Die KV RLP ist zentrale Ansprechpartnerin für alle, die sich über Vorfälle innerhalb der ambulanten medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz beschweren möchten. Show
PatientenWenden Sie sich als Patient an die KV RLP, wenn Sie sich ärztlich oder psychotherapeutisch unangemessen behandelt fühlen. Die KV RLP geht Ihrem Hinweis nach und untersucht den Hergang. Sie klärt Sie im gegebenen Fall über wichtige Hintergründe auf, unter anderem über die vom Gesetzgeber gesetzten Grenzen der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung: So erfahren Sie etwa, warum Sie von Ihrem Arzt oder Ihrem Psychotherapeuten eine bestimmte Verordnung nicht erhalten konnten. Ärzte und PsychotherapeutenMelden Sie sich auch als niedergelassener Praxisinhaber in Rheinland-Pfalz bei der KV RLP, zum Beispiel zu Eingriffen von Krankenkassen in das Arzt-Patientenverhältnis. Dies können Informationen an Versicherte sein, Einflussnahmen auf Versicherte mit Hilfe von Motivationsstrategien oder andere Sachverhalte, die das Arzt-Patientenverhältnis belasten. Die KV RLP berät Sie darüber hinaus zu Ihrem Angebot an Individuellen Gesundheitsleistungen und zeigt Ihnen auf, wie Sie rechtlich auf der sicheren Seite bleiben. KlärungDie KV RLP vermittelt bei Beschwerden und anderen Hinweisen vertraulich zwischen den Beteiligten und bemüht sich um eine schnellstmögliche und für alle Seiten zufriedenstellende Klärung. Eine Beschwerde über einen unfreundlichen Arzt können Sie grundsätzlich an vielen Stellen vorbringen. In diesem Artikel zählen wir Ihnen die verschiedenen Stellen auf und erklären, für welche Art Beschwerde diese jeweils zuständig sind. Wenn Sie von einem unfreundlichen Arzt behandelt werden, gibt es grundsätzlich viele Möglichkeiten, sich darüber zu beschweren. Verschiedene Anlaufstellen bieten die Möglichkeit einer Beschwerde, wenn Sie sich ungerecht behandelt gefühlt haben sollten.
Es gibt darüber hinaus noch weitere Anlaufstellen, bei denen Sie zu speziellen Ärzten oder zu speziellen Themen eine Beschwerde einreichen können. Außerdem ist es auch möglich, dass für eine Beschwerde zwei verschiedene Stellen zuständig sein können.
Eine Beschwerde über einen unfreundlichen Arzt gibt es in dem Sinne nicht, nur andere Gründe sind möglich.imago images / McPHOTO
Im nächsten Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie schnell einen Termin beim Facharzt bekommen. Wir weisen Ihnen kompetent den Weg
Patienten, die sich über einen Arzt/eine Ärztin beschweren möchten oder eine ärztliche Fehlbehandlung vermuten, stehen verschiedene Wege offen. Die Patientenberatung hilft Ihnen gern telefonisch weiter, den für Sie richtigen Beschwerdeweg zu finden (040-20 22 99 222). Wenn Sie sich über einen Arzt/eine Ärztin beschweren möchten, können Sie sich an die Abteilung Berufsordnung der Ärztekammer Hamburg wenden.Grundlage für die Beschwerdebearbeitung ist die ärztliche Berufsordnung, in der die ärztlichen Berufspflichten festgelegt sind. Die ärztlichen Berufspflichten haben das Ziel, das Vertrauen zwischen Arzt und Patient zu schützen, zu erhalten und zu fördern. Die Mitteilung über Defizite aus Patientensicht kann einen wichtigen Beitrag zur Veränderung des Verhaltens und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung und Qualitätssicherung leisten. Vor einer Beschwerde kann es sinnvoll sein, das direkte Gespräch mit dem Arzt zu suchen.Kommission der Ärztekammer Hamburg zur Begutachtung von Vorwürfen ärztlicher BehandlungsfehlerDie Kommission der Ärztekammer Hamburg zur Begutachtung von Vorwürfen ärztlicher Behandlungsfehler bietet eine neutrale und unabhängige Unterstützung bei der Klärung der Frage, ob dem entstandenen Gesundheitsschaden ein ärztlicher Behandlungsfehler zugrunde liegt. Beschwerden über Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung, wie beispielsweise
richten Sie bitte direkt an ihre Krankenkasse. Beschwerdestellen in Hamburger KrankenhäusernAuf der Webseite der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) finden Sie eine Auflistung von Hamburger Krankenhäusern mit Links zu den jeweiligen Beschwerdemanagements. www.hkgev.de/krankenhaeuser/beschwerdemanagement.html Die Patientenberatung ist eine gemeinsame Einrichtung der Ärztekammer Hamburg und der Kassenärztlichen Vereinigung.
Als Patient haben Sie das Recht eine Beschwerde über einen Arzt einzulegen. Dabei müssen Sie jedoch auf manche Einzelheiten aufpassen. Was Sie tun können und wie Sie sich beschweren, erfahren Sie im folgenden Praxistipp. Wenn Sie unstimmig mit der Behandlung oder sonstigen Geschehnissen sind, können Sie folgendes tun:
Bei Ihrer schriftlichen Beschwerde müssen Sie auf die folgende Punkte achten.
In Ihrer schriftlichen Beschwerde sollten Sie alle Informationen einbeziehen.(Bild: Pixabay/Free-Photos) Im nächsten Praxistipp erfahren Sie, wie Sie eine Beschwerde über ein Krankenhaus einlegen. Videotipp: Arzt findet Wurm im Gehirn eines Patienten |