr

Vollständig Geimpfte genießen bereits seit einigen Monaten mehr Freiheiten. Doch wie lange ist die Immunisierung gegen das Coronavirus gültig?

Reichen möglicherweise zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffes, um das Immunsystem langfristig zu schützen?Foto: imago images

Die Grippeschutzimpfung muss jährlich erneuert werden. Eine Immunisierung gegen Masern wirkt dagegen grundsätzlich ein Leben lang. Bereits zu Beginn der Impfkampagne gegen das Coronavirus Ende vergangenen Jahres beschäftigte einige Bürgerinnen und Bürger die Frage, wie lange die Corona-Impfung gültig sein wird? Auch jetzt ist das Thema wieder in vieler Munde, da der Geimpften-Status Freiheiten im Alltag mit sich bringt und Auffrischungsimpfungen vermehrt angeboten werden.

Was bedeutet das Ablaufdatum des Impfzertifikats?

Wer die Corona-Warnapp besitzt und dort ein digitales Impfzertifikat abgespeichert hat, wird gesehen haben, dass dieses ein Ablaufdatum hat. Ein Jahr und genau 14 Tage nach der Ausstellung läuft das Zertifikat ab. Ist damit auch die Impfung nicht mehr gültig? Folgt spätestens dann eine Auffrischungsimpfung, also eine dritte Spritze für bereits vollständig Geimpfte?

Das Robert-Koch-Institut gibt zunächst Entwarnung: Das Ablaufdatum betreffe nur das Dokument. Es sei also eine rein technische Maßnahme und der eigene Impfschutz erlösche nicht automatisch mit dem Ablaufdatum des Zertifikats.

Wie lange ist eine Impfung gegen Corona gültig?

Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums heißt es, dass der Gültigkeitszeitraum für Impfnachweise je nach Wirkungsdauer der Impfstoffe entweder angepasst werden könne oder eine Booster-Impfung angeboten werde. Es könnte demnach also sein, dass die Immunisierung mehrere Jahre gültig ist oder tatsächlich nur ein Jahr und dann eine dritte Dosis notwendig wäre. Mehr Informationen gibt es im Moment von Seiten offizieller Behörden nicht.

Moderna und Biontech/Pfizer teilten mit, dass die Wirkung ihrer Impfstoffe sechs Monate nach der zweiten Impfung immer noch bei über 90 Prozent liege. Weitere Studien zeigten aber auch, dass die Immunisierung mit der Zeit etwas nachlässt – besonders bei älteren und immungeschwächten Personen.

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Lesen Sie aus unserem Angebot: Mögliche Nebenwirkungen nach der dritten Impfung

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat deshalb eine Empfehlung zur Auffrischung für bestimmte Personengruppen herausgegeben. Dazu zählen alle Senioren ab 70 Jahren, Pflegepersonal, medizinischem Personal und Menschen mit einem Einmal-Impfschutz von Johnson & Johnson.

Von Lukas Böhl  02. März 2022 - 14:21 Uhr

Die Entscheidung für oder gegen eine Auffrischungsimpfung hängt bei vielen Menschen auch von der Gültigkeitsdauer der Grundimmunisierung ab. Alle wichtigen Infos dazu finden Sie im Artikel.

Bis wann bleibt die zweite Impfung gültig?Foto: MB.Photostock / shutterstock.com

In Deutschland gilt man nach wie vor als vollständig geimpft, wenn man zwei Impfdosen der bisher in der EU zugelassenen Impfstoffe erhalten hat. Auch der Impfstoff von Johnson & Johnson wird mittlerweile zweimal verabreicht, um die Grundimmunisierung abzuschließen. Zwar gibt es seitens der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine Empfehlung zur Auffrischungsimpfung für Personen ab 5 Jahren, doch diese wirkt sich bislang nicht auf die rechtliche Gültigkeit der Grundimmunisierung aus. Die Boosterimpfung soll lediglich dazu dienen, die Geimpften besser vor schweren Verläufen durch die neuen Corona-Varianten zu schützen.

Wie lange ist die zweite Impfung gültig?

Laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ist die zweite Impfung in Deutschland bislang unbegrenzt gültig. Lediglich die digitalen Impfzertifikate sind auf 12 Monate befristet und müssten nach Ablauf erneut ausgestellt werden. Einen einheitlichen Prozess zur Verlängerung gibt es aber derzeit noch nicht. Wie die letzten Monate gezeigt haben, kann eine doppelte Impfung aber auch aufgrund von Bestimmungen wie 2G-Plus in ihrer Gültigkeit eingeschränkt werden. In Baden-Württemberg zum Beispiel waren vollständig Geimpfte nur von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit, wenn ihre Impfung nicht mehr als 3 Monate zurücklag.

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Ist die Impfung nicht auf 9 Monate begrenzt worden?

Tatsächlich hat die EU-Kommission die Gültigkeit der digitalen Impfzertifikate für die Grundimmunisierung mit Wirkung zum 01.02.2022 auf 9 Monate (270 Tage) begrenzt. Diese Verkürzung gilt allerdings nur für grenzüberschreitende Reisen in der EU und hat keine Auswirkungen auf den innerdeutschen Anerkennungszeitraum, der bislang unbefristet ist. Wer also zum Beispiel nach Österreich in den Urlaub fahren will, braucht ein digitales Zertifikat, das nicht älter als 270 Tage ist. Bei einem abgelaufenen Zertifikat müsste alternativ ein aktuelles Testergebnis mitgeführt werden. Die Gültigkeit kann mit einer Auffrischungsimpfung wiederhergestellt werden. Diese ist bislang auch in der EU unbefristet gültig.

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