ARBEITSRECHT FÜR JUGENDLICHE Egal ob im Ferialjob, der Lehre oder in der ersten richtigen Anstellung - du wirst früher oder später auf jeden Fall damit konfrontiert: dem Arbeitsrecht. Spätestens jetzt kommen Fragen auf dich zu wie zum Beispiel:
Dabei ist Arbeitsrecht nicht gleich Arbeitsrecht – speziell für Jugendliche gibt es eine ganze Menge an Spezialbestimmungen, die hauptsächlich ein Ziel verfolgen: Junge Arbeitnehmer:innen schützen und ihnen noch mehr Rechte als Erwachsenen einräumen!
Ab wann darf ich arbeiten? Um arbeiten zu dürfen, musst du 15 Jahre alt sein und die Schulpflicht beendet haben. Die Schulpflicht endet, sobald du das 9. Schuljahr abgeschlossen hast. Davor gilt grundsätzlich das Kinderarbeitsverbot. Ausnahmen:
Besondere Schutzbestimmungen für Jugendliche Unter 18 Jahren kommen dir am Arbeitsplatz besondere Schutzbestimmungen nach dem Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz zu Gute.
Lehre Bist du Lehrling, gelten für dich noch einmal eigene Rechte und Schutzbestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes (BAG):
Ausbildungspflicht Für alle Jugendlichen, die ihre neun Pflichtschuljahre ab dem Schuljahr 2016/2017 absolviert haben werden, gilt die sogenannte Ausbildungspflicht. Das bedeutet, dass die Erziehungsberechtigten dafür sorgen müssen, dass Jugendliche eine Ausbildung bekommen bis sie 18 Jahre alt sind. Das kann z.B. der Besuch einer weiterführenden Schule, eine Lehre oder der Europäische Freiwilligendienst sein. Das Sozialministerium veröffentlicht online eine Liste jener Maßnahmen, mit denen die Ausbildungspflicht erfüllt werden kann. Mehr Infos dazu unter: Soweit einmal unsere Zusammenfassung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Jugendliche. Daneben gibt es aber noch eine Menge anderer Vorschriften, sowohl speziell zum Schutz junger Menschen, als auch generell für alle Arbeitnehmer:innen. Lass dich nicht über den Tisch ziehen und sei über deine Rechte informiert! Für all deine Fragen kannst du dich direkt an uns wenden. Wir helfen dir weiter. Falls du dich auch selber über die rechtlichen Bestimmungen deiner Situation schlau machen willst, haben wir einige wichtige Links für dich zusammengestellt: Arbeiterkammer NÖ Die Arbeiterkammer ist eine der wichtigsten Anlaufstellen für Arbeitnehmer:innen in Österreich und beantwortet alle wichtigen Fragen rund um Arbeit & Recht. https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/index.html AK Young Jugendgewerkschaft Die Jugendgewerkschaft setzt sich für deine Rechte als Arbeitnehmer:in ein und unterstützt dich bei rechtlichen Problemen. https://www.oegj.at/cms/S01/S01_0 studieren.at Was musst du bei einem Studentenjob beachten um keine Beihilfen zu verlieren? Die Antwort findest du hier: http://www.studieren.at/arbeiten-als-student Unternehmensserviceportal Auf dieser Website bekommst du Infos zum Thema Arbeitsrecht von A-Z. https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/Seite.5250000.html Wirtschaftskammer NÖ Auf der Website der Wirtschaftskammer NÖ kannst du dich über deine Rechte in der Arbeitswelt informieren. Hier findest du außerdem Musterverträge, die du weiter verwenden kannst. https://www.wko.at/Content.Node/service/noe/Service_Reiter_Startseite_Niederoesterreich..html Arbeitsinspektion |