Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer NRW 2022?

In diesem Jahr gibt es erstmals in Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm zur Entlastung bei der Grunderwerbsteuer. Insgesamt wurden dafür 400 Millionen Euro bereitgestellt.

Das sind gute Nachrichten für alle, die sich in 2022 selbstgenutztes Wohneigentum kaufen: Die Bedingungen für das Förderprogramm zur Entlastung bei der Grunderwerbsteuer sind inzwischen bekannt. Wer ab dem 1. Januar 2022 ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück gekauft hat, kann sich vom Land NRW zwei Prozent des Kaufpreises erstatten lassen. Die entscheidende Bedingung: Es muss sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln oder auf dem Grundstück soll selbstgenutztes Wohneigentum gebaut werden. Auch wer ein Haus auf einem Erbbaugrundstück gekauft hat, kann die Förderung beantragen. Die Erstattung ist auf einen Kaufpreis von 500.000 Euro gedeckelt.

Förderanträge werden bei der NRW.Bank gestellt

Die Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro können Käuferinnen und Käufer bei der NRW.Bank stellen. Auf ihrer Internetseite lassen sich die genauen Förderbedingungen nachlesen. Außerdem können sich selbstnutzende Wohneigentümer, die im Jahr 2022 eine Immobilie oder ein Grundstück in NRW gekauft haben, auf dieser Seite auch vorab für die Antragstellung registrieren. Sie werden dann von der NRW.Bank informiert, sobald die Anträge online eingereicht werden können.

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Welche Voraussetzungen müssen für die Antragstellung erfüllt sein?

Die genauen Förderbedingungen können ab sofort auf der Seite der NRW.Bank eingesehen werden. In aller Kürze: Förderberechtigt sind lediglich natürliche Personen. Dadurch wird ausgeschlossen, dass auch Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen können. Auch wenn die Immobilie von mehreren privaten Personen gekauft wurde, kann ein Antrag gestellt werden. Es muss jedoch mindestens einer der Käufer die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen. Bei mehreren Käufern müssen alle Erwerber einen gemeinsamen Antrag stellen.

Das Programm gilt zudem nur für Kaufverträge, die in diesem Jahr notariell bekundet wurden. Auch wer nicht sofort die gekaufte Immobilie bewohnt, kann das Förderprogramm in Anspruch nehmen. Wird beispielsweise das zu beziehende Haus erst noch gebaut oder saniert, muss der Antragsteller erklären, dass er beabsichtigt, die Immobilie als Hauptwohnsitz zu nutzen. Innerhlab von drei Jahren muss dann eine Meldebescheinigung nachgereicht werden.

Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?

Anträge auf Entlastung bei der Grunderwerbsteuer können – sobald dieses freigeschaltet wurde – über ein Online-Formular auf der Seite der NRW.Bank gestellt werden. Dabei müssen Sie die folgenden Informationen und Dokumente bereitstellen:

  • Ort der Immobilie
  • Ihre Bankverbindung
  • Ihre Steuer-ID 
  • Kopie der Ausweisdokumente
  • notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens
  • Grunderwerbsteuerbescheid
  • Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer
  • Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme (spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Antragsstellung)

Wohneigentümer über das Förderprogramm informieren

Wir fordern, die Käufer von Wohngrundstücken bereits jetzt sowie rückwirkend über die Möglichkeit der Förderung zu informieren. Bei bereits vollzogenen Grundstückskäufen sollte die Landesregierung die Käuferinnen und Käufer individuell anschreiben und auf das Förderprogramm hinweisen.

Rabatt auf die Grunderwerbsteuer: NRW schenkt Immobilienkäufern bis zu 10.000 Euro

Freitag, 06.05.2022 | 12:42

Einen Rabatt auf die Grunderwerbsteuer gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Immobilienkäufern im Jahr 2022 - solange sie die Immobilie selber nutzen. Jetzt wurden die Bedingungen für den Nachlass veröffentlicht. So bekommen Sie jetzt Ihr Geld zurück.

Wer sich im Jahr 2022 eine Immobilie kauft, um selbst darin zu wohnen, kann sich in Nordrhein-Westfalen einen Teil seiner Grunderwerbsteuer erstatten lassen. Wer den Kauf bereits abgewickelt hat, kann den Antrag auch rückwirkend stellen. Und das geht so:

Jeder, der seit dem 1. Januar 2022 eine Immobilie, egal ob Haus oder Wohnung oder ein Grundstück, gekauft hat, kann die teilweise Rückzahlung der Grunderwerbsteuer beantragen. Entscheidend ist, dass das Eigentum selbst genutzt wird oder werden soll, sobald es fertig ist und dass der Kaufvertrag in diesem Jahr notariell beglaubigt wurde.

Auch viele Sondersituationen, etwa der Kauf einer Immobilie mit anderen oder der Kauf eines Erbbaugrundstücks sind von der Förderung abgedeckt. Bei einem Gemeinschaftskauf muss jedoch mindestens ein Käufer seinen Hauptwohnsitz in die Immobilie verlegen. Zudem müssen alle Käufer gemeinsam einen Antrag stellen.

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Wer sein Haus erst noch bauen oder renovieren will und deswegen nicht sofort einzieht, kann ebenfalls die Förderung erhalten. Er muss innerhalb von drei Jahren eine Meldebescheinigung nachreichen.

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Den Antrag auf die Förderung sollen Immobilienkäufer bald bei der NRW.Bank stellen können ( Link zur NRW-Bank ). Noch ist das nicht möglich, Interessenten können sich allerdings schon jetzt für die Förderung registrieren. Sie werden dann von der NRW.Bank informiert, sobald die Anträge online eingereicht werden können.

Wer die Bedingungen erfüllt, kann sich vom Land Nordrhein-Westfalen zwei Prozent des Kaufpreises erstatten lassen, bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro. Es gibt also eine maximale Förderung von 10.000 Euro.

Der Antrag auf Entlastung bei der Grunderwerbsteuer kann bald online über die Seite der NRW.Bank gestellt werden. Dabei müssen folgenden Informationen und Dokumente eingereicht werden:

  • Ort der Immobilie
  • Bankverbindung
  • Steuer-ID 
  • Kopie der Ausweisdokumente
  • notariell beurkundeter Kaufvertrag oder rechtskräftiger Zuschlagsbeschluss eines Zwangsversteigerungsverfahrens
  • Grunderwerbsteuerbescheid
  • Zahlungsnachweis für die Grunderwerbsteuer
  • Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme (spätestens innerhalb von 3 Jahren nach Antragsstellung)

Mit dem Rabatt auf die Grunderwerbsteuer erfüllen CDU und FDP kurz vor der nächsten Landtagswahl ein Wahlversprechen von vor 4 Jahren. Damals kündigten die Parteien eine Senkung der Grunderwerbsteuer sowie einen Freibetrag an. In Nordrhein-Westfalen ist der Grunderwerbsteuersatz so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Er liegt aktuell bei 6,5 Prozent, im Vergleich dazu hat Bayern nur 3,5 Prozent.

Deshalb ist die Regelung längst überfällig gewesen, betont Birgit Weber, Baufinanzierungsberaterin bei  Pasch und Kruszona  in Krefeld: „Aufgrund der Zinserhöhungen seit Anfang des Jahres um mehr als 1,5 Prozent ist dies für die aktuellen Käufer zwar nur eine kleine Hilfe, aber der erste Schritt in die richtige Richtung der NRW-Landesregierung. Warum dies nur für selbstgenutzte Objekte gilt, erschließt sich mir nicht, da zunehmend das vermietete Eigentum ein wichtiger Baustein in der Altersvorsorge, gerade für Selbständige, geworden ist.“

Eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer ist auch aus Sicht des Verband Wohneigentum NRW ein überfälliger Schritt. Vor allem die stark gestiegenen Preise machen den Schritt dringend nötig, schreibt der Verband in einer Mitteilung: „Das durchschnittliche nordrhein-westfälische Eigenheim hat im Jahr 2020 gut 430.000 Euro gekostet. Mit den üblichen Kaufnebenkosten müssen Bürgerinnen und Bürger in NRW also gut eine halbe Million Euro für den Kauf ihres Wohneigentums aufbringen.“

Das bedeute, dass die Grunderwerbsteuer beim Durchschnitts-Eigenheim in NRW mit beinahe 28.000 Euro zu Buche schlage. „Das entspricht über acht vollen monatlichen Haushaltsnettoeinkommen. Bei einer monatlichen Sparrate von 10 Prozent müsste ein Durchschnittshaushalt in NRW 82 Monate – also beinahe 7 Jahre – sparen, um allein die Grunderwerbsteuer bezahlen zu können“, rechnet der Verband vor.

Für die Landtagswahl tritt die CDU nicht mehr mit einem Rabatt auf die Grunderwerbsteuer an. Die FDP fordert weiterhin einen Freibetrag.

FOCUS Online Grundsteuerreform kurz und knapp: Das müssen Eigentümer jetzt wissen

pli/

Die Grunderwerbsteuer ist in den meisten Bundesländern der größte Posten der Kaufnebenkosten: Jetzt Grunderwerbsteuer berechnen und mit unseren Tipps Geld beim Kauf von Grundstück und Haus sparen.

Was ist die Grunderwerbsteuer und wann wird sie fällig?

Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss einmalig Grunderwerbsteuer an das Finanzamt entrichten. 

Sie ist seit 1. Januar 2006 Ländersache und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. In der Regel bewegt sich die Grunderwerbsteuer damit im fünfstelligen Euro-Bereich und ist einen Monat nach Erhalt des Grundsteuerbescheids fällig.

Sobald der Käufer die Grunderwerbsteuer beglichen hat, erhält er die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch ist.

Je nach Immobilienart gibt es Unterschiede, wofür die Grunderwerbsteuer anfällt:

  • Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks: für das Grundstück.
  • Beim Erwerb eines Grundstücks mit einem geplanten Neubau aus einer Hand, etwa von einem Bauträger: für Haus und Grund.
  • Beim Kauf eines Grundstücks, für das später ein Bauunternehmen mit dem Hausbau beauftragt wird, das nicht mit dem Grundstücksverkäufer in Verbindung steht: nur für das Grundstück.
  • Beim Erwerb eines Grundstücks mit bestehendem Haus: für Haus und Grund.

Grundsätzlich sind die Bundesländer Empfänger der Grunderwerbsteuer. Sie können die Einnahmen aber an die jeweilige Kommune weiterreichen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer NRW 2022?
Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises. Grafik: immowelt.de

Die Finanzämter berechnen die Höhe der Grunderwerbsteuer aus zwei Faktoren: Der notariell beglaubigte Kaufpreis im Kaufvertrag multipliziert mit dem Grunderwerbsteuersatz, der je nach Bundesland unterschiedlich ist.

Am niedrigsten ist der Grunderwerbsteuersatz 2022 in Bayern und Sachsen mit 3,5 Prozent des Kaufpreises.

Am höchsten ist die Grunderwerbsteuer aktuell in Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und im Saarland mit 6,5 Prozent.

Für ein Haus im Wert von 300.000 Euro müssten Immobilienkäufer in Bayern 10.500 Euro Steuern zahlen – im benachbarten Thüringen sind es mit 19.500 Euro beinahe doppelt so viel.

BundeslandGrunderwerbsteuersatz
(Stand: Januar 2022)
Grunderwerbsteuer bei 300.000 Euro Kaufpreis
Baden-Württemberg5 Prozent15.000 Euro
Bayern3,5 Prozent10.500 Euro
Berlin6 Prozent18.000 Euro
Brandenburg6,5 Prozent19.500 Euro
Bremen5 Prozent15.000 Euro
Hamburg4,5 Prozent13.500 Euro
Hessen6 Prozent18.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommern6 Prozent18.000 Euro
Niedersachsen5 Prozent15.000 Euro
Nordrhein-Westfalen6,5 Prozent19.500 Euro
Rheinland-Pfalz5 Prozent15.000 Euro
Saarland6,5 Prozent19.500 Euro
Sachsen3,5 Prozent10.500 Euro
Sachsen-Anhalt5 Prozent15.000 Euro
Schleswig-Holstein6,5 Prozent19.500 Euro
Thüringen6,5 Prozent19.500 Euro

Wie viel Haus – also wie viel Quadratmeter – Käufer für 300.000 Euro bekommen, ist allerdings von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt stark unterschiedlich, wie die immowelt Price Map zeigt:

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer NRW 2022?

Die immowelt Price Map zeigt deutschlandweit die durchschnittlichen Preise und in den 14 größten Städten die Preise sogar punktgenau* für eine bestimmte Adresse.

* Soweit Daten für diese Adresse vorhanden sind, ansonsten erfolgt die Preisbestimmung durch Schätzwerte.

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Stand Februar 2022 haben 14 von 16 deutschen Bundesländern die Grunderwerbsteuer erhöht – einzig Bayern und Sachsen haben bislang keine Erhöhung vorgenommen. Berlin war das erste, in dem die Grunderwerbsteuer erhöht wurde – zum 1. Januar 2007 auf 4,5 Prozent. Heute beträgt sie dort 6 Prozent. Das Saarland ist das Bundesland, das die Grunderwerbsteuer am häufigsten erhöht hat, vier Mal – und zuletzt zum 1. Januar 2015 auf 6,5 Prozent.

Manchmal gibt es den Fall, dass jemand einen Erbpacht-Vertrag abschließt – also ein Grundstück pachtet und darauf ein Haus baut. Will er später das Grundstück kaufen, so fällt hierbei die Grunderwerbsteuer an. In diesem sehr seltenen Sonderfall wird die Grunderwerbsteuer auf Grundlage des Erbbaurechtwerts berechnet:

Wert des Erbbaurechts = Jahreswert Erbbauzins x Multiplikator laut Anlage 9a BewG

Rechenbeispiel:

Agathe Jürgens schließt in einem bayerischen Dorf einen Erbpachtvertrag für die Dauer von 75 Jahren ab. Zehn Jahre danach will sie das Grundstück vom bisherigen Eigentümer für 75.000 Euro erwerben.

  • Monatlicher Erbbauzins: 240 Euro
  • Jahreswert Erbbauzins: 240 Euro x 12 Monate = 2.880 Euro
  • Multiplikator für eine Restlaufzeit von 65 Jahren laut BewG: 18,106

Wert des Erbbaurechts: 2.880 Euro x 18,106 = rund 52.145 Euro
Grunderwerbsteuer:
52.145 Euro x 3,5 Prozent (Grunderwerbsteuersatz Bayern) = 1.825 Euro

Grundsätzlich sind beide Vertragsparteien, also sowohl Käufer als auch Verkäufer, zum Zahlen der Grunderwerbsteuer verpflichtet. Allerdings wird meist im notariellen Kaufvertrag die Zahlungspflicht auf den Grundstückserwerber übertragen. Kann der Käufer aber die Steuer finanziell nicht stemmen, so kann sich das Finanzamt dennoch an den Verkäufer wenden, egal was im Grundstückskaufvertrag vereinbart ist. Dem Verkäufer bleibt dann nur die Möglichkeit, sich das Geld beim Grundstückserwerber zurückzuholen.

In manchen Fällen sind Immobilienkäufer allerdings von der Grunderwerbsteuer befreit und benötigen auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, um als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen zu werden. Wann, regelt das Grunderwerbsteuergesetz (§§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 Abs. 1 GrEStG):

  • Bei einer Schenkung fällt keine Grunderwerbsteuer an. Allerdings musss der Beschenkte Erbschaftssteuer zahlen. Diese liegt in der Regel bei etwa 20 Prozent und bietet bei Schenkungen in gerader Linie hohe Freibeträge – also zum Beispiel bei einer Schenkung von Eltern an Kinder, von Ehepartnern aneinander oder von Großeltern zu Kindern.
    Mehr erfahren: Schenkung – Steuervorteile nutzen
  • Bei einer Erbschaft muss keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Dafür stehen Erben vor einer Reihe an Entscheidungen, die sie treffen müssen und Sie müssen in der Regel Erbschaftssteuer zahlen.
    Mehr erfahren: Immobilie geerbt – so gehen Erben und Erbengemeinschaften vor
  • Grundstücks- und Immobilienkäufe unter Verwandten ersten Grades. Zum Beispiel: Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel, zwischen Ehepartnern oder zwischen eingetragenen Lebenspartnern.
    Mehr erfahren: Haus an Kind verkaufen – von Steuervorteilen profitieren
  • Wenn der Grundstückskaufpreis weniger als 2.500 Euro beträgt

Fälschlicherweise denken manche, dass die 2.500 Euro, unter denen ein Grundstück von der Grunderwerbsteuer befreit ist, stets als Freibetrag berücksichtigt und vom Gesamtpreis abgezogen werden. Doch das stimmt nicht. Sobald ein Grundstück oder eine Immobilie mehr als 2.500 Euro beträgt, müssen die Käufer auf den gesamten Kaufpreis Steuern zahlen.

Wer ein Grundstück oder ein Haus zur Selbstnutzung kauft, kann die Grunderwerbsteuer nicht von der Steuer absetzen. Anders liegt der Fall, wenn der Grundstückserwerber die Immobilie vermieten oder gewerblich nutzen will.

Außerhalb der Ausnahmen, die das Grunderwerbsteuergesetz regelt, muss jeder Grunderwerbsteuer zahlen, der eine Immobilie oder ein Grundstück kauft. Doch mit diesen Tricks, können Käufer in manchen Fällen wenigstens einen Teil der Grundsteuer sparen:

Entscheiden sich Hauskäufer für einen Neubau, gehen sie meist zunächst auf Grundstückssuche. Erst im Anschluss beauftragen sie eine Baufirma, die das Haus baut. Unter bestimmten Voraussetzungen fällt die Grunderwerbsteuer dann nur auf den Grundstückspreis an: „Wichtig ist es, dass Hausbauer für den Grundstückskauf und die Bauleistung zwei verschiedene Verträge abschließen“, rät Sibylle Barent, Leiterin Steuer- und Finanzpolitik von Haus & Grund Deutschland. „Außerdem sollten sie beide Verträge keinesfalls am gleichen Tag, sondern zeitlich möglichst weit auseinander abschließen.“

Bei einem einheitlichen Vorgang, also wenn zwischen Kauf und Bau ein rechtlicher oder zumindest objektiver Zusammenhang besteht, müssen Käufer hingegen auf Grundstück sowie Bauleistung Grunderwerbsteuer zahlen (BFH, II R 7/12). Das sei beispielsweise bei dem schlüsselfertigen Kauf von einem Bauträger oft davon auszugehen, erklärt Barent. Für eben diesen Fall hat die Expertin auch einen Tipp: „Verpflichtet sich der Käufer vertraglich zu Eigenleistungen, reduziert sich die Bemessungsgrundlage – und damit die Steuerlast.“ Wer also selbst streicht, tapeziert oder Böden verlegt und sich so Handwerkerkosten spart, kann zudem die Steuern reduzieren.

Käufer von Bestandsimmobilien können die Grunderwerbsteuer ebenfalls reduzieren. Der Trick ist, bewegliche und unbewegliche Bestandteile einer Immobilie im Kaufvertrag zu trennen. Denn Steuergegenstand sei lediglich die Immobilie selbst – und untrennbar mit dem Haus verbundenes Inventar, wie beispielsweise ein fest verbauter Wandschrank, erklärt Sibylle Barent, Leiterin Steuer- und Finanzpolitik von Haus & Grund Deutschland.

Miterworbenes, bewegliches Inventar wie eine Einbauküche, ein Kamin oder eine Sauna gelten wiederum als Zubehör. Um Steuern zu sparen, empfiehlt die Expertin, den Wert des Zubehörs im Kaufvertrag aufzulisten. „Die Finanzämter ziehen den Wert der beweglichen Gegenstände dann vom Kaufpreis der Immobilie ab.“ Wenn der Wert der Immobilie so sinkt, müssen Käufer weniger Steuern zahlen. Wie Immobilienkäufer in der Praxis so Steuern sparen können, soll ein Rechenbeispiel verdeutlichen:

Eine Familie möchte eine Immobile kaufen, die laut notariell beglaubigtem Kaufvertrag 300.000 Euro kostet. Da das Haus in Bayern steht, beträgt der Grunderwerbsteuersatz 3,5 Prozent.

Die Höhe der Grunderwerbsteuer berechnet sich nach dieser Formel:
Kaufpreis x Grunderwerbsteuersatz = Grunderwerbsteuer

Für das fiktive Beispiel ergibt sich daher folgender Wert:
300.000 Euro x 3,5 Prozent = 10.500 Euro

Im Immobilienkaufvertrag werden jedoch frei bewegliche Gegenstände aufgelistet:

  • eine Küche für 8.000 Euro
  • eine Sauna für 3.000 Euro 
  • ein Gartenhaus für 2.000 Euro 

Somit reduziert sich die Bemessungsgrundlage um insgesamt 13.000 Euro. 

Setzen die Immobilienkäufer diese Werte im Kaufvertrag an, verringert sich die Höhe der Bemessungsgrundlage auf 287.000 Euro (300.000 Euro – 13.000 Euro). Für die Grunderwerbsteuer heißt das:
287.000 Euro x 3,5 Prozent = 10.045 Euro

Statt 10.500 Euro wären nur noch 10.045 Euro Steuern fällig. Die Käufer können sich in diesem Beispiel also 455 Euro sparen.

Wer sich einen Teil der Steuerlast sparen möchte, sollte beim Ausweisen von beweglichem Zubehör dennoch aufpassen. „Bei Bestandsimmobilien sollten Käufer die Preise für das Zubehör realistisch ansetzen“, empfiehlt Barent. Denn wer eine Standardküche mit 25.000 Euro ausweist, sollte sich darauf einstellen, dass das Finanzamt Belege einfordert. Schwierig werde es auch, wenn die steuerfreien Extras mehr als 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen. Wer also bei einem Hauspreis von 300.000 Euro mehr als 45.000 Euro für Zubehör ansetzt, muss mit Nachfragen des Finanzamtes rechnen.

Immobilienkäufer, die ihre neu erworbene Immobilie vermieten möchten, können die Grunderwerbsteuer als Kaufnebenkosten von der Steuer absetzen. Als Teil der Anschaffungskosten darf die Steuer zusammen mit dem Immobilienkaufpreis über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) funktioniert so:

  • Bei Neubauten und Altbauten, die nach dem 31. Dezember 1924 erbaut wurden: 2 Prozent pro Jahr über die Dauer von 50 Jahren.
  • Bei Denkmalobjekten, die vor 1925 erbaut wurden: 2,5 Prozent pro Jahr über die Dauer von 40 Jahren.
  • Bei neu geschaffenem Wohnraum gibt es zusätzlich die Sonder-AfA, sofern der Bauantrag dafür nach dem 31. August 2018 und vor 1. Januar 2022 gestellt wurde und der neu geschaffene Wohnraum die Anforderungen der Bundesregierung erfüllt: 5 Prozent pro Jahr über einen Zeitraum von vier Jahren; maximal absetzbar sind 2.000 Euro pro Quadratmeter.

Dabei ist allerdings zu beachten, dass die AfA nur auf das Gebäude erfolgen darf, da sich das Grundstück im steuerlichen Sinne nicht abnutzt. Wer die Immobilie nur zum Teil vermietet, darf die Grunderwerbsteuer außerdem nur anteilig, entsprechend dem vermieteten Gebäudeteil, von der Steuer absetzen. Dabei ist es nicht möglich, die Grunderwerbsteuer auf den Mieter umzulegen.

Wer seine neue Immobilie ganz oder teilweise gewerblich nutzen will, kann ebenfalls steuerliche Vorteile geltend machen. „In einem Teilgewerbe ist es möglich, die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe nachträglich von der Steuer abzusetzen“, erklärt Sibylle Barent, Leiterin Steuer- und Finanzpolitik von Haus & Grund Deutschland. Jedoch müssten die Eigentümer klar zwischen privatem und gewerblich genutztem Teil differenzieren. Dazu sollten sie den Kaufpreis im Kaufvertrag nach dem Verhältnis der privat und gewerblich genutzten Fläche aufteilen.

Wer seine Immobilie an Verwandte in gerader Linie verkauft, muss keine Grunderwerbsteuer zahlen. Verkäufe in gerader Linie sind Verkäufe zwischen: Eltern und Kindern, zwischen Großeltern und Enkeln oder zwischen Eheleuten. Auch Ehepartner der in gerader Linie verwandten Familienmitglieder - etwa der Schwiegersohn - und adoptierte Kinder profitieren von der Steuerbefreiung.

Achtung: Wird die Immobilie unter Geschwistern verkauft, muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden.

Zählt ein Gegenstand zu den Gebäudebestandteilen, so gehört er mit zur Immobilie und ist grunderwerbsteuerpflichtig. Ist er kein Gebäudestandteil, so kann der Wert des Gegenstandes im Immobilienkaufvertrag gesondert aufgeführt werden und der Wert aus dem Immobilienkaufpreis herausgerechnet werden, so dass die Grunderwerbsteuer niedriger ausfällt. Bei Solar- und Photovoltaikanlagen gilt:

  • Solaranlagen werden überwiegend zur Warmwasserversorgung verwendet, etwa für Wasser im sanitären Bereich oder zur Raumheizung. Heizungsanlagen sind in der Regel Gebäudebestandteile. Das heißt, der auf die Solaranlage entfallende Kaufpreisanteil ist grunderwerbsteuerpflichtig.
  • Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung mit Strom sind, sofern sie dem Eigenbedarf dienen, Gebäudebestandteile. Entsprechend ist für ihren Kaufpreisanteil Grunderwerbsteuer zu zahlen.
  • Photovoltaikanlagen im Gewerbebetrieb sind Betriebsvorrichtungen. Das heißt, sie gehören unabhängig davon, ob sie die Voraussetzungen für einen Gebäudebestandteil erfüllen oder nicht, nicht zum Grundstück (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Auf ihren Kaufpreisanteil entfällt keine Grunderwerbsteuer.
  • Dachziegel-Photovoltaikanlagen können zwar auch im Rahmen eines Gewerbes genutzt werden. Allerdings dienen sie gleichzeitig als Ersatz für die andernfalls erforderliche Dacheindeckeng, zum Beispiel mit Ziegeln. Daher ist für ihren Kaufpreisanteil Grunderwerbsteuer zu zahlen (§ 68 Abs. 2 Satz 2 BewG).

Wenn Immobilienkäufer bereits Grunderwerbsteuer bezahlt haben und nachträglich den Kaufpreis mindern oder gar vom Kaufvertrag zurücktreten, können sie sich nachträglich Steuern zurückholen. Denn die Höhe der Grunderwerbsteuer bemisst sich am Wert der Immobilie – wird dieser aufgrund eines Mangels herabgesetzt, können die Eigentümer auf Antrag Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Es gibt jedoch eine Frist: Der Wert der Immobilie muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb gemindert werden (§16 Abs. 3 GrEStG).

Gleiches gilt, wenn der Kaufvertrag innerhalb von zwei Jahren aufgehoben wird. Auf Antrag können sich die Immobilieneigentümer die Grunderwerbsteuer vom Finanzamt dann sogar vollständig zurückzahlen lassen.

Im Unterschied zur einmalig zu zahlenden Grunderwerbsteuer wird die Grundsteuer jährlich fällig und wird direkt von der zuständigen Gemeinde eingezogen.

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