Wo bekomme ich ein formular für die steuererklärung?

Die offiziellen Formulare für die Steuererklärung 2021 des Bundesministeriums für Finanzen sind nun auf Lohnsteuer kompakt verfügbar! Das Finanzamt bevorzugt zwar seit einigen Jahren das Einreichen der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg, allerdings dürfen Sie Ihre Steuererklärung auch zukünftig auf den Papier-Formularen per Hand ausfüllen.

Die Finanzämter verschicken keine Formulare für die Steuererklärung 2021 mehr. Wer die Unterlagen trotzdem benötigt, muss sich die Steuerformulare selbst besorgen. Wir bieten alle Steuerformulare als PDF zum kostenlosen Download für das Steuerjahr 2021 (Einkünfte zwischen 1.1. – 31.12.2021) an.

Beachten Sie bitte ggf. die geltenden Abgabefristen für Ihre Steuererklärung 2021.

Sie können unverbindlich und kostenlos die Online-Steuererklärung unter www.lohnsteuer-kompakt.de testen. Hier erhalten sie kostenlos individuelle Tipps und können Dank der Live-Berechnung Ihre erwartete Steuerrückerstattung sehen. Lediglich für die Abgabe der Steuererklärung ist ein kostenpflichtiges Paket nötig. Alle Vorteile finden Sie hier.

Steuerformulare für alle Bürger

• ESt 1A – Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) für unbeschränkt steuerpflichtige Personen
• Anlage WA-ESt – Weitere Angaben und Anträge

• Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge
• Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG

• Anlage Sonderausgaben
• Anlage Außergewöhnliche Belastungen
• Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Steuerformulare für Arbeitnehmer

• Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Steuerformulare zum Thema Corona

• Anlage Corona – Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse

Steuerformulare für Kapitalanleger

• Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Anlage KAP-BET – Einkünfte aus Kapitalvermögen (Beteiligungen)
• Anlage KAP-INV – Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

Steuerformulare für Selbständige und Gewerbetreibende

• Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar

Formulare für die Einnahme-Überschuss-Rechnung

• Anlage EÜR – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar
• Anlage EÜR – Anlageverzeichnis – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar

Steuerformulare für Eltern

• Anlage Kind – Steuervorteile rund um Kinder
• Anlage K – Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Steuerformulare für Rentner

• Anlage R – Renten und andere Leistungen
• Anlage R-AUS – Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen / Rentenverträgen / betrieblichen Versorgungseinrichtungen
• Anlage R-AV-bAV – Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen / betrieblichen Altersversorgung

Steuerformulare für Vermieter

• Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Weitere Anlagen für die Steuererklärung

• Anlage ESt 1 C – Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige

• Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
• Anlage FW – Förderung des eigengenutzten Wohneigentums

• Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar

• Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
• Anlage U – für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner

• Anlage SO – Sonstige Einkünfte
• Anlage Sonstiges – Sonstige Angaben und Anträge

• Anlage 34b – Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen (§ 34b EStG)
• Anlage 35 c – Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

• Anlage Zinsschranke – Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (§ 4 h EStG) – Achtung! Nur noch elektronisch übermittelbar

• Anlage Mobilitätsprämie

Anleitungen zur Steuererklärung

• Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2020
• Infoblatt zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für die Jahre ab 2020
• Anleitung zur Anlage WA-ESt – Weitere Angaben und Anträge

• Infoblatt zur Anlage Corona – Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse

• Anleitung zur Anlage Vorsorgeaufwand – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge
• Anleitung zur Anlage AV -Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
• Anleitung zur Anlage R – Renten und andere Leistungen

• Anleitung zur Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
• Anleitung zur Anlage SO – sonstige Einkünfte
• Anleitung zur Anlage Sonstiges – Sonstige Angaben und Anträge

• Anleitung zur Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
• Anleitung zur Anlage KAP-INV – Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

• Anleitung zur Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
• Anleitung zur Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

• Anleitung zur Anlage AUS – Ausländische Einkünfte
• Anleitung zur Anlage FW -Förderung des eigengenutzten Wohneigentums

• Anleitung zur Anlage Sonderausgaben
• Anleitung zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen
• Anleitung zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

• Anleitung zur Anlage Kind – Steuervorteile rund um Kinder
• Anleitung zur Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

• Anleitung zur Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige

• Anleitung R-AUS – Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen / Rentenverträgen / betrieblichen Versorgungseinrichtungen
• Anleitung R-AV-bAV – Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen / betrieblichen Altersversorgung

• Anleitung 35 c – Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Sonstige Angaben und Anträge

• Bescheinigung EU / EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung
• Bescheinigung außerhalb EU / EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung

Unterhaltserklärung für die steuermindernde Anerkennung von Unterstützungsleistungen (deutsch)
Unterhaltserklärung für die steuermindernde Anerkennung von Unterstützung (mehrsprachig)

• Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige gem. § 46 Abs. 2 AO

Merkblätter

• Merkblatt Anschreiben Beiblatt 2021
• Merkblatt Umgang mit Belegen 2021
• Merkblatt Verpflichtung elektronische Übermittlung 2021

Unser Tipp
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt zu erledigen. Im Vergleich zur Nutzung der Steuerformulare bieten sich folgenden Vorteile:

Lohnsteuer kompakt Steuerformular
Datenabfrage per Interview: Ja Nein
Automatische Steuerberechnung: Ja Nein
Verständliche Erklärung relevanter Eingaben: Ja Teilweise
Import alter Steuerdaten: Ja Nein
Briefvorlagen und Musterschreiben: Ja Nein
Online-Abgabe per ELSTER: Ja Nein
Prüfung vor der Abgabe: Ja Nein
Umfangreiches Steuerhandbuch: Ja Nein
Speicherung der Eingaben: Ja Nein
Automatische Berechnung von Wegstrecken: Ja Nein
Optimierung der Veranlagungsart bei Ehepaaren / Lebenspartnern Ja Nein

Wo bekomme ich ein formular für die steuererklärung?
Heutzutage versenden die Finanzämter die Steuerformulare nicht mehr an ihre "Kunden". Doch die Formulare stehen ja im Internet zur Verfügung - wie bei Steuerrat24. Hier können Sie die benötigten Formulare bequem ausdrucken oder auch am Bildschirm ausfüllen. Bei Steuerrat24 ist Ordnung im Dschungel der Steuerformulare.

Beachten Sie auch unsere konkreten Anleitungen mit zahlreichen Steuertipps zu den einzelnen Steuerformularen. Sie finden diese hier: Ausfüllhilfen 2021

WICHTIG: Seit einiger Zeit verzichtet die Finanzverwaltung auf die Angabe bestimmter Daten, die ihr bereits von verschiedenen Seiten elektronisch mitgeteilt wurden. Dazu gehören z.B. Bruttoarbeitslöhne und die zugehörigen Lohnsteuerabzugsbeträge, bestimmte Beiträge zur Sozialversicherung oder Renten (sog. eDaten). In den einzelnen Formularen sind diese Stellen mit einem "e" markiert und müssen nicht mehr ausgefüllt werden. Sie sollten aber unbedingt prüfen, ob die elektronisch übermittelten Daten auch zutreffend sind. Dazu erhalten Sie von den meldepflichtigen Stellen entsprechende Mitteilungen.

Einkommensteuererklärung 2021

Die Steuerformulare 2021 zum Ausfüllen am Bildschirm werden von der Finanzverwaltung im Format FormsForWeb (FFW) zur Verfügung gestellt. Mit diesem Format haben Sie die Möglichkeit, eingegebene Werte zu speichern. Sie können dadurch die weitere Bearbeitung des Vordrucks zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, ohne dass die bereits eingetragenen Werte verloren sind.

Bei den nachfolgenden Formularen im FFW-Format zum Ausfüllen am Bildschirm sehen Sie diese Schaltflächen:

Wo bekomme ich ein formular für die steuererklärung?

Steuerhauptformular 2021 (Mantelbogen) mitsamt neuer AnlagenDas Steuerhauptformular zur Einkommensteuererklärung, früher auch als Mantelbogen bezeichnet, betrifft nur noch die allgemeinen Angaben und ist auf zwei Seiten geschrumpft.

Daneben gibt es - zusätzlich zu den früheren bzw. bisherigen Anlagen - folgende neue Formulare:

  • Anlage Sonderausgaben: Berücksichtigung von Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträgen, Berufsausbildungskosten (ohne Versicherungsaufwendungen und Altersvorsorgebeiträge).
  • Anlage Außergewöhnliche Belastungen: Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen, z.B. Krankheitskosten, Pauschbeträge.
  • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
  • Anlage Sonstiges: z.B. Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten/ Lebenspartnern, Verlustabzüge, Spendenvorträge, verbleibende Freibeträge für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds.

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zum Steuerhauptformular (Mantelbogen)

Und ab dem Jahre 2021 ist die Zahl der Formulare zur Steuererklärung erneut gestiegen, und zwar um folgenden Steuervordruck:

Weitere Informationen:

Anlage Sonderausgaben In der "Anlage Sonderausgaben" zur Einkommensteuererklärung geht es um die Berücksichtigung von Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträgen und Berufsausbildungskosten (ohne Versicherungsaufwendungen und Altersvorsorgebeiträge). Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Sonderausgaben

Anlage Außergewöhnliche BelastungenDie "Anlage Außergewöhnliche Belastungen" zur Einkommensteuererklärung betrifft die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen, z.B. Krankheitskosten, Pauschbeträge. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen

Anlage Haushaltsnahe AufwendungenDie "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen" zur Einkommensteuererklärung betriift Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Anlage SonstigesIn der "Anlage Sonstiges" zur Einkommensteuererklärung geht es um den Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern, Verlustabzüge, Spendenvorträge sowie verbleibende Freibeträge für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Sonstiges

Anlage Vorsorgeaufwand Die "Anlage Vorsorgeaufwand" zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Beiträgen zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu anderen Versicherungen. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Vorsorgeaufwand

Anlage AV Die "Anlage AV" zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Beiträgen zu "Riester"-Verträgen als Sonderausgaben. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage AV

Anlage Kind Die "Anlage Kind" zur Einkommensteuererklärung betrifft Steuerbürger mit Kindern. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Kind

Anlage K - Zusatzanlage zur Anlage KindBei der "Anlage K" zur Einkommensteuererklärung handelt es sich um eine Zusatz-Anlage zur "Anlage Kind". Mit Abgabe dieses Formulars erfolgt die Zustimmung eines Elternteils zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Betreuungsfreibeträgen auf Großeltern oder auf den Stiefelternteil. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage K

Anlage N Die "Anlage N" zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also Arbeitnehmer. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage N

Anlage MobilitätsprämieDie "Anlage Mobilitätsprämie" zur Einkommensteuererklärung sollten Gering- bzw. Wenigverdiener ausfüllen, wenn sie Fahrtkosten zur Arbeit hatten und sich die Kosten über die "nomale" Einkommensteuerberechnung nicht auswirken. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Mobilitätsprämie

Anlage N-AUSDie "Anlage N-AUS" betrifft Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mit Auslandsbezug. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage N-AUS  - für ausländischen Arbeitslohn

Anlage N-GreDie Anlage N-GRE betrifft ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für Grenzgänger aus Baden-Württemberg nach Österreich, Schweiz und Frankreich. 

Anlage UnterhaltDie "Anlage Unterhalt" zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastungen. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Unterhalt - Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

Anlage UDie "Anlage U" zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting) sowie Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage U - Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen

Anlage KAPDie "Anlage KAP" zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen - abzugeben ist sie nur in bestimmten Fällen! Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zu Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV - Einkünfte aus Kapitalvermögen

Anlage KAP-BETDie "Anlage KAP-BET" betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Beteilungen, wenn die Einkünfte und die anzurechnende Steuer einheitlich und gesondert festgestellt worden sind. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zu Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV - Einkünfte aus Kapitalvermögen

Anlage KAP-INVDie "Anlage KAP-INV" betrifft Einkünfte aus Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zu Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV - Einkünfte aus Kapitalvermögen

Anlage AUSDie "Anlage AUS" betrifft ausländische Einkünfte und die Anrechnung ausländischer Steuern.

Anlage VDie "Anlage V" zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Anlage RDie "Anlage R" zur Einkommensteuererklärung betrifft Rentenbezüge sowie Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage R - Renteneinkünfte

Anlage R-AV / bAVDie "Anlage R-AV / bAV" betrifft Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage R-AV / bAV - Altersvorsorge

Anlage R-AUSDie "Anlage R-AUS" betrifft Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen und ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage R-AUS - Ausländische Renteneinkünfte

Anlage SOBei der "Anlage SO" zur Einkommensteuererklärung geht es um sonstige Einkünfte, zum Beispiel um Unterhaltsleistungen, die der Empfänger versteuern muss, oder um private Veräußerungsgeschäfte, früher auch als Spekulationsgeschäfte bezeichnet. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage SO - Sonstige Einkünfte

Anlage Energetische MaßnahmenDie Anlage "Energetische Maßnahmen" betrifft entsprechende Aufwendungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Energetische Maßnahmen

Ausführliche Informationen mit der Klärung vieler Praxisfragen zu dem Thema finden Sie zudem hier: Eigenheim: Steuervergünstigung für energetische Maßnahmen (§ 35c EStG)

Anlage FW Die "Anlage FW" betrifft die Förderung des Wohneigentums, weitestgehend nach Altregelungen, in aktuellen Fällen aber auch zur Beantragung der Denkmalförderung einer selbstgenutzten Immobilie. Beachten Sie hierzu den Beitrag: Eigenheim: Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden

Anlage WA-ESTDie "Anlage WA-EST" zur Einkommensteuererklärung ist bei Fällen mit Auslandsbezug auszufüllen, zum Beispiel auch bei einem unterjährigen Wegzug aus Deutschland oder einem Zuzug ins Inland.

Anlage GDie "Anlage G" zur Einkommensteuererklärung betrifft die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage G wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit: Anlage G 2021

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Anlage SDie "Anlage S" zur Einkommensteuererklärung betrifft die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Sie ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage S wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit: Anlage S 2021

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage S - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Anlage EÜRDie "Anlage EÜR" zur Einkommensteuererklärung betrifft die Einnahmen-Überschussrechnung bei Selbstständigen, Freiberuflern und Land- und Forstwirten. Sie ist zusätzlich zur Anlage G, S oder L abzugeben. Die Anlage EÜR ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln (§ 60 Absatz 4 EStDV). Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage EÜR wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit:

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung

Anlage LDie "Anlage L" zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Sie ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage G wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit: Anlage L 2021

Vereinfachte SteuererklärungRentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Bremen und Sachsen haben die Möglichkeit, auf die Abgabe einer umfassenden Einkommensteuererklärung zu verzichten und stattdessen eine vereinfachte Steuererklärung abzugeben. Das neue Verfahren wird "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ genannt.

Die genannten Länder haben mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu vereinfachen. Der zusätzliche Service einer "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" richtet sich gezielt an Rentner und Pensionäre, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Dazu gehören z.B. die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder / und Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge.

Auf dem neuen Formular können ergänzend folgende Aufwendungen geltend gemacht werden:

  • Beiträge zur Risikolebensversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Diese wirken sich steuerlich nur aus, wenn der Höchstbetrag (typischerweise 1.900 EUR) nicht bereits durch Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen ausgeschöpft wurde.
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge.
  • Kirchensteuer (nicht Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer).
  • außergewöhnliche Belastungen, z.B. Krankheitskosten, Pflege- und Pflegeheimkosten, behinderungsbedingte Kosten.
  • Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Damit sind alle steuerlichen Pflichten erledigt. Die Werbungskostenpauschale und der Sonderausgaben-Pauschbetrag werden automatisch berücksichtigt. Belege müssen Sie Ihrer Steuererklärung nicht mehr beifügen. Bitte bewahren Sie die Belege aber für Nachfragen des Finanzamtes auf. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 endet am 31. Juli 2020.

Hinweis: Die lange Jahre mögliche  "Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer" ist entfallen.

Steuererklärung bei beschränkter SteuerpflichtDie Steuererklärung bei beschränkter Steuerpflicht betrifft Personen mit Wohnsitz im Ausland und bestimmten Einkünften aus Deutschland.

Gesonderte und einheitliche Feststellung 2021

Eine gesonderte und einheitliche Feststellung  (kurz: Feststellungserklärung) ist durchzuführen, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind, also zum Beispiel bei einer Grundstücksgemeinschaft. Die Feststellungserklärung ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Feststellungserklärung wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit:

Umsatzsteuer 2021 / 2022

Die Umsatzsteuererklärung ist elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuererklärung mit den entsprechenden Anlagen kann diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden. Ausdruckbare Anlagen finden Sie aber nachfolgend.Umsatzsteuererklärung 2021Die Umsatzsteuererklärung ist elektronisch abzugeben - am besten mit ELSTER online der Finanzverwaltung. Hier aber dennoch der Vordruck als PDF-Datei:

Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist elektronisch abzugeben - am besten mit dem kostenlosen Programm ELSTER online der Finanzverwaltung. Hier aber dennoch der Vordruck als PDF-Datei.

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022
  • Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 

Antrag auf Dauerfristverlängerung 2022... und Anmeldung der Sondervorauszahlung.

Erklärung zur Fahrzeug-EinzelbesteuerungBei Erwerb eines neuen Fahrzeugs im EU-Ausland