Wie lange ist ein rosa Rezept gültig

Gegen viele Krankheiten findet man in der Apotheke frei erhältliche Medikamente. Andere Arzneimittel unterliegen der Rezeptpflicht. Ärzte können die fünf unterschiedlichen Rezepttypen ausstellen: das rote und blaue, das grüne und gelbe und das weiße Rezept. Doch wie lange ist ein Rezept gültig? Folgende alle Infos zu Rezeptgültigkeit.

Rezept Gültigkeit – rotes Rezept (Kassenrezept)

Das rote Rezept stellt der Arzt für Patienten aus, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, den so genannten Kassenpatienten. Seit Juli 2021 ist ein Kassenrezept genau 28 Tage gültig. Vorher war es einen Monat lang gültig, also entweder 30 oder 31 Tage. Diese Frist wurde nun mit der Änderung auf 28 Tage vereinheitlicht.

Wie lange ist ein rosa Rezept gültig

Rotes Rezept (Kassenrezept)

Die Kosten für das verschriebene Medikament übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Für Patienten fällt nur die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro an. Wer das rote Kassenrezept zu spät einlöst, kann es in der Apotheke in ein Privatrezept umwandeln lassen. Dann muss der Patient die Kosten für das Medikament in voller Höhe tragen.

Rezept Gültigkeit - blaues Rezept (Privatrezept)

Wie lange ist ein Rezept gültig? Das fragen sich auch Patienten, die von ihrem Arzt ein blaues Rezept erhalten. Das wird vorrangig für Privatpatienten ausgestellt und ist daher als Privatrezept bekannt. Auch Kassenpatienten kann der Arzt ein solches Privatrezept ausstellen - nämlich dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel nicht übernimmt. Ein Beispiel für ein derartiges Medikament ist die Antibabypille.

Wie lange ist ein rosa Rezept gültig

Blaues Rezept (Privatrezept)

Das Privatrezept kann innerhalb von drei Monaten eingelöst werden. In der Apotheke bezahlt man zunächst den vollen Preis für das Arzneimittel. Privatpatienten erhalten die Kosten anschließend von ihrer Versicherung erstattet. Dazu lassen sie sich das Rezept in der Apotheke mit einem Stempel beglaubigen und reichen es bei ihrer Krankenversicherung ein.

Eine Sonderregelung gilt für privatversicherte Patienten im Basistarif: Die Krankenversicherungen erstatten die Kosten für das Medikament in diesem Fall nur, wenn das Rezept innerhalb eines Monats eingelöst wird. Außerdem muss es von einem Vertragsarzt ausgestellt werden.

Rezept Gültigkeit - grünes Rezept (Empfehlung)

Beim grünen Rezept handelt es sich lediglich um eine Empfehlung, die der Arzt für nicht verschreibungspflichtige Medikamente ausspricht. Das können zum Beispiel Kopfschmerztabletten sein oder auch Hustensaft, ebenso wie homöopathische Arzneimittel. Das grüne Rezept ist in der Regel unbegrenzt gültig.

Wie lange ist ein rosa Rezept gültig

Grünes Rezept

Die Kosten für die frei verkäuflichen Medikamente tragen Patienten zunächst selbst. Man kann das beglaubigte Rezept zusammen mit einer Quittung jedoch bei der Krankenversicherung einreichen. Einige Krankenkassen und Versicherungen bieten die Kostenübernahme von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten als besondere Leistung an.

Rezept Gültigkeit - gelbes Rezept (Betäubungsmittel)

Wie lange ist ein rosa Rezept gültig

Gelbes Rezept

Das gelbe Rezept stellt der Arzt für Medikamente aus, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Diese unterliegen besonders strengen Richtlinien. Dazu gehören zum Beispiel Morphin und weitere starke Schmerzmittel, Ersatzdrogen wie Methadon oder Medikamente zur Behandlung von ADHS. Das gelbe Rezept besteht aus drei Teilen: Einer davon verbleibt beim Arzt, ein weiterer in der Apotheke, der dritte Teil geht an die Krankenversicherung. Um die Fälschungssicherheit zu erhöhen, ist jedes gelbe Rezept seit einiger Zeit mit einem individuellen Code versehen.

Die Antwort auf die Frage "Wie lange ist ein Rezept gültig?" lautet in diesem Fall: sieben Tage. Nach Ablauf dieser Zeit darf die Apotheke die gelben Rezepte nicht mehr annehmen.

Rezept Gültigkeit - weißes Rezept (bestimme Wirkstoffe)

Das weiße Rezept stellen Ärzte nur aus, wenn sie ein Medikament mit einem von drei Wirkstoffen verordnen: Thalidomid, Pomalidomid und Lenalidomid. Diese Wirkstoffe gelten als fruchtbarkeitsschädigend und können bei schwangeren Frauen zur Fehlbildung des Embryos führen. Das weiße Rezept muss innerhalb von sechs Tagen eingelöst werden.

Rosa, gelb, grün. Die Welt der ärztlichen Rezepte ist bunt. Die Farben verraten, welche Art von Verordnung vorliegt – und wie lange Krankenversicherte sie einlösen können.

Rezepte sind nach der Ausstellung in der Arztpraxis nicht ewig gültig. Im Gegenteil: Manchmal bleiben für das Einlösen nur wenige Tage Zeit. Den entscheidenden Hinweis dafür, wie lange ein Rezept gültig ist, gibt die Farbe der kleinen Zettel, wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) erklärt.

Wie lange ist ein rosafarbenes Rezept gültig?

Das ist die Farbe des Rezeptblatts für Gesetzliche Krankenversicherte. So ein Rezept ist 28 Tage gültig – nicht mehr einen Monat. Das ist eine neue Regel, die seit Samstag (3. Juli) gilt und die Vereinheitlichung bringen soll. Denn der Monatszeitraum wurde zuvor von Kasse zu Kasse durchaus auch mal unterschiedlich ausgelegt, was bei Versicherten zu Unsicherheiten führen konnte. Gezählt wird übrigens erst ab dem Tag nach dem Ausstellungsdatum. Das bedeutet: Wird ein Rezept heute ausgestellt, ist morgen der 1 von 28 Tagen.

Sonderform Entlassrezept

Nicht verwechseln: Auch sogenannte Entlassrezepte aus dem Krankenhaus sind rosa. Auf diesen Formularen sei der Hinweis „Entlassmanagement“ aufgedruckt. Sie sind laut ABDA momentan sechs Tage gültig. Das ist eine Sonderregel wegen der Corona-Pandemie. Normalerweise sind es drei Tage. Der Tag der Ausstellung wird hier schon mitgezählt.

Wie lange ist ein blaues Rezept gültig?

Blau ist das Rezeptblatt für Privatversicherte. Es ist pauschal drei Monate gültig. Außer, es wird eine konkrete Gültigkeitsdauer genannt.

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Wie lange ist ein gelbes Rezept gültig?

Auf diesen sogenannten BtM-Rezepten werden Betäubungsmittel verordnet, beispielsweise stark wirksame Schmerzmittel. Gültigkeit: sieben Tage. Der Tag der Ausstellung zählt nicht mit.

Gültigkeit weißes Rezept

Die sogenannten T-Rezepte sind zweiteilig und müssen binnen sechs Tagen eingelöst werden. Gezählt wird auch hier ab dem Tag nach dem Ausstellungsdatum.

Gültigkeit grünes Rezept

Auf diesen Rezeptblättern empfehlen Ärztinnen und Ärzte rezeptfreie Arzneimittel. Ihre Gültigkeitsdauer ist unbegrenzt.

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Wenn ein Rezept abgelaufen ist

Wichtig zu wissen: Ist ein Rezept abgelaufen, dürfen die Apotheken das verordnete Arzneimittel nicht mehr „beliefern“. Die Ablauffristen gelten laut ABDA auch für Medizinprodukte und andere Hilfsmittel.

Der § 11 der Arzneimittel-Richtlinie erfährt eine weitere Ergänzung, es geht um Wiederholungsrezepte. Nach Absatz 2 wird ein Absatz 2a eingefügt: 

„Für Versicherte, die eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel benötigen, kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt eine Verordnung ausstellen, nach der eine nach der Erstabgabe bis zu dreimal sich wiederholende Abgabe erlaubt ist. Verordnungen nach Satz 1 sind besonders zu kennzeichnen und bedürfen der Angabe des jeweiligen Beginns einer Einlösefrist. Abweichend von Absatz 4 Satz 1 dürfen Verordnungen nach Satz 1 bis zu 365 Tage nach Ausstellungsdatum zulasten der gesetzlichen Krankenkasse durch Apotheken beliefert werden. Damit ist das Ende der Einlösefrist beschrieben und nur eine einmalige (Teil-)Belieferung der Verordnung zulässig. Kürzere Belieferungsfristen nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c BtMVV und den §§ 3a Absatz 4 und 3b Absatz 2 AMVV bleiben unberührt.“ 

Das bedeutet: Will der Arzt eine Wiederholungsverordnung ausstellen, muss er dies extra kenntlich machen. Nach der Erstabgabe kann die Apotheke diese Arzneimittel noch bis zu dreimal abgeben, diese Verordnung hat eine Einlösefrist von 365 Tagen. Wichtig ist zudem: Die verordnenden Ärztinnen und Ärzte müssen auf den (Teil-)Verordnungen Angaben zum jeweiligen Beginn der Einlösefrist machen. Das soll laut G-BA verhindern, dass Patient:innen die gesamte Arzneimittelmenge in der Apotheke auf einmal abholen und schützt damit auch vor Fehlanwendungen und Missbrauch.

Mit der Veröffentlichung des G-BA-Beschlusses im Bundesanzeiger tritt dieser zwar nun in Kraft, auf die Wiederholungsrezepte werden die Patientinnen und Patienten jedoch noch eine Weile warten müssen. Denn GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und ABDA taten sich schwer, sich auf die Details der Ausgestaltung zu einigen. Schon im vergangenen Januar zeichnete sich ab, dass die Mehrfachverordnungen wohl mit dem E-Rezept verknüpft werden sollen. „Die Vertragspartner haben sich hierauf verständigt, da eine technische Umsetzung mit dem E-Rezept leichter zu bewerkstelligen ist“, teilte im Mai ein ABDA-Sprecher auf Anfrage der DAZ mit. Die Wiederholungsverordnungen werden also möglicherweise erst ab dem 1. Januar 2022 im Versorgungsalltag relevant werden. Dann wird die Nutzung des E-Rezepts bundesweit zur Pflicht.