Wie hoch muss die bewertungszahl beim bausparvertrag sein

Ein Bausparvertrag gehört zu den wichtigen Finanzierungs-Bausteinen für Häuslebauer. Aber wann werden sie ausbezahlt?

Bei Bausparverträgen handelt es sich um ein zweckgebundenes, langfristig angelegtes Ansparen. Man schließt mit der Bausparkasse einen Vertrag und zahlt gemeinsam mit vielen anderen Sparern in einen Topf. Aus diesem wird später »nach Zuteilung« das angesparte Kapital plus Zinsen plus vereinbartem Darlehen ausgezahlt. Die Dauer der Ansparphase (auch »Laufzeit« genannt) liegt bei sieben bis zehn Jahren. Sie richtet sich nach der Höhe der Bausparsumme und der eingezahlten Beträge.

Unterschiedlich ist auch die Zeitspanne, in der das Bauspardarlehen zurückgezahlt werden muss. Schon bei Vertragsabschluss wird festgelegt, wie hoch die Zinsen für die gesamte Rückzahlung sind. Der Bausparer ist also nicht von Zinsschwankungen am Markt abhängig, kann genau kalkulieren.   

Viele Häuslebauer meinen, sie könnten über das Darlehen aus ihrem Bausparvertrag verfügen, sobald sie das notwendige Guthaben - meist 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme - angespart haben. Das ist aber nicht so. Die sogenannte Zuteilungsreife ist erst erreicht, wenn die vereinbarte Mindestsparzeit eingehalten wurde und eine ausreichende Bewertungszahl vorliegt. Das ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich, hängt vom gewählten Tarif und von der Bausparsumme ab.

Sind alle Kriterien erfüllt, ist der Vertrag zuteilungsreif. Dann dauert es maximal sechs Monate, bis das Geld ausgezahlt wird. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Auszahlzeitpunkt besteht aber nicht.

Für ganz Eilige bieten Bausparkassen die Möglichkeit der »Wahlzuteilung«. Dabei verzichtet der Bausparer auf eines der Bausparkriterien: Entweder verkürzt er die Mindestsparzeit, oder er setzt die Bausparsumme und damit die für die Zuteilung notwendige Bewertungszahl herab. »Das macht Bausparer flexibler«, so Michael Magnus von der LBS Ost. Das muss aber mit höheren Rückzahlungen des Darlehens erkauft werden.

»Wer wirklich langfristig plant, fährt mit dem klassischen Bausparen am besten.« Wenn Bausparer von ihrer Bausparkasse die Mitteilung über die Zuteilung des Vertrages erhalten haben, müssen sie innerhalb von vier Wochen erklären, ob sie das Darlehen in Anspruch nehmen wollen. Tun sie das nicht, erlischt ihr Anspruch. Sie erhalten dann nur das von ihnen angesparte Guthaben plus aufgelaufener Zinsen.

Tipp

Wer nicht 7 bis 10 Jahre auf sein Bauspargeld warten will, sollte einen Schnelltarif wählen oder eine Soforteinzahlung.

  • Fachbegriffe einfach erklärt
  • Von A(bschlussgebühr) bis Z(uteilung)
  • Kontaktaufnahme zum Berater

An dieser Stelle erläutern wir das Bausparen und fachliche Begriffe, die Ihnen im Zusammenhang mit dieser Finanzierungsform für Immobilien begegnen. Wenn Sie mehr wissen möchten, wenden Sie sich an uns oder Ihren Heimatexperten. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bausparen ist ein solidarisches Finanzierungsprinzip für Häuser, Eigentumswohnungen, Modernisierungen und andere „wohnwirtschaftliche Zwecke“. Die Einzahlungen alle Bausparer in ihre Bausparverträge bilden das Gesamtkapital, aus dem später die individuellen Bauspardarlehen gewährt werden.
Bausparen besteht aus zwei Phasen: Bei Abschluss Ihres Bausparvertrags legen Sie die Bausparsumme fest, also das Kapital, das Sie zur Verwirklichung Ihres Immobilienprojekts benötigen – vom Hausbau über den Wohnungskauf bis zur Modernisierung. Diese Bausparsumme besteht aus einem Sparanteil und einem Darlehensanteil. Sie machen jeweils ungefähr die Hälfte der Bausparsumme aus. Mit dem Vertragsabschluss sichern Sie sich den Anspruch auf das zinsgünstige und zinssichere Bauspardarlehen.
In der ersten Phase sparen Sie durch monatliche Zahlungen den Sparanteil – das Bausparguthaben – an und bauen so Kapital auf, das durch die Bausparkasse verzinst wird. Zum Ende dieser mehrjährigen Ansparphase können Sie – mit Beginn der Phase zwei – diesen Betrag zusammen mit dem Bauspardarlehen abrufen. Im weiteren Verlauf dieser Darlehensphase zahlen Sie das Darlehen in festen Monatsraten ab. Außerdem sind Sonderzahlungen möglich.
Bausparen als Finanzierungsinstrument eignet sich vor allem für mittelfristige Immobilienprojekte. Bei einem kurzfristigen Finanzierungsbedarf gibt es Möglichkeiten der Sofortfinanzierung. Gegenüber anderen Formen der Immobilienfinanzierung hat Bausparen drei Besonderheiten:

  • Der Zinssatz des späteren Bauspardarlehens wird schon beim Vertragsabschluss – also Jahre vor Inanspruchnahme – fixiert und ist so vor einem Zinsanstieg geschützt.
  • Bausparen wird bereits ab Vertragsabschluss staatlich gefördert.
  • Das Bauspardarlehen kann nur für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Das umschließt den Bau oder Kauf von Häusern und Eigentumswohnungen, Modernisierungen, den Erwerb von Baugrundstücken sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
    Mittels Bausparen können auch bei anderen Kreditinstituten laufende Immobiliendarlehen abgelöst beziehungsweise umgeschuldet werden.

Mit Abschluss eines Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr erhoben. In der Regel wird die Gebühr mit den ersten Sparraten verrechnet. Geleistete Zahlungen werden also zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Erst wenn die Summe erreicht ist, tragen die folgenden Einzahlungen zum Kapitalaufbau bei. Wird der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt oder nicht in Anspruch genommen, fällt trotzdem der volle Betrag an.

Das Bausparguthaben ist die erste Säule Ihrer Immobilienfinanzierung; sie wird durch das Bauspardarlehen ergänzt. Das Bausparguthaben setzt sich unter anderem zusammen aus

  • Ihren monatlichen Einzahlungen während der Ansparzeit,
  • den gewährten Zinsen  

Die Bausparsumme ist der Betrag, den Sie für die Verwirklichung Ihres Immobilienprojekts benötigen. Sie setzt sich aus dem Sparanteil (Bausparguthaben) und dem Darlehensanteil (Bauspardarlehen) zusammen.
Da das Bausparen schon Jahre vor der Realisierung des Immobilienprojektes beginnt, ist die Bausparsumme nicht immer für das dann konkrete Objekt ausreichend. Sie lässt sich aber anpassen, oder die Finanzierung wird durch anderweitige Darlehen oder Kredite ergänzt.  

Wenn Sie sich Ihren Bausparvertrag auszahlen lassen wollen, spielt die Bewertungszahl eine wichtige Rolle. Sie legt fest, in welcher Reihenfolge die Sparer ihre Bausparmittel ausgezahlt bekommen. Die Bewertungszahl errechnet sich aus mehreren Faktoren:

  • aus den Zinsen, die Sie für Ihre Einzahlungen bekommen haben
  • aus der Bausparsumme, auf die Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben
  • aus dem gewählten Bewertungszahlfaktor
  • eventuell aus dem Leistungsfaktor

Die Bewertungszahl ist sozusagen die Bewertung der bisher auf dem Bausparkonto erfolgten Sparleistung, also Ihrem Bausparguthaben, das auch die erhaltenen Zinsen und staatliche Zuschüsse einschließt. Der Bewertungszahlfaktor wird durch die beim Vertragsabschluss gewählte Tarifvariante automatisch festgelegt. Er hat Einfluss auf die Sparzeit Ihres Vertrags: Bei einem hohen Bewertungszahlfaktor wird die Zuteilungsreife früher erreicht und Ihr Vertrag schneller ausgezahlt. Im Umkehrschluss heißt das: Bei Verträgen mit einem niedrigen Bewertungszahlfaktor dauert es bis zur Zuteilungsreife etwas länger. Sie können die Zeit bis zur Zuteilung aber aktiv verkürzen: Wenn Sie über das Mindestguthaben hinaus Einzahlungen leisten, steigt Ihr Leistungsfaktor, der die Bewertungszahl positiv beeinflusst.

Der Regelsparbeitrag wird bei Abschluss des Bausparvertrages als monatlicher Sparbeitrag vereinbart und hängt von der Bausparsumme und der gewählten Tarifvariante ab.

Wie hoch muss die bewertungszahl beim bausparvertrag sein
Der über die gesamte Ansparphase hinweg kontinuierlich entrichtete Regelsparbeitrag bildet mit der Verzinsung und möglichen Förderungen das Bausparguthaben.

Die Sparzeit – auch Ansparzeit genannt – ist die erste Phase ihres Bausparvertrags, in der Sie als Bausparer Einzahlungen leisten, um sich die Option auf ein Bauspardarlehen zu sichern.

In einer Begünstigung wird festgelegt, dass ein Dritter beim Tod des Bausparers unmittelbar den Anspruch auf Leistung aus dem Bausparvertrag hat.
Der Begünstigte ist anspruchsberechtigt, nicht aber verfügungsberechtigt. Das heißt, er kann nicht die vertraglichen Bedingungen des Bausparvertrags ändern. Soll er dazu berechtigt sein, muss er zusätzlich eine Vollmacht bekommen. Wenn Sie einer dritten Person Vollmacht für Ihren Bausparvertrag erteilen möchten, nutzen Sie unbedingt die Vordrucke der Bausparkassen. Damit ist rechtlich sichergestellt, dass der Umfang der Vollmacht eindeutig beschrieben ist.

Das zugeteilte Bauspardarlehen kann von Ihnen jederzeit früher als vereinbart und ohne zusätzliche Kosten zurückgezahlt werden. Die dadurch ersparten Zinsen kommen dem Darlehensnehmer voll zugute. Bei der Sondertilgung eines Bauspardarlehens spielt es keine Rolle, ob das Darlehen durch Sonderzahlung in einer Summe, teilweise oder durch höhere monatliche Raten zurückgezahlt wird.

Wie hoch muss die bewertungszahl beim bausparvertrag sein
Durch Sonderzahlungen kann das Bauspardarlehen schneller als ursprünglich vereinbart zurückgezahlt werden. (Quelle: iStock-654186850-alfexe)

Die Verwendung von Bausparguthaben und Bauspardarlehen ist laut Bausparkassengesetz an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden. Damit gemeint sind:

  • Bau oder Kauf eines Hauses
  • Bau oder Kauf einer Wohnung
  • Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung einer Immobilie
  • Investitionen in Energieeffizienz oder Barrierefreiheit
  • Kauf eines Baugrundstücks
  • Erwerb von Erbbaurechten oder Dauernutzungsrechten
  • Beteiligung an genossenschaftlichen Immobilienprojekten
  • Ablösung von bereits anderweitig bestehenden Krediten, die diesen Zwecken dienen

Die Zuteilungsreife fällt zwischen die beiden Phasen des Bausparens. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, können Sie sich dann Ihren Bausparvertrag auszahlen lassen.

Zuteilungsreif ist ein Bausparvertrag, wenn das Mindestsparguthaben und die erforderliche Bewertungszahl erreicht sind.

Ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif, kann der Bausparer die Zuteilung annehmen. Alle Bausparverträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden nach der Höhe der Bewertungszahl geordnet und in entsprechender Reihenfolge im Rahmen der verfügbaren Zuteilungsmittel zugeteilt.
Als Bausparer können Sie die Zuteilung des Vertrags zeitlich gestalten. Das heißt, Sie müssen die Summe nicht mit Erreichen der Zuteilungsreife abrufen. Auch müssen Sie das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen.