Wie hoch ist der Basistarif in der PKV für Rentner?

Versicherte, die Schwierigkeiten bekommen, Ihren PKV-Beitrag zu zahlen, sollten sich an ihren Versicherer wenden und mit ihm nach Lösungen suchen. Sind sie nur vorübergehend zahlungsunfähig, können sie den Versicherer um eine Stundung der Beiträge bitten. Der Versicherer ist hierzu allerdings nicht verpflichtet.

Wenn Privatversicherte allerdings über mehrere Monate ihren Beitrag nicht zahlen, kann der Versicherer sie zwar nicht kündigen, aber Maßnahmen gegen den Betroffenen einleiten. Wie jeder andere Gläubiger auch, ist das Unternehmen berechtigt, die Schulden einzuklagen und Vollstreckungsmaßnahmen wie eine Pfändung einzuleiten. Das gilt auch für den Fall, dass Versicherte zwischenzeitlich zu einem anderen PKV-Unternehmen oder in die GKV gewechselt sind. Wichtig ist: Der Notlagentarif bietet eine Lösung für vorübergehende Zahlungsunfähigkeit. Hilfebedürftige im Sinne des Sozialrechts werden dagegen nicht im Notlagentarif versichert, sondern wechseln in den sogenannten Basistarif.

Es gibt in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich keine Tarife, die sich nur für Rentner eignen. Bei finanziellen Problemen gibt es aber verschiedene Möglichkeiten, um die monatliche Belastung zu senken. Viele Krankenversicherer bieten mehrere Tarife mit unterschiedlichen Leistungsniveaus an. So kann man mit einem Wechsel in leistungsschwächere Tarife den Beitrag minimieren. Ist dies nicht möglich, gibt es noch die Möglichkeit in den Standard- oder Basistarif zu wechseln. Dann ist zwar eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig, es dürfen aber keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen erhoben werden. Mit wenigen Ausnahmen, wie in Fällen arglistiger Täuschung, darf Ihr Versicherer Sie nicht ablehnen. Am einfachsten ist ein Tarifwechsel beim aktuellen Versicherer.

Wenn Sie auch bei einem Wechsel keine nennenswerte Ersparnis erzielen, können Sie in den Standard- oder Basistarif wechseln. Der Standardtarif steht Ihnen nur zur Verfügung, wenn Sie Ihren Vertrag schon vor dem 01.01.2009 abgeschlossen haben. Die Leistungen des Standardtarifs orientieren sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, in einigen Bereichen sind die Erstattungssätze aber geringer oder entfallen ganz. Der Basistarif steht für alle privatversicherten Personen zur Verfügung. Die Leistungen sind nahezu komplett mit denen der GKV identisch. Die Kosten für beide Tarife sind gesetzlich beschränkt. Der Standardtarif darf nicht mehr kosten, als der Höchstbetrag für die gesetzliche Krankenversicherung. Dieser liegt in 2022 bei 706,28 €. Die Höchstsumme für den Basistarif berücksichtigt außerdem den durchschnittlichen Satz für den Zusatzbeitrag und liegt in 2022 bei 769,16 € pro Monat.

Im Standardtarif werden Ihre angesammelten Alterungsrückstellungen voll berücksichtigt, Ihr tatsächlicher Beitrag liegt also im Regelfall deutlich unter dem Höchstbetrag. Im Basistarif werden die Rückstellungen nur eingeschränkt berücksichtigt. Für die meisten Rentner und Pensionäre ist der Wechsel in den Standardtarif preislich interessanter.

Bei der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Systeme.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein staatliches Solidarsystem. Die Versicherten zahlen einen Beitrag, der sich nach der Höhe ihres Einkommens sowie dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse berechnet. Persönliche Risiken oder Vorerkrankungen dürfen die Krankenkassen nicht berücksichtigen.

Krankenkassen erhalten staatlichen Zuschuss

Wie hoch ist der Basistarif in der PKV für Rentner?
Die Krankenkassen erhalten zudem jedes Jahr einen Zuschuss des Bundes aus Steuermitteln. Damit werden vor allem versicherungsfremde Leistungen finanziert, die nicht direkt zu den Aufgaben der Krankenkassen zählen: etwa die kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen oder die Zahlung von Krankengeld für die Betreuung eines Kindes.

Anders ist dies bei den privaten Krankenversicherungen (PKV). Dort schließt der Versicherte einen Vertrag mit einem privaten Versicherungsunternehmen ab. Der Beitrag berechnet sich nach dem individuellen Risiko – vor allem nach Alter und Gesundheitszustand – sowie den gewünschten Leistungen.

Das Leistungsversprechen einer PKV

Der große Vorteil einer PKV: Die Versicherung sagt die vereinbarten Leistungen für die gesamte Laufzeit vertraglich zu und kann diese nicht nachträglich einseitig kürzen.

Der Leistungsumfang der GKV ist dagegen in Richtlinien festgelegt, die der Gesetzgeber ändern kann. In der Vergangenheit hat die Politik etwa die Leistungen für Zahnersatz deutlich eingeschränkt. Heutzutage zahlen die Kassen für Zahnersatz nur noch die Hälfte einer sogenannten Regelversorgung. Teure Lösungen wie Implantate müssen gesetzlich Versicherte größtenteils selbst zahlen.

Wer sich privat versichern kann

Es kann sich allerdings nicht jeder, der dies möchte, privat versichern. Die meisten sind gesetzlich versicherungspflichtig und müssen Mitglied einer Krankenkasse sein. Wer eine private Versicherung abschließen möchte, muss als Arbeitnehmer ein Brutto-Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze haben. Diese Grenze liegt aktuell bei 64.350 Euro (Stand: 2022).

Die Höhe des Verdienstes spielt hingegen keine Rolle bei Selbstständigen oder Beamten. Sie können sich in jedem Fall privat versichern. Beamte erhalten zudem einen staatlichen Zuschuss für ihre Kosten im Krankheitsfall – die sogenannte Beihilfe – und müssen nur den restlichen Teil der Ausgaben privat absichern.

Die Alterungsrückstellungen in der PKV

In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge vor allem durch Alterungsrückstellungen stabil gehalten.

Dabei spart jeder Versicherte in jungen Jahren mit einem Teil seines Beitrags Rückstellungen für die höheren Kosten im Alter an. Die Versicherung kalkuliert für diese Alterungsrückstellungen mit einem bestimmten Zinssatz. Erwirtschaftet die Gesellschaft einen höheren Zins, erhöhen diese Überzinsen die Rückstellungen. Ein Teil der Überzinsen wird gleichzeitig dazu genutzt, die Beiträge der über 65-Jährigen zu senken.

Die Versicherung berechnet die Alterungsrückstellungen dabei so, dass sie zusammen mit den Zahlbeiträgen bis zum kalkulierten Endalter des Versicherten alle Kosten decken sollen.

Die Rückstellungen werden zudem durch Vererbung erhöht: Stirbt oder kündigt ein Versicherter, bleiben seine angesparten Alterungsrückstellungen bei der Versicherung. Sie werden dann auf die anderen Versicherten derselben Altersgruppe im Tarif verteilt.

Ab welchem Alter die Rückstellungen dazu genutzt werden, den Beitrag stabil zu halten, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Eine einheitliche Altersgrenze hierfür gibt es nicht.

Gesetzlicher Zuschlag von zehn Prozent

Darüber hinaus sind die privaten Versicherer seit dem 1. Januar 2000 dazu verpflichtet, einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von zehn Prozent des Beitrags zu erheben. Dieser gesetzliche Zuschlag wird in der Regel vom 22. bis zum 60. Lebensjahr erhoben und soll vor allem die Kosten des medizinischen Fortschritts ausgleichen.

Ab einem Alter von 65 Jahren wird der angesparte gesetzliche Zuschlag inklusive Zinsen dazu verwendet, den Monatsbeitrag zu stabilisieren und Beitragserhöhungen möglichst gering zu halten.

So wird in der PKV Geld für das Alter angespart

  • Alterungsrückstellungen
  • Zinsen
  • Gesetzlicher 10-Prozent-Zuschlag

So entwickeln sich die Beiträge

Langfristig steigen die Beiträge jeder Krankenversicherung – unabhängig davon, ob es sich um eine gesetzliche oder private Versicherung handelt.

Das liegt vor allem an drei Faktoren: der steigenden Lebenserwartung, der Inflation sowie dem ständigen Fortschritt in der Medizin. Letzterer führt dazu, dass regelmäßig neue Behandlungsverfahren und Medikamente entwickelt werden. Dies verbessert die Versorgung, steigert gleichzeitig jedoch die Kosten des Gesundheitssystems.

Die Beiträge steigen in beiden Systemen

Es verwundert daher nicht, dass sich die Beiträge in der gesetzlichen wie privaten Krankenversicherung im Durchschnitt ungefähr gleich erhöhen. Nach einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV ist der Beitrag in beiden Systemen in der Vergangenheit im Schnitt um etwa drei Prozent pro Jahr gestiegen: von 2011 bis 2021 um 3,3 Prozent in der gesetzlichen und 3,0 Prozent in der privaten Krankenversicherung.


3,0
Prozent p.a.

3,3
Prozent p.a.

So hoch ist die jährliche Steigerung der Beiträge bei der PKV im Durchschnitt.

So hoch ist die jährliche Steigerung der Beiträge bei der GKV im Durchschnitt.


In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt regelmäßig der Beitragssatz, den Versicherte zahlen müssen. Derzeit ist der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 Prozent festgelegt. Mehr Geld können die Kassen jedoch über den Zusatzbeitrag verlangen. Diesen müssen Arbeitnehmer zur Hälfte selbst zahlen – wie beim allgemeinen Beitragssatz übernehmen die Arbeitgeber ab 2019 die andere Hälfte.

Zudem wird jedes Jahr die Beitragsbemessungsgrenze erhöht, bis zu der die Krankenkassen Beiträge erheben. Im Jahr 2022 lag diese Grenze bei einem Jahreseinkommen von 58.050 Euro brutto. Eine Anhebung bringt den Kassen daher mehr Geld: Alle Versicherten, die oberhalb der vorherigen Grenze verdienen, zahlen im nächsten Jahr höhere Beiträge.

Diese jährliche Anhebung hat in der Regel einen größeren Einfluss auf den Beitrag als eine reine Erhöhung des Beitragssatzes.

Beitragserhöhungen in der PKV

Wie hoch ist der Basistarif in der PKV für Rentner?
Auch in der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge von Zeit zu Zeit angehoben, um die steigenden Kosten auszugleichen. Denn die privaten Versicherer dürfen zukünftige Kostensteigerungen nicht bereits zu Vertragsbeginn einkalkulieren.

Wann ein Versicherer die Prämien eines Tarifs erhöhen darf, ist gesetzlich genau geregelt. Dazu müssen in der Regel die tatsächlichen Kosten die kalkulierten Ausgaben um fünf oder zehn Prozent übersteigen. Welcher Schwellenwert genau gilt, ist in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs festgelegt.

Ein unabhängiger mathematischer Treuhänder überprüft jedes Jahr die Kalkulation der Tarife. Er muss einer Beitragserhöhung des Versicherers erst zustimmen und wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) überwacht.

Dieser Mechanismus hat zur Folge, dass die Beiträge in einem Tarif mitunter jahrelang nicht steigen, weil die Kosten immer unter dem Schwellenwert bleiben. Dann jedoch erhöhen sich die Beiträge in einem Jahr deutlich, weil die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre nachträglich berücksichtigt werden.

Für das Alter sparen

Wer gut verdient, spart in jungen Jahren mit einer privaten Krankenversicherung in der Regel viel Geld. Je nach Einkommen sind die Beiträge deutlich günstiger als der Höchstbeitrag der Krankenkassen. Dieses Geld sollten Versicherte jedoch ansparen. Legen Sie die Ersparnis am besten konsequent mithilfe eines monatlichen Sparplans zurück.

Für Arbeitnehmer kann alternativ ein Beitragsentlastungstarif empfehlenswert sein. Hier spart man zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen bei der Versicherung Geld für das Alter an. Die monatlichen Beiträge für diese Tarife sind höher, dafür werden die Beiträge im Alter – meist ab 65 Jahren – um einen festgelegten Betrag gesenkt. Die Beiträge für die Entlastung sind allerdings bei den meisten Versicherern ein Leben lang zu zahlen – auch im Alter.

Die angesparten Gelder lassen sich zudem in der Regel nicht übertragen, falls Sie später den Anbieter oder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln sollten.

Da sich der Arbeitgeber bis zur Höchstgrenze an den Versicherungsbeiträgen beteiligt, müssen Arbeitnehmer in der Regel nur die Hälfte der zusätzlichen Kosten übernehmen. Für Selbstständige lohnen sich Beitragsentlastungstarife aus diesem Grund meist nicht.

Prüfen Sie aber in jedem Fall die Bedingungen eines Beitragsentlastungstarifs und vergleichen Sie, ob eine von der Versicherung unabhängige Geldanlage lohnender wäre.

Lassen Sie sich beraten

Ob ein Beitragsentlastungstarif sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Angebot sowie Ihrer persönlichen Situation ab. Die PKV-Experten von CHECK24 beraten Sie hierzu gerne.

Private Krankenversicherung für Rentner

Wie hoch ist der Basistarif in der PKV für Rentner?
Wer als privat versicherter Arbeitnehmer in den Ruhestand geht, erhält von seinem Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Dieser ersetzt bei einer langjährigen Vertragsdauer der PKV im Idealfall den bisherigen Zuschuss des Arbeitgebers.

Der Zuschuss beträgt 7,3 Prozent der gesetzlichen Altersrente – die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes in der GKV – sowie die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Der Zuschuss für Privatversicherte ist dabei auf die Hälfte des Beitrags begrenzt.

Zudem entlasten im Alter einige Punkte den Beitrag:

  • Ab 60 Jahren entfällt der gesetzliche Vorsorgezuschlag von zehn Prozent.
  • Ab 65 Jahren stabilisieren das Kapital aus dem Vorsorgezuschlag sowie ein Teil der Überzinsen die Beiträge.
  • Ab dem vertraglich vereinbarten Alter stabilisieren die Alterungsrückstellungen die Beiträge.
  • Ab dem vertraglich vereinbarten Alter reduzieren sich die Beiträge durch Beitragsentlastungstarife.
  • Ab Rentenbeginn fallen die Beiträge für ein vereinbartes Krankentagegeld weg.

Unsere Beispiele zeigen, was ein Rentner mit Einnahmen in Höhe von insgesamt 4.600 Euro in der gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherung zahlen würde.

Für die gesetzliche Versicherung gilt dabei: Wer während der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens mindestens 90 Prozent gesetzlich krankenversichert war, ist als Rentner versicherungspflichtig. Erfüllt er diese Voraussetzung nicht, kann er sich unter bestimmten Bedingungen freiwillig gesetzlich versichern.

Der PKV-Tarif ist ein beispielhafter Tarif der Universa für einen 83-Jährigen.

Nicht vergessen sollte man hier: Der Rentner hat in jungen Jahren als gut verdienender Arbeitnehmer oder Selbstständiger Beiträge gespart. Denn in der GKV hätte er bei einem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze stets den Höchstsatz zahlen müssen.

Beispiel GKV: Beitrag für einen Rentner (versicherungspflichtig)

Einkünfte Monatlicher Betrag (Brutto) Beitragssatz Beitrag Rentner Beitrag Krankenversicherung

der Rentner

Rente 2.100 Euro   7,95 % 166,95 Euro 166,95 Euro
Betriebsrente 1.500 Euro 15,90 % 238,50 Euro
Mieteinkünfte / Zinsen 1.000 Euro
Summe 4.600 Euro      
 
Beitrag gesamt 405,45 Euro

Beispiel GKV: Beitrag für einen Rentner (freiwillig gesetzlich versichert)

* Zusatzbeitrag in Höhe von 1,3 Prozent, ohne Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Stand: 2021.
Einkünfte Monatlicher Betrag (Brutto) Beitrags-
satz
Beitrag Rentner Zuschuss (auf Antrag)
Rente 2.100 Euro   7,95 % 166,95 Euro 166,95 Euro
Betriebsrente 1.500 Euro 15,90 % 238,50 Euro
Mieteinkünfte / Zinsen 1.000 Euro 15,30 % 153,00 Euro
Summe 4.600 Euro      
 
Beitrag gesamt 558,45 Euro


Beispiel: Beitrag für einen Rentner (privat versichert)

Beispieltarif der Universa (A100 ST 1/100, ZA 100) für einen 83-Jährigen, ohne Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung. Leistungen für Heilpraktiker, 80 % Erstattung für Zahnersatz, 100 % für Zahnbehandlung, Einbettzimmer, kein Selbstbehalt. Stand PKV-Tarif: Januar 2019. Gesetzliche Altersrente in Höhe von 2.100 Euro. Versicherungsbeginn mit 28 Jahren. 
 
Alter Beitrag Rentner Zuschuss Rentenversicherung
(auf Antrag)
83 Jahre 450,53 Euro 166,95 Euro

Falls die Beiträge zu hoch sein sollten

Wie hoch ist der Basistarif in der PKV für Rentner?
Sollten Ihre Beiträge im Alter wider Erwarten doch zu hoch sein – weil Ihre Einnahmen etwa deutlich zurückgegangen sind –, haben Sie einige Möglichkeiten, darauf zu reagieren.

So können Sie eine höhere Selbstbeteiligung vereinbaren: Sie übernehmen jedes Jahr einen höheren Teil der anfallenden Kosten selbst, dafür sinkt der monatlich zu zahlende Beitrag.

Überlegen Sie zudem, ob Sie auf bestimmte Leistungen verzichten können – etwa je nach Tarif auf ein Einbettzimmer im Krankenhaus oder Erstattungen für Alternativmedizin.

Recht auf internen Tarifwechsel

Sie haben in der privaten Krankenversicherung darüber hinaus jederzeit das Recht, innerhalb der Gesellschaft zu einem günstigeren Tarif mit gleichartigen Leistungen zu wechseln. Dies ist im Versicherungsvertragsgesetz (§ 204 VVG) eindeutig geregelt. Eine erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten darf der Versicherer dann nicht verlangen.

Fragen Sie daher bei Ihrer Versicherung nach, ob es einen günstigeren Tarif für Sie gibt. Prüfen Sie das Angebot in Ruhe und haken Sie bei Bedarf nach. Nicht immer bieten die Gesellschaften sofort den günstigsten Tarif an.

Unter Umständen kann es hilfreich sein, sich an einen Berater zu wenden, der sich auf Tarifwechsel spezialisiert hat. Solche Berater arbeiten als Makler, Versicherungsberater oder Anwälte und verlangen ein festes Honorar oder eine Erfolgsbeteiligung. Bei einer Erfolgsbeteiligung als Vergütung sollten Sie jedoch vorsichtig sein: Der Berater hat dann vermutlich ein Interesse, eine möglichst hohe Ersparnis zu erzielen – selbst, wenn die Leistungen eines Tarifs deutlich schlechter sein sollten.

Die Gesellschaft zu wechseln, ist im Alter jedoch meist nicht mehr sinnvoll. Sie würden bei dem Wechsel einen Großteil Ihrer Alterungsrückstellungen verlieren, bei einem vor 2009 abgeschlossenen Vertrag sogar sämtliche Rückstellungen.

Zudem müssten Sie erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen – bei gesundheitlichen Beschwerden lehnt die Versicherung dann einen Vertrag ab oder verlangt Risikozuschläge.

Wechsel in einen Sozialtarif der PKV

Als letzte Möglichkeit bleibt noch der Wechsel in einen Sozialtarif der PKV. Dazu zählen der Basis- und Standardtarif, die Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung bieten.

Basistarif

Der Basistarif steht allen Versicherten offen, die ihren Vertrag nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen haben. Wer wenig Einkünfte hat und nach den Regelungen des Sozialrechts bedürftig ist, muss nur die Hälfte des Höchstbetrags in der GKV – inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrags – zahlen.

Übersteigt auch das noch die finanziellen Möglichkeiten des Versicherten, zahlt das Sozialamt oder die Arbeitsagentur einen Zuschuss. Alle anderen müssen in der Regel den Höchstbeitrag in voller Höhe aufbringen: Das sind derzeit 769,16 Euro (Stand: 2022).

Standardtarif

Langjährig Versicherte, die ihren Vertrag in der Zeit vor 2009 abgeschlossen haben und seit mindestens zehn Jahren privat versichert sind, können unter bestimmten Bedingungen in den Standardtarif wechseln. Auch dieser Tarif bietet mit der GKV vergleichbare Leistungen, die Prämien sind auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Der Höchstbeitrag ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Kassen – aktuell liegt er bei 706,28 Euro (Stand: 2022).

Der Versicherer kann einen Teil der Alterungsrückstellungen auflösen, um die Beiträge zu senken. In der Regel ist der Standardtarif damit deutlich günstiger als der Basistarif.
 

Die Möglichkeiten im Überblick

* Unter bestimmten Voraussetzungen.
 
Option Beschreibung
Höhere Selbstbeteiligung Sie zahlen jedes Jahr einen höheren Anteil der Kosten selbst. Dafür sinkt Ihr Beitrag.
Verzicht auf Extra-Leistungen Sie schließen bestimmte Leistungen aus, z.B. das Einbettzimmer im Krankenhaus.
Tarifwechsel Sie wechseln in einen anderen, gleichartigen Tarif des Versicherers. In Ausnahmefällen kann auch der Wechsel zu einer anderen Versicherung sinnvoll sein.
Wechsel in den Basistarif * Sie wechseln in den Basistarif. Leistungen sind vergleichbar mit der GKV.
Wechsel in den Standardtarif
(Abschluss vor 2009)*
Sie wechseln mit einem älteren Vertrag in den Standardtarif. Leistungen sind vergleichbar mit der GKV.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Beitrag nach Risiko und Leistung: In der privaten Krankenversicherung berechnet sich der Beitrag nach Alter und Gesundheitszustand sowie den gewünschten Leistungen.
  • Zuschlag und Rückstellungen: Ein gesetzlicher Zuschlag und Alterungsrückstellungen stabilisieren die Beiträge einer PKV im Alter.
  • Für das Alter sparen: Das Geld, das Sie in jungen Jahren mit einer PKV sparen, sollten Sie konsequent zurücklegen.
  • Zuschuss für Rentner: Rentner erhalten von ihrem Rentenversicherungsträger auf Antrag einen Zuschuss zu ihrer PKV.
  • Bei finanziellen Engpässen: Sollten Ihnen die Beiträge im Alter wider Erwarten zu hoch sein, haben Sie einige Möglichkeiten – etwa eine höhere Selbstbeteiligung oder einen Tarifwechsel.