Wo trage ich rürup in der steuererklärung ein

Hallo zusammen,

ich steige gerade von Elster Formular auf Mein Elster um. Nun frage ich mich wo in Mein Elster ich die Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) eintrage, die ich in elster Formular in Zeile 8 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen hatte.

Zur Info: Beiträge zu freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen (Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 7, Feld 47) scheint nicht richtig zu sein, da sich Rürup-Beiträge ja anders steuerbegünstigt auswirken, als normale Vorsorgeaufwendungen, die bei 1.900€ gedeckelt sind.


1. Was ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung, die zu einer lebenslangen monatlichen Rente führt. In der Ansparphase wird sie vom Staat steuerlich gefördert. In der Auszahlungsphase wird sie wie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteuert. 

Die Rürup-Rente heißt auch Basis-Rente. Benannt ist sie nach dem Wissenschaftler und Sachverständigen Bert Rürup.

2. Was zeichnet die Rürup-Rente aus?

Die Rürup-Rente wird in der Regel als Altersrente vereinbart. Ergänzend zur Altersrente kann eine Berufsunfähigkeitsrente, eine Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Die Rürup-Rente kann aber auch nur als Berufsunfähigkeitsrente oder als Erwerbsminderungsrente vorgesehen werden. In der Ansparphase sind Einzahlungen in unterschiedlicher Höhe möglich. Dies hängt von den konkreten Vertragsbedingungen ab. Der Vertrag muss zertifiziert sein und der Versicherungsnehmer gegenüber dem Anbieter in die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung eingewilligt haben.

In der Auszahlungsphase gilt:

  • Die Rürup-Rente darf als Altersrente frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahrs ausgezahlt werden. Wurde der Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen gilt als Altersgrenze: Vollendung des 60. Lebensjahres.
  • Die Rürup-Rente darf grundsätzlich nur lebenslang monatlich gezahlt werden. Es ist nicht zulässig, dass das Rentenkapital in einem Gesamtbetrag oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt wird. Möglich ist aber, dass bis zu zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst oder Kleinbetragsrenten abgefunden werden. Eine Waisenrente darf nur für den Zeitraum gezahlt werden, in dem die Waise steuerlich als Kind berücksichtigt wird. 
  • Die Rentenansprüche sind nicht übertragbar, nicht veräußerbar, nicht beleihbar und auch nicht vererbbar.

3. In welcher Form wird bei der Rürup-Rente Vermögen aufgebaut?

Eine Rürup-Rente kann bei einem Versicherungsunternehmen als klassische Rentenversicherung abgeschlossen werden. Sie kann aber auch als fondsgebundene Rentenversicherung ausgestaltet sein.

Auch Verträge mit Investmentgesellschaften und Banken sind möglich, wenn diese in der Auszahlungsphase die zu Frage 2 genannten Bedingungen erfüllen.

4. Für wen kann sich die Rürup-Rente besonders lohnen?

Eine Rürup-Rente kann jeder abschließen. Besondere Vorteile hat sie für Freiberufler und Selbständige, wegen der Flexibilität der Einzahlungen und der Ausgestaltung der steuerlichen Förderung. Dabei profitieren vor allem Freiberufler und Selbständige, die ein hohes Einkommen versteuern: Denn der Steuervorteil während der Einzahlung dürfte regelmäßig höher sein als die Besteuerung bei der Rentenzahlung.

Auch für Beamte und Angestellte kann eine Rürup-Rente als Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge interessant sein.

5. Wie funktioniert die steuerliche Förderung in der Ansparphase?

Teile der Beiträge zur Rürup-Rente können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dabei gelten Höchstgrenzen.

Die Berechnung erfolgt in einem komplexen Verfahren.

1) In einem ersten Schritt wird auch der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Zusätzlich angesetzt wird der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, eventuelle Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Zusammen mit den Beiträgen zur Rürup-Rente wird bei Alleinstehenden ein Höchstbetrag in Höhe des Höchstbeitrags zur knappschaftlichen Rentenversicherung (2021: 25.787 Euro) als Sonderausgabe berücksichtigt. Bei zusammen veranlagten Personen verdoppelt sich der Höchstbetrag (2021: 51.574 Euro). Bei nicht rentenversicherungspflichtigen Personen wird der Höchstbetrag um fiktive Rentenversicherungsbeiträge gemindert. Dabei wird einheitlich im Bundesgebiet auf die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) der allgemeinen Rentenversicherung (2018: 85.200 Euro) abgestellt. Für 2021 wird der Höchstbetrag somit um 18,6 % des Bruttoarbeitslohns, maximal um 15.847 Euro für jede betroffene Person, gekürzt. In einer Übergangsphase von 2005 bis 2025 werden die Beiträge zur Rürup-Rente und der Höchstbetrag aber nur zu einem bestimmten Prozentsatz angerechnet. Für das Jahr 20121 liegt dieser Satz bei 92 Prozent. Abziehbar sind 2021 also maximal 23.724 Euro, bei zusammen veranlagten Personen 47.448 Euro. Der Prozentsatz erhöht sich in jedem folgenden Jahr um 2 Prozent. Voll zum Tragen kommen die Höchstbeträge von 2025 an.

2) Die begünstigten Beiträge werden in einem zweiten Berechnungsschritt um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Der verbleibende Betrag kann dann als Sonderausgaben zum Abzug kommen.

6. Wie sind die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente zu versteuern?

Die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente werden wie gesetzliche Altersrenten versteuert, das heißt, es erfolgt eine Überleitung zur so genannten nachgelagerten Besteuerung. Rentenzahlungen, die erstmalig im Jahr 2018 gezahlt werden, sind mit 76 Prozent der Besteuerung unterworfen. Für jeden neuen Rentenjahrgang erhöht sich bis 2020 der Besteuerungsanteil um 2 Prozent, danach bis 2040 um jeweils 1 Prozent. Ab dem Jahr 2040 sind die Rentenzahlungen dann voll steuerpflichtig.

Fragen und Antworten Alterseinkünftegesetz (Rentenbesteuerung)

7. Wo kann ich mich unabhängig über die Rürup-Rente informieren?  

Unabhängige Informationen erhalten Sie bei den Verbraucherzentralen.

Weitere Fragen?

Ihr Finanzamt hilft Ihnen gerne weiter.
Finanzämter in Rheinland-Pfalz

Oder Sie wenden sich an die Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung: 0261 - 201 792 79, Montag bis Donnerstag 8 bis 17 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr.

1.3.2018 3 Min.

Hannes

Mit der Rürup-Rente können viele Vorteile genutzt werden.

An jeder Straßenecke wird um unsere Aufmerksamkeit geworben. Hier eine kleine Spende für den WWF, dort eine Unterschrift für Mietpreissenkungen und im nächsten Supermarkt wird Brot vom vorigen Tag gekauft. Heutzutage ist es gar nicht mal so einfach, als Kunde bewusst einzukaufen und sein Verhalten umweltschonend auszurichten.

Die Werbung suggeriert uns immer wieder, welche Produkte wir unbedingt benötigen, um den Lebensstandard halten zu können, welche Jeans jetzt absolut en vogue ist und welches Fluid die Falten in unserem Gesicht wie die Haut einer 18-Jährigen aussehen lässt.

Und jetzt kommen noch Poltiker und Versicherungsvertreter hinzu, die einen mit Begriffen wie Riester und Rürup verwirren. Das Versprechen ist verlockend, schließlich wollen wir alle unseren Lebensabend entspannt genießen können. Damit das auch gelingt, befassen wir uns mit dem Thema Rürup-Rente in diesem Artikel etwas genauer.

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Was ist eine Rürup-Rente?

Eine Rürup-Rente ist kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert. Sie wird zudem nicht auf einen Schlag ausgeschüttet, sondern monatlich ausbezahlt und während der Anzahlungszeit verzinst. Im Volksmund wird die Rürup-Rente auch als „Basis-Rente" bezeichnet, bei der der Staat den Versicherungsnehmer besonders fördert.

Frühestens mit 60 Jahren wird die Rente lebenslang monatlich ausgezahlt. Bis es so weit ist, zahlen Versicherte Beiträge jeweils pro Monat, jährlich oder einfach als Einmalzahlung. Letztere Variante wird dabei steuerlich besonders begünstigt.

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Steuervorteile nutzen

Personen mit einem Rürup-Vertrag profitieren neben einer finanziellen Absicherung im Alter auch von anderen Vorteilen. Geleistete Beiträge können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Besonders interessant ist, dass der Anteil der absetzbaren Kosten von Jahr zu Jahr steigt. Bereits seit 2015 können alle Einzahlungen in voller Höhe angerechnet werden. Somit entsteht ein Steuervorteil, von dem die Kunden profitieren können.

Die Summe der absetzbaren Rürup-Beiträge erhöht sich jährlich um 2 Prozent. Für 2017 sind derzeit 84 Prozent der geileisteten Zahlungen steuerlich absetzbar. Das führt eben dazu, dass es ab 2025 keine Beschränkung mehr gibt. Die Beiträge werden in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben.

Hinweis: Der Maximalbetrag, der von den Finanzämtern berücksichtig wird, liegt für Alleinstehende bei 23.362 Euro und für Eheleute bei 46.724 Euro.

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Verwechslung mit Riester-Rente

Beide Varianten der privaten Vorsorge werden vom Staat gefördert. Der größte Unterschied ist jedoch, dass die Riester-Rente über Zulagen gefördert wird, wohingegen Rürup-Vorsorger von Steuervorteilen profitieren. Die Zulagen bei der Riester-Rente werden jährlich einmalig gewährt, sofern ein bestimmter Betrag eingezahlt wurde. Zudem können bei dieser Variante lediglich 2.100 Euro pro Kalenderjahr angerechnet werden. Die Steuerersparnis fällt demnach bei der Rürup-Rente weitaus höher aus.

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Besteuerung ähnlich wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung

Vor allem in der Ansparphase können steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden. Einen Haken hat die Sache allerdings. Genau wie die gesetzliche Rente muss der Versicherte die Einnahmen bei Auszahlung versteuern. Steuern werden somit auf den Auszahlungsbetrag fällig.

Personen, die 2017 in Rente gehen, müssen derzeit 74 Prozent ihrer Brutto-Rente versteuern. Der Prozentsatz steigt jährlich bis 2020 um 2 Prozent, anschließend bis 2040 um jeweils 1 Prozent. Das hat zur Folge, dass ab 2040 die Brutto-Rente zu 100 Prozent versteuert werden muss.

Zusammenfassung

  • ab 2025 können alle Beiträge bis zum Höchstatz von der Steuer abgesetzt werden
  • Rürup-Rente wird nachgelagert besteuert
  • Rürup-Rente wird staatlich gefördert
  • Höchstgrenze liegt pro Kalenderjahr für Alleinstehende bei 23.362 Euro
  • Beiträge werden in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt

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