Wo darf man mit wohnwagen übernachten

Heute hier, morgen dort. Nicht zuletzt genau diese Freiheit macht das Reisen mit dem Wohnmobil aus. Und dank des in der heutigen Zeit gut ausgebauten Stell- und Campingplatznetzes ist das in aller Regel auch problemlos möglich. Mit dem Boom, den die Reisemobilbranche in den letzten Jahren erlebte, wuchs auch das Angebot an Camping- und Stellplätzen in Europa – allerdings nicht im gleichen Maß. Schon deshalb kommt es in Spitzenzeiten vor, dass gerade dort kein Stellplatz verfügbar ist, wo man am liebsten Halt machen würde.

Ein Grund, sich zu überlegen, die Nacht irgendwo in menschenleerer Umgebung zu verbringen, am liebsten inmitten unberührter Natur – das dürfte doch eigentlich kein Problem sein. Der große Vorteil eines voll ausgestatteten Reisemobils ist ja gerade seine Autarkie. Frisch- und Abwassertank, Strom und Toilette – alles Nötige ist an Bord.

Wo darf man mit wohnwagen übernachten
© Ulrich Kohstall

Das Stellplatznetz wächst. Immer mehr attraktive Ziele öffnen sich dem Wohnmobil-Tourismus. Dennoch gibt es unterschiedliche Regeln zu beachten. In Frankreich wird eine spontane Übernachtung an vielen Orten toleriert.

Doch ganz so einfach ist das leider nicht. Nicht selten ist das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen generell untersagt. In den Niederlanden zum Beispiel, der Camping-Nation schlechthin, gilt ein striktes Freistehen-Verbot. Wer außerhalb eines Camping- oder Stellplatzes nächtigt, muss damit rechnen, von Beamten aus dem Schlaf gerissen und des Platzes verwiesen zu werden. Zudem können Bußgelder bis zu 500 Euro fällig werden. Etwas offener steht Belgien dem Thema Wildcampen gegenüber. Sofern kein Verbotsschild explizit darauf hinweist, ist das einmalige Übernachten im Camper erlaubt. Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten, da es je nach Region weitere Einschränkungen gibt. Entlang der Küste und in Flandern etwa ist das Freistehen mit dem Reisemobil komplett verboten.

Ähnlich verhält es sich vielerorts in Europa. Allgemeingültige Gesetze, die das Freistehen für das ganze Land regeln, gibt es nur selten. Vielmehr bestimmen Gemeinden und Kommunen die Vorschriften individuell. Zu unterscheiden ist außerdem zwischen dem schlichten Übernachten im Reisemobil und dem Campen. Letzteres schließt etwa das Ausfahren der Markise und das Aufstellen von Campingmöbeln vor dem Fahrzeug ein. Wildes Campen ist in den seltensten Fällen erlaubt und bedarf meist einer Genehmigung der vor Ort zuständigen Behörden.

Auf privaten Flächen wiederum darf man es sich deutlich häufiger im Campingstuhl bequem machen – die Zustimmung des Grundstückbesitzers vorausgesetzt. Wer etwa durch Spanien reist, kann so mit etwas Glück die ein oder andere Nacht in Abgeschiedenheit verbringen. Das gilt allerdings längst nicht für alle südeuropäischen Länder. In Portugal ist das Wildcampen nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch auf privatem Grund tabu.

Jedermannsrecht in Nordeuropa – Wildcampen erlaubt?

Ist die Rede vom Wildcampen, denken viele zuerst an Skandinavien. In Schweden, Norwegen und Finnland gilt das sogenannte Jedermannsrecht, das allen Menschen die Nutzung von unkultiviertem Land zum Übernachten zugesteht, selbst wenn es sich um Privateigentum handelt. Das "Allemansrätten", wie es in Schweden heißt, beinhaltet aber auch, dass bei der Nutzung weder anderen Menschen noch der Natur Schaden zugefügt werden darf. Unter dieser Bedingung wird das Übernachten toleriert. Doch Achtung: Das Jedermannsrecht gilt nur für Zeltcamper, nicht für Wohnmobile und Caravans.

Von einem Jedermannsrecht können selbst Reisende mit Wohnmobil im Zentrum Europas profitieren. In der Schweiz nämlich herrscht das "Jedermannszutrittsrecht", das auch für motorisierte Camper gilt und das Campen für ein bis zwei Nächte erlaubt. Theoretisch, denn die vielen regionalen Verbote sind unbedingt zu beachten. Im Tessin, in Graubünden und in Genf beispielsweise gilt ein striktes Verbot. Ebenso wenig darf in Natur- und Wildschutzgebieten oder Nationalparks genächtigt werden.

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© Christine Schmutzler-Schaub/Adobe Stock

Hierzulande gilt: Die Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist dort erlaubt, wo die StVO oder Verkehrsschilder das nicht ausdrücklich verbieten.

Und wie sieht es hierzulande aus? Grundsätzlich gilt: Einmaliges Übernachten ist – wie für alle Verkehrsteilnehmer – auch für Reisemobilfahrer erlaubt, wenn damit die Fahrtüchtigkeit wiederhergestellt wird. Die Behörden gehen dabei in der Regel von einer Dauer von etwa zehn Stunden aus. Geparkt werden darf dafür überall dort, wo es die Straßenverkehrsordnung zulässt und es keine sonstigen Verkehrszeichen verbieten.

Ist das Parken auf dem Bürgersteig erlaubt, darf das Fahrzeug allerdings nicht mehr als 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben. Zudem darf von dem geparkten Reisemobil keine Gefährdung oder Behinderung ausgehen. Zu enge Parkbuchten sollten also gemieden werden. Markise und Campingmöbel aufzubauen ist dabei nicht erlaubt. Geht die Nutzung des öffentlichen Parkraums über die Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit hinaus, muss eine Sondergenehmigung der zuständigen Gemeinde eingeholt werden.Andernfalls drohen teils hohe Bußgelder. Je nach Bundesland liegen die zwischen zehn und 2500 Euro. Die genauen Regeln zum Übernachten am Straßenrand finden Sie hier.

Ein paar Fleckchen in Europa gibt es dennoch, an denen Camper beinahe grenzenlose Freiheit genießen. In Rumänien sowie im Norden Großbritanniens, in Schottland, ist das Übernachten ebenso wie das Campen weitestgehend erlaubt, verantwortungsbewusster Umgang mit der Natur vorausgesetzt. Dass der Reisemobilist seinen Unrat ausnahmslos wieder mitzunehmen hat, sollte ohnehin außer Frage stehen.

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© Ingolf Pompe

Auf campingartigen Betrieb sollte beim Freistehen verzichtet werden. Das heißt, die Markise bleibt eingekurbelt, Tisch und Stühle bleiben in der Garage.

Den Überblick zu behalten, wo das Freistehen in Europa erlaubt ist und wo nicht, wird durch viele regionale Vorschriften erschwert. Um nächtliche Störungen und Bußgelder zu vermeiden, sollte man sich auf jeden Fall vor Reiseantritt informieren.

Selbst auf offiziellen Stellplätzen gelten in ganz Europa unterschiedliche Regeln. Nicht überall sind Markise und Klappstühle gerne gesehen. Wer sich über längere Zeit mit dem Wohmobil häuslich einrichten will, ist auf einem Campingplatz immer noch am besten aufgehoben – eine ausführliche Campingplatz-Suche finden Sie bei den Kollegen von CARAVANING.

In vielen osteuropäischen Ländern bilden Campingplätze oft die einzige verlässliche und legale Übernachtungsmöglichkeit. Mit einfacher Ausstattung und günstigen Preisen ähneln die oft unparzellierten Anlagen jedoch ohnehin eher einem Stellplatz.

Unterschied zwischen Campingplatz und Stellplatz?

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© Desombre

Auf der sicheren Seite und garantiert bußgeldfrei steht man auf einem Camping- oder Stellplatz.

Campingplatz: Angelegter Platz mit Sanitäranlagen für Campinggäste mit Zelt, Wohnwagen, Campingbus oder Wohnmobil. Plätze für Fahrzeuge sind häufig parzelliert, manchmal gibt es für Zelte eine eigene Zeltwiese. Große Ferienanlagen bieten fast so viel Komfort wie ein Hotel mit Privatbädern, Swimmingpools, Wellnessangabot, Spielplätzen, Restaurant, Supermarkt und Animationsprogramm. Kleinere, naturnahe Plätze setzen auf einfache Ausstattung und unverbaute Aussichten in die Umgebung.

Stellplatz: Ein sogenannter Stellplatz (französisch: "Aire de Camping-Car", italienisch: "Area Camper") rangiert von einem einfachen Übernachtungsplatz am Rande eines offiziellen Parkplatzes bis zum großen Wohnmobilhafen mit Vollausstattung wie auf einem Campingplatz. Anfahrtszeiten sind meist flexibel, dank Einfahrschranke, Automat und Code ist auch so die Anfahrt nach normalen Öffnungszeiten möglich. Auf den meisten Stellplätzen sind nur Wohnmobile und Campingbusse erlaubt, Caravans häufig nicht. Einen Überblick gibt die promobil-Datenbank im Internet, die finden Sie in der Stellplatzsuche auf unserer Website oder in unserer Stellplatz-App. Auf diesen offiziell ausgewiesenen Plätzen übernachten Sie sicher und haben außerdem oft die Möglichkeit der Ver- und Entsorgung. Im Gegenzug schränken touristisch attraktive Regionen aber die sonstigen Parkmöglichkeiten für Wohnmobile ein.

Wildcampen in Europa

Freies Stehen mit dem Reisemobil ist praktisch nirgendwo in Europa ohne gewisse Auflagen erlaubt. Allen voran in touristisch gut erschlossenen Regionen, in denen auch viele Camping- und Stellplätze zu finden sind, ist das Übernachten außerhalb dieser meist streng verboten. Ebenso wenig gern gesehen werden Wildcamper in Naturschutzgebieten oder gar Nationalparks. Da es in den seltensten Fällen für das ganze Land allgemeingültige Gesetze gibt, sollten sich Reisende in jedem Fall bei den örtlichen Behörden oder der Tourist-Information über die geltenden Vorschriften informieren.

Stellplatz-Regeln in Europa

Land Stellplatz-Regeln
Belgien Regionale Einschränkungen besonders entlang der belgischen Küste und Flandern. Andernorts ist das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen für maximal eine Nacht erlaubt.
Bulgarien Das Campen wie auch das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist verboten. Dies gilt ebenso für Privatgrund.
Dänemark Übernachten auf privatem Grund ist in Dänemark erlaubt, im öffentlichen Raum hingegen komplett untersagt.
Deutschland Dort, wo das Parken nicht ausdrücklich durch die StVO oder Verkehrszeichen verboten ist, ist einmaliges Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit für alle Verkehrsteilnehmer erlaubt. Campingähnlicher Betrieb ist aber verboten.
Estland Auf privatem Grund sind das Übernachten im Reisemobil sowie das Campen erlaubt. Im öffentlichen Raum ist dies außerhalb geschlossener Ortschaften gestattet.
Finnland Vor allem an Stränden und in Erholungsgebieten sind regionale Verbote zu beachten. Auf Privatgrundstücken ist das Campen erlaubt.
Frankreich Zusätzlich zu regionalen Einschränkungen ist eine Genehmigung der örtlichen Behörden erforderlich. In Nationalparks und Naturreservaten darf man in der Regel nicht freistehen.
Griechenland Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in Griechenland offiziell verboten.
Großbritannien Entlang von Straßen und Brücken ist das Campen untersagt. Andernorts ist die Genehmigung der öffentlichen Behörden einzuholen. In Schottland jedoch ist freies Übernachten und Campen weitestgehend erlaubt.
Irland Das Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist zwar grundsätzlich erlaubt, örtliche Vorschriften untersagen dies aber häufig.
Island Freies Stehen ist offiziell verboten und wird vor allem in Nationalparks und Naturschutzgebieten streng kontrolliert.
Italien Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist für eine Nacht zwar erlaubt, örtliche Vorschriften sind jedoch zu beachten. Die gibt es vermehrt in Norditalien, Nationalparks und in staatlichen Wäldern.
Kroatien Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in Kroatien generell verboten.
Lettland Auf privatem Grund ist das Übernachten mit Erlaubnis des Besitzers möglich. Im öffentlichen Raum ist dies außerhalb geschlossener Ortschaften gestattet.
Litauen Auf privatem Grund ist das Übernachten mit Erlaubnis des Besitzers möglich. Im öffentlichen Raum ist dies außerhalb geschlossener Ortschaften gestattet.
Luxemburg Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in Luxemburg generell verboten.
Niederlande Freies Campen ist nicht erlaubt, jedoch gibt es zahlreiche Übernachtungsmöglichkeiten abseits der vorhandenen Camping- und Stellplätze wie etwa auf Bauernhöfen oder an Yachthäfen.
Norwegen Entlang von Straßen darf nur auf Parkplätzen übernachtet werden, es ist ein Mindestabstand von 150 Metern zu Häusern einzuhalten. An landwirtschaftlichen und kultivierten Flächen ist das Freistehen verboten. Zudem sind örtliche Verbote zu beachten.
Österreich Die Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist für maximal eine Nacht erlaubt. Allerdings sind regionale Verbote wie etwa in Tirol und Wien zu beachten. In Naturschutzgebieten darf nicht übernachtet werden.
Polen Regionale Vorschriften sind zu beachten. An der Küste und in Naturschutzgebieten ist das Übernachten untersagt.
Portugal Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in Portugal generell verboten.
Rumänien Freies Campen und Übernachten ist erlaubt. Lediglich in Naturschutzgebieten ist das Freistehen verboten.
Schweden Auf öffentlichen Parkplätzen darf übernachtet werden. Auf Privatgrundstücken muss das Einverständnis des Besitzers eingeholt werden. In Nationalparks, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und in bestimmten Schutzgebieten ist das Übernachten verboten.
Schweiz Das Freistehen für ein bis zwei Nächte ist zunächst generell erlaubt. Allerdings gelten darüber hinaus örtliche Vorschriften wie etwa im Tessin, in Graubünden und in Genf. Dort ist das Übernachten verboten, ebenso wie in Wäldern und Naturschutzgebieten.
Serbien Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in Serbien generell verboten.
Slowakei Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in der Slowakei verboten, Privatgrundstücke nicht eingeschlossen.
Slowenien Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in Slowenien verboten, Privatgrundstücke nicht eingeschlossen.
Spanien In Wohngebieten wie auch in der Nähe von Camping- und Stellplätzen ist das Übernachten untersagt.
Tschechien Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in Tschechien verboten, Privatgrundstücke nicht eingeschlossen.
Ungarn Das Übernachten außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist in Ungarn generell verboten.

Quelle: Touristikinfos, ADAC.