Wie lange muss die inzidenz unter 100 sein bw

  • Die Corona-Zahlen gehen in Deutschland zurück. Bundesweit liegt die Inzidenz jetzt unter 100.
  • Ab Samstag sind in BW Lockerungen in der Freizeit möglich.
  • Bei einer Inzidenz unter 100 darf die Außen- und Innengastronomie öffnen.
  • Weitere Lockerungen der VO gibt es seit Freitag (14.05.2021) für Biergärten, Ferienwohnungen, Hotels, Bäder, Badeseen.
  • Welche Corona-VO gilt aktuell in Baden-Württemberg?

Die dritte Virus-Welle flacht ab, Baden-Württemberg - wie auch viele andere Bundesländer - lockert seine Corona-Regeln deutlich: Im Kampf gegen die steigenden Corona-Infektionszahlen und Inzidenzen gelten bundesweit eigentlich scharfe Regeln mit der Notbremse seit Ende April. Jetzt sinken die Fallzahlen bundesweit - und allenthalben werden weitreichende Lockerungen in umgesetzt. So auch in Baden-Württemberg. Für Landkreise mit einer Inzidenz unter 100 gibt es Änderungen bei:

  • Ausgangssperre in Hotspots
  • Kontaktbeschränkungen und Treffen
  • Beerdigungen
  • Einzelhandel
  • Fitnessstudios
  • Schulen und Kitas
  • Gastronomie

Bundesweit liegt die Inzidenz jetzt erstmals wieder unter 100. Einzelne Kreise haben dieses Ziel schon länger erreicht. Deshalb treten ab Freitag in Baden-Württemberg im Einzelhandel, in der Außengastronomie, in Bädern, Museen, Hotels und an Badeseen in Kraft. Die Lockerungen gelten in Regionen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Das betrifft momentan folgende Landkreise und Regionen in Deutschland:

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Von Samstag an gibt es unter bestimmten Bedingungen eine Lockerung der Corona-Regeln in der Gastronomie, im Tourismus und in der Freizeit umsetzen. Liegen die Corona-Zahlen in den Kreisen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie zwischen 6 Uhr und 21 Uhr mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Regierungskreisen in Stuttgart. Damit beendet die grün-schwarze Regierung die sieben Monate lange Zwangspause für die Gaststätten. Im Südwesten liegen derzeit zwölf Kreise unter 100 Infektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen.

Die neue Verordnung sieht vor, in den Kreisen unter der 100er-Marke Hotels und Pensionen wieder öffnen zu lassen – auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden. Kulturveranstaltungen wie Theater, Opern, Konzerte und Kino sind im Freien in den Regionen unter 100 wieder möglich. Galerien, Museen und Gedenkstätten dürfen dort auch wieder öffnen – genauso wie Bibliotheken und Archive. Liegen die Corona-Zahlen in den Kreisen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf außerdem die Außen- und Innengastronomie zwischen 6 Uhr und 21 Uhr mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen, berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Baden-Württemberg sei bei der Öffnung der Innengastronomie bundesweiter Vorreiter. Damit beendet die grün-schwarze Regierung die sieben Monate lange Zwangspause für die Gaststätten. In den Kreisen mit niedrigen Inzidenzen dürfen auch Hotels und Pensionen wieder öffnen und Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden.

In einigen Stadt- und Landkreisen liegt die Inzidenz zwar unter 100, aber noch nicht seit 5 Tagen. Lockerungen sind also in Sicht, wenn der Abwärtstrend bestehen bleibt. Diese Landkreise sind aktuell (Stand: 16.05.2021) bei einem Inzidenzwert von unter 100:

  • Bodenseekreis - 86
  • Calw - 92,3
  • Freudenstadt - 76,1
  • Heilbronn - 97,3
  • Karlsruhe - 84
  • Lörrach - 92,2
  • Neckar-Odenwald-Kreis - 96,8
  • Ortenaukreis - 68,5
  • Rastatt - 82,1
  • Reutlingen - 90.9
  • Sigmaringen - 84,1
  • Tübingen - 79,6

Diese Städte liegen bei Inzidenz von unter 100, aber noch nicht stabil seit fünf Tagen:

  • Baden-Baden - 74,3
  • Karlsruhe - 79,2
  • Mannheim - 90,5

Es gibt bereits Städte und Landkreise, die stabil (seit fünf Tagen) bei einer Inzidenz unter 100 liegen. Das bedeutet, dass dort die Gastronomie mit Bars, Cafés und Restaurants bereits öffnen darf. Unter anderem sind Böblingen, Konstanz und Heidelberg dabei. Wo ist schon geöffnet? Eine genaue Liste der Städte mit einem stabilen Inzidenzwert unter 100 findet ihr hier.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hatte schon läuten gehört, dass die Auflagen gelockert werden sollen. „Das ist eine Supernachricht, wir brauchen aber dringend die Spielregeln“, sagte Tobias Zwiener von der Dehoga der Deutschen Presse-Agentur.

Die Gesundheitsämter können dann am Freitag feststellen, ob die Marke von 100 an fünf Tagen hintereinander unterschritten wurde. Wenn sie grünes Licht geben, können die Gastronomen an diesem Samstag an den Start gehen.

Gäste müssen laut Dehoga einen Schnelltest oder den Nachweis einer mindestens zwei Wochen zurückliegenden vollen Impfung oder einer Genesung mitbringen. Weiter gelten die üblichen Regeln zur Hygiene und zur Kontaktnachverfolgung.

Vor dem Öffnen sind die Gastronomen noch mit vielen Unwägbarkeiten konfrontiert: Wie viele Mitarbeiter wollen und können sie einstellen, wie viel Ware bestellen und welches vielleicht abgespecktes kulinarisches Angebot offerieren? „Sie müssen sich vorsichtig herantasten“, meinte Zwiener. Schnellschüsse verbieten sich auch, weil nach drei Tagen Überschreiten der 100-er Marke alle wieder dicht machen müssen.

Bei regnerischem Wetter ist die Öffnung von Restaurants und Cafés in Heidelberg eher verhalten angelaufen. Einige Betriebe waren noch zu, andere gingen mit verringerter Außenbestuhlung an den Start. Die Bestellung von Getränken gestaltete sich für einige Gastwirte schwierig. Mehr Menschen als sonst zu Pandemie-Zeiten bummelten durch die Stadt am Neckar, zu Gedränge kam es aber nicht.

Heidelberg gehört wie Freiburg sowie die Kreise Main-Tauber, Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald zu den Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an mindestens fünf Tagen hintereinander. Diese dürfen ihre Gastronomie wieder hochfahren. Weitere Regionen könnten in der kommenden Woche folgen, darunter der Rhein-Neckar-Kreis und die Städte Böblingen und Baden-Baden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband warnte vor einem „Landkreis-Hopping“ wegen der sehr unterschiedlichen Inzidenzen. Im Zollernalbkreis liegt der Wert noch bei 247,7 (Stand Freitag).

Besucher von Biergarten oder Hotels müssen dann nachweisen, dass sie geimpft von einer Infektion mit dem Coronavirus genesen sind. Außerdem kann ein Schnelltest mitgebracht oder vor Ort gemacht werden. Öffnen dürfen auch Bibliotheken, Autokinos und die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Außerdem sind dann Kulturveranstaltungen im Freien und kontaktarmer Sport mit bis zu zehn Menschen erlaubt.

Für alle Einrichtungen gelte grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln, hieß es. Außerdem sind Obergrenzen der Teilnehmerzahl vorgesehen, der Zutritt ist nur mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.

Für den Einzelhandel gibt es auch eine Änderung: Bei „Click&Meet“ können statt einem Kunden pro 40 Quadratmeter zwei Kunden ohne vorherige Terminbuchung hereingelassen werden - sie müssen aber getestet sein.

Mit den Öffnungsschritten geht das Land nun teils deutlich weiter als noch vor wenigen Tagen geplant. Ein Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums mit Stand von Anfang Mai sah etwa die Öffnung der Innengastronomie erst viel später vor, frühestens 14 Tage nach den ersten Öffnungsschritten.

Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung am 24.04.2021 angepasst. Liegt eine Stadt oder ein Landkreis drei Tage in Folge über einem Inzidenzwert von 100 gelten folgende Regeln:

  • Treffen sind weiterhin mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren nicht zum Haushalt gehörenden Personen möglich. Ausnahmen gelten für Kinder bis einschließlich 13 Jahren.
  • Trauerfeiern und Beerdigungen dürfen in der Regel mit maximal 30 Personen stattfinden (Ausnahmen gelten für kirchliche Feiern).
  • Die Ausgangsbeschränkung gilt nun von 22 Uhr (vorher 21 Uhr) bis 5 Uhr. Zusätzlich ist zwischen 22 Uhr und 24 Uhr spazieren gehen oder joggen draußen allein erlaubt.
  • Allgemeinbildende Schulen müssen nun ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den Wechselunterricht gehen.
  • Allgemeinbildende Schulen müssen nun ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 165 im jeweiligen Stadt- oder Landkreis in den Distanzunterricht gehen. Für die Klassenstufen 1 bis 7 wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.
  • Kitas, Kindergärten und Kindertagesbetreuungen dürfen ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 165 im jeweiligen Stadt- oder Landkreis nur noch Notbetreuung anbieten.
  • Geschäfte dürfen bis zu einer Inzidenz von 150 „Click & Meet“ mit einem negativen Corona-Test anbieten.
  • Im ÖPNV gilt die Pflicht eine FFP2-/KN95-/N95-Maske zu tragen.
  • Die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten dürfen weiter öffnen, Besucher müssen allerdings einen negativen Schnelltest vorweisen.
  • Der Betrieb von Fitnessstudios ist generell untersagt.
  • Beim Friseur ist ein negativer Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Außerdem müssen Kundinnen und Kunden FFP2-Masken tragen.
  • Kindertraining: Kinder unter 14 Jahren dürfen nun auch bei einer Inzidenz über 100 trainieren – kontaktlos in 5er-Gruppen. Anleitungspersonen brauchen einen durch eine offizielle Stelle durchgeführten negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Darüber hinaus gilt unabhängig von der Inzidenz.

  • Ausnahmen für Kinder z.B. bei Kontaktbeschränkungen gelten nur bis zu einem Alter von einschließlich 13 Jahre.
  • Fitnessstudios dürfen für dienstliche Zwecke, für den Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- oder Profisport öffnen.
  • Buchhandlungen dürfen unter den Auflagen für den Einzelhandel wieder öffnen und sind von der Notbremse ausgenommen.

Ausgangssperre in Baden-Württemberg: Zwischen 22 und 5 Uhr des Folgetags darf man in Hotspots die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nur noch aus „triftigen Gründen“ verlassen. Das sind:

  • Zwischen 22 und 24 Uhr zur Bewegung an frischer Luft allein.
  • Zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen.
  • Für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge dienen, sowie Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung einschließlich von Erörterungsterminen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von Planfeststellungsverfahren.
  • Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.
  • Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen.
  • Zur Berufsausübung, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien.
  • Zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts.
  • Zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender.
  • Zur Versorgung von Tieren, beispielsweise Gassi gehen.
  • Aufgrund ähnlich gewichtiger und unabweisbarer Gründe.

Im eigenen Garten darf man sich auch unabhängig davon aufhalten. Denn dieser zählt zur Wohnung. Gleiches gilt für Balkone oder Terrassen.

Wer sich in Quarantäne begeben muss, ist ein einer besonderen Corona-Verordnung geregelt. Grundsätzlich gilt in Quarantäne müssen:

  • Menschen, die mit einem PCR-Test oder einem Schnelltest positiv auf Corona getestet wurden.
  • Menschen, die auf ein PCR-Testergebnis warten.
  • Haushaltsangehörige Personen von Menschen, die positiv getestet wurden.
  • Enge Kontaktpersonen.

Die Quarantäne endet bei PCR-positiv getesteten Personen nach 14 Tagen. Bei Schnelltest-positiven Personen, wenn ein negatives PCR-Test-Ergebnis vorliegt.

Das Land Baden-Württemberg plant darüber hinaus Lockerungen bei der Quarantäne für Geimpfte: Wer vollständig geimpft ist und keine Symptome hat, soll sich beim nachweislichen Kontakt mit Infizierten künftig nicht mehr absondern müssen. Auch wer aus einem Risikogebiet im Ausland einreist, muss nicht mehr in Quarantäne. Dies gilt für jeden, der beide Corona-Impfungen erhalten hat, wenn seit der zweiten Impfung bereits 14 Tage vergangen sind. Wer zuvor an Covid-19 erkrankt war, benötigt nur eine Impfung, um als vollständig geschützt zu gelten.

Die Priorisierung für alle Corona-Impfstoffe soll von Montag, 17.05.2021, an in den Arztpraxen in Baden-Württemberg wegfallen. Auch in den Impfzentren in BW ändern sich die Regeln. Die Infos zur aktuellen Änderung der Impfpriorisierung BW auf einen Blick.

Die aktuelle Fassung der Corona-Verordnung und ein FAQ mit Fragen und Antworten zu den neuen Regeln stellt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite zur Verfügung.

In folgenden Bereichen müssen alle Personen ab 6 Jahren eine medizinische Maske tragen:

  • Für alle Schüler sowie Lehrer an Schulen mit Präsenzunterricht sowie Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe- betreuung.
  • Für Personal in Kitas, Grundschulförder- klassen, Horten und Schulkindergärten. Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt zu Kindern.
  • Im öffentlichen Personenverkehr
  • Beim Einkaufen
  • In geschlossenen Räumen, die für die Öffentlichkeit oder für den Publikums- verkehr bestimmt sind
  • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Einsatzorten
  • Bei den erlaubten körpernahen Dienstleistungen
  • Während Veranstaltungen der Religions- ausübung und Beerdigungen
  • Im Auto, bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen (Paare gelten als ein Haushalt)
  • In Arztpraxen
  • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
  • Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgenden Tagen: FFP2/KN95/K95-Maskenpflicht:
  • Im öffentlichen Personennah- und Fern- verkehr, im Taxi und bei der Schülerbe- förderung und in den Einrichtungen und Warte- bereiche dieser Angebote
  • Bei allen noch geöffneten körpernahen Dienstleistungen

Alle Gastronomiebetriebe müssen weiterhin geschlossen bleiben. Nur Außer-Haus-Verkauf und Lieferungen sind noch erlaubt. Imbissbuden dürfen weiterhin ihre Speisen verkaufen, diese dürfen dort aber nicht verzehrt werden.

Gottesdienste, Trauungen, Taufen und Beerdigungen können unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln mit Gästen weiter stattfinden. Während der Zeremonien und Zusammenkünfte darf nicht gesungen werden. Die Anzeigepflicht für die Durchführung religiöser Veranstaltungen ist aufgehoben.

In vielen Urlaubsregionen des Landes sehnt man sich nach Öffnungen, um Urlauber und Tagesausflügler begrüßen zu können. In diesen Artikel haben wir euch den aktuellen Stand für verschiedene Regionen zusammengefasst - das gilt aktuell für Urlaub und Ausflüge am Bodensee, im Schwarzwald und Allgäu:

  • Bodensee
  • Schwarzwald
  • Allgäu

Auch im Nachbarland Österreich stehen am 19.05.2021 weitreichende Lockerungen an. Dann sollen Geimpfte und Getestete Restaurants sowie Veranstaltungen besuchen dürfen. Zudem wollen Bayern und Österreich einen kleinen Grenzverkehr ermöglichen.

Für Urlaubsrückkehrer und andere Einreisende nach Deutschland sollen von diesem Donnerstag (13.05.2021) an bundesweit einheitliche Corona-Regeln greifen. Keine Test- und Quarantäne-Pflicht mehr für vollständig Geimpfte und Genesene - außer, man kommt aus einem Gebiet mit neuen, ansteckenderen Virusvarianten, wie Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch in Berlin sagte.

Laut einer vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung sollen auch Nicht-Geimpfte die bisher übliche Quarantäne von zehn Tagen nach Einreise mit einem negativen Test vermeiden können - wenn sie aus einem so genannten „Risikogebiet“ mit höheren Infektionszahlen kommen. Dafür muss man aktiv belegen, dass man negativ getestet ist. Gehen soll das auch durch Hochladen eines Nachweises bei der digitalen Einreiseanmeldung. Möglich sind Schnelltests, die nicht älter als 48 Stunden sind, oder maximal 72 Stunden alte PCR-Tests.

Die Regelung soll auch Reisen im Sommer in Europa erleichtern, wie das Ministerium erläuterte - etwa, wenn geimpfte Eltern zusammen mit nicht-geimpften Kindern reisen.

Der Deutsche Reiseverband sprach von einem „Signal der Zuversicht“, das Urlaubern und Anbietern wieder eine positive Perspektive eröffne. „So haben auch diejenigen, die noch keine Möglichkeit hatten geimpft zu werden, die Möglichkeit, ohne Quarantäne zu verreisen“, sagte Präsident Norbert Fiebig. Einem Sommerurlaub am Mittelmeer, nach dem sich so viele Menschen sehnten, stehe nichts mehr im Weg. Jedoch verlängere die Bundesregierung auch die Ende März eingeführte generelle Testpflicht für Einreisen per Flugzeug.

Spahn sagte, die Verordnung lege erstmals einheitliche Regeln zu Einreise-Vorgaben fest, nachdem es bisher Verordnungen der Länder gab. Wie Reiseländer für deutsche Urlauber eingestuft werden, ist auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI) zu sehen. Zentraler Faktor für die Einstufung als „Risikogebiet“ sind mehr als 50 gemeldete Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen.