Arzneimittel spenden? – Bitte nicht! Show Wir klären auf warum. Bitte schicken Sie uns keine Arzneimittel unaufgefordert zu. Wir können diese nicht für unsere Projekte verwenden. Unser Arzneimittelflyer: HIER In Deutschland sind Arzneimittel in der Regel verfügbar. Monat für Monat landen alte oder nicht mehr gebrauchte Arzneimittel im Hausmüll und werden entsorgt. Hinzu kommen überzählige Ärztemuster oder Überproduktionen der Industrie. In den sogenannten Entwicklungsländern fehlen hingegen viele wichtige Medikamente. Was läge also näher, als die bei uns überschüssigen Arzneimittel zu sammeln und bedürftigen Menschen auf der ganzen Welt zur Verfügung zu stellen? So einfach ist es leider nicht! Viele Gründe (s.u.) sprechen gegen dieses Medikamentenrecycling. Zudem ist es illegal, bereits im Umlauf gewesene oder abgelaufene Medikamente wieder in den Verkehr zu bringen. Deshalb arbeiten wir von Apotheker ohne Grenzen auch nicht mit Altarzneimitteln und haben es uns zum Auftrag gemacht über eine gute Arzneimittelspendenpraxis nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation aufzuklären. Doch Arzneimittelspenden sind nicht nur international problematisch. Auch für unsere Projekte in Deutschland können keine Arzneimittelspenden aus Privathaushalten angenommen werden. Mehr zum rechtlichen Hintergrund finden sie HIER Arzneimittelsammlungen sind keine Hilfe
Arzneimitteltransporte, Medikamenten-Importe oder -Exporte unterliegen zu Recht strengen Anforderungen: sonst würde man ja Arzneifälschungen Tür und Tor öffnen! Arzneimittelsammlungen aus Privathaushalten können auf legalem Wege nicht aus Deutschland in andere Länder gebracht werden, da für diese Medikamente nicht die benötigten Unterlagen vorliegen.
In jedem Land tragen die nationalen Gesundheitsbehörden die Verantwortung für die Arzneimittel, die vor Ort eingesetzt werden. Die einheimischen Behörden müssen Medikamentenspenden wünschen und sie autorisieren. Die jeweiligen Botschaften geben Information dazu, ob Medikamentenspenden von einem Land empfangen werden und welche Anforderungen erfüllt werden müssen (z.B. vollständige Liste der Arzneimittel, mit Etikett und Packungsbeilage in Landessprache oder in Englisch, Unterlagen zu Herstellung, Qualitätskontrolle, Preise etc.). Altarzneimittel erfüllen diese Anforderungen nicht und viele Länder geben auch ganz konkret an, dass sie keine Spenden von Altarzneimitteln wünschen.
Der Bedarf in den Ländern, in denen Not herrscht, ist ein anderer als der in Deutschland. Es werden zum Beispiel Antibiotika, Medikamente gegen Malaria, Parasiten, Würmer oder Tuberkulose benötigt. Für die Behandlung von chronischen Krankheiten wie Diabetes und Bluthochdruck – die auch in ärmeren Ländern vorkommen – benötigt man eine regelmäßige Versorgung mit den dort üblichen Wirkstoffen. Dies kann durch wechselnde und sporadisch eintreffende Arzneimittelspenden nicht sichergestellt werden. Die Erfahrung hat daher leider gezeigt, dass 80 bis 90% der gespendeten „Rest“-Arzneimittel nicht dem Bedarf entsprechen, diese Medikamente dann vor Ort verfallen und letztendlich aufwändig vernichtet werden müssen. Die Entsorgung von Arzneimüll ist teuer: sie kostet knapp 2.000€ pro Tonne! Für dieses Geld könnten gezielt die richtigen Medikamente gekauft werden.
80% der Länder arbeiten mit relativ wenigen Basisarzneimitteln, den sogenannten „essentiellen Arzneimitteln“ (http://www.who.int/topics/essential_medicines/en/). Das bedeutet, dass das Gesundheitspersonal viele der in Deutschland übrig gebliebenen Medikamente gar nicht kennt. Andere Arzneimittel, die in Deutschland relativ häufig eingesetzt werden wie Metamizol, sind wiederum in einigen Ländern verboten. Arzneimittel, die in Deutschland lediglich verschreibungspflichtig sind wie Phenobarbital, können im Empfängerland als Betäubungsmittel eingestuft sein. Mit einer Spende solcher Arzneimittel würde man also gegen die einheimischen Arzneimittel- oder Betäubungsmittelgesetze verstoßen. Mit Respekt helfen bedeutet aber auch, die lokalen Gesetze zu respektieren.
Arzneimittel müssen in einer Sprache beschriftet sein, die dem Gesundheitspersonal im Empfängerland geläufig ist. Sie sollten mit dem internationalen Freinamen gekennzeichnet sein. Die üblicherweise genutzten Handelsnamen sind wenig hilfreich, da sie nur im Herstellerland gängig und bekannt sind. Oft arbeitet in den Empfängerländern kein Fachpersonal in den Arzneimittellagern: Medikamente, von denen die einheimischen Mitarbeiter nicht wissen, wofür sie sind, bleiben liegen und verfallen letztendlich.
Verschiedene Stärken eines Wirkstoffes (z.B. Diclofenac 25 mg, 50 mg, 75 mg, 150 mg), wie sie bei Sammlungen von Altarzneimitteln häufig vorkommen, verursachen Verwirrung beim einheimischen Gesundheitspersonal. Auch für die Patienten ist es schwierig bzw. für Analphabeten sogar fast unmöglich die wechselnden Anwendungsanweisungen zu verstehen. Ein Abändern von z.B. 3 x 1 Tablette Diclofenac 50 mg auf 3 x 2 Tabletten Diclofenac 25 mg bzw. auf nur 1 Tablette pro Tag Diclofenac 150 mg, führt zu Fehlern bei den Anweisungen des Personals oder zu Einnahmefehlern beim Patienten. Ein Wirkstoff sollte möglichst nur in der Darreichungsform gespendet werden, die vor Ort üblich ist: Medikamente in Tropfenform (X mg Wirkstoff pro ml Lösung) statt der lokal bekannten Tabletten, führen zu komplizierten Umrechnungen. Zäpfchen wiederum sind in vielen Ländern unbekannt und/oder wegen der klimatischen Verhältnisse ungeeignet.
Die Restlaufzeit muss mindestens ein Jahr betragen, da die Arzneimittel nicht sofort beim Patienten ankommen. Die Zollformalitäten und die Verteilung einer Medikamentenspende auf verschiedene Gesundheitszentren oder -posten ziehen sich hin. Viele Länder nehmen daher keine Arzneimittelspenden, deren Haltbarkeit unter 12 Monaten liegt. Solche Spenden müssten vom Spender auf eigene Kosten wieder zurückgenommen werden. Die Qualität der Ware muss gewährleistet sein. Die Arzneimittel müssen aus einer zuverlässigen Quelle stammen und allen Qualitätsanforderungen entsprechen. Dafür ist z.B. die Vorlage von Analysezertifikaten bei den Behörden notwendig, Unterlagen die für Altarzneimittel nicht zur Verfügung stehen.
In Deutschland ist der Einsatz von Altarzneimitteln, angebrochenen oder schon verfallenen Medikamenten verboten. Was bei uns aus guten Gründen nicht erlaubt ist, sollten wir nicht für andere Menschen als gut befinden.
Der Transport von Altarzneimitteln von Deutschland in das Empfängerland ist teuer. Vor Ort fallen eventuell Zoll- und/oder Lagergebühren bzw. noch weitere Transportkosten an. Das Sortieren von Altarzneimitteln bedeutet einen hohen personellen und damit auch finanziellen Aufwand. Gerade in Ländern, in denen das Fachpersonal nicht ausreichend vorhanden ist, dürfen einheimische Ärzte, Krankenschwestern und/oder Apotheker nicht durch das Sortieren von Altarzneimitteln an ihrer Arbeit gehindert werden. Oft ist in den Arzneimittellagern nicht genügend Platz vorhanden, um einen Wirkstoff nach zig verschiedenen Verfalldaten zu ordnen, etwas was bei ständig Altarzneimitteln vorkommt. Das Risiko, dass der Verfall übersehen wird, steigt dann. Der Kauf von Arzneimitteln in Großpackungen (sogenannter Bulkware) ist im Vergleich dazu wesentlich günstiger, spart Platz und Gewicht und vereinfacht die Lagerhaltung enorm.
Die Bedürfnisse des Empfängerlandes / des Empfängers müssen bekannt sein und berücksichtigt werden. Nur diejenigen, die vor Ort mit den Medikamenten arbeiten und für deren Abgabe verantwortlich sind, wissen, was in welchen Mengen benötigt wird. Die gespendeten Wirkstoffe und Mengen müssen dem Monats- oder Jahresbedarf entsprechen und die Medikamente sollten immer für die jeweilige Gesundheitsebene geeignet sein: so gehören z.B. Infusionsbeutel und -besteck nicht in einen Gesundheitsposten, wo niemand eine Infusion legen kann. Krebsarzneimittel haben wiederum in einem einfachen Gesundheitszentrum nichts zu suchen usw. Kombinationen von zwei oder drei Wirkstoffen, wie sie bei Bluthochdruck oder Diabetes zum Einsatz kommen, sind unerwünscht, weil sie nur für sehr wenige Patienten genau passen. Meist ist einer der Wirkstoffe in der falschen Dosierung enthalten. Internationale RegelnDie Weltgesundheitsorganisation hat gemeinsam mit mehreren internationalen Hilfsorganisationen weltweit gültige Regeln für Arzneimittelspenden entwickelt. An diese Regeln halten auch wir von Apotheker ohne Grenzen uns: Auswahl der Arzneimittel
Qualität und Haltbarkeit
Verpackung
Abwicklung
Durch die Einhaltung dieser Regeln wird sichergestellt, dass die Empfänger genau die Arzneimittel bekommen, die sie brauchen um Menschen in Not zu helfen. D.h. vorab viele Fragen stellen!Für eine sinnvolle Versorgung mit wichtigen Arzneimitteln sollte man also u.a. folgende Fragen beantworten können/vom einheimischen Fachpersonal beantwortet bekommen:
So helfen Sie Menschen in NotDie Apotheker ohne Grenzen Deutschland e.V. sind in Gebieten mit unzureichender Arzneimittelversorgung tätig. Sie fördern den nachhaltigen Zugang zu qualitativ hochwertigen Arzneimitteln, indem sie bei der Beschaffung der Medikamente mithelfen. Dabei halten sie sich an die Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation und verfügen über die nötigen Kenntnisse, damit Spenden wirksam werden:
Unterstützen Sie AoG mit einer Geldspende, um bedarfsgerecht lebenswichtige Medikamente für die Projekte sicherzustellen. IEHK – „Interagency Emergency Health Kit“Bei Nothilfeeinsätzen hat sich das sogenannte „Interagency Emergency Health Kit (IEHK)“ bewährt. Diese standardisierte Zusammenstellung wichtiger Arzneimittel und Hilfsmittel für eine schnelle Reaktion nach Katastrophen steht bei verschiedenen Lieferanten abrufbereit an Lager. Die Arzneimittel sind platz- und gewichtssparend als Bulkware gepackt. Dabei handelt es sich um international bekannte Wirkstoffe von der Essential Medicines List der WHO. Das Health Kit ist dafür ausgelegt, eine Bevölkerung von 10.000 Menschen über drei Monate zu versorgen. AoG arbeitet in der Nothilfe mit dem IEHK, wie zuletzt nach dem Taifun Haiyan auf den Philippinen und nach dem Erdbeben auf Haiti. Außerdem führt AoG auch Schulungen für andere Hilfsorganisationen zur Anwendung des IEHK durch. Weitere Informationen zum IEHK 2017 finden Sie hier. Infomaterial – Mehr Informationen zum Thema gute ArzneimittelspendenpraxisZum Thema Einfuhr von Arzneimitteln: http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/einfuhr-von-arzneimitteln.html WHO Guidelines und ListenWHO Richtlinien zur guten Arzneimittelspendenpraxis, 2010, hier als pdf WHO Model List of Essential Medicines, 21st edition 2019, hier als pdf WHO Model List of Essential Medicines for Children, 7th edition 2019, hier als pdf WHO Richtlinien für Gerätespenden, 2000, hier als pdf Die Gesetzesgrundlage zu Arzneimittelspenden in Deutschland finden Sie hier als pdf Interagency Emergency Health KitWeitere Informationen zum IEHK 2017 auf den Seiten der WHO hier. |