Wo muss ich meinen führerschein beantragen

Seit 01.01.1999 gibt es den neuen Kartenführerschein. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist europaweit einheitlich. Seit 19.01.2013 wird er nur noch befristet auf 15 Jahre ausgestellt. Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen nach und nach in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden.

Dieser Umtausch muss bis zum 19.01.2033 abgeschlossen sein. Bei den bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa "Papier"-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers. Diese müssen demnach wie folgt umgetauscht werden:

  • Geburtsjahr vor 1953 bis 19.01.2033
  • Geburtsjahrgänge 1953-1958 bis 19.01.2022
  • Geburtsjahrgänge 1959-1964 bis 19.01.2023
  • Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis 19.01.2024
  • Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis 19.01.2025

Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 01.01.1999 und vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, endet die Umtauschfrist im Übrigen – abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – erst in den Jahren 2026 bis 2033.

Die Gültigkeit der neuen Führerscheine ist - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis (siehe hierzu auch Ausführungen zur Fahrerlaubnis für LKW und Busse unten) - auf 15 Jahre befristet, dann müssen sie erneuert werden.  

An der Fahrerlaubnis selbst ändert sich durch den Umtausch nichts. Es wird lediglich der Führerschein als Nachweisdokument der Fahrerlaubnis umgetauscht. Die alten Fahrberechtigungen werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen umgeschrieben.  

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich unabhängig vom Umtausch des Führerscheins bereits mit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen im Jahr 1999 bei den Fahrerlaubnissen für LKW und Busse (und entsprechende Kombinationen) Änderungen im Hinblick auf die Geltungsdauer ergeben haben.

Für weitere Informationen wird insofern auf die Leistungsbeschreibung "Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer" verwiesen (siehe unter "Verwandte Themen").

Wer mit den Vorbereitungen für den Führerschein beginnt, ist natürlich sehr aufgeregt und freut sich oft schon auf die erste praktische Fahrstunde. Eine der wichtigsten Komponenten der Vorbereitung auf den Führerschein ist jedoch das Stellen eines Führerscheinantrags. Wenn du die Ausbildung schnell abschließen möchtest, solltest du deinen Führerschein frühzeitig beantragen. Es empfiehlt sich, die Führerschein-Anmeldung schon ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters durchzuführen. Dann kannst du deine Fahrerlaubnis pünktlich zu deinem 18. bzw. 17. (BF17) Geburtstag in den Händen halten.

Gibst du den Antrag für den Führerschein zu spät ab, wird dieser eventuell noch nicht genehmigt worden sein, wenn du prüfungsreif bist. 

Die theoretische und die praktische Prüfung kannst du jedoch erst dann ablegen, wenn die Genehmigung vom Amt vorliegt. Kommt es zu einer solchen Situation, müsstest du mit deinen Prüfungen warten, bis der Führerscheinantrag fertig bearbeitet wurde. Damit verlierst du nicht nur Zeit, sondern musst das Gelernte durch weitere Fahrstunden auffrischen – und das kann teuer werden. Damit du problemlos deinen Führerschein beantragen kannst, solltest du im Vorfeld ein paar Dinge beachten. Daher haben wir für dich die wichtigsten Fakten rund um das Thema Führerscheinantrag zusammengefasst.

Wo muss ich meinen führerschein beantragen

1. Den Personalausweis: Wer seinen Ausweis immer bei sich trägt, kann diesen Punkt bereits abhaken.

2. Die Anmeldebestätigung der Fahrschule: Darum kümmern wir uns.

3. Einen Erste-Hilfe-Kurs: Wer einen Führerschein machen möchte, muss lernen, wie er sich im Fall eines Unfalls verhalten sollte. 

4. Ein biometrisches Passbild: Bei den meisten Fotografen erhält man vier Bilder für ca. 10 €.

5. Einen Sehtest: Der Test wird bei vielen Optikern kostenlos angeboten. 

Wer den Führerschein ab 17 beantragen möchte, braucht außerdem die Dokumente der einzutragenden Begleitpersonen. Dazu gehören:

1. Kopien der Führerscheine aller Begleitpersonen

2. Kopien der Personalausweise der Erziehungsberechtigten

3. Antrag auf begleitetes Fahren

Du überlegst, dich bei der 123FAHRSCHULE anzumelden? Hier findest du zahlreiche Erfahrungsberichte von aktuellen und ehemaligen Fahrschülern!

Für die Bearbeitung der Führerschein-Anmeldung benötigen die Zulassungsstellen im Schnitt 4 bis 6 Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit jedoch deutlich länger dauern. Das ist z. B. der Fall, wenn die zuständige Behörde zum Zeitpunkt der Antragstellung einen besonders hohen Arbeitsaufwand hat.

Die Bearbeitungszeit wird in der Regel für die Fahrausbildung genutzt. Der theoretische und praktische Unterricht kann nämlich schon vor der Genehmigung des Antrags begonnen werden.

Erst für die Prüfungen muss die Zulassung des Amtes vorliegen. Da die Genehmigung erst nach einem Jahr verfällt, sollte der Führerscheinantrag ruhig schon frühzeitig gestellt werden. Ist das Dokument zum Zeitpunkt deiner praktischen Prüfung noch nicht fertig, musst du später selbst beim Amt deinen Führerschein abholen. 

In den meisten Städten muss der Fahrschüler seinen Führerschein persönlich beantragen. Um sicherzugehen, dass beim Antrag alle Dokumente vorhanden sind, werden diese meist in der Fahrschule gesammelt. Wenn du alle Unterlagen zusammen hast, gehst du damit zur zuständigen Behörde, um den Antrag zu stellen. Welches Amt für dich zuständig ist, erfährst du von unserem Customer-Care-Team. Auch bei Fragen oder Problemen rund um das Stellen des Antrags sind wir jederzeit für dich da.

Normalerweise musst du in der Stadt deinen Führerschein beantragen, die auch in deinem Ausweis als Wohnsitz eingetragen ist. Diese Regelung ist vor allem für Fahrschüler interessant, die eine Ferienfahrschule besuchen wollen. Wer seinen Führerschein in einer anderen Stadt machen möchte, muss sich bereits vorher an das zuständige Straßenverkehrsamt wenden und diesem seine Absicht mitteilen. Nur wenn dieses eine Genehmigung erteilt, dürfen sich der Ausbildungs- und der Prüfungsort vom Wohnort unterscheiden

Um erfolgreich deinen Führerschein beantragen zu können, benötigst du ein Passbild. Das Bild muss die Standards eines biometrischen Passbilds erfüllen. Da diese eine Vielzahl an Regeln beinhalten, ist es meist sinnvoll, die Fotos von einem professionellen Fotografen machen zu lassen. Das Bild muss in jedem Fall eine Größe von 35 x 45 mm aufweisen. In einem professionellen Fotostudio kosten 4 Passbilder meistens etwa 10 €.

Außerdem ist für den Führerscheinantrag ein Sehtest bzw. ein augenärztliches Gutachten notwendig. Diese Vorschrift dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Fahrer, die trotz nicht ausreichender Sehschärfe ohne Sehhilfe am Straßenverkehr teilnehmen, gefährden nämlich nicht nur sich selbst, sondern auch andere.

Damit du deinen Führerschein beantragen kannst, musst du deine Sehschärfe z. B. durch einen Optiker testen lassen. Dabei erfährst du, ob du zum Fahren eine Sehhilfe benötigst oder nicht. Solltest du eine Sehhilfe brauchen, muss der Optiker oder Augenarzt bestätigen, dass du dadurch die nötige Sehstärke erreichst, um ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen. Dann kannst du deine Fahrausbildung problemlos machen. Auf deinem Führerschein wird dann jedoch vermerkt, dass du beim Fahren immer eine Sehhilfe – also eine Brille oder Kontaktlinsen – tragen musst.

Für die Führerscheinklassen A, A1, A2, B, BE, L und T reicht dieser einfache Test beim Optiker oder bei anderen eingetragenen Stellen – z. B. bei uns in der 123fahrschule– völlig aus. Er kostet überall exakt 6,43 € und dauert etwa 10 Minuten. Damit der Sehtest für deinen Führerschein anerkannt werden kann, musst du deinen Personalausweis zum Test mitbringen.

Für die Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E reicht der Sehtest vom Optiker hingegen nicht aus. Wer hierfür einen Führerschein beantragen möchte, benötigt ein augenärztliches Gutachten. Dabei werden z. B. die Blendempfindlichkeit, das Farbsehen, die Dämmerungssicht, das räumliche Sehen sowie deine Augenbeweglichkeit und dein Gesichtsfeld überprüft. Ein solches Gutachten kostet ca. 80 €.

Um die Sicherheit auf den Straßen nicht zu gefährden, muss dein Sehtest möglichst aktuell sein. Zum Zeitpunkt deines Führerscheinantrags darf er höchstens 2 Jahre alt sein. Es gibt jedoch auch Führerscheinstellen, die nur Sehtests akzeptieren, die nicht älter als einen Monat sind.

Unerlässlich für den Führerscheinantrag ist auch der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses. Bevor du deinen Führerschein beantragen kannst, musst du die Grundlagen der lebensrettenden bzw. gesundheitserhaltenden Sofortmaßnahmen lernen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Im Erste-Hilfe-Kurs bekommst du z. B. beigebracht, wie du in einer Notsituation angemessen reagierst, welche lebensrettenden Sofortmaßnahmen du ergreifen kannst und wie diese korrekt durchgeführt werden.

Die Gültigkeit der Bescheinigung für den Erste-Hilfe-Kurs verfällt nicht. Wer schon einmal an einem derartigen Kurs teilgenommen hat, kann die bereits bestehende Bescheinigung für den Führerscheinantrag einreichen.

Führerschein beantragen: Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wer einen Führerschein beantragen möchte, muss beim Amt eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Die genaue Höhe der Gebühr variiert je nach Ort. Grundsätzlich lässt sich jedoch festhalten, dass beim Führerscheinantrag Kosten von ca. 45 € allein für die Bearbeitung des Antrags entstehen. Zusätzlich müssen der Erste-Hilfe-Kurs, der Sehtest und das Passbild sowie der Grundbetrag der Fahrschule bezahlt werden. Erst dann kann der Antrag gestellt werden.

Wo muss ich den Führerschein beantragen?

In welchem Amt die Führerscheinstelle angesiedelt ist, unterscheidet sich je nach Standort. Frage daher am besten in deiner Fahrschule nach, wo du deinen Führerschein beantragen musst.

Wie lange ist der Führerscheinantrag gültig?

Sobald dein Führerscheinantrag genehmigt wurde, hast du ein Jahr Zeit, um deine Theorieprüfung zu bestehen. Nachdem du die theoretische Prüfung abgelegt hast, bleiben dir weitere 12 Monate, um die praktische Fahrprüfung zu bestehen. Hältst du eine der beiden Fristen nicht ein, verfällt die Genehmigung und du musst deinen Führerschein neu beantragen.

Wie kann ich für meinen Führerschein eine Erweiterung beantragen?

Wenn du bereits einen Führerschein hast und ihn um eine zusätzliche Führerscheinklasse erweitern möchtest, musst du diese Führerschein-Erweiterung ganz normal beim zuständigen Amt anmelden. Für den Führerscheinantrag musst du dann – zusätzlich zu den bisher genannten Unterlagen – auch deinen aktuellen Führerschein vorlegen. Der Erste-Hilfe-Kurs muss jedoch nicht noch einmal vorgewiesen werden. Schließlich musstest du diesen ja bereits für deinen vorigen Führerschein machen. Je nach Fahrerlaubnisklasse, die du erwerben möchtest, benötigst du jedoch häufig weitere Dokumente, um den Führerschein zu beantragen. Wie oben bereits genannt, muss für Führerscheine der Klassen C, CE, C1 und C1E sowie D, DE, D1 und D1E z. B. ein augenärztliches Gutachten erstellt werden. Außerdem benötigst du für diese Klassen eine ärztliche Eignungsbescheinigung. Antragsteller für einen Busführerschein (Klasse D) brauchen zudem ein leistungspsychologisches Gutachten.

Folgende Unterlagen/Bescheinigungen werden benötigt, um einen Führerscheinantrag zu stellen:

  • Personalausweis (oder Reisepass)
  • Anmeldebestätigung der Fahrschule
  • Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Kurs
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest

Um den Führerschein mit 17 zu beantragen, werden zusätzlich benötigt:

  • Kopien der Führerscheine der Begleitpersonen
  • Kopien der Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • Antrag auf Begleitetes Fahren