Wo bekommt man die pille danach

Eine Verhütungspanne ist schnell passiert – weil man die Pille vergessen hat, das Kondom im Eifer des Gefechts abrutscht, der Zyklus schwankt, man unvernünftig war und nicht verhütet hat … Geschieht das Missgeschick kurz vor oder am Tag des Eisprungs, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, schwanger zu werden. Die sogenannte Pille danach bietet Frauen und Mädchen dann nachträglich noch einen Ausweg. Denn sie kann eine ungewollte Schwangerschaft zu einem hohen Prozentsatz verhindern – vorausgesetzt, das Medikament wird zeitnah eingenommen. Die Pille danach wird deshalb auch als Notfallverhütung (oder Notfall-Kontrazeption) bezeichnet und ist rezeptfrei in der Apotheke erhältlich.

Wie wirkt die Pille danach?

Die männlichen Spermien können etwa fünf Tage in der Gebärmutter und den Eileitern überleben. Deshalb ist eine Befruchtung auch bis zu fünf Tage nach dem Geschlechtsverkehr möglich – wenn es in dieser Zeit zum Eisprung kommt.

Genau da setzt die Wirkung der Notfallpille an: Sie hemmt beziehungsweise verzögert den Eisprung, sodass keine Befruchtung mehr möglich ist, weil die Spermien vorher absterben und nicht mehr auf die Eizelle treffen.

Das funktioniert allerdings nur, wenn der Eisprung noch nicht stattgefunden hat. Deshalb ist es wichtig, dass das Medikament so schnell wie möglich nach dem ungeschützten Sex eingenommen wird – idealerweise innerhalb von zwölf Stunden. Dann ist die Wirksamkeit am größten. Mädchen und Frauen sollten sich deshalb nicht scheuen, nach einer Verhütungspanne zeitnah zum Arzt zu gehen oder zu uns in die Apotheke zu kommen.

Was ist bei der Anwendung zu beachten?

Für die Notfallverhütung stehen zwei verschiedene Wirkstoffe zur Verfügung:

  • Ulipristalacetat (UPA)
  • Levonorgestrel (LNG)

Beide wirken nach dem oben beschriebenen Prinzip: Sie hemmen den Eisprung beziehungsweise zögern ihn hinaus. Die Pille danach führt also nicht zum Abbruch einer Schwangerschaft.

  • Präparate mit dem Gestagen Levonorgestrel können bis zu drei Tage (72 Stunden) nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden.
  • Das Präparat mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat ist bis maximal fünf Tage (120 Stunden) danach wirksam. Es ist also die sichere Wahl, wenn seit dem ungeschützten Sex schon etwas Zeit vergangen ist.

Bei allen Präparaten wird einmalig eine Pille eingenommen.

Auch wenn Ulipristalacetat aufgrund des Zeitfensters als die wirksamere Substanz gilt, gibt es Situationen, die für Levonorgestrel sprechen: Stillende Frauen müssen zum Beispiel nur für acht Stunden eine Stillpause einlegen, während bei UPA die Milch für eine Woche verworfen werden muss. Auch Frauen mit schwerem Asthma oder Frauen, die Glucocorticoide oral einnehmen, sollten auf UPA verzichten. Umgekehrt sollte LNG vermieden werden, wenn in der Familie Hinweise auf Thrombosen bestehen.

Welche Nebenwirkungen hat die Pille danach?

Zugelassen ist die Pille danach für alle Frauen im gebärfähigen Alter. Und beide Wirkstoffe sind grundsätzlich gut verträglich. Trotzdem kann es wie bei jedem anderen Medikament zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen. Dazu gehören Kopfschmerzen, leichte Bauchschmerzen und Übelkeit. Erbrechen ist eher selten. Sollte das jedoch in den ersten drei Stunden nach der Einnahme passieren, muss eine neue Notfallpille besorgt und eingenommen werden – und zwar möglichst schnell, damit die Wirkung erhalten bleibt.

Auch ein Spannungsgefühl in der Brust und Schmierblutungen können in den ersten Tagen nach der Einnahme auftreten. Die meisten Frauen bekommen ihre Regelblutung nach Einnahme der Pille zum üblichen Zeitpunkt. Sie kann allerdings auch etwas früher oder später einsetzen.

Wichtig: Wenn die Nebenwirkungen anhalten oder die Monatsblutung mehr als sieben Tage überfällig ist, sollten betroffene Frauen einen Arzt aufsuchen und sicherheitshalber einen Schwangerschaftstest machen.

Wie bekomme ich die Pille danach?

Die Pille danach ist seit 2015 ohne Rezept in der Apotheke erhältlich. Hier bekommen Mädchen und Frauen auch eine entsprechende Beratung. Dabei kann besprochen werden, wie wahrscheinlich eine Befruchtung ist, ob es Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten oder Gegenanzeigen gibt, also ob etwas gegen die Einnahme spricht. Fragen Sie ohne Scheu – wir nehmen uns Zeit für Sie!

Ungeeignet ist die Notfall-Pille zum Beispiel für Frauen, die allergisch auf die enthaltenen Stoffe reagieren oder eine Leber- oder Nierenerkrankung haben. Auch bei Verdacht auf eine bereits bestehende Schwangerschaft darf die Pille mit dem Wirkstoff UPA nicht eingenommen werden. In dem Fall ist jedoch ohnehin zu überlegen, ob nicht zunächst ein Schwangerschaftstest angesagt ist.

Die Kosten für die Pille danach variieren je nach Produkt und liegen im Schnitt zwischen 16 und 35 Euro. Für Frauen, die noch keine 22 Jahre alt sind, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Voraussetzung dafür ist, dass sie zum Arzt gehen und sich das Medikament verschreiben lassen. Ab 18 Jahren müssen sie dann nur die übliche Zuzahlung leisten.

Mädchen unter 14 Jahren brauchen die Zustimmung der Eltern, wenn sie die Pille kaufen oder verschrieben haben wollen.

Wenn Sie die Notfallpille wegen eines Einnahmefehlers der Antibabypille anwenden, muss der Verhütungsschutz mit der normalen Pille erst wieder aufgebaut werden. Sie müssen deshalb mindestens 14 Tage bis zum Ende des Zyklus, also bis zur nächsten Monatsblutung, zusätzlich verhüten – zum Beispiel mit einem Kondom für den Mann oder einem Diaphragma. Die Pille sollten Sie aber trotzdem ganz normal weiter einnehmen, und zwar am gleichen Tag noch.

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1) Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
2) Angabe nach der deutschen Arzneimitteltaxe Apothekenerstattungspreis (AEP). Der AEP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AEP ist ein von den Apotheken in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel. Er entspricht in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Abgabepreis, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Der AEP ist der allgemeine Erstattungspreis im Falle einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, vor Abzug eines Zwangsrabattes (zur Zeit 5%) nach §130 Abs. 1 SGB V.
3) Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP).

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