Wo bekomme ich eine neue Umweltplakette her?

Wo bekomme ich eine neue Umweltplakette her?

Drei verschiedene Plaketten zeigen seit 2007 in Deutschland an, welche Pkws in welchen Umweltzonen fahren dürfen. Dies gilt auch, wenn die Fahrzeuge im Ausland zugelassen sind.

Diese drei verschiedenen Plaketten, rot (2), gelb (3) und grün (4), entsprechen jeweils einer Schadstoffgruppe.

Schadstoffgruppen:

  • Gruppe 1: Dieselfahrzeugen nach Euro 1 und älter sowie Benzinern ohne G-Kat kann keine Plakette zugeteilt werden
  • Gruppe 2 und Gruppe 3: Dieselfahrzeuge erhalten die rote oder die gelbe Plakette
  • Gruppe 4: Kraftfahrzeuge mir geringer Partikel- und Schadstoffemission (Fahrzeuge mit modernster Dieseltechnik und nahezu alle mit Ottomotor, die einen geregelten Katalysator haben) erhalten die grüne Plakette

Die Einstufung erfolgt nach den Emissionsschlüsselnummern in den Fahrzeugpapieren. Prüfen Sie hier , welche Plakette Ihrem Auto entspricht und welche Nachrüstungsmöglichkeiten für Sie bestehen – dazu benötigen Sie Ihren Fahrzeugschein oder Ihre Zulassungsbescheinigung.

Die Plakette kann anschließend auf 3 Wegen erworben werden:

Wichtiger Hinweis: Neben dem Kennzeichen wird auch die Herkunft auf die Plakette gedruckt. Hierzu zählen unser Firmenname sowie unsere Prüfnummer (s. Produktfoto).

Umweltplakette für Auto, Bus, LKW oder Wohnmobil

Seit 2007 müssen Kraftfahrzeuge jeglicher Art mit einer Feinstaubplakette versehen werden, um sogenannte Umweltzonen in Deutschland befahren zu dürfen. Regeln tut dies die “Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV”. Mit der Einführung der Feinstaubplaketten soll die Luftqualität in Ballungsräumen verbessert und somit auch die Gesundheit der Bürger/innen geschützt werden, da zu hohe Stickstoffoxid- und Feinstaubwerte in der Luft ein Risiko für z.B. Lungen- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen. Meistens handelt es sich bei den Umweltzonen um größere Städte und Großstädte. Insgesamt gibt es in Deutschland 57 Stück.

Wer keine Umweltplakette an seinem Auto / LKW / Camper hat und sich in einer Umweltzone aufhält, muss mit Sanktionen und Bußgeldern von bis zu 80 Euro rechnen. Auch ist darauf hinzuweisen, dass man die Plakette nicht auf eigene Faust beschriften darf. Die Beschriftung muss grundsätzlich immer durch eine gutachterlich zugelassene Stelle nach DIN-Zertifikat erfolgen.

Welche Umweltplaketten gibt es und welche bekommt mein Kfz?

Die Schadstoffklasse bzw. Emissionsschlüsselnummer steht immer in den Fahrzeugpapieren des Fahrzeugs. Anhand dieser können Sie ermitteln, welche Plakette Ihr Kfz führen darf.

Man unterscheidet aktuell in vier Schadstoffgruppen:

keine Plakette: Fahrzeuge, die keine Plakette erhalten, dürfen Umweltzonen nicht befahren. Von diesem Verbot sind Fahrzeuge mit folgender Emissionsschlüsselnummer betroffen:
Benziner: 00, 03-13, 15, 17, 88, 98; Diesel: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98

Rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2): Rote Plaketten bekommen ausschließlich Dieselfahrzeuge mit den Schlüsselnummern 25-29, 35, 41 und 71. Das Befahren von Umweltzonen ist hier untersagt.

Gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3): Euro-3-Plaketten erhalten Dieselfahrzeuge mit den Schlüsselnummern 30-31, 36, 37, 42, 44-52 und 72. Neu-Ulm ist die einzige Stadt in Deutschland, die man noch mit gelber Plakette befahren darf; ansonsten ist das Befahren von Umweltzonen mit gelber Plakette überall verboten

Grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4): Mit der Euro-4-Plakette dürfen alle Umweltzonen in Deutschland ohne jegliche Einschränkung befahren werden. Fahrzeuge mit folgenden Schlüsselnummern dürfen die Zonen befahren: Benziner: 01, 02, 14, 16, 18-75, 77; Diesel: 32, 33, 38, 39, 43, 53, 55-59, 60-70, 73-75

Blaue Umweltplaketten - Gibt es die schon?

Aktuell gibt es noch keine blauen Umweltplaketten, sondern nur die roten, gelben und grünen. In eine Umweltzone dürfen Sie nur mit einer grünen Plakette fahren. Wann die blauen Feinstaubplaketten eingeführt werden, wurde noch nicht entschieden. Der Grund hierfür ist, dass es derzeit keine gesetzliche Grundlage gibt, welche eine Euro-6-Plakette rechtfertigen würde. Bei Einführung würden jedoch Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6, Benziner der Abgasnorm Euro 3 und Elektroautos die blaue Umweltplakette bekommen.

Grüne Euro-4-Plakette einfach online bei Kennzeichen.Express erwerben

Sparen Sie sich Bußgelder, Zeit und Nerven und kaufen Sie Ihre Euro-4-Plakette ganz bequem und unkompliziert online! Hierzu müssen Sie einfach Ihr Kennzeichen (z.B. K - XP - 123) oben im Eingabefeld eingeben und eine Kopie/ein Bild der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins hochladen, damit wir Ihre Dokumente prüfen können.

Unsere Feinstaubplaketten werden hochwertig maschinell beschriftet und sind langlebig, da sie durch eine spezielle Beschichtung dauerhaft vor UV-Strahlung und dem Ausbleichen geschützt sind.

Sie profitieren bei uns von einem kostenlosen Blitzversand: Wenn Sie montags bis donnerstags bis 15:30 Uhr (freitags bis 13:00 Uhr) bei uns bestellen, versenden wir Ihre grüne Plakette noch am selben Tag, sodass Sie sie in der Regel schon am nächsten Werktag anbringen können (ausgenommen bei Ereignissen im Rahmen der höheren Gewalt).

Wichtig: Die Vergabe der Umweltplakette erfolgt ausschließlich nach Prüfung aller Vergabevoraussetzungen durch uns.

So bringen Sie Ihre Umweltplakette richtig an

Die Umweltplakette muss unten an der rechten Innenseite der Windschutzscheibe (Beifahrerseite) angebracht werden.

Vor dem Festkleben sollten Sie den Bereich der Windschutzscheibe, an der die Plakette aufgeklebt wird, mit Glasreiniger säubern und trocken wischen. So vermeiden Sie, dass sich unter der Plakette wegen Staub und Dreck Bläschen bilden und sie sich wieder löst.

Nach dem Säubern müssen Sie die durchsichtige Schutzfolie vorsichtig abziehen. Die Klebefläche sollte hierbei nicht berührt werden. Achten Sie darauf, dass Ihre Plakette nun gerade und richtig herum an der Windschutzscheibe aufgeklebt wird. Drücken Sie sie fest an. Anschließend können Sie bei Bedarf die Rückseite der Plakette ablösen.

Hinweis: Ein wiederholtes Verwenden und Ankleben der Umweltplaketten ist nicht möglich / untersagt. Alle Plaketten haben eine Sicherheitsoberfläche. Entfernt man die Feinstaubplakette von der Scheibe, so löst sich die Sicherheitsoberfläche und die Plakette entspricht nicht mehr den Vorschriften.

Wo bekomme ich eine neue Umweltplakette her?

Hier dürfen nur Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren© ADAC/Martin Hangen

Zu welcher Schadstoffgruppe gehört Ihr Auto? Gibt es Ausnahmen vom Fahrverbot? Und wo kann man die Umweltplakette kaufen? Wir geben Tipps zu den innerstädtischen Umweltzonen und beantworten die wichtigsten Fragen.

  • Grün, Gelb, Rot: Die Farbe der Plakette entscheidet über die Einfahrt in eine Umweltzone

  • Auch ausländische Autos brauchen eine Umweltplakette

  • Freie Fahrt haben unter anderem Motorräder und Oldtimer

Wer mit seinem Fahrzeug in eine deutsche Innenstadt fahren will, die ganz oder teilweise durch das entsprechende Verkehrszeichen als Umweltzone gekennzeichnet ist, braucht an der Windschutzscheibe eine Umweltplakette. Sie wurde vor einigen Jahren als "Feinstaubplakette" eingeführt und erlaubt das Einfahren in diese Zone. Pkw und Lkw mit schlechteren Abgas-Standards müssen dagegen draußen bleiben. 

Wo, in welchen Städten gibt es Umweltzonen?

In Deutschland gibt es nunmehr 58 Umweltzonen. In 57 davon sind nur Fahrzeuge mit grüner Plakette zulässig. In die Umweltzone Neu-Ulm darf man noch mit gelber Plakette einfahren.

Das Umweltbundesamt stellt die von den Ländern und Kommunen gemeldeten Informationen über die Umweltzonen in einer Kartendarstellung für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik zusammen. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sind die jeweiligen Kommunen verantwortlich.

Hier die Übersichtskarte der Umweltzonen*

Welche Plakettenfarbe bekommen die Autos?

Wo bekomme ich eine neue Umweltplakette her?

Diese Verkehrszeichen markieren Anfang und Ende einer Umweltzone © ADACe.V.

Der Beginn von Fahrverbotszonen wird durch das Zeichen 270.1, das Ende durch Zeichen 270.2 gekennzeichnet (siehe Abbildung). Auf Zusatzzeichen werden jene farbigen Plaketten dargestellt, deren Schadstoffgruppen vom Fahrverbot ausgenommen sind. Denn jede Stadt kann individuell festlegen, in welche Zonen Fahrzeuge mit welcher Plakette einfahren dürfen. Gekennzeichnet werden Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse von Euro 2 bis Euro 6 (Pkw) und Euro II bis Euro VI (Lkw, Busse).

Dieselfahrzeuge mit Abgasstandard Euro 1 oder schlechter und Fahrzeuge mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator bzw. zum Teil auch mit geregeltem Katalysator der ersten Generation erhalten keine Plakette. Durch eine technische Nachrüstung der Abgasregelung bzw. -reinigung kann man aber vielfach auch für diese Autos eine Plakette erhalten. 

Aktuell sind die Plaketten in vier Kategorien aufgeteilt: Schadstoffgruppe 1 erhält keinen Aufkleber, 2 einen roten, 3 einen gelben und 4 als aktuell beste Einstufung einen grünen.

Die viel diskutierte "Blaue Plakette" für Diesel mit geringer NOₓ-Emission wurde noch nicht eingeführt.

Wie hängen Emissions-Schlüsselnummer und Schadstoffgruppe zusammen? 

Wo bekomme ich eine neue Umweltplakette her?

Die Emissions-Schlüsselnummer steht in der Zulassungsbescheinigung © ADAC/ Carolin Erbe

Doch welche Farbe und Nummer bekommt das Auto? Die Zuordnung der Fahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach der in den Zulassungspapieren eingetragenen Emissions-Schlüsselnummer. Die Schlüsselnummer für Ihr Auto finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I, die für jedes neue Fahrzeug nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, unter Punkt 14.1. Die letzten beiden Ziffern des abgedruckten Codes (im Bild eingekreist) verrät die Emissionsklasse.

Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie die zweistellige Zahl (im Bild eingekreist) unter "Schlüsselnummer zu 1".  

Wenn Sie die Emissions-Schlüsselnummer wissen, können Sie in unserem PDF-Dokument ermitteln, welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug zugeordnet ist: 

Schadstoffgruppen/Plaketten und Emissions-Schlüsselnummern

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Brauchen auch ausländische Autos Plaketten?

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Verbotsschilder stehen auch an innerstädtischen Autobahnen © Fotolia/stockpix4u

Fahrverbote in Umweltzonen betreffen auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind. Wenn sie in Umweltzonen unterwegs sein wollen, müssen sie daher ebenfalls eine Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse tragen. Ausländische Autofahrer, die in Deutschland ohne Plakette in einer Umweltzone erwischt werden, riskieren ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen und die erreichte EG-Abgasrichtlinie aus den Fahrzeugpapieren nicht ersichtlich ist, muss ein entsprechender Nachweis (z.B. Hersteller-Bescheinigung) vorgelegt werden. Ist dies nicht möglich, richtet sich bei ausländischen Fahrzeugen die Einteilung in die Schadstoffgruppe nach dem Jahr der Erstzulassung.

Hier finden Sie eine Zuordnung der zu erfüllenden Abgasrichtlinien bzw. die Erstzulassungszeiträume von Fahrzeugen aus dem Ausland (in Deutsch).

Plaketten für Fahrzeuge aus dem Ausland (in Deutsch)

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Tourists need them as well: Stickers for foreign-registered verhicles (english)

Stickers for foreign-registered verhicles

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Umgekehrt brauchen deutsche Autofahrer im Ausland auch die dort vorgeschriebenen Plaketten, wenn Sie in Innenstädte mit Umweltzonen wollen. Hier finden Sie weitere Informationen über Zufahrtsbeschränkungen in EU-Innenstädten.

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Wo bekommt man die Plaketten?

Wo bekomme ich eine neue Umweltplakette her?

Aufkleber an der Scheibe: Alles im grünen Bereich © Fotolia/morgem

Die ca. 5 bis 20 Euro teuren Plaketten dürfen in Deutschland nur von den Zulassungsbehörden sowie den gemäß § 47a Abs. 2 StVZO zur Durchführung von Abgasuntersuchung anerkannten Stellen ausgegeben werden. Also den technischen Überwachungsvereinen wie Dekra, GTÜ, KÜS oder TÜV und den über 30.000 AU-berechtigten Werkstätten in Deutschland. 

Die technischen Überwachungsvereine bieten ausländischen Fahrzeugbesitzern auch die Möglichkeit, die Umweltplakette über ihre ausländischen Niederlassungen zu beziehen oder online zu bestellen. Hier kommen Sie direkt zu Dekra*GTÜ*, TÜV-Nordund TÜV-Süd*.

Auch Städte wie Berlin*, Köln* und Stuttgart* bieten Online-Bestellmöglichkeiten an.

ADAC Geschäftsstellen dürfen die Plaketten leider nicht vertreiben, da der Club keine "zur Durchführung der Abgasuntersuchung zugelassene Stelle" ist.

Anders im benachbarten Ausland: Der österreichische Automobilclub ÖAMTCbietet die Plakette an seinen Dienststellen an. Schweizer Fahrzeugbesitzer können die Plakette bei den Geschäftsstellen des TCS* bestellen. Der slowenische Automobilclub AMZS bietet die Plakette in seinen Dienststellen an.

Bei kurzfristigen Reisen sollte man sofort nach Grenzübertritt in die nächstgelegene Prüfstelle (TÜV, Dekra usw.) fahren und dort die Plakette kaufen.

Wichtig: Die Plakette an der Windschutzscheibe ist "kennzeichengebunden". Das bedeutet: Ändert sich das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs zum Beispiel nach einem Verkauf, muss eine neue Plakette gekauft werden. Gemäß § 3 der "Kennzeichnungsverordnung" muss die Plakette auch so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört. Ablösen und Umkleben ist also nicht möglich. Wird die Windschutzscheibe z.B. nach einem Steinschlag erneuert, muss daher ebenfalls eine neue Plakette erworben werden.

Wer braucht keine Umweltplakette?

Wo bekomme ich eine neue Umweltplakette her?

Auch Elektroautos müssen eine (grüne) Plakette haben © ADAC/Wolfgang Groeger-Meier

Folgende Fahrzeuge sind von den Verkehrsverboten ausgenommen und brauchen deshalb keine Plakette: Motorräder (auch dreirädrig), mobile Maschinen und Geräte, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen. Die Ausnahmen gelten ebenfalls für Fahrzeuge für die medizinische Betreuung oder den Transport von Behinderten (Eintrag "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) sowie für Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär.

Auch Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein "H"-Zulassungskennzeichen (H = historisch) bzw. ein rotes "07"-Kennzeichen führen, dürfen wegen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen ohne Plaketten befahren.

Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dann ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen "H"-Kennzeichens bzw. der roten "07"-Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeug-Mindestalter von 30 Jahren und ein guter Erhaltungszustand.

Der Oldtimerstatus eines ausländischen Fahrzeuges wird auch durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs* in den entsprechenden Ländern.

Eine Kopie der nationalen Zulassungsbescheinigung, aus der das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen.

Keine Ausnahme macht die Plakettenverordnung übrigens für Elektrofahrzeuge: Auch wenn sie durch ein E-Kennzeichen als Stromer eindeutig erkennbar sind, benötigen sie zusätzlich eine (natürlich grüne) Umweltplakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Das vollständige Kennzeichen inkl. „E“ muss auf der Plakette eingetragen sein. 

Gasfahrzeuge haben einen Ottomotor und benötigen daher eine Plakette. Es gelten die Einstufungen wie für einen Benziner. 

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Themen Fahrverbote, Abgas- und Dieselproblematik.

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