Wir erklären Dir, wie ab wann du Dein Taschengeld aufbessern kannst. Sina hatte folgende Frage: "Ich würde gern in den Ferien mal einen Ferienjob machen, aber ich bin erst zwölf Jahre alt und würde daher gern wissen, ob ich einen Ferienjob machen darf und wo bzw. was."
Ab wann Du Dir etwas Taschengeld dazu verdienen darfst, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) und das sagt, dass grundsätzlich niemand arbeiten darf, der jünger als 13 Jahre ist.
Grundsätzlich müssen alle Jobs für Kinder und Jugendliche leicht sein und dürfen ihre Sicherheit, Entwicklung und Gesundheit nicht gefährden. Solange das Kind noch schulpflichtig sind, dürfen sie den Schulbesuch und "ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen" nicht negativ beeinflussen. AusnahmenIm Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind im §6 Ausnahmen formuliert, die es Kinder unter 13 Jahren möglich machen, z.B. als Model (oder im Theater, Film, etc.) zu arbeiten. Kinder, die älter als 3 Jahre sind, dürfen also unter folgenden Voraussetzungen begrenzt leichte Arbeiten ausüben:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, darf das Kind trotzdem nur in einer bestimmten Zeitspanne arbeiten: Bei Theaterproben:
Bei Film- und Fotoaufnahmen/Musikaufführungen/Werbeveranstaltungen
Eine Broschüre des hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit dazu gibt es hier. Wenn du persönliche Fragen zum Thema Ferienjob hast, kannst du uns gerne eine E-Mail über das Kontaktformular schreiben. Liebe erwachsene Leser, dies ist eine Seite speziell für Kinder. Wir bitten Sie daher von Kommentaren und Fragen abzusehen. Vielen Dank, das kindersache-Team
Bild: colourbox 01.08.2017Das Taschengeld reicht nicht für einen Roller oder coole Klamotten? Ein Ferienjob ist eine gute Möglichkeit, für Schüler etwas dazu zu verdienen. Was du beachten musst, verraten wir dir hier.
Wenn du einen Ferienjob gefunden hast, musst du noch den finanziellen Teil regeln. Hast du keine (elektronische) Lohnsteuerkarte, musst du eine Lohnsteuersatz-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Von dem im Job verdienten Betrag werden auch zunächst alle Steuern abgezogen. Doch keine Sorge - wer im Jahr weniger als 8.354 Euro brutto verdient, kann das Geld am Ende des Jahres vom Finanzamt wiederbekommen, wenn er eine Steuererklärung abgibt. Übrigens: Wenn man früher in einem Ferienjob zu viel verdient hat, konnte es dazu kommen, dass die Eltern für das entsprechende Jahr kein Kindergeld bekamen. Diese Regelung gilt seit einigen Jahren nicht mehr! Seitdem hat das Einkommen des Kindes bei einem Ferienjob, egal in welcher Höhe, keine Auswirkungen mehr auf den Kindergeldanspruch der Eltern. Ferienaushilfen sind bei einem Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert - und den Beitrag dafür bezahlt der Arbeitgeber! Der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, wie lange du den Job machst oder wieviel du verdienst. Und wichtig: Du bist auch versichert, wenn dir etwas auf dem Weg zum Ferienjob passiert - oder auf dem Rückweg nach Hause. ARBEITSRECHT FÜR JUGENDLICHE Egal ob im Ferialjob, der Lehre oder in der ersten richtigen Anstellung - du wirst früher oder später auf jeden Fall damit konfrontiert: dem Arbeitsrecht. Spätestens jetzt kommen Fragen auf dich zu wie zum Beispiel:
Dabei ist Arbeitsrecht nicht gleich Arbeitsrecht – speziell für Jugendliche gibt es eine ganze Menge an Spezialbestimmungen, die hauptsächlich ein Ziel verfolgen: Junge Arbeitnehmer:innen schützen und ihnen noch mehr Rechte als Erwachsenen einräumen!
Ab wann darf ich arbeiten? Um arbeiten zu dürfen, musst du 15 Jahre alt sein und die Schulpflicht beendet haben. Die Schulpflicht endet, sobald du das 9. Schuljahr abgeschlossen hast. Davor gilt grundsätzlich das Kinderarbeitsverbot. Ausnahmen:
Besondere Schutzbestimmungen für Jugendliche Unter 18 Jahren kommen dir am Arbeitsplatz besondere Schutzbestimmungen nach dem Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz zu Gute.
Lehre Bist du Lehrling, gelten für dich noch einmal eigene Rechte und Schutzbestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes (BAG):
Ausbildungspflicht Für alle Jugendlichen, die ihre neun Pflichtschuljahre ab dem Schuljahr 2016/2017 absolviert haben werden, gilt die sogenannte Ausbildungspflicht. Das bedeutet, dass die Erziehungsberechtigten dafür sorgen müssen, dass Jugendliche eine Ausbildung bekommen bis sie 18 Jahre alt sind. Das kann z.B. der Besuch einer weiterführenden Schule, eine Lehre oder der Europäische Freiwilligendienst sein. Das Sozialministerium veröffentlicht online eine Liste jener Maßnahmen, mit denen die Ausbildungspflicht erfüllt werden kann. Mehr Infos dazu unter: Soweit einmal unsere Zusammenfassung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Jugendliche. Daneben gibt es aber noch eine Menge anderer Vorschriften, sowohl speziell zum Schutz junger Menschen, als auch generell für alle Arbeitnehmer:innen. Lass dich nicht über den Tisch ziehen und sei über deine Rechte informiert! Für all deine Fragen kannst du dich direkt an uns wenden. Wir helfen dir weiter. Falls du dich auch selber über die rechtlichen Bestimmungen deiner Situation schlau machen willst, haben wir einige wichtige Links für dich zusammengestellt: Arbeiterkammer NÖ Die Arbeiterkammer ist eine der wichtigsten Anlaufstellen für Arbeitnehmer:innen in Österreich und beantwortet alle wichtigen Fragen rund um Arbeit & Recht. https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/index.html AK Young Jugendgewerkschaft Die Jugendgewerkschaft setzt sich für deine Rechte als Arbeitnehmer:in ein und unterstützt dich bei rechtlichen Problemen. https://www.oegj.at/cms/S01/S01_0 studieren.at Was musst du bei einem Studentenjob beachten um keine Beihilfen zu verlieren? Die Antwort findest du hier: http://www.studieren.at/arbeiten-als-student Unternehmensserviceportal Auf dieser Website bekommst du Infos zum Thema Arbeitsrecht von A-Z. https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/Seite.5250000.html Wirtschaftskammer NÖ Auf der Website der Wirtschaftskammer NÖ kannst du dich über deine Rechte in der Arbeitswelt informieren. Hier findest du außerdem Musterverträge, die du weiter verwenden kannst. https://www.wko.at/Content.Node/service/noe/Service_Reiter_Startseite_Niederoesterreich..html Arbeitsinspektion |