Wo bekomme ich vignette für ungarn

Erwerben Sie schnell und bequem die Vignette!

Für die kostenpflichtigen Straßenabschnitte in Ungarn müssen Sie über eine gültige Autobahnvignette verfügen. Die 10tägige, Monats- und Jahres Landesvignette kann auch weiterhin erworben werden, bzw. wurde als neuer Typ vor kurzem die Jahresvignette für das Komitat (Bezirk) eingeführt. Das ist für diejenigen ideal, die im Laufe des Jahres mehrmals fahren und regelmäßig dieselben zahlungspflichtigen Straßenabschnitte in Anspruch nehmen.

Welche Vignette ist die Entsprechende?

Aufgrund Ihrer Reisegewohnheiten und Strecken finden Sie sicher die Ihnen am meisten entsprechende Vignette. Wenn Sie bei der Auswahl eine Hilfe benötigen sollten, lesen Sie unsere Ratschläge oder die erteilten Antworten auf die in Verbindung mit den Vignetten stehenden häufigen Fragen. Die Autobahnvignetten können in den Kundendienstbüros der Nemzeti Útdíjfizetési Szolgáltató Zrt. /Nationale Straßengebührendienstleistung GAG/, an den festgelegten Verkaufsstellen, z.B. Tankstellen, bzw. auch per SMS und im Internet gekauft werden. Die Letztere ist eine der bequemsten und einfachsten Lösungen.

Vorteile des Online-Kaufs

Wenn Sie die Autobahnvignette auf unserer Seite kaufen, erhalten Sie nach dem erfolgreichen Kauf, bzw. der Verwirklichung der Zahlung ein die laufende Nummer der Vignette enthaltendes E-Mail, mit dem Sie es in Ihrem Fahrzeug aufbewahrend während der Dauer der Gültigkeit Ihre Berechtigung zur Straßenbenutzung bescheinigen können. Der Online-Kauf der Autobahnvignette ist auch aus mehreren Gesichtspunkten eine finanziell vorteilhafte Entscheidung für die Reisenden.

Der Online-Kauf erteilt dazu eine Möglichkeit, dass man abwägen kann, welcher Vignettentyp der Günstigste ist. Wenn Sie noch vor der Fahrt Berechnungen ausführen, die Reiseroute, die Dauer der Reise  planen und überdenken und alle solche Faktoren einkalkulieren, können Sie sehr viel einsparen. Die andere Möglichkeit ist die, wenn man während der Fahrt anhält, um eine Vignette zu kaufen – der Kauf vor Ort schließt aber die Möglichkeit der Erwägung aus. Das lohnt sich auch deshalb, weil Sie dann die Fahrt nicht mit überflüssigen Umwegen unterbrechen müssen. Wenn Ihnen erst unterwegs einfallen sollte, dass Sie eine Vignette kaufen müssten, dann müssen Sie solche Umwege machen, die hemmen, Extrazeit und –Energie für den Kauf benötigen, obwohl Sie den Kauf über das Internet mit einer minimalen Energie vornehmen können. Außerdem ist das – mit dem Umgehen eines Anstellens – auch viel schneller.

Finden Sie die beste Lösung

Bei der Auswahl der entsprechenden Vignette müssen wir nicht nur das beachten, welchen Straßenabschnitt wir während der gegebenen Reisen benutzen werden. Es ist nicht egal, ob es innerhalb von ein paar Tagen zur Rückreise kommt, oder von solch einer Reise die Rede ist, die wir regelmäßig machen. Auch das kann nicht außer Acht gelassen werden, dass wir billiger fahren, wenn wir einzelne Vignetten pflichtige Straßenabschnitte oft benutzen, diese aber die Grenzen von ein bis zwei Komitaten nicht überschreiten. Natürlich müssen wir auch den Typ des Fahrzeugs beachten, und die entsprechende Vignette entsprechend der neuen Regelung präzis auswählen, so umgehen wir unangenehme Überraschungen.

Was ist die Grundlage für die Bezahlung?

Das, welche Vignette wir wählen, wird nicht nur von den Parametern der Reise bestimmt, sondern auch von Typ des Fahrzeuges. Entsprechend der gültigen Regelung kaufen wir eine andere Vignette für die Fahrzeuge der Kategorie D1, D1 Motorrad, D2, B2 und U – es lohnt sich schon deshalb ernsthaft darauf zu achten, weil in dem Fall, wenn wir nicht die der Fahrzeugkategorie entsprechende Vignette erwerben, die Bestrafungen sehr schwer sein können. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung hat sich die Liste der gebührenpflichtigen Straßenabschnitte bedeutend geändert, und auch kleinere Änderungen sind später in Kraft getreten – es lohnt sich also, noch vorher zu überprüfen, bevor wir losfahren, auf welchem Abschnitt wir genau bezahlen müssen.

Wer nicht bezahlen will, kann mit einer Bestrafung rechnen

Im Sinne der neuen Regelung darf auf die gebührenpflichtigen Abschnitte nur mit einem solchen Auto gefahren werden, das über eine gültige Vignette verfügt. Die Kontrolle aber funktioniert nicht so, wie vor vielen Jahren – heute kann diese auch schon so vorgenommen werden, ohne dass das Fahrzeug anhält. Die Kontrolle wird von einem automatischen System ausgeführt, das sofort in der Lage ist das festzustellen, wenn ein Auto den gegebenen Straßenabschnitt unberechtigt benutzt. Wenn das System feststellt, dass das gegebene Fahrzeug aufgrund seines Kennzeichens nicht zur Benutzung des gebührenpflichtigen Abschnittes berechtigt ist, kann der Fahrer damit rechnen, dass er bald eine Aufforderung bezüglich der Bezahlung einer Strafe erhält. Der Aufpreis aber kann – abhängig von der Kategorie – auch einen Betrag von mehreren zehn- oder hunderttausend Forint bedeuten. Wenn Sie eine Autobahnvignette online kaufen, können Sie den ganzen Prozess viel einfacher hinter sich lassen, ohne dass Sie sich wegen eventueller Bestrafungen sorgen müssen.

Die E-Vignetten müssen vor der Auffahrt für gebührenpflichtigen Abschnitt gekauft werden; der nachträgliche Kauf der Vignette bedeutet keine rückläufige Berechtigung zur Straßenbenutzung, so gilt die Letztere als unberechtigte Straßenbenutzung und ist mit der Pflicht einer Zahlung einer Ordnungsstrafe verbunden.

In den dem Kauf der E-Vignette vorausgehenden 60 Minuten kann keine Strafgebühr auferlegt werden.

Ab der Auffahrt auf das gebührenpflichtige Straßennetz stehen dem Straßenbenutzer 60 Minuten zur Verfügung, um eine Berechtigung der Straßenbenutzung zu kaufen, wenn er das nicht vorher getan hat. Die Anwendung dieser Regel umgeht es, dass die versehentlich auf ein gebührenpflichtiges Straßennetz Gefahrenen eine Strafgebühr erhalten. Gleichzeitig ist das eine Möglichkeit dazu, dass der Straßenbenutzer den Reiseplan nach seinen tatsächlichen Ansprüchen richten kann, und nicht danach, wo er vor der Auffahrt eine E-Vignette kaufen kann. Im Sinne der Verfügung beginnt die Gültigkeit der Berechtigungen praktisch in der dem Kauf vorausgehenden 60. Minute.

Die Vignette ist für 10 aufeinander folgende Kalendertage – beginnend mit dem von dem Käufer angegebenen Tag – und weitere 9 Tage gültig, bis 24 Uhr des 10. Tages.

Die Vignette ist ab dem von dem Käufer angegebenen Anfangstag bis zum selben Tag des folgenden Monats 24 Uhr gültig; wenn dieser Tag in dem Monat des Ablaufs fehlt, muss der letzte Tag des Monats beachtet werden.

Sie ist vom ersten Tag des Jahres bis zum 31. Januar des folgenden Jahres bis 24 Uhr gültig, und sie sichert nur ab dem Zeitpunkt des Kaufs ein Straßennutzungsrechts, rückwirkend nicht.

  • Zusammengezogene Monats-Vignetten

Die zusammengezogenen Vignetten (d.h. eine gemeinsame Bestellung von 2, 3, 4, 5 oder 6 Monats-Vignetten) sichern die Bequemlichkeit der Jahres-Vignette, denn sie können gleichzeitig zu mehreren Monaten Straßennutzungsrecht kommen. Die Lösung ist gleichzeitig auch kosteneinsparend, denn über die halbjährige Berechtigung hinaus sichert sie eine weitere Berechtigung von 4-6 Tagen, bzw. muss nur die Hälfte der einmonatigen Bequemlichkeitsgebühren bezahlt werden. Beim Kauf der zusammengezogenen Vignetten wenden Sie der Kontrolle des Kennzeichens eine hervorgehobene Aufmerksamkeit zu, es müssen nämlich auch in diesem Fall die Gebühren der Umschreibung des Kennzeichens gezahlt werden. Der Betrag der Umschreibungsgebühr beträgt pro Vignette 1.470 HUF.

Fahrzeugkategorien

Das gegebene Fahrzeug gelangt aufgrund des in der Fahrzeugzulassung aufgeführten behördlichen Eintragung bestimmten, genehmigten höchsten Gesamtgewichtwerts des Fahrzeuges und des Anhängers in eine Fahrzeugkategorie. Die Kosten der für die verschiedenen Kategorien gekauften Vignetten sind unterschiedlich.

Die Motorradfahrer gelangen zur Berechtigung einer 10-tägigen oder Wochen-Straßenbenutzung für die 42% des Preises der Kategorie D1.

In diese Kategorie gehört das Motorrad, bzw. der mit einem Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen genehmigte, - einschließlich auf den Fahrer des Personenkraftwagens – für einen Transport von höchstens 7 Personen geeignete Personenkraftwagen und dessen Anhänger.

In die Kategorie D2 gehören alle, nicht in die Kategorie D1 gehörenden Personenkraftwagen, die für einen Transport von mehr als 7 Personen geeignet sind, sowie die Lastkraftwagen und Wohnmobile mit einem genehmigten höchsten Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.

In diese Kategorie gehören die Autobusse.

In diese Kategorie gehören die Anhänger der in die Kategorie D2 und B2 gehörenden Fahrzeuge, zu denen die Vignette für das Kennzeichen des Anhängers gekauft werden muss.

Zahlungsmöglichkeiten

Dank unterschiedlicher Zahlungsmöglichkeiten können Sie die Dienstleistungsgebühren bequem und schnell begleichen. Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie nur im Besitz der Bestätigung des erfolgreichen Vignettenkaufs (laufende Nummer der Vignette) berechtigt sind, die gebührenpflichtigen Straßenabschnitte zu benutzen.

Mit einer Bankkarte können Sie innerhalb von ein paar Minuten die zu kaufen gewünschte Vignette bezahlen. Die Zahlung erfolgt über die sichere Seite zur Bankkartenannahme der OTP Bank /Landessparkasse/. Das System nimmt alle zur Internetzahlung geeigneten Bankkarten an. Nach der erfolgreichen Bezahlung erfolgt sofort die Geltendmachung der Autobahnvignette. Die auf der Fläche der OTP Bank angegebenen Kartendaten sieht und verwaltet ausschließlich die OTP Bank.

Auf unserer Seite können Sie bald aus irgendeiner Online-Bank per Überweisung bezahlen. Die zur Überweisung notwendigen Daten erteilt das System am Ende des Bestellungsprozesses. Eine wichtige Information in Verbindung mit der Bezahlung per Überweisung: nicht zum Zeitpunkt der Überweisung, sondern nach dem Eingang des Betrags erfolgt die Geltendmachung der Vignette, darüber informieren wir Sie in jedem Fall per E-Mail. Wir bitten Sie, bei der Auswahl der Zahlungsart immer die Durchlaufzeit der Überweisung zu beachten.

Die Vignetten können auf unserer Seite bei einer Zahlung der nachfolgenden Bequemlichkeitsgebühr gekauft werden:

D1 – Wochen-Vignette: 190 HUF, D1 – Monats-Vignette: 190 HUF, D1 – Jahres-Vignette: 1420 HUF, D1 - MOTOR: 190 HUF, D2 – Wochen-Vignette: 220 HUF, D2 – Monats-Vignette: 330 HUF, D2 – Jahres-Vignette: 1420 HUF, B2 – Wochen-Vignette: 390 HUF, B2 – Monats-Vignette: 540 HUF, B2 – Jahres-Vignette: 5990 HUF, U - 10 Tages-Vignette: 190 HUF, U – Monats-Vignette: 190 HUF, U – Jahres-Vignette: 1290 HUF, D1 – Komitats-Vignette: 280 HUF, D2 – Komitats-Vignette: 330 HUF, B2 – Komitats-Vignette: 540 HUF, U – Komitats-Vignette: 190 HUF

Kontrolle

Auf die gebührenpflichtigen Straßenabschnitte darf nur mit einer gültigen Vignette aufgefahren werden. Die Zahlung der Straßenbenutzungsgebühr kann an jedem Punkt der zahlungspflichtigen Straßenabschnitte ohne das Anhalten des Fahrzeuges kontrolliert werden. Den Kontrollabschnitt (oder im Falle  des Online-Kaufes das nach dem erfolgreichen Kauf erhaltene, die laufende Nummer der Vignette enthaltene ausgedruckte E-Mail) muss während der Dauer der Gültigkeit und nach dem Ablauf 2 Jahre lang aufbewahrt werden. Das Erfolgen der finanziellen Erfüllung beim Vignettenkauf bedeutet in sich selbst nicht die automatische Berechtigung zur Autobahnbenutzung; dazu ist eine gültige laufende Nummer der Vignette notwendig.

Unberechtigte Straßenbenutzung

Wenn das Fahrzeug bei der aufgrund des Ortes oder des Kennzeichens vorgenommenen Kontrolle über keine gültige Berechtigung verfügt, ist der Fahrzeugführer verpflichtet, entsprechend der Gebührenkategorie des der Kontrolle unterzogenen Fahrzeuges eine Strafgebühr zu zahlen. Im Falle der in Verbindung mit der Straßenbenutzung und den Vignetten stehenden Problemen wenden Sie sich an den Kundendienst der Nemzeti Útdíjfizetési Szolgáltató Zrt.

In den dem Kauf der E-Vignette vorausgehenden 60 Minuten kann keine Strafgebühr auferlegt werden.

Ab der Auffahrt auf das gebührenpflichtige Straßennetz stehen dem Straßenbenutzer 60 Minuten zur Verfügung, um eine Berechtigung der Straßenbenutzung zu kaufen, wenn er das nicht vorher getan hat. Die Anwendung dieser Regel umgeht es, dass die versehentlich auf ein gebührenpflichtiges Straßennetz Gefahrenen eine Strafgebühr erhalten. Gleichzeitig ist das eine Möglichkeit dazu, dass der Straßenbenutzer den Reiseplan nach seinen tatsächlichen Ansprüchen richten kann, und nicht danach, wo er vor der Auffahrt eine E-Vignette kaufen kann. Im Sinne der Verfügung beginnt die Gültigkeit der Berechtigungen praktisch in der dem Kauf vorausgehenden 60. Minute.

Höhe der Strafgebühr

Wenn das Fahrzeug bei der Kontrolle über keine gültige E-Vignette verfügt, muss der Eigentümer oder der Halter eine der Kategorie des Fahrzeuges entsprechende Strafgebühr bezahlen. Deren Höhe ist in der nachfolgenden Tabelle enthalten.

Gebührenkategorie

Grundstrafgebühr

(im Falle einer Zahlung innerhalb von 60 Tagen)

Erhöhte Strafgebühr

(im Falle einer Zahlung über 60 Tage)

D1/M

7 500 HUF

30 000 HUF

D1 / D2

14 875 HUF

59 500 HUF

B2

66 925 HUF

267 700 HUF

Im Sinne der ab Anfang Januar 2019 gültigen neuen Regelung, wenn weder sein in die Preiskategorie D2 oder B2 gehörendes schleppendes Fahrzeug, noch sein Anhänger (Preiskategorie U2) über eine Berechtigung der Straßenbenutzung verfügt, dann entstehen abweichend von dem bisherigen nicht zwei, sondern nur eine Pflicht der Strafgebührenzahlung, zu deren Zahlung der Halter oder der Besitzer des abschleppenden Fahrzeuges verpflichtet werden kann. Auch in jenem Fall ist der Halter oder der Besitzer verpflichtet, die ihm auferlegte Strafgebühr zu zahlen, wenn das Zugfahrzeug über eine, der Anhänger aber über keine Berechtigung zur Straßenbenutzung verfügt.

Höhe der Strafgebührendifferenz

Wenn das Fahrzeug bei der Kontrolle über eine gegenüber seinem Fahrzeug übrigens richtungsweisenden Preiskategorie  in eine niedrigere Preiskategorie fallende gültige Berechtigung verfügt, dann muss er die Strafgebührendifferenz bezahlen. Die Strafgebührendifferenz ist in der nachfolgenden Tabelle enthalten.

Gekaufte Gebührenkategorie

Für das Fahrzeug richtungsweisende Gebührenkategorie

Differenzstrafgebühr ( im Falle einer Zahlung innerhalb von 60 Tagen)

Differenzstrafgebühr ( im Falle einer Zahlung von über 60 Tagen)

D1

7 500 HUF

30 000 HUF

D2

7 500 HUF

30 000 HUF

B2

B2 + U

7 500 HUF

30 000 HUF

D1 / D2 / U

B2

52 050 HUF

208 200 HUF