Möglicherweise können Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Je Nach Alter und Versicherungsjahren geht das mit oder ohne Abzüge. Welche Bedingungen zum Beispiel für die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gelten, erfahren Sie im Beitrag Altersrenten. Show
Tipp: Wollen Sie auch die Höhe Ihrer voraussichtlichen Rente wissen? Nutzen Sie dafür den Rentenschätzer. Du musst eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben, um im Alter eine gesetzliche Rente zu bekommen. Die gesetzliche Rente gibt es außerdem erst, wenn du mindestens fünf Jahre rentenversichert warst. Die Altersgrenze legt fest, wann du in Rente gehen kannstIn der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit 2012 neue Altersgrenzen bei den Altersrenten. Die Altersgrenze legt fest, wann du in Rente gehen kannst. Von 2012 bis 2029 steigt das Renteneintrittsalter stufenweise ab dem Jahrgang 1947 von 65 Jahren auf 67 Jahre. Wer zum Beispiel 1959 geboren wurde, kann erst mit 66 Jahren und zwei Monaten in Rente gehen. Für die Jahrgänge 1964 und später gibt es die Rente erst mit 67 Jahren. Wer früher geht, muss Abzüge in Kauf nehmen, weil er länger Rente bekommt. Früher in Rente – so ist es möglichEs gibt die Möglichkeit, schon früher in Rente zu gehen. Wer besonders lange eingezahlt hat oder schwerbehindert ist, kann auch etwas früher ohne Abzüge in Rente gehen. Nach 45 Beitragsjahren ist eine abschlagsfreie Rente möglich, vorausgesetzt, du wurdest nach dem 1. Januar 1964 geboren und hast das 65. Lebensjahr vollendet. Außerdem kannst du auch mit Abschlag vorzeitig in Rente gehen. Wer auf mindestens 35 Beitragsjahre kommt, für den greift die Rente für langjährig Versicherte. Hier gilt zu beachten, dass für den vorgezogenen Renteneintritt ein Abschlag fällig wird. Mehr zu den Möglichkeiten, schon früher in Rente zu gehen, erfährst du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. Muss ich auf die gesetzliche Rente Steuern zahlen?Auf die gesetzliche Rente musst du, wie auf dein Gehalt heute auch, Steuern zahlen. Heutige Rentner müssen nur einen Teil der Rente versteuern. Dieser Anteil steigt jedoch jährlich, bis ab 2040 alle Rentner auf ihre komplette gesetzliche Rente Steuern zahlen müssen. Im Ausgleich dafür werden zum Beispiel schon jetzt deine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zumindest teilweise von der Steuer abgesetzt.
Ohne Abzüge in den Ruhestand?
Die Rente mit 63 (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) gibt es seit Inkrafttreten des Rentenpakets am 01.07.2014. Davon profitieren vor allem Versicherte, die mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese werden als besonders langjährig Versicherte bezeichnet. Gehörst Du dazu? In dem Ratgeber erfährst Du die wichtigsten Dinge zur Rente mit 63, wie Du Abschläge vermeidest und welche Alternativen es gibt. Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Produktdetails zur Flexiblen Vorsorge findest Du hier.
Abschlagsfreie Rente ab 63: Voraussetzungen
Für alle besonders langjährig Versicherten, die nach dem 31.12.1952 geboren wurden, verschiebt sich der frühestmögliche Beginn der Rente nach hinten. Sie können nicht mehr ab Erreichung des 63. Lebensjahres in Rente gehen, sondern müssen pro Jahr zwei Monate draufrechnen. Bist Du nach dem 1. Januar 1964 geboren, kannst Du abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen, wenn Du das 65. Lebensjahr vollendet hast.
Welche Zeiträume werden bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte berücksichtigt?
Im Zentrum jeder Rentenberechnung steht die individuelle Erwerbsbiografie. Das ist bei der Rente mit 63 Jahren nicht anders. Angerechnet werden alle Zeiten, auf die die folgenden Umstände zutreffen.
Welche Zeiträume werden bei der Rente mit 63 nicht berücksichtigt?
Um eine Welle an Frühverrentungen zu vermeiden, sind Zeiträume der Arbeitslosigkeit direkt vor Rentenbeginn gesondert geregelt. Wer innerhalb der zwei Jahre vor Beginn arbeitslos wird und Arbeitslosengeld bezieht, erwirbt keine Ansprüche für diesen Zeitraum. Dieser Zeitraum wird nur angerechnet, wenn das Unternehmen des Antragstellers insolvent wurde oder der Arbeitgeber sein Geschäft vollständig aufgegeben hat. Die folgenden Zeiträume spielen für einen Beginn der Rente nach 45 Jahren Beitragszahlung ebenfalls keine Rolle:
Rente mit 65: Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters
Die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren gilt nur für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1952. Zudem darf die Rente frühestens am 1. Juli 2014 begonnen haben. Rückwirkende Anpassungen sind nicht möglich. Wer nach dem 31.12.1952 geboren wurde, muss länger arbeiten: Das Renteneintrittsalter wird schrittweise um 2 Monate pro Lebensjahr angehoben. Langfristig wird aus der Rente mit 63 so die Rente mit 65. Diese gilt für alle Jahrgänge ab 1964. Bedingung: Diese können erst dann nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre
Rente mit 63: Mit Abschlägen auch für langjährig Versicherte möglich
Für langjährig Versicherte gibt es ebenfalls die Möglichkeit, mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Hierfür benötigen Versicherte eine Versicherungsdauer von 35 Jahren. Anders als bei der Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte fallen hierbei aber Abschläge an. Für jeden Monat, den Du früher in Rente gehst, werden 0,3 Prozentpunkte vom monatlichen Rentenbetrag abgezogen. Wie hoch der maximal mögliche Abschlag ausfällt, hängt von Deinem Geburtsjahrgang ab. Altersgrenze: Wer vor 1949 geboren wurde, kann die Rente für langjährig Versicherte regulär ab dem 65. Geburtstag beziehen. Der Bezug der Rente mit 63 Jahren verursacht einen Abschlag von 7,2 Prozent. Für die Jahrgänge von 1949 bis 1963 erhöht sich das Renteneintrittsalter schrittweise. Ab dem Jahrgang 1964 liegt es bei 67 Jahren. Auch für langjährig Versicherte ist es möglich, die Rente bereits mit 63 zu beziehen. Der Abschlag beträgt 14,4 Prozent.
Anhebung der Altersgrenze für langjährig Versicherte
Vertrauensschutzregelungen
Regelungen zum Vertrauensschutz stellen sicher, dass Gesetzesänderungen schrittweise erfolgen. Nach diesen Regelungen sind einige Versicherte von der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre ausgeschlossen. Unter bestimmten Umständen kannst Du vor der gesetzlichen Altersgrenze in Rente gehen – ohne oder nur mit geringen Abschlägen. Von den Regelungen des Vertrauensschutzes profitieren etwa Versicherte, die:
Deren Altersgrenze wird nicht angehoben. Sie können auch weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen.
Um Abschläge bei der Rente für langjährig Versicherte ganz oder teilweise auszugleichen, kann man ab dem 50. Lebensjahr Sonderzahlungen an die Rentenversicherung leisten. Auskunft über die Höhe der Beiträge wird auf Antrag vom zuständigen Rentenversicherungsträger erteilt. Besteht Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, können die Rentenminderungen nicht durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden. Nimmst Du die vorzeitige Rente trotz geleisteter Sonderzahlungen nicht in Anspruch, werden die Zahlungen bei Deiner späteren Rente berücksichtigt. Eine Auszahlung der Sonderzahlungen ist nicht möglich.
Alternativen zur Rente mit 63 ohne Abschläge
Wer auf eigene Kosten früher in Rente geht, kann dies natürlich nur dann tun, wenn er die finanziellen Mittel dafür hat, die Zeit bis zum regulären Renteneintritt zu überbrücken. Die Abschläge mögen zunächst gering erscheinen, sie summieren sich aber, wenn man sich beispielsweise zwei Jahre vor dem regulären Beginn frühverrenten lässt. Abhängig vom Gehalt kann es dann um viel Geld gehen. Doch es bestehen Möglichkeiten, Lücken in der Frührente etwas zu füllen.
Flexirente
Die Flexirente wurde im Oktober 2016 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und ist zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Das Modell soll den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten und es attraktiver machen, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Früher galt für den Hinzuverdienst eine Obergrenze von 450 Euro im Monat. Mit der Flexirente kannst Du bei einer vorgezogenen Altersrente bis zu 6.300 Euro im Jahr zusätzlich verdienen, ohne Renteneinbußen hinnehmen zu müssen. Alle Beträge darüber hinaus werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Hast Du Spaß an der Arbeit und möchtest über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, kann sich das ebenfalls lohnen. Für jeden Monat, den Du länger arbeitest, erhältst Du einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Verlängerst Du Dein Arbeitsleben um ein Jahr, ergibt sich ein Plus von 6 Prozent. Durch die weiteren Beiträge zur Rentenversicherung erhöht sich Dein Rentenanspruch zusätzlich.
Wer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat, darf unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen.
Altersteilzeit
Hast Du nicht die Möglichkeit, abschlagsfrei mit 63 in Rente zu gehen, kann Altersteilzeit eine Option für Dich sein. Das Modell soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in die Rente ermöglichen. Ab einem Alter von 55 Jahren kann man beruflich kürzertreten und nur noch die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit arbeiten. Wichtig: Einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit gilt nur noch für Altersteilzeitarbeitsverträge, die vor dem 31.12.2009 abgeschlossen wurden. Durch den Wegfall der Förderung ist die Altersteilzeit für Unternehmen teurer und weniger attraktiv geworden. Bist Du an Altersteilzeit interessiert, musst Du eine individuelle Vereinbarung mit Deinem Arbeitgeber treffen. Unter Umständen sind jedoch Regelungen zur Altersteilzeit in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen enthalten. Gegebenenfalls profitierst Du auch von dem aktuellen Fachkräftemangel. Denn für Unternehmen kann es interessant sein, erfahrene Mitarbeiter länger im Unternehmen zu halten. Informiere Dich rechtzeitig und suche das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Modellen der Altersteilzeit:
Voraussetzung für den Wechsel in die Altersteilzeit ist, dass das Modell mindestens drei Jahre in Anspruch genommen wird. Zudem muss die Altersteilzeit so geplant sein, dass ihr Ende mit dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters zusammenfällt. Im Prinzip kann man die Altersteilzeit individuell mit seinem Arbeitgeber vereinbaren.
Lebensarbeitszeitkonto
Hierbei sammelst Du über mehrere Jahre hinweg Mehrarbeit an (z. B. durch Überstunden oder nicht genutzte Urlaubstage). Diese Zeit verfällt nicht wie häufig üblich am Monats- bzw. Jahresende, sondern wird Dir Deinem Arbeitszeitkonto „gutgeschrieben“. Ältere Arbeitnehmer können die „angesparte“ Zeit direkt vor dem regulären Renteneintritt nehmen – ohne finanzielle Nachteile befürchten zu müssen. Auch der Sozialversicherungsschutz bleibt während der Freistellungsphase vor der Rente erhalten. Da Wertguthaben gesetzlich nur noch in Geld geführt werden können, wird die gesammelte Arbeitszeit in Geldeinheiten umgerechnet. Dadurch kannst Du Dir auch Einmalzahlungen und Mehrarbeitsvergütungen anrechnen lassen. Das Arbeitszeitkonto kann auch in Form eines „Wertguthabens“ direkt an die Deutsche Rentenversicherung übertragen werden. Die Übertragung ändert jedoch nichts daran, dass Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Grundsätzlich müssen für die Übertragung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So können etwa nur Guthaben übertragen werden, die einschließlich des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung das Sechsfache der monatlichen Bezugsgröße betragen. In den alten Bundesländern lag der Schwellenwert im Jahr 2019 bei 18.690 Euro, in den neuen Bundesländern bei 17.220 Euro. Zudem muss für die Übertragung das Beschäftigungsverhältnis beendet sein, in dem das Wertguthaben erworben wurde. Der Vorteil der Übertragung an die Deutsche Rentenversicherung: Das Wertguthaben verfällt nicht, wenn man arbeitslos wird oder zu einem Arbeitgeber wechselt, der dieses „Sparmodell“ nicht unterstützt.
Weitere Möglichkeiten
Rente mit 63 ≠ Rente ab 63
Wer auf eigene Kosten früher in Rente geht, kann dies natürlich nur dann tun, wenn er die finanziellen Mittel dafür hat, die Zeit bis zum regulären Renteneintritt zu überbrücken. Die Abschläge mögen zunächst gering erscheinen, sie summieren sich aber, wenn man sich beispielsweise zwei Jahre vor dem regulären Beginn frühverrenten lässt. Abhängig vom Gehalt kann es dann um viel Geld gehen. Doch es bestehen Möglichkeiten, Lücken in der Frührente etwas zu füllen. |