Wo bekomme ich das azubi ticket

a) Personen, die eine unter den Nummern 1.1, 2.2.1, 2.2.2 oder 2.3 im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe nach § 90 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) in der jeweils geltenden Fassung aufgeführte Ausbildung erhalten. b) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen Ökologischen Jahr sowie Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst oder vergleichbaren sozialen Diensten. c) Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrgangs die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz von der Verwaltung erhalten.

d) Personen, die für eine Weiterbildungsmaßnahme Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juni 2016 (BGBl. I S. 1450), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1147) geändert worden ist, erhalten (Teilnehmer eines Meisterkurses an einer Handwerkskammer oder in Vorbereitung auf eine Meisterprüfung an der Industrie- und Handelskammer).

Ich möchte nach Ablauf der ersten 12 Monate kündigen, was muss ich beachten?

Melde Dich bis zum 15. des Vormonats (ab 1.3.2022 bis zum letzen Kalendertag des Vormonats) bei der Ausgabestelle und gib dann bis zum 5. Tag nach Ablauf des letzten genutzten Monats Dein Ticket zurück; sende es am besten per Einschreiben an die Ausgabestelle.

Und wenn ich vor Ablauf der ersten 12 Monate kündige?

Der günstige Preis für das netzweit gültige Azubiticket gilt nur, wenn Du mindestens 12 Monate damit gefahren bist. Kündigst Du vorher, wird Dir für jeden genutzten Monat die Differenz zwischen dem Preis Azubiticket und dem Preis Schülermonatskarte (4 Waben) in Rechnung gestellt. Doch es gelten Ausnahmen, z.B. Ende der Ausbildung, Wechsel des Arbeitsplatzes, Umzug, Mutterschaft oder Erziehungsurlaub: in diesen Fällen entfällt die Nachberechnung.

Krankheit:

Bist Du länger als 15 Tage krank und reiseunfähig, werden gegen Vorlage eines Attests pro Tag 1/30 des Monatsbetrags erstattet.

Verlust:

Gegen 10,- Euro Gebühr gibt es innerhalb einer Woche eine Ersatzkarte.

Eins für alles! Mit dem AzubiTicket MV kannst du das ganze Jahr für nur 1 Euro pro Tag ganz Mecklenburg-Vorpommern entdecken – im Job und in der Freizeit. Nutze alle Nahverkehrszüge (2. Klasse), Straßenbahnen, Stadt- und Linienbusse sowie die Rostocker Fähren.

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Hol dir jetzt dein flexibles Handy-Jahresticket.

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Du bist Auszubildende/r und deine Berufsschule oder Ausbildungsstelle befindet sich im Land Mecklenburg-Vorpommern?

Dann hast du das große „Los!“ gezogen! Denn seit dem 01.02.2021 kannst du mit dem AzubiTicket MV für nur 365 Euro das ganze Jahr alle Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, Nahverkehrszüge (2. Klasse) des Landes sowie die Rostocker Fähren nutzen – sogar in deiner Freizeit.

Einen Weg kannst du dir dabei glücklicherweise sparen, den zum Ticket-Schalter, denn du kannst dein Ticket ganz bequem hier bestellen. Das AzubiTicket MV ist ein Handyticket und wird von allen Verkehrsunternehmen Mecklenburg-Vorpommerns mit Unterstützung des Landes angeboten.

  • Schüler/innen berufsbildender Schulen, die sich in einer staatlich anerkannten Ausbildung befinden
  • Auszubildende mit Ausbildungsstätten im Land Mecklenburg-Vorpommern
  • Freiwilligendienstleistende im Land Mecklenburg-Vorpommern
  • Beamtenanwärter/innen im Vorbereitungsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern

Weitere Informationen →

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Sollte dir noch etwas unklar sein, dann ruf einfach an: 030 80921299
Die Servicestelle der DB hilft dir gerne weiter und ist von Montag-Freitag von 8 bis 18 Uhr persönlich für dich da!

Oder schreibe direkt eine Mail an:

Alle Infos zu den allgemeinen Beförderungsbedingungen findest du hier.