Wie viele Arbeiten darf man an einem Tag schreiben nachschreiben

Wie viele Arbeiten darf man an einem Tag schreiben nachschreiben

Geprüft werden dürfen üblicherweise Lerninhalte, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die vorher im Unterricht erarbeitet, vertieft und durch Übungen gefestigt wurden. Das heißt, Informationen, die z. B. im Lehrbuch stehen, aber nicht behandelt wurden, sollten nicht Teil der Klassenarbeit sein.

Darf eine Klassenarbeit geschrieben werden, bevor die letzte nicht herausgegeben wurde?

Das ist nicht möglich.
Die vorausgegangene Arbeit muss vorher korrigiert und besprochen werden.

Müssen Sie Klassenarbeiten ankündigen?

An weiterführenden Schulen ist die Ankündigung einer Klassenarbeit üblich. „Klassenarbeiten sind in der Regel anzukündigen.“, lautet der Passus hierzu in der für Baden-Württemberg geltenden Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung (Notenbildungsverordnung: §8, Absatz 1).

Für Grundschulen kann es anders aussehen: So müssen Arbeiten z. B. an bayerischen Grundschulen erst ab Klasse 4 angekündigt werden (Schulordnung für die Grundschulen in Bayern: §10, Absatz 2).

Wann die Ankündigung erfolgen sollte, ist nicht immer genau festgelegt. Einen Anhaltspunkt gibt wieder das eben zitierte Beispiel aus Bayern. Hier heißt es, der schriftliche Leistungsnachweis muss mindestens eine Woche vorher bekannt gegeben werden.

Tests, d. h. kürzere, weniger stark gewichtete, mündliche oder schriftliche Überprüfungen des Leistungsstands der Schüler, dürfen auch ohne Ankündigung durchgeführt werden. Sie beziehen sich in der Regel auf die direkt vorangegangenen Unterrichtsstunden. Schüler, die in dieser Zeit gefehlt haben, können deshalb nicht geprüft werden.

Müssen Sie Schüler versäumte Klassenarbeiten nachschreiben lassen?

Fehlt ein Schüler entschuldigt, liegt es in Ihrem Ermessen, ob Sie ihn die Arbeit wiederholen lassen. Kann der Schüler keine Entschuldigung vorweisen, kann diese wie bei einem Täuschungsversuch mit „ungenügend“ bewertet werden.

Wie viel Zeit ist für die Korrektur vorgesehen?

Für Niedersachen regelte der Erlass „Schriftliche Arbeiten in den allgemeinbildenden Schulen“, dass die Korrekturzeiten „im Primarbereich eine Woche, im Sekundarbereich I zwei Wochen und im Sekundarbereich II drei Wochen nicht überschreiten sollen“. Obwohl der Erlass nur bis zum 31.07.2017 Gültigkeit hatte, können diese Angaben als Richtwerte angesehen werden.

Grundsätzlich gilt, dass eine möglichst zeitnahe Rückgabe sinnvoll ist.

Der Lehrer kann das Wissen Ihres Kindes in Tests oder Klassenarbeiten abfragen oder andere schriftliche Leistungen in die Benotung auf dem Schulzeugnis mit einbeziehen. Diese Tests und Klassenarbeiten muss Ihr Kind absolvieren:

1. Tests, Übungsarbeiten oder kleine Arbeiten (Klassenarbeiten oder Kurzarbeiten)
Diese Klassenarbeiten nehmen keine ganze Schulstunde in Anspruch und werden unangekündigt geschrieben. Sie beinhalten den Lernstoff der vorherigen Unterrichtsstunden von mindestens einer Schulwoche. Die Benotung in Tests zählen im Verhältnis zu Klassenarbeiten weniger. Ich führe zum Beispiel in der dritten Klasse, die ich derzeit in Mathematik unterrichte, wöchentlich Einmaleins-Tests durch, deren Durchschnittsnote pro Halbjahr wie eine Klassenarbeit für das Schulzeugnis zählt.

2. Klassenarbeiten oder große Arbeiten (Schulaufgaben oder Probearbeiten)
Diese Klassenarbeiten werden zum Abschluss einer Lerneinheit durchgeführt. Sie dauern in der Regel eine Schulstunde, also 45 Minuten.

3. Vergleichsarbeiten (VERA) oder zentrale Lernstandserhebungen
Seit dem letzten Schuljahr werden diese Klassenarbeiten, die nicht in die Benotung eingehen, in allen dritten Klassen an zentralen Terminen in Deutsch und Mathematik durchgeführt. Die Deutsch- und Mathe-Arbeiten setzen sich jeweils aus zwei zentral gestellten Aufgabenheften zusammen, die in 30 Minuten (kurze Pause dazwischen) erledigt werden müssen. Die Schüler bearbeiten bei diesen Klassenarbeiten standardisierte Aufgaben, die den kompletten Lernstoff aus Klasse 3 abdecken.

4. Schriftliche Leistungsnachweise
Neben Klassenarbeiten und Tests kann der Lehrer noch andere Leistungen Ihres Kindes in die Benotung auf dem Schulzeugnis Ihres Kindes mit einbringen. Auch ein Referat oder eine Präsentation (in Baden-Württemberg ist in Klasse 2 eine Präsentation sogar verbindlich zu benoten) kann wie eine Klassenarbeit zählen. Gruppenarbeiten zu einem Thema, Lesetagebücher oder Werkstatthefte sowie auch Hausaufgaben und die Heftführung dürfen in die Benotung eingehen. Wenn ich zum Beispiel in einer 3. oder 4. Klasse Deutsch unterrichte, so zähle ich die Lesetagebücher, die meine Schüler zur gelesenen Klassenlektüre erstellen, wie eine Klassenarbeit und benote sie. 

10 Antworten auf Elternfragen rund um das Thema „Klassenarbeiten“

1. Müssen Klassenarbeiten angekündigt werden?
Ob und wie lange vorher das Datum von Klassenarbeiten bekannt gegeben werden muss, hängt von der jeweils geltenden Schulordnung und der Schulart ab. In den weiterführenden Schulen sind Klassenarbeiten in allen Bundesländern anzukündigen. In der Grundschule werden Klassenarbeiten allerdings in der Regel nicht angekündigt. In Bayern sollen sie laut Schulordnung ausdrücklich nicht angekündigt werden. Ich handhabe es in meinem Schulalltag so, dass ich Tests in den Klassen 1 und 2 ohne vorherige Bekanntgabe schreiben lasse. So kann ich den aktuellen Leistungsstand der Kinder durch die Tests erfahren, und die Kinder kommen nicht ängstlich oder gestresst zur Schule, weil ein Test ansteht. In den höheren Klassen jedoch kündige ich Klassenarbeiten etwa eine Woche vorher an. Ich halte es für wichtig, dass ältere Schüler lernen, sich auf eine Klassenarbeit oder auf Tests vorzubereiten, und selbst noch mal an ihren Lücken arbeiten.
2. Wie viele Arbeiten dürfen an einem Tag / in einer Woche geschrieben werden?
An einem Schultag darf nur eine Klassenarbeit geschrieben werden. Am ersten Tag nach Ferien oder in den meisten Bundesländern auch nach Sonn- und Feiertagen dürfen keine Klassenarbeiten geschrieben werden. In der Regel sollen in allen Bundesländern nicht mehr als zwei Klassenarbeiten pro Woche geschrieben werden. Zusätzliche Tests sind aber durchaus möglich. Eine Klassenarbeit muss erst zurückgegeben werden, bevor die nächste geschrieben werden darf.
3. Muss eine bestimmte Anzahl von Arbeiten in einem Schuljahr geschrieben werden?
Hierzu gibt es für jedes Bundesland verbindliche Vorgaben. Auch kann das Lehrerkollegium einer Schule Absprachen für Klassenarbeiten treffen. Fragen Sie beim Lehrer Ihres Kindes nach, wie es an der Schule Ihres Kindes geregelt ist! Ich selbst unterrichte in Baden-Württemberg, wo in Klasse 3 und 4 in Deutsch mindestens zehn schriftliche Klassenarbeiten pro Schuljahr, darunter fünf Aufsätze, geschrieben werden müssen. An meiner Schule haben wir uns auf fünf Aufsätze, drei Diktate, zwei Tests zum Lesen und kleinere Tests zur Sprachkunde geeinigt.
4. Welche Inhalte dürfen in Klassenarbeiten abgefragt werden?
Klassenarbeiten prüfen die Inhalte der vorangegangenen Unterrichtsthemen ab. Im Unterricht geübte Aufgaben werden in ähnlicher Form abgefragt. Allerdings können durchaus auch schon bekannte Inhalte aus vorhergehenden Unterrichtseinheiten und Transferaufgaben vorkommen, um zu überprüfen, ob die Kinder die erlernten Inhalte auch auf andere Situationen übertragen können.
5. Was wird benotet und was nicht?
In Klasse 1 erhält Ihr Kind für seine Leistungen generell keine Noten. In Klasse 2 werden Klassenarbeiten und Tests zunächst mit Bemerkungen, später dann mit Noten versehen. In Klasse 3 und 4 werden alle Klassenarbeiten und Tests benotet. Die Vergleichsarbeiten (VERA) dürfen nicht benotet werden. Schriftliche Leistungsnachweise dürfen nur benotet werden, wenn der Lehrer sie vorher ankündigt.
6. Wie kommt der Lehrer zu seinen Noten?
Offizielle Notenschlüssel und Bewertungsraster gibt es nur für zentrale Prüfungen (Vergleichsarbeiten, Abitur usw.). Für Klassenarbeiten oder Tests gibt es keine verbindlichen Notenskalen, sondern jeder Lehrer erstellt ein den Anforderungen angemessenes Bewertungsschema. Generell können Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind die Note 4 erhält, wenn es 50 % der Aufgaben gelöst hat (entsprechend dann die anderen Noten). Vor allem bei Diktaten einigen sich die Lehrer einer Schule oft auf dieselbe Bewertung (Fehler pro Gesamtwortzahl), damit die Vergleichbarkeit gewährleistet ist.
7. Fallen nachträglich gefundene Fehler zu Ungunsten meines Kindes aus?
Auch ein Lehrer ist ein Mensch, und er kann bei der Korrektur einen Punkt übersehen oder sich verrechnet haben. Schauen Sie die korrigierte Klassenarbeit Ihres Kindes sorgfältig an, überprüfen sie die beanstandeten Fehler und zählen Sie die Punkte nach. Gibt es die Möglichkeit, dass Ihr Kind noch einen Punkt dazubekommt und sich die Note dadurch verbessert, so sollte es seinen Lehrer darauf hinweisen. Denn eine Korrektur der Note nach oben ist durchaus möglich! Wenn aber der Lehrer nach der Rückgabe der Klassenarbeit noch einen Fehler entdeckt, den er zuvor übersehen hat, so wird die Note dadurch nicht mehr schlechter. Das ist in den meisten Schulen die gängige Praxis und aus pädagogischer Sicht eine gerechte Vorgehensweise. Allerdings gibt es nicht in allen Bundesländern gesetzliche Grundlagen zu diesem Vorgehen.
8. Muss eine schlecht ausgefallene Klassenarbeit wiederholt werden?
Zwar hält sich dieses Gerücht hartnäckig, aber in den meisten Bundesländern gibt es keine zwingende Vorschrift, dass Klassenarbeiten, die bei einem Großteil der Schüler schlecht ausgefallen sind, wiederholt werden müssen. Allerdings gibt es an vielen Schulen Regelungen, ab welchem Klassendurchschnitt (meist 4,0) oder bei welcher Anzahl von Schülern mit Note 5 oder schlechter (meist ein Drittel) eine Klassenarbeit wiederholt werden muss. Oft hat ein Lehrer auch die Möglichkeit, sich vom Schulleiter genehmigen zu lassen, dass eine schlechte Arbeit gültig ist und nicht wiederholt wird. Fragen Sie nach, wie das an der Schule Ihres Kindes geregelt ist! Derart schlecht ausfallende Arbeiten kommen immer mal vor; sollten sie sich aber häufen, sollte die Klassenpflegschaft nach den Gründen für ein so schlechtes Ergebnis für so viele Schüler forschen.
9. Muss mein Kind eine versäumte Klassenarbeit nachschreiben?
Eine Verpflichtung zum Nachschreiben einer versäumten Klassenarbeit in der Grundschule gibt es in den meisten Bundesländern nicht. Es liegt im Ermessen des Lehrers, ob Ihr Kind, wenn es bei einer Klassenarbeit gefehlt hat, nachschreiben muss. Wenn Ihr Kind durch eine Krankheit mehrere Arbeiten versäumt hat, wird der Lehrer in den meisten Fällen das Nachschreiben anordnen. Der Zeitpunkt des Nachschreibens wird vom Lehrer festgelegt und Ihrem Kind angekündigt. Ihr Kind soll die Möglichkeit zur Vorbereitung erhalten, das heißt, der Nachschreibetermin sollte nicht am ersten oder zweiten Tag seiner Genesung erfolgen.
10. Dürfen in einer Nachschreibearbeit dieselben Inhalte abgefragt werden?
Die Nachschreibearbeit enthält dieselben Inhalte wie die Klassenarbeit, aber leicht verändert. Vom Schwierigkeitsgrad, der Punktezahl und der Menge her sollte diese Nachschreibearbeit der vorangegangenen Arbeit entsprechen, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.