Wo kann man g25 machen

Wo kann man g25 machen

Die Vorsorge für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25-Untersuchung) zählt zu den am häufigsten durchgeführten Vorsorgen in der Arbeitsmedizin. Dabei handelt es sich um keine Pflicht- oder Angebotsuntersuchung. Die Vorsorge dient vielmehr dazu, die Eignung eines Beschäftigten für bestimmte Tätigkeiten festzustellen und somit den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz im Unternehmen zu erhöhen. Sie wird üblicherweise vom Betriebsarzt durchgeführt.

Mit der Vorsorge sollen Unfall- und Gesundheitsgefahren frühzeitig erkannt und verhindert werden. Beschäftigte, die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausüben, sind andauernd optischen und akustischen Belastungen ausgesetzt. Das kann sich insbesondere auf das Seh- und Hörvermögen auswirken, aber auch andere körperliche Beschwerden zur Folge haben, wie beispielsweise Übergewicht durch eine primär sitzende Tätigkeit ohne ausreichende Bewegung, oder psychische Belastungen. Mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge können Mitarbeiter dahingehend unterstützt werden, präventiv Probleme zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen.

Für welche Berufsgruppen ist diese Vorsorge (ehem. G25-Untersuchung) wichtig?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge bezieht sich auf Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Darunter versteht man einerseits das Bewegen von Kraft-, Schienen- oder Flurförderfahrzeugen, aber auch die Steuerung von Regalbediengeräten. Andererseits sind es auch Überwachungstätigkeiten in Leitständen, die diese Vorsorge notwendig machen. Die Berufsgenossenschaft empfiehlt Unternehmen, dass die Vorsorge für alle Mitarbeiter in dieser Branche durchgeführt werden sollte, ausgenommen sind lediglich Mitarbeiter, die besonders langsame bzw. einfache Fahrzeuge bedienen.

Ist die Vorsorge für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem. G25-Untersuchung) Pflicht?

Diese Vorsorge ist eine Eignungsuntersuchung und dient der Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz im Betrieb. Die verpflichtende Durchführung hängt vom Arbeitgeber ab. Sie beinhaltet keine medizinischen Daten und ist getrennt von der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu betrachten. Die Bescheinigung über die erfolgreich durchgeführte Vorsorge wird an den Arbeitnehmer übergeben, der wiederum entscheidet, ob das Ergebnis an den Arbeitgeber weitergeleitet wird. Neben den persönlichen Daten enthält die Bescheinigung einen arbeitsmedizinischen Hinweis, der festhält, ob eine Eignung des Beschäftigten für die Ausübung von Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten vorliegt. Mit der Vorsorge soll geklärt werden, ob vom Beschäftigten eine Gefahr für andere Beschäftigte und die Sachmittel des Unternehmens ausgehen kann.

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Die Dauer der Vorsorge (ehem. G25-Untersuchung) ist vom körperlichen Zustand der betreffenden Person abhängig. Üblicherweise dauert sie 15-30 Minuten. Sie wird von Fachärzten für Arbeitsmedizin durchgeführt. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.

Zuallererst findet eine Anamnese statt. Dem Beschäftigten werden Fragen zum gesundheitlichen Zustand und zur Krankheitsgeschichte gestellt. Die Fragen orientieren sich an der auszuübenden Tätigkeit und dem Arbeitsplatz. Es folgen gesundheitliche Untersuchungen. Dabei liegt der Fokus auf dem Herz-Kreislauf-System, dem Stoffwechsel und allen anderen Organen. Es werden Urinproben entnommen, damit geklärt wird, ob es Erkrankungen oder Störungen gibt, die sich negativ auf die Ausübung der Arbeit auswirken könnten. Weil die betreffenden Tätigkeiten oft sitzend ausgeübt werden, wird der gesamte Bewegungsapparat überprüft, insbesondere der Rücken und die Wirbelsäule. Zudem gibt es einen Seh- und Hörtest. Wenn man schlecht sieht oder hört, stellt das eine ernstzunehmende Gefahr für die Ausübung der Tätigkeiten dar, da das Risiko für Unfälle steigt.

Abhängig vom Beruf, kann es auch zu anderen Untersuchungen kommen (z.B. EKG). Zum Schluss findet auch ein Gespräch mit dem betriebsärztlichen Personal statt, wo die Beschäftigten auch weitere Informationen erhalten.

  • Anamnese (tätigkeitsbezogen)
  • Untersuchung (tätigkeitsbezogen, insbesondere Herz-Kreislaufsystem, Stoffwechsel)
  • Sehtest
  • Perimetrie (Gesichtsfeld) bei jeder Erstuntersuchung und ab dem vollendeten 40. Lebensjahr, mindestens bei jeder zweiten Untersuchung
  • Ev. Noctumetrie (Dämmerungssehen)
  • Hörtest
  • Urin (fakultativ)
  • Bei Bedarf weitere Untersuchungen, wie beispielsweise EKG, Ergometrie, Labor usw.

Die Vorsorge für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem. G25-Untersuchung) ist maximal 3 Jahre gültig. Eventuell muss aber diese Frist verkürzt werden, da unterschiedliche Faktoren (Alter, Vorerkrankungen usw.) eine nochmalige frühere arbeitsmedizinische Einschätzung erfordern. Präventive Beratung ist wichtig, um Gefahren und Risiken für die Gesundheit und den Arbeitsablauf im Unternehmen zu vermeiden. Die Fristen werden vom Betriebsarzt festgelegt.

Quelle

Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G25-Untersuchung DGUV

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Wo kann man g25 machen

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Bildschirmarbeitsplätze (ehem. G 37 Untersuchung)

Die Arbeit vor dem Bildschirm im Büro kann sich auf Dauer belastend auf die Augen und die Körperhaltung auswirken. Mit der Bildschirmarbeitsplätze Vorsorge (ehem. G 37 Untersuchung) werden gesundheitliche Gefahren frühzeitig erkannt und verhindert. So wird für besseren Arbeitsschutz im Betrieb gesorgt.

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Telemedizin

Für bestimmte Leistungen ist es möglich, digitale Alternativen zu nutzen. Wir nutzen die digitale Sprechstunde z.B. für medizinische Beratungen und psychologische Konsultationen.

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Die G25-Untersuchung ist vor allem für Gabelstapler-, LKW-, oder Scheinenfahrzeugfahrer wichtig.

Die G25-Untersuchung ist eine der am häufigsten durchgeführten arbeitsmedizinischen Untersuchungen. Sie ist weder Pflicht- noch Angebotsuntersuchung, sondern vielmehr eine Vorsorgeuntersuchung, die die Eignung einer Person für eine bestimmte Tätigkeit feststellen soll und in der Regel durch den Betriebsarzt eines Unternehmens durchgeführt wird.

Fahrer von LKW, Gabelstaplern und Schienenfahrzeugen können G25-Untersuchung absolvieren

Diese Tätigkeiten sind vor allem Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, sprich das Führen von Kraftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen, Flurförderfahrzeugen (z.B. Gabelstaplern) und Hebezeugen. Auch die Steuerung von Regalbediengeräten sowie die Überwachungstätigkeiten in Leitständen können eine G25 – Vorsorgeuntersuchung erfordern. Die Berufsgenossenschaften empfehlen grundsätzlich allen in dieser Branche Beschäftigten, eine G25 durchzuführen. Die einzige Ausnahme kann dann eintreten, wenn die bedienten Fahrzeuge besonders langsame oder einfache Fahrzeuge sind.

G25-Untersuchung: keine Rechtsvorschrift, lediglich Arbeitsanweisung

Die G 25 ist anders als bei der G37-Vorsorge kein Bestandteil der ArbMedVV (der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge). Sie ist eine Eignungsuntersuchung für die § 7 (2) DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention gilt: “Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen”. Spätestens bei einem Unfall muss der Unternehmer also nachweisen, dass er sich versichert hat, dass sein Mitarbeiter sowohl fachlich wie auch gesundheitlich geeignet war, diese Tätigkeit auszuführen.

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Eine der am häufigsten durchgeführten Vorsorge-Untersuchungen

Haftungsrechtlich ist die G25 also eine äußerst bedeutsame Untersuchung, vor allem deshalb, weil die Tätigkeiten auf deren Eignung die betreffenden Personen untersucht werden, nicht nur den Personen selber, sondern teilweise auch einer beträchtlichen Zahl Dritter gefährlich werden können. Diese Gefährdung kann beispielsweise durch Fehler des Steuerpersonals großer Industrieanlagen, oder durch den Transport großer Lasten entstehen. Aufgrund dieser Gefährdungsszenarios ist es wichtig, betroffenes Personal einerseits kompetent auszubilden, andererseits aber auch die körperliche Eignung der Personen regelmäßig zu überprüfen. Hier kommt die G25 ins Spiel.

Sehschärfe, Herz-Kreislauf-System und Bewegungsapparat sind Teil der Untersuchung

Durchgeführt wird im Rahmen der G 25 vor allem ein Sehtest zur Bestimmung von:

         
  • Sehschärfe
  • räumlichem Sehen und
  • Farbsinn der untersuchten Person.

Außerdem wird die Hörfähigkeit untersucht. Zusätzlich werden Urinuntersuchungen zur Bestimmung der Organfunktion insbesondere der Zuckerverarbeitung durchgeführt. Bei entsprechenden Arbeitsverhältnissen erfolgt auch die Untersuchung von Gesichtsfeld, Dämmerungssehen sowie Blendempfindlichkeit. Ebenso fliessen Befunde des Herz-Kreislaufsystems sowie des kompletten Bewegungsapparates ein.

Zusätzlich zu diesen praktischen Anwendungen, sind Beratungen des Untersuchten sowie des Unternehmers ein wichtiger Bestandteil der G25-Untersuchung. Diese Beratungen sollten vor allem eine arbeitnehmerfreundliche Ausrichtung des Arbeitsplatzes thematisieren, sowie Informationen zu ergonomischen Arbeitshaltungen und -abläufen beinhalten. Auch die arbeitnehmerfreundliche Einrichtung der Arbeitszeiten, kann Inhalt des Gesprächs sein.

Teilnahme ist immer freiwillig

Jede ärztliche Leistung ist in Deutschland freiwillig und kann immer abgelehnt werden. Allerdings muss der Unternehmer den Einsatz in bestimmten gefährdenden Bereichen oder Tätigkeiten neben der fachlichen von der ärztlichen Feststellung der Eignung abhängig machen. Wichtig – beispielsweise für die Fahrer von LKW – ist die Information, dass die Vorsorgeuntersuchung nicht mit einer Tauglichkeitsuntersuchung nach dem Verkehrsrecht zu vergleichen ist.

Ebenso wie die Teilnahme an der G25-Untersuchung freiwillig ist, ist es auch die Zustimmung zur Weiterleitung an den Arbeitgeber. Bevor die Untersuchungsergebnisse den Arbeitgeber erreichen, muss der Arbeitnehmer explizit zustimmen.