Was passiert wenn ein gutschein abgelaufen ist

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Was passiert wenn ein gutschein abgelaufen ist

Wenn ein Gutschein abgelaufen ist: Pochen Sie beim jeweiligen Unternehmen auf die Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern diese noch nicht abgelaufen sind. Das bestätigte kürzlich auch ein Gericht im Kanton Solothurn.

Falls Sie mit dem Anbieter keine Einigung erzielen, bleibt Ihnen die Möglichkeit, die geschuldete Leistung gerichtlich einzufordern.

  • Achten Sie bei der Wahl des Anbieters darauf, dass sich der Beschenkte ein Produkt aus dessen Sortiment auch wirklich wünscht.
  • Falls Sie sich bezüglich der Vorlieben des Beschenkten unsicher sind, tun sie gut daran, einen Anbieter mit einem möglichst breiten Sortiment zu wählen.
  • Nehmen Sie eine Abwägung vor zwischen etablierten Geschäften (eher Gewähr, dass dieses Geschäft auch tatsächlich bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Gutscheins existiert) und kleineren/neueren Anbietern (eher keine derartige Gewähr).
  • Bestehen Sie bereits beim Kauf eines Gutscheins auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Lassen Sie sich diese Abmachung gut sichtbar auf dem Gutschein vermerken.
  • Falls Sie einen Gutschein geschenkt bekommen haben, aus dem Sortiment des Anbieters jedoch in absehbarer Zeit keine waren benötigen, verlangen Sie rechtzeitig eine Fristverlängerung. Falls der Anbieter nicht darauf eingeht, so können Sie den Gutschein vielleicht an eine Person weitergeben, die ihn gerne einlösen würde.
  • Musterbrief, mit dem Sie auf die korrekte Gültigkeitsdauer eines Gutscheins aufmerksam machen können.

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Wenn die Ideen ausgehen, die Zeit knapp wird und ein Einkaufbummel aufgrund von Corona keine gute Idee ist, ist ein Gutschein ein beliebtes Geschenk. Wenn Sie einen Geschenkgutschein bekommen haben, sollten Sie einiges beachten, damit er nicht seinen Wert verliert.

Wie lange sind Gutscheine grundsätzlich gültig?

  • Ist der Gutschein unbefristet, also ohne Ablaufdatum? Dann gilt er für eine Frist von drei Jahren. Die Frist beginnt immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Beispiel: Wenn Sie im Mai 2020 einen unbefristeten Gutschein geschenkt bekommen haben, müssen Sie ihn erst bis spätestens zum 31. Dezember 2023 einlösen.
  • Hat der Gutschein eine befristete Gültigkeitsdauer? Das ist in der Regel rechtens, außer die Frist ist zu knapp bemessen. Das Oberlandesgericht München zum Beispiel hat festgestellt, dass ein Gutschein für einen Einkauf bei einem Internethändler nicht auf ein Jahr befristet sein darf. Ist die Gültigkeitsdauer zu knapp bemessen, gilt der Gutschein bis zur Verjährung. Anders sieht es zum Beispiel mit Gutscheinen für eine Theaterveranstaltung aus, die an die Spielzeit gebunden sind. Das gleiche gilt auch bei Dienstleistungen wie Kosmetikbehandlungen oder Stadtrundfahrten. Da darf die Frist kürzer sein. Grund dafür ist, dass die Kosten für den Anbieter steigen könnten, zum Beispiel durch höhere Löhne. Schauen Sie also genau hin, ob sich auf dem Gutschein ein Hinweis auf die Gültigkeit befindet. "Gültig zwölf Monate" oder "einzulösen bis ...". Manchmal findet sich dieser Hinweis aber auch nur im Kleingedruckten!

Was passiert, wenn der Gutschein abgelaufen ist?

Ist die Gültigkeit eines befristeten Gutscheins abgelaufen, ist kein Händler mehr verpflichtet, den Gutschein anzunehmen. Allerdings hat nach Ansicht der Verbraucherzentralen dann der Kunde einen Anspruch darauf, einen Teil des Geldes zurückzuerhalten. Der Händler darf davon lediglich seinen entgangenen Gewinn einbehalten, denn schließlich hätte er bei rechtzeitiger Einlösung des Gutscheins ein Umsatzgeschäft gemacht. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom Einzelfall ab.

Bei einem unbefristeten Gutschein kann sich der Händler allerdings auf eine Verjährung berufen. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren (siehe oben). Dann können Sie auch kein Geld mehr verlangen. So entschied auch das Landesgericht Oldenburg am 20.08.2013 (Az. 16 S 702/12). Das gilt auch, wenn die Gutscheinfrist zu kurz bemessen war.

Ist ein Gutschein namentlich gebunden?

Auch wenn auf dem Gutschein ein Name angegeben ist, bindend ist das nicht. Der Gutschein kann von jedem anderen auch eingelöst werden - es sei denn, es gibt bestimmte Einschränkungen. Ist das Angebot des Gutscheins auf eine bestimmte Person zugeschnitten und erfordert zum Beispiel bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen, etwa bei einer sportlichen Aktivität, gilt das nicht.

Wie sieht es mit dem Wert und der Leistung des Gutscheins aus?

Es ist keine gute Idee, einen Gutschein für etwas zu verschenken, wo der Beschenkte noch draufzahlen muss, wenn er ihn in Anspruch nehmen möchte. Ein Gutschein von 20 Euro für eine Massage, die 40 Euro kostet, macht nicht wirklich Freude. Auf jedem Gutschein muss stehen, wer ihn ausgestellt hat und wie hoch der Betrag ist.

Gutscheine können nicht gegen Geld eingetauscht werden

Händler sind nicht verpflichtet, den Wert des Gutscheins in bar auszuzahlen. Schließlich will der Händler ja ein Geschäft machen und Ware verkaufen. Er muss nicht einmal den Restbetrag, der bei dem Kauf eines Produktes ggf. noch auf der Gutscheinkarte ist, auszahlen, so die Verbraucherzentralen. Der Kunde darf aber den Gutschein stückweise einlösen, wenn es für den Händler zumutbar ist.

Was ist, wenn der Händler pleite geht?

Pech hat der Gutscheinbesitzer, wenn der Händler pleite geht. Wer einen Gutschein kauft, geht in Vorkasse und hat in so einem Fall das Nachsehen. Der Gutschein ist wertlos. Allerdings können sich Betroffene mit ihrer Forderung an den Insolvenzverwalter wenden.

Gute Idee: Gutscheine selber gestalten

Verbraucherschützer raten, sich lieber genau zu überlegen, ob der Beschenkte mit dem Gutschein etwas anfangen kann. Denn je nach Gutscheintyp wird laut Schätzungen bis zur Hälfte nicht eingelöst - zur Freude der Händler. Wer einen selbst gemachten Gutschein verschenkt, hat mitunter weniger Sorgen und ist flexibler: Die Ablauffrist legt der Schenkende selbst fest, den Betrag sowieso und die Stückelung auch.

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