Wie lange bleibt eine titulierte Forderung in der Schufa?

  • SCHUFA ist eine private Auskunftei die sich nach gesetzlichen Vorgaben richtet
  • In der SCHUFA befinden sich sowohl positive als auch negative Einträge
  • Je mehr negative Einträge desto niedriger der SCHUFA-Score
  • Fehlerhafte SCHUFA-Einträge können sofort gelöscht werden
  • Negative Einträge entstehen u. a. durch mehrfachen Mahnungen bei Zahlungsausfällen
  • SCHUFA-Einträge entstehen u. a. bei Aufnahme eines Kredits oder Abschluss von Kaufverträgen

Die Daten bei der SCHUFA unterliegen nach der DSGVO gesetzlich vorgeschriebenen Löschfristen beziehungsweise Speicherfristen. Das bedeutet, dass zum Beispiel veraltete Zahlungsausfälle oder Mahnbescheide nicht auf ewig in Ihrer SCHUFA-Auskunft auftauchen dürfen. In der Regel werden SCHUFA-Einträge 3 Jahre gespeichert. Dabei gilt zu beachten, dass die Löschfrist erst dann beginnt, wenn Sie die Forderung beglichen haben. Das Versandhaus beispielsweise gibt der SCHUFA mit der letzten Zahlung Bescheid, dass die Summe beglichen wurde und von da an gilt eine Speicherfrist von 3 Jahren. Eine automatische Löschung der SCHUFA-Einträge erfolgt also dann, wenn die Forderungen bezahlt sind und der Kaufvertrag störungsfrei endet. Einträge für Girokonten und Kreditkarten werden gelöscht, sobald die SCHUFA die Information erhält, dass das jeweilige Konto aufgelöst wurde. Diese gesetzlichen Löschfristen nach der DSGVO gelten außerdem:

Sofortige Löschung Veraltete, unvollständige oder falsche Daten müssen nach Aufforderung und Richtigkeit des Einwands sofort gelöscht werden. Wenn die beglichene Forderung unter 1.000 Euro liegt, dann kann nach Aufforderung ebenfalls eine sofortige Löschung erfolgen. Veraltete Daten gehören ebenfalls zu den Daten, die sofort gelöscht werden können.

Löschung nach 12 Monaten Getätigte Kreditanfragen werden taggenau nach 12 Monaten gelöscht. Für Vertragspartner sind diese Informationen jedoch nur 10 Monate sichtbar. Beachten Sie, je mehr Kreditanfragen Sie bei unterschiedlichen Banken stellen, desto mehr verschlechtert sich Ihr SCHUFA-Score. Nutzen Sie stattdessen die unverbindliche Konditionsanfrage für einen Kredit.

Löschung nach 3 Jahren Fällige Kreditforderungen werden 3 Jahre nach der Tilgung gelöscht. Wenn Sie Giro- oder Kreditkartenkonten auflösen, dann bleiben diese Informationen ebenfalls 3 Jahre lange in Ihrer SCHUFA gespeichert. Für Anträge auf Restschuldbefreiung sowie Einträge in Schuldnerverzeichnisse endet die Speicherfrist nach 3 Jahren.

Löschung nach 10 Jahren Der Eintrag über Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung bleibt 3 Jahre nach Beendigung des Verfahrens gespeichert. Das bedeutet, dass bei einer Dauer von 6 Jahren Insolvenzverfahren die Information darüber bis zu 10 Jahre in Ihrer SCHUFA-Auskunft auftauchen kann.

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Je besser Ihre Bonität und Ihr Schufa-Score ausfällt, desto höher stehen nicht nur Ihre Chancen für eine Kreditzusage. Sie sichern sich dadurch bestmögliche Angebote für Kredite mit einem niedrigen Effektivzins. Die Kreditwürdigkeit ist ausschlaggebend dafür, wie hoch die Zinskosten am Ende ausfallen. Bei smava können Sie unverbindlich Kredite mit niedrigen Effektivzinsen die zu Ihren Voraussetzungen passen miteinander vergleichen.

Je nach der Art des Eintrags bestehen unterschiedliche Löschfristen für Ihre SCHUFA. Die Löschung der Daten über Privatinsolvenz, titulierte Forderungen sowie Gerichtdaten sind meist umständlich und erfordern die Akzeptanz der Beteiligten und Gläubigen. Diese vorzeitigen Löschfristen gelten für folgende Einträge:

Eine bedingte sofortige Löschung können für Schulden von maximal 2.000 Euro beantragt werden. Dafür muss die Zahlung der Schuldsumme innerhalb von 6 Wochen nach dem SCHUFA-Eintrag erfolgen. Zudem muss eine Gläubiger-Bestätigung vorliegen. Es darf sich dabei jedoch nicht um eine titulierte Forderung handeln.

Typische Falscheinträge können veraltete Adressen, gelöschte Konten sowie bereits zurückgezahlte, aber falsch ausgewiesene Forderungen sein. Bei Beanstandung und die Vollständigkeit der Nachweise, muss der fehlerhafte Eintrag sofort gelöscht werden

Wenn ein Gericht die Gültigkeit einer Forderung offiziell bestätigt, dann handelt es sich um eine titulierte Forderung. Die Verjährung dafür dauert in der Regel bis zu 30 Jahre. Für eine vorzeitige Löschung des negativen SCHUFA-Eintrags müssen die offenen Forderungen getilgt sein und durch das Amtsgericht bestätigt werden. Zusätzlich muss der Gläubiger sein Einverständnis geben.

Eine vorzeitige Löschung von Gerichtsdaten ist dann möglich, wenn die offenen Forderungen beglichen sind, der Gläubiger diesen zugestimmt hat und das Amtsgericht diese Begleichung durch die Ausstellung einer Löschurkunde bestätigt.

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Auskunfteien wie die SCHUFA speichern bestimmte persönliche und wirtschaftliche Daten zu Ihrer Person, um bei Bedarf Auskunft über Ihre Bonität (=Kreditwürdigkeit) zu geben. Neben persönlichen Daten gehören zur SCHUFA auch Informationen zum Zahlungsverhalten sowie zur Vertragstreue dazu. Sowohl positive, als auch negative Einträge wirken sich somit auf Ihren Bonitätsscore aus. Wenn Sie einen Kredit- oder Kaufvertrag abschließen möchten, können sich die entsprechenden Unternehmen Daten Ihrer SCHUFA-Auskunft einholen. Bei Abschluss des Vertrags gibt das Unternehmen diese Information an die SCHUFA weiter. So ergibt sich am Ende Ihr persönlicher SCHUFA-Score. Diese Daten werden bei der SCHUFA gespeichert:

  • Kredite
  • Leasings
  • Kreditanfragen
  • Kaufverträge
  • Girokonten
  • Kreditkarten
  • Handyverträge

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Je nach SCHUFA-Eintrag werden diese in einem Zeitraum von einem Jahr bis zu 10 Jahren gespeichert. In der Regel aber werden die meisten Einträge nach drei Jahren gelöscht. Dazu zählen unter anderem abgeschlossen Zahlungsaufforderungen zum Beispiel bei einem Kauf auf Raten. Beachten Sie, dass die Löschfrist erst mit der letzten Zahlung beginnt.

Sie haben die Möglichkeit jederzeit Ihre SCHUFA-Auskunft einzusehen. Wenn Sie veraltete oder fehlerhafte Einträge bemerken, können Sie die sofortige Löschung bei der SCHUFA beantragen. Es gilt also, veraltete, unvollständige oder falsche Daten müssen nach Aufforderung und Richtigkeit des Einwands sofort gelöscht werden. Ebenso bei strittigen Forderungen.

Ihre SCHUFA-Einträge werden in der Regel nach Ablauf der Speicherfrist automatisch gelöscht. Informationen werden automatisch gelöscht, wenn die Forderungen bezahlt sind und der Kaufvertrag störungsfrei endet. Bei Kreditverträgen endet die Speicherfrist 3 Jahre nach Kreditende. Einträge für Girokonten und Kreditkarten werden dann automatisch gelöscht, sobald die SCHUFA die Information erhält, dass das jeweilige Konto aufgelöst wurde

Je nach Löschfrist kann es in der Regel bis zu 3 Jahre dauern, bis Ihr SCHUFA-Score wieder positiv ist. Dennoch können Sie Ihren Score trotz negativer Einträge verbessern, denn auch positives Zahlungsverhalten wird gespeichert. Kommen Sie also fristgerecht und ohne Verzug allen Zahlungsforderungen nach und achten Sie darauf, dass Sie möglichst nur dann Ratenkäufe oder Kreditverträge abschließen, wenn es unbedingt notwendig ist.

Dass sich ein fehlerhafter Eintrag in Ihrer SCHUFA befindet kann mehrere Gründe haben. Zum einen können Ihre persönlichen Daten sowie die Schuldsumme falsch übermittelt worden sein. Außerdem kann es sein, dass bereits beglichene Forderungen nicht als Information an die SCHUFA weitergegeben worden sind oder ein bereits getilgter Kredit gar nicht oder zu spät als gelöscht markiert worden ist. Zudem kann es passieren, dass verspätete Zahlungseingänge zu Unrecht als Versäumnis an die SCHUFA übermittelt werden. Sie sollten daher Ihre SCHUFA regelmäßig auf die Richtigkeit der Daten überprüfen.