Der Buß- und Bettag wird traditionell nur noch in Sachsen als Feiertag angesehen. In früheren Jahren wurde der Tag variabel ausgelobt und erst seit Ende des 19. Jahrhunderts einigte man sich in der evangelischen Kirche auf die Festlegung des Buss- und Bettags auf den Mittwoch vor dem Totensonntag bzw. einen Termin elf Tage vor dem 1. Advent. Entsprechend lässt sich kein exaktes Datum festlegen. Fest steht, dass der Buß- und Bettag stets zwischen dem 16. und dem 22. November stattfindet.
Evangelischer Feiertag: Der Buß- und Bettag Wofür steht der Buß- und Bettag?Die Tradition des Buß- und Bettags lässt sich bis in die Antike zurückverfolgen. Tage der Buße im Sinne eines Überdenkens seiner Taten und einer Besinnung waren und sind nicht zwingend an den christlichen oder evangelischen Glauben gebunden und fanden auch schon in Zeiten vor der Reformation statt. Nach dem Wegfall der so genannten Quatembertage, an denen an vier Terminen im Jahr gefastet wurde, fand 1532 auf Anordnung des damaligen Kaisers der erste Bettag statt. 1878 existierten gleich 47 Bußtage, die auf 24 unterschiedliche Daten fielen. 28 deutsche Länder hatten unterschiedliche Vorstellung hinsichtlich des genauen Termins und erst 1934 wurde der Buß- und Bettag zum gesetzlich einheitlichen Feiertag für ganz Deutschland. Es folgten unterschiedliche Regelungen, sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik, wobei ab 1981 die gesamte Bundesrepublik einen Feiertag festlegte und nach der Wiedervereinigung auch die neuen Bundesländer mitzogen. Abschaffung des Buß- und Bettags als einheitlicher Feiertag1994 wurde der Buss- und Bettag abgeschafft, um die Arbeitgeber zu entlasten. Seitens der damaligen Bundesregierung sollte die Mehrarbeit der Arbeitnehmer für eine Finanzierung der zuvor eingeführten Pflegeversicherung führen. Mehrere Anläufe für eine Wiedereinführung oder eine Verhinderung der Abschaffung scheiterten. Dadurch, dass der Buß- und Bettag in Sachsen beibehalten wurde, sind auch die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozent höher als im übrigen Bundesgebiet. In Bayern ist der Buss- und Bettag schulfrei, jedoch werden die Lehrer nicht von ihrer Arbeit freigestellt, sondern legen einen so genannten „pädagogischen Tag“ zum Zweck der Weiterbildung ein. Manche Bundesländer haben am Buß- und Bettag auch besondere Regelungen hinsichtlich Tanzveranstaltungen, doch lassen sich keine speziellen Rituale oder Feierlichkeiten an diesem Tag ausmachen. 17. November 2021 um 11:02 Uhr
Am 17. November ist Buß- und Bettag. Doch warum gibt es diesen Feiertag? Und was machen Christen am Buß- und Bettag in Deutschland? Wir verraten es Ihnen. Wann ist Buß- und Bettag 2021?
2021 fällt der Buß- und Bettag – wie jedes Jahr – auf einen Mittwoch. Auf den Mittwoch vor dem Totensonntag, um genau zu sein. Das ist 2021 der 17. November, denn der Totensonntag fällt auf den 21. November. Beide Feiertage sind bewegliche, evangelische Feiertage.
Der Totensonntag ist der letzte Sonntag vor dem ersten Advent. Der erste Advent fällt immer auf den vierten Sonntag vor Weihnachten. Da Weihnachten immer am 25. Dezember stattfindet, variiert das genaue Datum der Advente und damit auch das genaue Datum des Totensonntags und des Buß- und Bettags.
Der Buß- und Bettag kann frühestens auf den 16. November und spätestens auf den 22. November fallen. Er fällt immer auf den letzten Mittwoch im November. Der Buß- und Bettag ist einer von insgesamt neun beweglichen Feiertagen in Deutschland.
Das sind die Termine für die zukünftigen Buß- und Bettage:
Bewegliche Feiertage sind fast immer von dem jeweiligen Kirchenjahr abhängig. Im Gegensatz zu anderen christlichen Feiertagen wie dem Karfreitag oder Pfingstmontag ist der Buß- und Bettag kein deutschlandweiter, gesetzlicher Feiertag. Buß- und Bettag: Welche Bedeutung hat der Feiertag?
Der Buß- und Bettag ist ein Feiertag der evangelischen Kirche. In Notzeiten rief die Kirche oft zum gemeinsamen Beten auf – beispielsweise nach Ausbruch eines Krieges, bei Hungersnöten oder wenn eine Epidemie die Bevölkerung quälte. Diese Nöte galten als Strafe Gottes.
Durch Büßen und Beten sollten die Menschen um Vergebung bitten. „Buße zu tun“ bedeutet, seine Schuld zu erkennen und sich auf Gott zu besinnen. Oft wird es auch mit „Reue zeigen“, also dem Erkennen einer falschen Handlung, gleichgesetzt. Nichts zu tun hat der Begriff Buße mit Begriffen aus dem Recht wie beispielsweise „Geldbuße“.
Im katholischen Glauben soll eine Schuld durch eine selbst auferlegte Strafe wieder gutgemacht werden. Beispielsweise durch Spenden, den freiwilligen Verzicht, Dienste innerhalb der Kirche oder Gebete. In der evangelischen Kirche wird die Buße vor allem als eine Änderung der inneren Haltung verstanden.
Der oder die Büßende soll die Schuld einsehen, Reue zeigen und Verantwortung übernehmen. Durch die veränderte innere Haltung und das Bestreben, an sich zu arbeiten und ein besserer Mensch zu werden, soll sich die Beziehung zu Gott verbessern.
Gemeinsame Bußzeiten finden in der Bibel an mehreren Stellen Erwähnung. Büßen war jedoch schon in der Antike bekannt und ist kein christliches Konzept. In jeder Religion finden sich Rituale oder Handlungen zur Buße.
Zum ersten Mal soll ein offizieller evangelischer Buß- und Bettag 1532 nach Aufforderung des Kaisers in Straßburg stattgefunden haben. Zuvor wurden Bußtage je nach Bedarf von der Kirche oder Adeligen ausgerufen. Was macht man am Buß- und Bettag?
Religiöse Menschen – vor allem solche, die dem evangelischen Glauben angehören – können den Buß- und Bettag zur inneren Einkehr nutzen. Christen sollen darüber nachdenken, welche Sünden und welches Unrecht sie vielleicht begangen haben und wie sie ihr eigenes Verhalten in Zukunft nach Gottes Vorbild verbessern können.
Christen können diesen Tag nutzen, um Verantwortung zu übernehmen, zu bereuen und „Buße zu tun“. Beispielsweise, indem sie denen, denen sie Unrecht getan haben, etwas Gutes tun oder indem sie in Gebeten Gott um die Vergebung ihrer Sünden bitten. Viele Gemeinden veranstalten am Buß- und Bettag spezielle Gottesdienste – meist in den Abendstunden. Wo ist Buß- und Bettag ein gesetzlicher Feiertag?
Seit 1995 ist der Buß- und Bettag kein gesetzlicher Feiertag. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Sachsen. In diesem Bundesland bekommen Arbeitnehmende und Schüler frei. In Bayern ist der Buß- und Bettag zwar kein gesetzlicher Feiertag, aber die Schulen bleiben zu.
Im übrigen Deutschland geht das Leben am Buß- und Bettag seinen gewohnten Gang. Arbeitnehmer, die ihren religiösen Pflichten an diesem Tag nachkommen möchten, dürfen sich einen zusätzlichen Urlaubstag nehmen. Auf den Lohn an diesem Tag müssen sie allerdings verzichten.
Den zusätzlichen Feiertag in Sachsen gleichen Beschäftigte durch einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung aus. Dieser liegt 0,5 Prozent des Bruttogehalts über den Abgaben der Beschäftigten in den übrigen Bundesländern. Ein Nachteil für die Beschäftigten in Sachsen, denn diese höheren Abgaben übersteigen die Kosten eines Arbeitstages. Buß- und Bettag: schulfrei in Bayern – aber Tanzverbot
Bayern nimmt am Buß- und Bettag eine Sonderstellung in Deutschland ein: Dort ist der Tag kein gesetzlicher Feiertag. Angestellte Personen müssen arbeiten, der Geschäftsbetrieb folgt den üblichen Öffnungszeiten. Aber: Die Schulen bleiben zu. Und Tanzen ist am Buß- und Bettag verboten.
Bei dem Buß- und Bettag handelt es sich in Bayern um einen sogenannten stillen Tag. Unter die stillen Tage fallen auch Sonntage und gesetzliche Feiertage. Unter dem „Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage“, auch Feiertagsgesetz genannt, dürfen Unterhaltungsveranstaltungen nur dann stattfinden, wenn sie einen ernsten Charakter haben.
Am Buß- und Bettag sind deswegen folgende Veranstaltungen verboten:
In Bayern gibt es keinen Unterricht. Lehrkräfte haben jedoch nicht frei. Oft wird der Tag für pädagogische Seminare genutzt. Auch viele Kindergärten schließen am Buß- und Bettag. Aufgrund dessen nehmen sich viele Eltern und Erziehungsberechtigte in Bayern am Buß- und Bettag einen Urlaubstag.
In Berlin gibt es eine weitere Sonderregelung für evangelische Schüler: Sie sind nicht dazu verpflichtet, am Schulunterricht teilzunehmen. Stattdessen können auch sie wie Angestellte deutschlandweit nach Bedarf anstelle des Schulunterrichts ihren „religiösen Pflichten“ nachkommen. |