Wie viele Bundesagenturen für Arbeit gibt es in Deutschland?

Wie viele Bundesagenturen für Arbeit gibt es in Deutschland?

Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedstaaten und sog. EFTA-Staaten dürfen in Deutschland gemäß dem sogenannten Freizügigkeitsrecht ohne Einschränkung eine Beschäftigung aufnehmen. Sie sind inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. Der Zugang von ausländischen Fachkräften aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt setzt in den meisten Fällen eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) voraus.

Eine Zustimmung wird in der Regel erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

  • Ein konkretes Arbeitsplatzangebot liegt vor: Als Nachweis wird üblicherweise der Arbeitsvertrag akzeptiert.
  • Die Arbeitsbedingungen sind mit denen inländischer Beschäftigter vergleichbar. Die Prüfung erfolgt auf Basis des von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“.
  • Die berufliche Qualifikation der ausländischen Fachkraft muss diese zur Ausübung der Beschäftigung befähigen; im Fall der Blauen Karte EU muss die Beschäftigung im Verhältnis zur Qualifikation angemessen sein. 

Die Zustimmung zur Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit wird, wenn erforderlich, im Rahmen des Visumsverfahrens behördenintern eingeholt. Die Rückmeldung der BA über die Zustimmung zur Beschäftigung an die zuständige Stelle muss innerhalb von zwei Wochen geschehen; nach Ablauf der Frist gilt die Zustimmung automatisch als erteilt. Wird in der Vorbereitung des Visumantrags ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren durchgeführt, so verkürzt sich die Rückmeldefrist auf eine Woche.

Tipp: Falls für Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren keine Option ist, Sie aber dennoch vor Visumantragsstellung die Voraussetzungen für die Zustimmung zur Beschäftigung prüfen lassen möchten, können Sie das Vorabzustimmungsverfahren nutzen. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber-Service auf.
 

Personen, die keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit brauchen

In bestimmten Fällen wird der Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung auch ohne Zustimmung der BA erteilt:

  • Hochqualifizierte Fachkräfte mit einer akademischen Ausbildung, die eine Niederlassungserlaubnis (§ 18c Absatz 3 Satz 3 AufenthG) beantragen.
  • Antragstellende Personen einer Blauen Karte EU, wenn ein Mindestgehalt von zwei Dritteln der jährlichen Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung gezahlt wird.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet auch persönliche Beratungsgespräche an, um dir auf dem Weg ins Arbeitsleben oder ins Studium zu helfen. Wenn du noch zur Schule gehst, kann es gut sein, dass es Sprechstunden einer Berufsberaterin oder eines Berufsberaters gibt. Ansonsten kannst du auf der Webseite der Agentur für Arbeit auch einen Beratungstermin vereinbaren. Zudem werden auch Veranstaltungen für kleinere Gruppen oder ganze Klassen angeboten.

In einem solchen Gespräch hilft die Bundesagentur beispielsweise...

  • ...bei der Orientierung für die zeit nach dem Ende deiner Schul- oder Studienzeit.
  • ...indem Fragen zu einzelnen Berufen oder Studiengängen beanwortet werden.
  • ...durch Informationen über den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt.
  • ...bei der Bewerbung auf ein Studium oder einen Ausbildungsplatz.

1. Begriff: zentrale Behörde der Arbeitsverwaltung. Sie ist 2004 aus der früheren Bundesanstalt für Arbeit hervorgegangen.

2. Aufbau: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gliedert sich dreistufig in die Nürnberger Zentrale, zehn Regionaldirektionen (früher: Landesarbeitsämter), 156 örtliche Agenturen für Arbeit (Agentur für Arbeit) (früher: Arbeitsämter) mit ca. 600 Dependancen sowie rd. 300 Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen, die von den Agenturen für Arbeit vor Ort mit kreisfreien Städten bzw. Landkreisen gebildet worden sind. Besondere Dienststellen, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV), die Führungsakademie der Bundesagentur für Arbeit (FBA), die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit als staatlich anerkannte Fachhochschule für Arbeitsmarktmanagement etc., ergänzen das Dienstleistungsangebot.

3. Stellung: Die BA ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). An der Spitze steht der Vorsitzende des Vorstands, der auf Vorschlag des Verwaltungsrats von der Bundesregierung ernannt wird. Der Vorstand besteht aus aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Er leitet die BA und führt deren Geschäfte.

4. Aufgaben: Durchführung der passiven und der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Daneben ist die BA Trägerin der Grundsicherung für Arbeitsuchende und erbringt als solche in den gemeinsamen Einrichtungen Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbes. durch Eingliederung in Arbeit (Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II), und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

5. Haushalt: a) Haushaltsverfahren: Der Haushaltsplan wird vom Vorstand in eigener Verantwortung aufgestellt (§ 71a I SGB IV), bedarf aber der Genehmigung der Bundesregierung. Seit 1993 liegt das Recht zur Haushaltsinkraftsetzung auch gegen den Willen der BA beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), wenn Maßgaben der Bundesregierung nicht berücksichtigt werden und die geplanten Ausgaben nicht aus den Einnahmen und der Rücklage der Bundesagentur für Arbeit gedeckt werden können (§ 71a IV SGB IV).

b) Haushaltsvolumen: Höhe wie Struktur der Ausgaben bestimmen Bundesregierung und Parlament einerseits über das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III), bes. die Beitragssätze und -bemessungsgrenzen, die Leistungshöhe und -dauer einzelner Maßnahmen und andererseits über das Recht zur Haushaltsinkraftsetzung. Verbleibende Defizite der Bundesagentur für Arbeit sind aus dem Bundeshaushalt auszugleichen.

c) Einnahmequellen: Der größte Teil der Ausgaben wird aus Beiträgen bestritten, die Betriebe und sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer je zur Hälfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung abführen (alte Bundesländer monatlich 6.350 Euro, neue Bundesländer monatlich 5.700 Euro, jeweils 2017) bei einem Beitragssatz von 3 Prozent (seit 2011). Der darüber hinaus gehende Teil der Ausgaben wird als Defizit aus allg. Haushaltsmitteln, dem allg. Steueraufkommen, finanziert. Im Jahr 2015 beliefen sich die Ausgaben im Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit auf ca. 31,4 Milliarden Euro. Einige Ausgaben (Wintergeld, Insolvenzgeld) werden durch Umlagen der Arbeitgeber finanziert.

Vgl. auch Arbeitslosenversicherung, Arbeitsmarktpolitik.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Behörde der staatlichen Arbeitsmarktpolitik in D. Sie wurde 1952 nach dem Vorbild der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung des Deutschen Reiches errichtet, hieß zunächst Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, später Bundesanstalt für Arbeit und trägt seit 1.1.2004 ihren heutigen Namen. Die BA ist eine Bundesoberbehörde in der Rechtsform einer bundesunmittelbaren Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersteht. Der BA obliegen vor allem die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsvermittlung (bis 1994 mit Alleinvermittlungsrecht), Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Berufsberatung, Förderung der beruflichen Bildung, berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Zahlung von Konkursausfallgeld sowie Arbeitsmarkt- und Berufsforschung einschließlich der Arbeitsmarktstatistik. Ferner zahlt sie – als Familienkasse – das Kindergeld. Organisatorisch gliedert sich die BA in die Zentrale in Nürnberg, 10 Regionaldirektionen (bis 2003 "Landesarbeitsämter") und 178 Agenturen für Arbeit (bis 2003 "Arbeitsämter") und rund 610 Geschäftsstellen (Datenstand 25.11.2010). Mit 119.497 Mitarbeitern (2010) ist die BA Ds größte Behörde.

Der Vorstand der BA ist seit der Umstrukturierung ab 2004 ein dreiköpfiges Exekutivorgan, dessen Mitglieder auf Vorschlag des Verwaltungsrates der BA von der Bundesregierung benannt und vom Bundespräsidenten ernannt werden. Die Amtszeit soll fünf Jahre betragen, Wiederwahl ist möglich. Die übrigen Organe der BA – der 21-köpfige Verwaltungsrat, das Aufsichts- und Legislativorgan der BA, die Verwaltungsausschüsse der Regionaldirektionen und die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit – setzen sich drittelparitätisch aus Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der öffentlichen Körperschaften (Bund, Länder und Kommunen) zusammen. Vorschlagsberechtigt für die Arbeitgebervertreter sind die Arbeitgeberverbände, für die der Arbeitnehmer die Gewerkschaften und für die Repräsentanten der öffentlichen Körperschaften – je nach Organ – die → Bundesregierung, der → Bundesrat, die Spitzenvereinigungen der kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften oder die obersten Landesbehörden.

Größtenteils wird der Haushalt der BA aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung finanziert, zum kleineren Teil aus dem Bundeshaushalt (seit 2007 durch einen Betrag aus dem Mehrwertsteueraufkommen, 2010 7,9 Mrd. €) und sonstigen Einnahmen. Auf den Ausgleich für Einkommensausfälle insbesondere infolge von → Arbeitslosigkeit ("passive Arbeitsmarktpolitik") entfallen in Jahren mit mittlerer oder hoher Arbeitslosigkeit bis zu rund zwei Drittel, auf vorbeugende oder sonstige beschäftigungsfördernde Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit ("aktive Arbeitsmarktpolitik") bis zu rund ein Drittel der Ausgaben der BA.

Die BA gehört auch nach ihrer Reform von 2003 und 2004 zum institutionellen Kern des deutschen Korporatismus. Mit dieser Reform, dem zum 1.1.2004 in Kraft getretenen "Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" der rot-grünen Regierung Schröder ("Hartz III"), sollte die BA von einer Behörde mit dem Charakter eines überladenen "Gemischtwarenladens" ("Bundesanstalt für Alles") zu einem kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen gemacht werden, das seine Klientel sowohl fördert als auch fordert – eine Konkretisierung der Leitidee des "aktivierenden Staates", dem sich insbesondere die rot-grüne Bundesregierung verschrieben hatte.

Die Wirkungsmöglichkeiten der BA sind gesetzlich vor allem durch das Sozialgesetzbuch III – Arbeitsförderung bestimmt. In finanzieller Hinsicht dominiert das Verhältnis zwischen arbeitslosigkeitsbedingtem Bedarf, Beitragsaufkommen und Finanzierungsbeiträgen des Bundes. In politischer Hinsicht wird das Tun und Lassen der BA insbesondere durch Aushandlung in den Selbstverwaltungsorganen und das Beziehungsgeflecht zwischen BA und Bundesregierung bestimmt. Für Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die sonstige Haushaltswirtschaft der BA gelten die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung sinngemäß; die Prüfung der Jahresrechnung der BA obliegt dem → Bundesrechnungshof.

Zu den Leistungen der BA zählt aus Sicht der meisten Sozialpolitiker vor allem ihr Beitrag zur Kompensation des Einkommensverlustes infolge von Arbeitslosigkeit, zur Verminderung der potentiellen Arbeitslosenquote sowie zur Institutionalisierung des Konfliktes zwischen Arbeit und Kapital. Als herausragende organisatorische Leistung gilt die Mitwirkung ihres Vorgängers, der Bundesanstalt für Arbeit, am raschen Transfer der westdeutschen Arbeitsmarktverwaltung auf die neuen Bundesländer. Kritikern zufolge trägt die BA allerdings zur Verkrustung des Arbeitsmarktes bei, insbesondere durch Vergrößerung des Schutzwalls um die Lohnpolitik der Tarifparteien. Zudem wird bemängelt, die arbeitsmarktpolitische Funktion der BA bestehe nicht primär in Arbeitsförderung, wie es ihr Name und ihre Selbstdarstellung nahelegen, sondern hauptsächlich in der Verwaltung der Arbeitslosigkeit und einer Sozialstation für Arbeitslose, die auf dem Weg zum Altersruhestand oder aus anderen Gründen nicht oder schwer vermittelbar sind. Zu den nur teilweise bewältigten Herausforderungen der BA zählen Effektivitätsmängel der Arbeitsmarktpolitik, die nicht zuletzt in den 2002 allgemein bekannt gewordenen drastisch geschönten Erfolgsbilanzen der Arbeitsvermittlung durch die ehemalige Bundesanstalt für Arbeit zutage traten. Ungelöste Aufgaben der BA sind auch die prozyklische Entwicklung der Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik und der Beitrag der BA-Leistungen zur sozialstaatsinduzierten Komponente der Arbeitslosigkeit. Wie die gesamte Sozialpolitik laboriert auch die BA daran, dass ihr Tun und Lassen bislang nicht regelmäßig einer unabhängigen systematischen Begutachtung (nach Art beispielsweise der Evaluation der Wirtschafts- und Finanzpolitik durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung) unterzogen wird.

Literatur

Bundesagentur für Arbeit 2011: Geschäftsbericht 2010. Nürnberg.

Bruche, Gert/Reissert, Bernd 1985: Die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik. Frankfurt a. M./New York.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) 82011: Übersicht über das Sozialrecht. Nürnberg.

Hartz, Peter u. a.: Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit. Berlin, 16.8.2002.

Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 7., aktual. Aufl. Heidelberg: Springer VS 2013. Autor des Artikels: Manfred G. Schmidt