Wo bekomme ich polizeiliches führungszeugnis her

Das Führungszeugnis, das früher auch "polizeiliches Führungszeugnis" oder "Unbescholtenheitszeugnis" genannt wurde, ist eine behördliche Bescheinigung über die bisherigen Vorstrafen einer Person. Wie beantragt man ein Führungszeugnis in Berlin? Hier erhalten Sie alle Informationen zur Antragstellung bei den Berliner Berhörden.

Wer kann ein Führungszeugnis beantragen?

Jede Person ab 14 Jahren sowie gesetzliche Vertretungspersonen können ein Führungszeugnis beantragen. Das Zeugnis wird über den betreffen­den Inhalt des Registers (Führungszeugnis) ausgestellt und kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden.

Wie beantragt man ein Führungszeugnis in Berlin?

Das Führungszeugnis muss durch die betroffene Person persönlich beantragt werden: Entweder bei der ört­lichen Meldebehörde - in der Hauptstadt sind das die Berliner Bürgerämter - mit Personalausweis oder Reisepass oder online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz.

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Bei Minderjährigen oder anderen Personen, die gesetzlich vertreten werden, kann auch die Vertretungspersonen einen Antrag stellen. Allerdings ist eine Bevollmächtigung zur Antragstellung nicht möglich. Die Vertretungsperson muss bei der Antragstellung ihren Status als gesetzliche Vertretung nachweisen.

Das sind die Voraussetzungen:

  • Wohnsitz: Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich in Berlin auf.
  • Mindestalter: Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.
  • Persönliche Antragstellung: Grundsätzlich gilt die persönliche Vorsprache im Bürgeramt.
  • Für ein Europäisches Führungszeugnis: Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union .

Welche sind die Zuständigen Behörden in Berlin?

Die Dienstleistung kann bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Hier können Sie einen Termin buchen, um ein Führungszeugnis zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Antrag auf das Führungszeugnis (online, persönlich oder schriftlich möglich).
  2. gegebenfalls Zahlungsbeleg für Gebühren: Wenn der Antrag schriftlich gestellt wurde, sollten die Gebühren vorab auf das Konto des Bezirks überwiesen werden und der Zahlungsbeleg dem Antrag beigefügt werden.
  3. Personalausweis oder Reisepass: Bei schriftlichem Antrag eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Für ein behördliches Führungszeugnis wird außerdem der Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist, benötigt sowie ein deren Aktenzeichen und Verwendungszweck. Für ein erweitertes Führungszeugnis wird die schriftliche Aufforderung der berechtigten Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis einsehen möchte.

Das Führungszeugnis wird in den Berliner Bürgerämtern beantragt (Symbolbild).
Foto: POP-EYE/Sari_Schildt / POP-EYE

Kann man ein Führungszeugnis schriftlich beantragen?

Ja, neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde kann das Führungszeugnis auch schriftlich beantragt werden. Dazu muss ein formloses Antragsschreiben an das Einwohnermeldeamt geschrieben werden, in dem folgende Personendaten enthalten sind:

  • Geburtstag
  • Geburts­name
  • evtl. abweichender Familienname
  • Vorname/n,
  • Geburtsort,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift

Außerdem muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Es ist zu empfehlen, sich vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung zu setzen, um sich über die aktuellen Erfordernisse und die anfallenden Gebühren zu informieren.

Kann man ein Führungszeugnis im Internet beantragen?

Ja, das Führungszeugnis kann online beantragt werden. Dazu ist ein elektronischer Personalausweis erforderlich oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein entsprechendes Kartenlesegerät. Der Antrag kann über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz gestellt werden.

Hier geht es zum Online-Portal für das Führungszeugnis.

Wer bekommt das Führungszeugnis ausgehändigt?

Das Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde ausgestellt sein. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Be­hör­de durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.

Kann man das Führungszeugnis auch persönlich abholen?

Ja, die Person, die den Antrag gestellt hat, kann sich das Privatführungszeugnis beim Bundesamt für Justiz aus­hän­di­gen lassen. Dazu benötigt man den bei der Meldebehörde aufge­nommenen und ausge­hän­dig­ten Originalantrag sowie einen Lichtbildausweis.

Achtung: Ein Europäisches Führungszeugnis wird nicht ausgehändigt. Das betrifft Antragsteller, die neben oder anstatt der deutschen, die Staats­angehörigkeit eines oder meh­rerer anderer EU-Mitgliedstaaten besitzen.

Wie lauten die Kontaktdaten für Besucher?

Die Anschrift des Bundesamtes lautet:

Bundesamt für Justiz– Besucherservice –Adenauerallee 99 – 103

53113 Bonn

Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind. Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind:

  • für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder
  • für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“).
Außerdem gibt es unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:
  • einfache Führungszeugnisse und
  • erweiterte Führungszeugnisse
Angehörige anderer EU-Staaten erhalten ein europäisches Führungszeugnis. Europäische Führungszeugnisse enthalten auch Strafregister-Einträge aus Ihrem Heimatland. Das Führungszeugnis wird erstellt vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister).

Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.

Online-Verfahren der Dienstleistung

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet

    Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich auf in Berlin.

  • Mindestalter: 14 Jahre

    Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.

  • Persönliche Antragstellung

    Grundsätzlich gilt: persönliche Vorsprache

  • ggf. Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union

    für ein europäisches Führungszeugnis

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Führungszeugnis

    (online, persönlich und schriftlich möglich)

    • Online-Abwicklung: Dafür benötigen Sie einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (unter "Weiterführende Informationen").
    • Grundsätzlich gilt: persönliche Vorsprache
    • Antrag schriftlich stellen (formlosen unterschriebenen Antrag per Post, wenn Sie nicht persönlich zur Antragstellung erscheinen können): Bitte überweisen Sie vorab die Gebühr und fügen Sie Ihrem Antrag den Zahlbeleg bei. Den Betrag finden Sie unter "Gebühren" und die Bankverbindung unter "Weiterführende Informationen".
    • Für Minderjährige können auch deren gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind normalerweise die Eltern.

  • ggf. Überweisung der Gebühr

    Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich stellen, überweisen Sie bitte vorab die Gebühr auf das Konto des Bezirks und fügen Sie Ihren Zahlbeleg bei.

    • Bitte geben Sie im Verwendungszweck "Führungszeugnis für Name, Vorname" an.
    • Die Kontoverbindungen der Bezirke entnehmen Sie der Liste unter "Weiterführende Informationen".

  • Personalausweis oder Reisepass

    bei schriftlichem Antrag: eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

  • Für ein behördliches Führungszeugnis

    • Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist
    • Aktenzeichen und Verwendungszweck

  • Für ein erweitertes Führungszeugnis (schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle)

    Die Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt, hat ausdrücklich ein erweitertes Führungszeugnis gefordert. Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten sollen.

  • 13,00 Euro
  • In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden (siehe Merkblatt unter "Weiterführende Informationen").

Rechtsgrundlagen

  • Bundeszentralregistergesetz (BZRG) §§ 30-30c

  • Etwa 2 Wochen bis zur Zustellung
  • Für ein europäisches Führungszeugnis etwa 4 Wochen bis zur Zustellung