Wie schnell darf ich mit einem Pedelec fahren?

Wie schnell darf ich mit einem Pedelec fahren?

Das Strassenverkehrsgesetz bestimmt, dass der Radweg den Radfahrern vorbehalten ist und Radfahrer gar die Radwege und –streifen benutzen müssen. Die Verkehrsregelnverordnung hält fest, dass die «Führer von Motorfahrrädern (…) die Vorschriften für Radfahrer zu beachten haben». Zusätzlich gilt, dass sie «die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten» haben. Für schnelle e-Bikes gilt schliesslich namentlich die Helm- und Versicherungspflicht.

Geschwindigkeit anpassen und e-Bike Motor abstellen

Das Signal «Radweg» «verpflichtet die Führer von Fahrrädern und Motorfahrrädern, den für sie gekennzeichneten Weg zu benützen». Dabei gibt es nach wie vor keine auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen.

Mit Tretunterstützung können Sie jedoch mit einem langsamen e-Bike bis 25 km/h und mit einem schnellen e-Bike bis 45 km/h fahren. Das kann etwas gar schnell sein und Sie müssen die Geschwindigkeit auch dann anpassen, wenn keine allgemeine oder signalisierte Höchstgeschwindigkeit gilt.

Wollen Sie mit Ihrem schnellen e-Bike auf einer Strasse fahren, auf welcher das Teilfahrverbot «Verbot für Motorfahrräder» signalisiert ist, müssen Sie den Motor abstellen. Dies gilt nicht für ein langsames e-Bike.

Helm- und Versicherungspflicht für schnelle e-Bikes

Wer ein schnelles e-Bike fährt, muss zudem einen Schutzhelm tragen. Schliesslich gelten hier auch die Vorschriften der für Motorfahrzeuge obligatorischen Haftpflichtversicherung. (siehe auch: «Darf meine 14-jährige Tochter ohne mein Wissen e-Bike fahren?»)

Stand: 1. April 2022

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Wie schnell darf ich mit einem Pedelec fahren?
  • Bußgeldkatalog für Fahrräder
  • Pedelec

Von bussgeldkatalog.org, 6. März 2022

Unterwegs als Pedelec-Fahrer: Was müssen Sie wissen?

Wie schnell darf ich mit einem Pedelec fahren?
Das Pedelec ist ein Elektro-Fahrrad, welches die Leistung des Fahrers unterstützt.

Fahrräder haben einen tollen Ruf: Sie machen sportlich, sie schädigen nicht die Umwelt und sie sorgen trotzdem für eine gewisse mobile Unabhängigkeit. Als Pendler kann es trotzdem auf dem Fahrrad etwas anstrengend werden. Wer dann bspw. nicht tagtäglich verschwitzt auf die Arbeit kommen will, erwägt es vielleicht, sich ein Pedelec zuzulegen. Dies ist, grob gesagt, ein Fahrrad, welches mit einem Motor ausgestattet ist.

Der Motor unterstützt die Fahrleistung bis zu einer gewissen Geschwindigkeit und schaltet sich dann selbst ab. Es ist allerdings beim Pedelec wichtig, welche Geschwindigkeit es auf den Tacho bringt. Davon sind nämlich weitere Regeln für den Verkehr abhängig, etwa, ob auf dem Pedelec ein Helm getragen werden muss oder ob der Abschluss einer Versicherung notwendig ist. Infos zu diesen Themen lesen Sie in unserem Ratgeber.

Was ist ein Pedelec?

Beim Pedelec handelt es sich um eine Fahrrad, das über einen Elektromotor verfügt. Dieser unterstützt den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren möchte, muss dies mithilfe der eigenen Muskeln schaffen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Pedelec häufig fälschlicherweise als E-Bike bezeichnet.

Wo darf das Pedelec fahren?

Wie Fahrräder müssen Pedelecs Radwege nutzen und ansonsten auf die Straße ausweichen. Ausnahmen gelten allerdings zum Beispiel für Kinder.

Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem E-Bike?

Pedelecs und E-Bikes meinen häufig dasselbe und das ist auch nur teilweise falsch: E-Bikes hat sich mittlerweile als genereller Überbegriff für verschiedene Arten von Elektrofahrrädern durchgesetzt. Allerdings werden diese je nach Funktion gemäß des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) unterschieden und gehen daher mit unterschiedlichen Gesetzen für den Fahrer einher. Bereits seit November 2003 gilt nämlich für alle EU-Länder: Sie müssen die gültigen EU-Richtlinien für das E-Bike bzw. das Pedelec in die nationale Gesetzgebung übernehmen.

Wie schnell darf ich mit einem Pedelec fahren?
E-Bike oder Pedelec: Der Unterschied ist wichtig für die Regeln gemäß Verkehrsrecht.

Normales Pedelec: Definition und Infos

Den größten Marktanteil unter den E-Bikes hat das normale Pedelec mit über 90 Prozent. Der Begriff leitet sich aus der Abkürzung des englischen Begriffs (Pedal Electric Cycle) ab. Das Pedelec, im Unterschied zum E-Bike im engeren Sinne (wir beschreiben es weiter unten näher), unterstützt den Fahrer nur, und zwar bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h (das entspricht einer Nenndauerleistung von 0,25 kW) und eben nur dann, wenn in die Pedalen getreten wird. Wer schneller fahren möchte, der muss sich auf die Leistung des eigenen Körpers verlassen, die bei einem durchschnittlichen Radfahrer um die 100 Watt beträgt.

Gemäß § 1 des StVG handelt es sich beim normalen Pedelec somit um ein Fahrrad:

Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und

  1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
  2. wenn der Fahrer im Treten einhält,

unterbrochen wird.

Da es gemäß deutschem Verkehrsrecht dem Fahrrad gleichgestellt ist, ergeben sich damit wichtige Erkenntnisse: Ein normales Pedelec, welches als Elektrofahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, braucht keine gesonderte Zulassung. Genausowenig müssen Sie einen Helm auf Ihrem Pedelec tragen, eine Versicherung dafür abschließen oder eine bestimmte Altersgrenze einhalten.

Selbiges gilt übrigens auch für Modelle, welche eine Anfahrhilfe bis zu 6 km/h haben. Das bedeutet, dass bis zum Erreichen dieser Geschwindigkeit nicht in die Pedalen getreten werden muss. Dies ist eigentlich ein Unterschied, der das E-Bike vom Pedelec abgrenzt – dass das betreffende Gefährt auf Knopfdruck fährt. Bis zu einer solch geringen Geschwindigkeit wie eben genannt, handelt es sich trotzdem rechtlich gesehen noch immer um Letzteres.

S-Pedelec: Was ist das?

Daneben gibt es jedoch auch Fahrzeuge, die eine höhere Nenndauerleistung aufweisen und daher als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder einfach S-Pedelecs bezeichnet werden. Generell gleicht die Funktionsweise zwar der des normalen Pedelecs, jedoch wird hier die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Ein solches Gefährt gilt dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Keinkraftrad. Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet dies u. a.: Sie müssen Ihr Pedelec versichern, eine Zulassung sowie einen Führerschein dafür besitzen. Details und weitere Infos finden Sie in unserer Aufzählung:

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Für schnelle Pedelecs benötigen Sie einen Führerschein der Klasse AM.

  • Die Versicherung für Ihr Pedelec muss per Kennzeichen dokumentiert sein, welches am Gefährt angebracht wird.
  • Der Hersteller einer S-Klasse benötigt eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes einzelne Modell. Die Einzelzulassung schreibt damit vor, dass weder der Besitzer selbst noch der Händler einfach das Pedelec einem Tuning o. Ä. unterziehen kann. Wer sein Elektrofahrrad baulich verändern will, der muss sich an Positivlisten halten, die der Fachhändler zur Verfügung stellt.
  • Fahrer benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM. Menschen, deren Geburtsdatum vor April 1965 liegt, müssen dagegen für das S-Pedelec keinen Führerschein vorweisen.
  • Das Mindestalter für Pedelecs bis zu 45 km/h beträgt 16 Jahre.
  • Das S-Pedelec zieht eine Helmpflicht nach sich. Bisher gilt jedoch ein Fahrradhelm als ausreichend.
  • Auch die Promillegrenze gilt wie beim Pkw: 0,5 Promille sind eine Ordnungswidrigkeit, bei einem Unfall können schon 0,3 Promille strafbar sein.

E-Bikes im engeren Sinn

Wie bereits erwähnt, benötigt der Fahrer zur Fortbewegung keine Muskelkraft bei dieser Art von Elektrofahrrad. Während beim Pedelec der Motor nur unterstützt, wenn die Pedalen betätigt werden, kann das E-Bike auf Knopfdruck oder durch einen Drehgriff allein fahren. Überschreitet hierbei die Motorleistung die Grenze von 500 Watt und eine Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h nicht, so wird hier von einem Kleinkraftrad (bzw. ein Leichtmofa) gesprochen.

Auch muss mindestens eine Mofa-Fahrerlaubnis, eine Betriebserlaubnis sowie eine Versicherung vorhanden sein, um das Gefährt bewegen zu dürfen.

Alles in geordneten Bahnen: Wo darf das Pedelec fahren?

Wie schnell darf ich mit einem Pedelec fahren?
Darf ein Pedelec den Fahrradweg benutzen? Unter Umständen muss es das sogar.

Welches Pedelec wo fahren darf, das hängt davon, als was es gemäß deutschem Verkehrsrecht gilt:

  1. Normales Pedelec bis 25 km/h: Diese Fahrzeuge gelten als Fahrräder und müssen sich demnach auch so verhalten. Das bedeutet, dass Fahrradwege nicht nur genutzt werden dürfen, sondern auch der Pflicht dazu nachgekommen werden muss, wenn es das entsprechende Verkehrsschild für den Radweg so vorschreibt.
  2. S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen. Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec. Allerdings ist es teilweise möglich, diese Fahrzeuge im Nahverkehr zu transportieren. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch dem jeweiligen Bundesland und Verkehrsverbund bzw. dem Verkehrsträger.

Das Wichtigste zum Pedelec-Antrieb

In aller Regel ist ein Pedelec mit einem Motor ausgestattet, welcher durch einen Akku betrieben wird. Da die technischen Voraussetzungen beim Akku maßgeblich für die Eigenschaften des Gefährts sind, lohnt es sich, sich vor einem Kauf mit dem Pedelec-Akku auseinanderzusetzen und dabei verschiedene Modelle hinsichtlich des Preises und der Leistung zu vergleichen.

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Ein Pedelec aus Ihrem Mountainbike machen? Das geht – mit Hilfe von Fachkräften.

Unabhängig davon stellen sich viele Interessierte auch sicherlich die Frage, wie weit Sie mit einem vollgeladenen Akku auf dem Pedelec kommen. Die Reichweite hängt jedoch von mehreren Faktoren ab und können von den Herstellerangaben abweichen. So sind bei einem hochwertigen Gerät zwischen 50 und 100 km möglich, können aber je nach Witterungsbedingungen, Bodenverhältnissen u. Ä. um bis zu 50 Prozent von den Herstellerangaben variieren.

Weitere wichtige Faktoren für die Reichweite beim Pedelec sind das Gewicht das Fahrers, die Außentemperatur, die Pflege des Fahrrads sowie die Gänge, die genutzt werden (niedrigere Gänge sind energiesparender). Diese sollten Sie beachten, wenn Sie wissen wollen, wann Ihr Pedelec an die Ladestation angeschlossen werden muss.

Fahrrad mit Elektromotor zum Pedelec nachrüsten: Ja oder nein?

Grundsätzlich ist es möglich, dass Ihr normales Fahrrad zum Pedelec wird. Die Nachrüstung sollte jedoch von Fachkräften durchgeführt werden, die sich mit den entsprechenden Vorschriften auskennen, damit ein sicheres Gefährt entsteht, welches die Anforderungen des Verkehrsrechts erfüllen.

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Was ist ein Pedelec-Fahrrad? Definition, Zulassung, Versicherung & mehr

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