Wo bekommt man einen personenbeförderungsschein

Wo bekommt man einen personenbeförderungsschein

Darum ist der Personenbeförderungsschein so wichtig

Der Anblick von Taxis, Rettungswagen und Bussen ist auf deutschen Straßen ganz alltäglich. Wer sich jedoch für einen der genannten Berufe interessiert, braucht zwingend den sogenannten Personenbeförderungsschein. Dieser wird umgangssprachlich auch P-Schein genannt. Nur mit diesem darf man Taxis, chauffierte Mietwagen und andere Pkws im gewerblichen Ausflugs- oder Linienverkehr führen. Die Höchstzahl an transportierten Personen darf dabei allerdings nicht mehr als 8 sein.

Für größere Personentransporte muss der Fahrer zusätzlich zum Personenbeförderungsschein noch einen Führerschein der Klassen D oder D1 erwerben. Die auch Busführerschein genannte Fahrerlaubnis kann um die Zusätze DE oder DE1 erweitert werden. Dann dürfen zusätzlich Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg genutzt werden.

Wo bekommt man einen personenbeförderungsschein

Hier findest du allgemeine Informationen zum Thema Personenbeförderung aus dem Theorieunterricht.

Wer sich berufsbedingt einen Personenbeförderungsschein zulegen möchte, muss im Falle von öffentlichen Verkehrsmitteln und privaten Taxiunternehmen bereits sein 21. Lebensjahr erreicht haben. Zusätzlich muss er mindestens zwei Jahre lang im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein. Krankenwagenfahrer sind von dieser Regelung ausgenommen. Diese können bereits mit 19 Jahren einen Schein zur Fahrgastbeförderung erwerben und müssen lediglich ein Jahr lang einen Führerschein der Klasse B besessen haben.

Der Grund für diese Regelungen ist natürlich die Sicherheit des Fahrgastes. Mit einem Personenbeförderungsschein erhält man auch immer die Verantwortung für die Sicherheit des Fahrgastes. Nur wer genug Fahrpraxis besitzt, darf sich einen P-Schein zulegen.

1. Einen gültigen Führerschein der Klasse B.

2. Den Personalausweis oder einen Reisepass mit gültiger Meldebestätigung.

3. Ein ärztliches Gutachten durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner. Dieses Gutachten muss eine Leistungsdiagnostik samt Stress-, Reaktions-, und Wahrnehmungstest enthalten (leistungspsychologische  Untersuchung).

4. Ein augenfachärztliches Gutachten. (Sprich, der bereits für den Führerschein der Klasse B nötige Sehtest.)

5. Ein Führungszeugnis (Belegart 0) zur Vorlage bei der Meldebehörde.

6. Einen Auszug aus dem Fahreignungsregister in Flensburg.

7. Einen Ortskenntnisnachweis.

Insbesondere der letzte Punkt ist für den Personenbeförderungsschein sehr wichtig. Denn vor allem Bus- und Taxifahrer müssen sich in ihrem Revier hervorragend auskennen. Sollte der Ort mehr als 50.000 Einwohner aufweisen, müssen auch Krankenwagenfahrer und gewerblich tätige Chauffeure den Nachweis der Ortskenntnis erbringen. Der bei der Führerscheinstelle zu beantragende Test beinhaltet Fragen zu Sehenswürdigkeiten, öffentlichen Einrichtungen und die Verortung von Stadtteilen. Außerdem werden bei der Ortskenntnisprüfung beliebte Fahrtstrecken abgefragt, wobei der kürzeste Weg zum Zielort beschrieben werden muss.

Das Ganze hört sich kompliziert an, ist aber insbesondere für einheimische Autofahrer nicht sonderlich schwer. Wer sich den Personenbeförderungsschein zulegen möchte, scheitert nur selten am Ortskenntnisnachweis.

Die Verlängerung selbst ist bei rechtzeitiger Beantragung in der Regel eine Formsache. Wurde der Personenbeförderungsschein einmal erworben, bleibt er fünf Jahre lang gültig. Der Verlängerungsantrag sollte sehr zeitig gestellt werden. Im Idealfall spätestens acht Wochen vor Ablauf der Frist. Die Kosten für einen P-Schein bewegen sich im Bereich von 100 € bis 200 €. Wer einen gültigen EU-Führerschein der Klasse B besitzt und die nötige Dokumentenlaufarbeit schnell erledigt, hat seinen Personenbeförderungsschein schnell in der Hand.

Die Kosten für einen Personenbeförderungsschein setzen sich wie folgt zusammen:

  • Antrag auf Erteilung eines P-Scheins: ca. 40 €
  • Erteilung des Führungszeugnisses: 13 €
  • ärztliches Gesundheitszeugnis: ca. 80 bis 140 €

Wer Taxis, chauffierte Mietwagen oder andere Pkws im gewerblichen Ausflugs- bzw. Linienverkehr führen möchte, benötigt dafür einen sogenannten Personenbeförderungsschein. Dieser berechtigt zur gewerblichen Beförderung von max. 8 Personen. Wer noch mehr Personen mitnehmen möchte, muss zusätzlich einen Busführerschein der Klasse D1 oder D erwerben.

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Was ist ein kleiner oder großer P-Schein & wie beantragen Sie ihn?

Wer gewerblich bzw. entgeltlich Personen befördert, benötigt den sog. Personenbeförderungsschein („P-Schein“). Das betrifft unter anderem Taxifahrer, Chauffeure und Krankenkraftwagenfahrer (mit Ausnahme von Krankenwagen von z. B. Bundeswehr, Feuerwehr, Katastrophenschutz etc.).

Dabei handelt es sich nicht um eine gesonderte Führerscheinklasse, sondern vielmehr um eine Erweiterung des bereits vorhandenen Führerscheins. Die Ausstellung des Scheins erfolgt jedoch nur, wenn der Bewerber die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Die wichtigsten Vorschriften zum Personenbeförderungsschein finden sich in § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). In diesem Ratgeber möchten wir klären, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wie der P-Schein zu beantragen ist und welche Kosten damit verbunden sind.

Der P-Schein – die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

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Sie haben bereits den D- oder D1-Führerschein? Die Erlaubnis zur Personenbeförderung muss nicht unbedingt erteilt werden.

Wer die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzt, darf neben normalen Pkw auch große und schwere Kfz führen. Sobald dies nicht nur zum Transport von Waren, sondern zur Beförderung von Personen geschieht, muss die jeweilige Führerscheinklasse durch den Personenbeförderungsschein ergänzt werden.

Als Fahrer eines solchen Wagens stehen Sie natürlich in der Verantwortung, die Fahrgäste sicher von A nach B zu bringen. Deshalb müssen Sie unter anderem Ihre körperliche und geistige Fahreignung nachweisen. Problematisch ist die Erteilung, wenn Sie z. B. Epilepsie haben oder unter einer Erkrankung des Herzens oder Nervensystems leiden.

Deshalb können im Rahmen der Antragstellung neben einem Sehtest auch Nachweise zur Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit gefordert werden.

Die Führerscheinklassen D und D1 berechtigen zum Führen von Bussen. Damit dürfen Sie außerdem auch mehr als acht Personen befördern – der Personenbeförderungsschein ist hier schon inklusive und muss deshalb nicht extra beantragt werden.

Der Antrag wird bei der örtlichen Führerscheinstelle eingereicht. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular. Damit dieser vollständig ist und dem Personenbeförderungsschein nichts mehr im Weg steht, sind folgende Unterlagen bzw. Nachweise zu erbringen:

  • Ausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebestätigung)
  • Führerschein (entsprechend dem Kfz, in der Regel mind. Klasse B)
  • Führungszeugnis
  • Nachweis über physische und psychische Fahreignung (darf nicht älter sein als ein Jahr)
  • Sehtest (darf nicht älter sein als zwei Jahre)
  • Leistungstest/Funktionstest (darf nicht älter sein als ein Jahr)
  • Erste-Hilfe-Kurs (nur wenn der P-Schein für Krankenkraftwagen benötigt wird)

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Der Personenbeförderungsschein ergänzt den Führerschein und berechtigt zur Fahrgastbeförderung.

Die Kosten für den Personenbeförderungsschein setzen sich aus der Ausbildung, dem Antrag und den Gebühren für bestimmte Nachweise zusammen. Erstere können von Anbieter zu Anbieter variieren und auch die Antragstellung und die damit verbundenen Gebühren können je nach Region unterschiedlich ausfallen.

Es müssen einige kostenpflichtige Nachweise erbracht werden. Beispielsweise gibt es ohne Führungszeugnis keinen Personenbeförderungsschein. Die Kosten bestehen also in etwa aus folgenden Posten:

  • Führungszeugnis: 13 Euro
  • Gesundheitszeugnis: zwischen 80 und 200 Euro
  • Erste-Hilfe-Kurs: 20 bis 40 Euro
  • Antragstellung: 40 bis 60 Euro (je nach Stadt/Region)
  • Bei Neuerteilung: rund 200 Euro

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Müssen Sie den Personenbeförderungsschein machen, um privat Leute mitzunehmen?

Nicht jeder kann den P-Schein einfach so machen. Grundsätzlich sollten Sie bereits seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen, bevor Sie den Personenbeförderungsschein beantragen (bei Krankenkraftwagen nur ein Jahr Vorbesitz).

Dabei muss es sich nicht zwingend um einen in Deutschland erworbenen Führerschein handeln. Wichtig ist, dass die Fahrerlaubnis innerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes erteilt wurde und hierzulande gültig ist.

Neben den bereits erwähnten Nachweisen, die bei der Antragstellung erbracht werden müssen, sind außerdem folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Mindestalter: Wenn es um Krankenkraftwagen geht, sollten Sie mindestens 19 Jahre alt sein. Sonst gilt für den P-Schein ein Mindestalter von 21 Jahren.
  • Führerscheinklasse B: Wie bereits erwähnt, sollten Sie diese schon zwei Jahre lang besitzen (ein Jahr bei Krankenkraftwagen).
  • Persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde

Alle fünf Jahre müssen Sie den P-Schein verlängern, dabei jedes Mal die körperliche und geistige Fahreignung nachweisen und einen Sehtest machen.

Was ist der Personenbeförderungsschein?

Der P-Schein ist für die Personenbeförderung notwendig und z. B. für Taxifahrer vorgeschrieben.

Was kostet der Personenbeförderungsschein?

Welche Kosten sich für den P-Schein ergeben, erfahren Sie hier.

Welche Voraussetzungen müssen für den P-Schein erfüllt sein?

Hier können Sie lesen, welche Bedingungen für den Personenbeförderungsschein erfüllt werden müssen.

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Personen­beförderungs­schein (P-Schein): Prüfung & Antrag

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