Wo ist der nächste schutzraum

Die Vorgaben bezüglich der ZUPLA sind in den „Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz betreffend Steuerung des Schutzraumbaus und Zuweisungsplanung“ vom 20. Dezember 2012 festgelegt. Unter anderem ist in diesen Weisungen Folgendes festgehalten:

Zielsetzung des Schutzraumbaus und der ZUPLA ist, dass für jede Einwohnerin und jeden Einwohner in zeitgerecht erreichbarer Nähe der Wohnadresse (in der Regel bis 30 Minuten Fussweg-Distanz, bei schwierigen topographischen Verhältnissen bis höchstens 60 Minuten Fussweg-Distanz) ein vollwertiger Schutzplatz bereitgestellt wird.

Die Kantone sorgen für die Nachführung der ZUPLA. Diese erfolgt periodisch im Rahmen der Überarbeitung der Planung der Steuerung des Schutzraumbaus (Ziff. 27).

Der Kanton St. Gallen verfügt über rund 31'000 Schutzräume. Somit sind in den Schutzräumen genügend Schutzplätze für die gesamte Wohnbevölkerung des Kantons St. Gallen vorhanden.

Die Schutzraumzuweisung erfolgt durch die jeweilige Wohngemeinde und wird mittels einer speziellen Software elektronisch bearbeitet. Entsprechend den Vorgaben des Bundesgesetzes wird eine Zuweisung der Wohnbevölkerung nach bestimmten Kriterien (Beibehaltung Familien- und Wohngemeinschaften, kürzeste Distanz von der Wohnadresse zum Schutzraum etc.) vorgenommen und die entsprechenden Informationsunterlagen vorbereitet und verteilt. Auf Grund der Mutationen der Wohnbevölkerung (Zuzüge, Wegzüge, Adressänderungen, Bautätigkeit, etc.) wird die Bevölkerung nicht proaktiv über den aktuellen Stand der ZUPLA informiert, da dieser jeweils lediglich eine Momentaufnahme darstellt und jederzeit ändern kann.

Die Schutzräume sind grundsätzlich auf eine Nutzung bei bewaffneten Konflikten ausgerichtet, bei welchen der Bundesrat gemäss Sicherheitsbericht von einer längeren Vorwarnzeit ausgeht. Diese wird zwingend benötigt, um die Schutzräume, welche in der Regel als Kellerräume etc. genutzt werden, bereit zu stellen.

Wo ist der nächste schutzraum

Bitte wenden Sie sich an das:

Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons Zürich Kantonales Zeughaus Uetlibergstrasse 113 8045 Zürich

Internet

Ja, es droht ein Strafverfahren und eine gerichtliche Verurteilung. Stellt der Richter fest, dass Sie dem Dienst absichtlich ferngeblieben sind, kommen Sie bestenfalls mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse von mehreren hundert Franken davon. Zudem werden Sie im Strafregister eingetragen. Rücken Sie «aus Versehen» nicht ein, bekommen Sie eine Busse ohne Strafregistereintrag. Haben Sie erstmals einen Dienst geschwänzt, kommen Sie üblicherweise mit einer Verwarnung davon, Voraussetzung: Sie entschuldigen sich in einer schriftlichen Stellungnahme und legen dar, dass Sie beim nächsten Mal anstandslos einrücken.
(Beobachter Nr. 10 vom 13. Mai 2011)

Schutzdienstpflicht ist eine nationale Dienstpfllicht. Für die Belange der Schutzdienstpflicht Stadt Zürich ist die Zivilschutzstelle zuständig: Kontakt Zivilschutzstelle

Schutz + Rettung
Zivilschutzstelle
Weststrasse 4 8036 Zürich Telefon 044 411 21 12 Fax 044 411 24 29 Kontaktformular

Informationen über Verhalten und Alarmierung finden Sie auf der Internetseite des Amts für Militär und Zivilschutz des Kantons Zürich. 

Sie kommen in aussergewöhnlichen Lagen zum Einsatz. Das können militärische Bedrohungen sein, aber auch bei grossen Unwettern oder anderen Katastrophen sind Schutzbauten zweckmässig. Der Grossteil der Bevölkerung verfügt über einen Schutzraum im bewohnten Gebäude. Ist dies nicht der Fall, stehen öffentliche Schutzräume für die Bevölkerung der Stadt Zürich in der näheren Umgebung zur Verfügung. Eine entsprechende Zuweisung erfolgt erst nach Aufforderung der zuständigen Bundesbehörde.

Mehr zum Thema finden Sie auf der Informationsseite zu den Schutzräumen & Schutzplätzen.

Wo ist der nächste schutzraum

Der Bevölkerung wird geraten einen Haushaltvorrat (Notvorrat) anzulegen, welcher den Energiebedarf für 14 Tage pro Person decken kann.

Die kantonalen Polizeiorgane haben jederzeit die Möglichkeit, über Radio DRS Sonderdurchsagen mit Verhaltensanweisungen und Informationen für die Bevölkerung des betroffenen Gebietes zu verbreiten. Die Bevölkerung in diesem Gebiet ist aufgefordert, Radio (DRS/Lokalradio) zu hören, sobald der allgemeine Alarm der Sirenen ertönt

Bei B- und C-Ereignissen kommen in erster Linie die Mittel der Feuerwehr mit den Spezialisten der Chemiewehr, sowie die kantonalen Polizeiorgane zum Einsatz. Diese stehen in Kontakt mit den zuständigen kantonalen Behörden sowie den Fachpersonen des ABC-Dienstes (Kanton, Bund und Private).

Im Kanton Zürich liegt die Einsatzverantwortung, je nach Grösse des Ereignisses, bei der Feuerwehr oder – vor allem bei Grossereignissen wie Terroranschlägen – beim Kommando der Kantonspolizei. Die Bewältigung von ABC-Ereignissen ist immer eine Verbundaufgabe, bei der alle verfügbaren Mittel koordiniert eingesetzt werden müssen.

Welche Gefahren bestehen für die Stadt Zürich, wie erfolgt die Alarmierung und wie reagiere ich sinnvollerweise?

Wo ist der nächste schutzraum

Die Talsperren des Sihlsees werden durch technische Vorrichtungen vor Beschädigungen geschützt. Im eher unwahrscheinlichen Fall, dass die Sperren als Folge einer Katastrophe einen grösseren Schaden erleiden sollten, könnten die Wassermassen durch das Sihltal und durch Gebiete links und rechts der Limmat in die Stadt Zürich fliessen.

Detaillierte Auskunft über die zu erwartenden Schäden, die Art der Alarmierung und die Verhaltensmassnahmen gibt das Merkblatt: Wasseralarm Sihlsee auf der Seite Formulare & Merkblätter.

Wie verhalte ich mich bei einem Blackout/Stromausfall?

Wann spricht man von einem Blackout? Ein Blackout ist ein mittel- bis langfristiger Stromausfall, der sich meist grossräumig abspielt. Wichtige Informationen zum Verhalten bei einem Blackout finden Sie auf dem Merkblatt der Stadtpolizei.

Personenschutzräume bieten der Bevölkerung Schutz bei technisch-, natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen sowie bewaffneten Konflikten. Der Krieg in der Ukraine hat dazu geführt, dass zurzeit sehr viele Anfragen betreffend Schutzbauten und -plätzen bei der Stadt Winterthur eingehen.

Grundsätzlich gilt: In einer ausserordentlichen Lage gibt der Bundesrat bzw. die zuständige Bundesbehörde entsprechende Schritte und Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung bekannt und löst diese aus. Dies ist im Moment nicht der Fall.

Zum Thema Schutzräume ist folgendes festzuhalten: Der Grossteil der Bevölkerung wohnt in Gebäuden mit eigenen Schutzräumen. Normalerweise befinden sich diese bei grösseren Wohnbauten direkt im Untergeschoss. Der Eigentümer bzw. der Liegenschaftenverwalter weiss Bescheid, wo und ob sich ein Schutzraum im bewohnten Gebäude befindet.

Falls sich kein Schutzraum im bewohnten Gebäude befindet, stehen weitere Plätze in anderen Gebäuden mit privaten Schutzräumen oder in öffentlichen Schutzräumen für die Bevölkerung der Stadt Winterthur in naher Umgebung zur Verfügung. Tiere sind in den Schutzräumen nicht zugelassen. Die Zuweisung der Bevölkerung zu einem öffentlichen Schutzraum erfolgt erst nach Aufforderung der zuständigen Bundesbehörde. Danach wird die Zuweisungsplanung (ZUPLA) in der Stadt Winterthur veröffentlicht und es erfolgt die Information an die Bevölkerung, wo genau sich der zugewiesene Schutzplatz befindet.

Die Eigentümer von Schutzräumen würden dann auch aufgefordert werden, ihre Schutzräume auf einen Konfliktfall vorzubereiten, wie zum Beispiel die Entfernung von Installationen und Waren, die sich häufig in Friedenszeiten im Schutzraum befinden oder den Aufbau von Betten und Sanitärinfrastruktur für den aktiven Betrieb des Schutzraumes.

In der Stadt Winterthur sind die Fachstelle Baulicher Zivilschutz für den Schutzraumbau generell sowie die Fachstelle Schutzraumkontrollen für die Periodischen Schutzraumkontrollen (PSK) bei Schutz & Intervention Winterthur zuständig.

Weitere Informationen:

  • Fragen und Antworten (FAQ) zu Schutzräumen
  • Baulicher Zivilschutz