Das Führungszeugnis, das früher auch "polizeiliches Führungszeugnis" oder "Unbescholtenheitszeugnis" genannt wurde, ist eine behördliche Bescheinigung über die bisherigen Vorstrafen einer Person. Wie beantragt man ein Führungszeugnis in Berlin? Hier erhalten Sie alle Informationen zur Antragstellung bei den Berliner Berhörden. Show
Wer kann ein Führungszeugnis beantragen?Jede Person ab 14 Jahren sowie gesetzliche Vertretungspersonen können ein Führungszeugnis beantragen. Das Zeugnis wird über den betreffenden Inhalt des Registers (Führungszeugnis) ausgestellt und kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden. Wie beantragt man ein Führungszeugnis in Berlin?Das Führungszeugnis muss durch die betroffene Person persönlich beantragt werden: Entweder bei der örtlichen Meldebehörde - in der Hauptstadt sind das die Berliner Bürgerämter - mit Personalausweis oder Reisepass oder online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Bestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin Bei Minderjährigen oder anderen Personen, die gesetzlich vertreten werden, kann auch die Vertretungspersonen einen Antrag stellen. Allerdings ist eine Bevollmächtigung zur Antragstellung nicht möglich. Die Vertretungsperson muss bei der Antragstellung ihren Status als gesetzliche Vertretung nachweisen. Das sind die Voraussetzungen:
Welche sind die Zuständigen Behörden in Berlin?Die Dienstleistung kann bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Hier können Sie einen Termin buchen, um ein Führungszeugnis zu beantragen. Welche Unterlagen werden benötigt?
Für ein behördliches Führungszeugnis wird außerdem der Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist, benötigt sowie ein deren Aktenzeichen und Verwendungszweck. Für ein erweitertes Führungszeugnis wird die schriftliche Aufforderung der berechtigten Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis einsehen möchte. Foto: POP-EYE/Sari_Schildt / POP-EYE Kann man ein Führungszeugnis schriftlich beantragen?Ja, neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde kann das Führungszeugnis auch schriftlich beantragt werden. Dazu muss ein formloses Antragsschreiben an das Einwohnermeldeamt geschrieben werden, in dem folgende Personendaten enthalten sind:
Außerdem muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Es ist zu empfehlen, sich vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung zu setzen, um sich über die aktuellen Erfordernisse und die anfallenden Gebühren zu informieren. Kann man ein Führungszeugnis im Internet beantragen?Ja, das Führungszeugnis kann online beantragt werden. Dazu ist ein elektronischer Personalausweis erforderlich oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein entsprechendes Kartenlesegerät. Der Antrag kann über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz gestellt werden. Hier geht es zum Online-Portal für das Führungszeugnis. Wer bekommt das Führungszeugnis ausgehändigt?Das Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde ausgestellt sein. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt. Kann man das Führungszeugnis auch persönlich abholen?Ja, die Person, die den Antrag gestellt hat, kann sich das Privatführungszeugnis beim Bundesamt für Justiz aushändigen lassen. Dazu benötigt man den bei der Meldebehörde aufgenommenen und ausgehändigten Originalantrag sowie einen Lichtbildausweis. Achtung: Ein Europäisches Führungszeugnis wird nicht ausgehändigt. Das betrifft Antragsteller, die neben oder anstatt der deutschen, die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten besitzen. Wie lauten die Kontaktdaten für Besucher?Die Anschrift des Bundesamtes lautet: Bundesamt für Justiz– Besucherservice –Adenauerallee 99 – 103 53113 Bonn
Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind. Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.
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