Wie viele e-kurse braucht man für realschulabschluss niedersachsen

Die Abschlüsse der Integrierten Gesamtschulen sind in der Abschlussverordnung – SEK I festgelegt. Die Grafik zeigt eine vereinfachte Übersicht für den 10. Jahrgang der Integrierten Gesamtschulen.

Mögliche Schulabschlüsse an einer Integrierten Gesamtschule

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einzelne Schulabschlüsse an einer IGS zu erreichen.
Schulabschluss E-/G-Kurse in den vier differenzierten Fächern DE–EN-MA-NAT Leistungen in den  E-/G-Kursen Leistungen in den nicht differenzierten Fächern
Hauptschulabschluss nach der 9.Klasse GGGG mindestens 4 mindestens 4
Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss nach der 10. Klasse GGGG mindestens 4 mindestens 4
Sekundarabschluss I Realschulabschluss EEGG EE

mindestens 4

GG

mindestens 3

2×3

restliche Fächer mindestens 4

Erweiterter Sekundarabschluss I EEEE 3×3 und 1×4 im Durchschnitt 3,0
oder
Erweiterter Sekundarabschluss I EEEG 3×3 in E-Kursen

1×2 im G-Kurs

im Durchschnitt 3,0

Der Hauptschulabschluss nach Klasse 9

Den Hauptschulabschluss hast Du erreicht, wenn Du in allen Fächern mindestens die Note 4 (ausreichend) bekommst. Sogar die Note 5 (mangelhaft) in nur einem Fach musst Du nicht ausgleichen und hast den Hauptschulabschluss trotzdem bestanden.

Der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss und der Hauptschulabschluss sind gleichwertig. Mit beiden erwirbst Du die gleichen Berechtigungen.

Der Realschulabschluss nach Klasse 10

Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss hast Du erreicht, wenn Du in allen Fächern mindestens die Note 4 (ausreichend) bekommst

UND zusätzlich

  • Zwei E-Kurse mindestens mit Note 4 (ausreichend)
  • Alle G-Kurse mindestens mit Note 3 (befriedigend)
  • Zwei Fächer ohne Fachleistungsdifferenzierung mindestens mit Note 3 (befriedigend)

Der erweiterte Sekundarabschluss

Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss hast Du erreicht, wenn Du

  • Drei E-Kurse mindestens mit Note 3 (befriedigend)
  • Ein E-Kurs mindestens mit Note 4 (ausreichend) oder G-Kurs mindestens mit Note 2 (gut)
  • In den restlichen Fächern im Durchschnitt die Note 3 (befriedigend) erhältst

Als Ausgleichsfach kannst Du nur ein Fach nehmen, das höchstens eine Stunde weniger je Woche unterrichtet wird als das Fach, das Du ausgleichen möchtest. Zum Beispiel kannst Du das Fach Mathematik nicht mit dem Fach Musik oder Sport ausgleichen.

Die Versetzungsregelungen an der Oberschule in Niedersachsen

Nach Klasse 5 kannst Du an der Oberschule in Niedersachsen nicht sitzenbleiben. Auch mit schlechten Noten rückst Du auf in die Klasse 6. Nach Klasse 6 kann Deine Oberschule entscheiden, ob alle Schüler/innen der Klassen 6 ohne Versetzungsregelung einfach in die Klasse 7 aufrücken (WeSchVO §3 Nr. 2). Oder die Oberschule entscheidet, dass nach Klasse 6 die normale Versetzungsregelung gilt.

Für die übrigen Schuljahre gilt:

  • Du wirst versetzt, wenn alle Fächer mit der Note 4 (ausreichend) oder besser bewertet sind und nur ein Fach mit der Note 5 (mangelhaft).

Ausgleichen kannst Du die folgenden Noten

  • Hast Du zweimal die Note 5 (mangelhaft) im Zeugnis, dann kannst Du mit zweimal der Note 3 (befriedigend) ausgleichen.
  • Die Note 6 (ungenügend) in einem Fach kannst Du ausgleichen mit der Note 2 (gut) in einem anderen Fach oder mit der Note 3 (befriedigend) in zwei anderen Fächern.

Die Fächer mit denen Du ausgleichen kannst, sind die sogenannten Ausgleichsfächer. Ein Ausgleichsfach hast Du höchstens eine Stunde pro Woche weniger als das Fach, welches Du ausgleichen musst. Zum Beispiel kannst Du Mathematik mit vier Wochenstunden nicht ausgleichen mit Religion, wo Du nur zwei Stunden in der Woche hast.

An der Oberschule in Niedersachsen gibt es unterschiedliche Ausgleichsmöglichkeiten, je nachdem, ob jahrgangsbezogen unterrichtet wird oder schulformbezogen.

Bei schulformbezogenem Unterricht gelten die Ausgleichsmöglichkeiten für die jeweilige Schulform. Das bedeutet, wenn Du den Hauptschulzweig besuchst, dann gelten die Ausgleichsmöglichkeiten für die Hauptschule (WeSchVO §17) für Dich. Besuchst Du den Realschulzweig, dann gilt die Regelung für die Realschule (WeSchVO §18). Und beim gymnasialen Zweig an der Oberschule gilt die Ausgleichsmöglichkeit für das Gymnasium.

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Die Realschule in Niedersachsen geht von Klasse 5 bis 10. Sie vermittelt eine erweiterte Allgemeinbildung. Durch die Ausbildung an der Realschule wirst Du auf eine Berufsausbildung genauso vorbereitet wie auf ein mögliches Studium. Du kannst an der Realschule in Niedersachsen die folgenden Abschlüsse machen:

  • Den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
  • Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
  • Den erweiterten Sekundarabschluss I

Der Unterricht an der Realschule in Niedersachsen besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und wahlfreiem Unterricht.

Pflichtunterricht

Der Pflichtunterricht umfasst die folgenden Fächer:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch
  • Physik
  • Chemie
  • Biologie
  • Geschichte
  • Erdkunde
  • Politik
  • Wirtschaft (ab 8. Klasse)
  • Technik und Hauswirtschaft (in 8. Klasse)
  • Musik
  • Kunst
  • Gestaltendes Werken
  • Textiles Gestalten
  • Religion / Werte und Normen
  • Sport

In der Stundentafel kannst Du nachlesen, wieviel Stunden Du pro Woche im jeweiligen Fach besuchen musst.

Wie viele e-kurse braucht man für realschulabschluss niedersachsen
Quelle Kultusministerium Niedersachsen

Wahlpflichtunterricht

Ab Klasse 6 findet zusätzlich zum Pflichtunterricht der Wahlpflichtunterricht statt. Du kannst zwischen den Fächern Französisch oder zwei anderen Wahlpflichtfächern wählen. Das Fach Französisch wird 4-stündig angeboten. Deshalb reicht es aus, nur Französisch zu belegen.

Zuletzt aktualisiert am 12. Mai 2022 um 15:44 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Wenn Du aber keine zweite Fremdsprache wählen möchtest, dann musst Du, wenn die Wahlpflichtfächer nur 2-stündig angeboten werden, zwei Wahlpflichtfächer belegen.

In den Klassen 6 bis 8 wählst Du Dein Wahlpflichtfach immer für ein Jahr. Danach kannst Du Dich wieder neu entscheiden.

Erst in den Klassen 9 und 10 ist die Wahl des Wahlpflichtfaches, für beide Jahre gemeinsam, verbindlich.

Wahlpflichtunterricht findet statt für die Fächer

  • 2. Fremdsprache (meistens Französisch)
  • Informatik
  • Hauswirtschaft
  • Werken und textiles Gestalten

Wahlfreier Unterricht

Die Realschulen in Niedersachsen haben die Möglichkeiten den wahlfreien Unterricht anzubieten. Darunter versteht man Arbeitsgemeinschaften, die Du freiwillig wählen kannst.

Profilbildung

In den Klassen 9 und 10 erfolgt die Schwerpunktbildung / Profilbildung. Die Profile aus denen Du auswählen kannst sind:

  • Fremdsprachen
  • Wirtschaft
  • Technik
  • Gesundheit und Soziales

An jeder Realschule in Niedersachsen gibt es mindestens 2 Profilbereiche:

  • Den Fremdsprachlichen Bereich ( in der Regel Französisch )
  • Mindestens einen der Bereiche Wirtschaft, Technik, Gesundheit und Soziales

Welche Profile an Deiner Realschule angeboten werden, musst Du vor Ort erfragen. Dies hängt von der personellen Ausstattung der Schule und weiteren Faktoren ab.

Berufs- und Studienorientierung

Als Schülerin oder Schüler der Realschule sollst Du möglichst frühzeitig Hilfestellungen zur beruflichen Orientierung bekommen. Hierfür werden Praxistage organisiert, um Dir die Entscheidung für Deine weitere Laufbahn zu erleichtern.

Durch die Praxistage bekommst Du erste Einblicke in die Arbeitswelt. Schon ab Klasse 5 hast Du die Möglichkeit am Zukunftstag teilzunehmen.

Insgesamt werden mindestens 30 Praxistage von Deiner Schule angeboten. Die Praxistage finden hauptsächlich in den Klassenstufen 8 bis 10 statt. In der 8. Klasse sollen sie Dir Deine Entscheidung für die Profilwahl der Klassen 9 und 10 erleichtern.

Eine Besonderheit in Klasse 8 ist, dass der Fächerbereich Wirtschaft, Technik und Hauswirtschaft jetzt zum Pflichtbereich gehört.

In der 9. Klasse finden meistens die Betriebspraktika statt. Diese Betriebspraktika sind Blockpraktika und haben eine Dauer von 10 bis 15 Tagen. Blockpraktika bedeutet, dass das Praktikum in einem zusammenhängenden Zeitraum stattfindet.

Nach Abschluss Deines Praktikums oder Deiner berufsorientierten Maßnahme, musst Du darüber einen Bericht anfertigen.

Differenzierung und Förderunterricht

Generelles Unterrichtsprinzip an der Realschule in Niedersachsen ist die innere Differenzierung. Das bedeutet, jeder Schüler und jede Schülerin soll entsprechend seiner / ihrer individuellen Leistung unterrichtet werden.

Förderunterricht wird überwiegend in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache angeboten. Hier kannst Du teilnehmen, wenn Du in diesen Fächern deine Leistungsrückstände wieder aufholen möchtest. Die Teilnahme am Förderunterricht ist freiwillig.

Äußere Differenzierung findet statt in den Fächern:

  • Fachleistungskurse
  • Wahlpflichtkurse
  • Schwerpunktkurse
  • Förderunterricht
  • Arbeitsgemeinschaften

Die Fachleistungsdifferenzierung kann in den Fächern Mathematik und / oder Englisch stattfinden. Du wirst dann entsprechend Deiner Leistungsfähigkeit eingestuft in die Anspruchsebene G oder E.

Anspruchsebene G unterrichtet das Lernpensum auf grundlegendem Niveau. Anspruchsebene E unterrichtet das Lernpensum auf erhöhtem Niveau.

Klassenarbeiten

In den Fächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen werden in jeder Klassenstufe 4-6 schriftliche Klassenarbeiten geschrieben.

Im Fach Englisch oder der Wahlpflichtfremdsprache kann, pro Schuljahr, eine schriftliche Klassenarbeit ersetzt werden durch eine Sprachprüfung. Die Details, in welcher Klassenstufe eine Sprachprüfung durchgeführt werden kann findest Du hier Die Arbeit in der Realschule Punkt 7.5

In allen anderen Fächern (Ausnahme sind Sport, textiles Gestalten, gestaltendes Werken) werden zwei schriftliche Klassenarbeiten geschrieben.

Zuletzt aktualisiert am 12. Mai 2022 um 15:45 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Stundenpool

Je 2 Stunden pro Woche erhalten die Realschulen für den wahlfreien Unterricht. Hier können die Schulen entscheiden, wofür diese 2 zusätzlichen Stunden eingesetzt werden. Die Schulen können diese Stunden zum Beispiel für die Arbeitsgemeinschaften verwenden, oder für Angebote aus dem schuleigenen Profil. Auch für Fördermaßnahmen können die Poolstunden eingesetzt werden.

Abschlussprüfung

Für den Abschluss an der Realschule in Niedersachsen musst Du die folgenden Prüfungen ablegen:

  • Schriftlich in Deutsch
  • Schriftlich in Mathematik
  • Schriftlich und mündlich in der ersten Fremdsprache
  • Mündlich in einem Wahlfach

Die schriftlichen Abschlussprüfungen werden in ganz Niedersachsen einheitlich von der obersten Schulbehörde gestellt.

Die mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung kannst Du ersetzen durch eine besondere Prüfungsleistung. Die besondere Prüfungsleistung ist eine schriftliche oder fachpraktische Arbeit, die Du in einem Kolloquium präsentieren musst.

Wenn Du möchtest, dann hast Du die Möglichkeit in den schriftlichen Fächern eine zusätzliche mündliche Prüfung zu machen. Dies musst Du schriftlich beantragen. Die Prüfungskommission entscheidet dann darüber, ob Du die zusätzliche mündliche Prüfung machen darfst.

Die mündlichen Abschlussprüfungen werden von der Lehrkraft, die Dich prüft, gestellt.

Die Abschlüsse an der Realschule in Niedersachsen

Der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Wenn Du die Voraussetzungen für den Realschulabschluss nicht erfüllst, dann kannst Du den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss erwerben, wenn Du

  • In maximal drei Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen schlechter als mit Note 4 (ausreichend) bewertet wirst.

Der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss und der Hauptschulabschluss sind gleichwertig. Mit beiden erwirbst Du die gleichen Berechtigungen.

Der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Wenn Du die Mindestanforderungen in allen Deinen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllst, bestehst Du den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss.

Als Mindestanforderungen ist in jedem Fach die Note 4 (ausreichend) festgelegt. Auch wenn Du in einem Fach die Note 5 (mangelhaft) hast, dann hast Du trotzdem den Realschulabschluss bestanden (AVO SEK I §23 Abs 3.) – ohne Ausgleich.

Schlechtere Noten kannst du folgendermaßen ausgleichen:

  • Hast Du in zwei Fächern die Note 5 (mangelhaft), dann kannst Du dies ausgleichen mit der Note 3 (befriedigend) in zwei anderen Ausgleichsfächern.
  • Wenn du in einem Fach die Note 6 (ungenügend) hast, dann kannst Du dies ausgleichen mit der Note 2 (gut) in einem anderen Ausgleichsfach. Oder Du kannst ausgleichen mit der Note 3 (befriedigend) in zwei anderen Ausgleichsfächern.

Aber: die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch kannst Du nur untereinander ausgleichen.

Als Ausgleichsfach kannst Du nur ein Fach nehmen, das höchstens eine Stunde weniger je Woche unterrichtet wird als das Fach, das Du ausgleichen möchtest. Zum Beispiel kannst Du das Fach Mathematik nicht mit dem Fach Musik oder Sport ausgleichen.

Wann hast Du den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss nicht bestanden

Nicht bestanden hast Du den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, wenn Du zum Beispiel in zwei Prüfungsfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch, mündliches Wahlfach) die Note 5 (mangelhaft) hast.

Der erweiterte Sekundarabschluss I

Den erweiterten Sekundarabschluss I bestehst Du wenn Du die Voraussetzungen für den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss (s.o.) erfüllst und zusätzlich

  • Durchschnittlich die Note 3 (befriedigend) in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen hast.
  • Durchschnittlich die Note 3 (befriedigend) in den Pflichtfächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache hast.

Durchschnittlich Note 3 bedeutet, die Note 3,0 oder besser.

Mit dem erweiterten Sekundarabschluss I hast Du die Möglichkeit auf die Oberstufe eines Gymnasiums, einer IGS/KGS (Gesamtschule) oder eines beruflichen Gymnasiums zu wechseln. Wenn Du das vorhast, dann ist es sinnvoll eine zweite Fremdsprache zu belegen. Allerdings ist es auch möglich die zweite Fremdsprache noch nachträglich zu lernen und auf die Oberstufe überzugehen.

Wiederholen

Du kannst den Abschluss wiederholen, wenn Du in Klasse 9 oder Klasse 10 keinen Abschluss erzielt hast. Ebenfalls wiederholen kannst Du, wenn du zwar einen Abschluss erzielt hast, Du aber einen höheren Abschluss erreichen möchtest.

Dies kann der Fall sein, wenn Du den Realschulabschluss geschafft hast, aber den erweiterten Sekundarabschluss I erreichen möchtest. Den erweiterten Sekundarabschluss I brauchst Du, um an der Oberstufe am Gymnasium das Abitur zu machen.

Hast Du schon die Klasse zuvor wiederholt, dann kann nur eine 2/3 Mehrheit der Klassenkonferenz zustimmen, damit Du nochmals die Abschlussklasse wiederholen darfst.

Die Noten

Die Prüfungsergebnisse gehen zu einem Drittel in Deine Jahresnote des jeweiligen Faches ein.

Abschlussbescheinigung

Deinen Abschluss bekommst Du im Zeugnis eingetragen. Im Zeugnis werden zusätzlich Dein Arbeits- und Sozialverhalten und Deine Noten und eventuelle Fehlzeiten eingetragen.

Welche Anregungen oder Ergänzungen hast Du zum Thema Realschule in Niedersachsen? Hinterlasse einen Kommentar und schreib über Deine Erfahrungen während Deiner Schulzeit oder über die Erfahrung mit der Schulzeit Deines Kindes.

Informationen zur aktuellen Schulsituation findest Du im Artikel Coronavirus – Infos zu Schulen

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