Wann dürfen fahrschulen in bayern wieder öffnen

Nach mehr als zwei Monaten im Lockdown öffnen ab Montag, den 22. Februar, wieder zumindest teilweise Schulen und Kitas. Und auch Fahrschüler dürfen wieder hinter das Steuer. Welche Lockerungen genau gelten, erfahrt ihr hier.

Wann dürfen fahrschulen in bayern wieder öffnen
Foto: Sebastian Gollnow /dpa

Die ersten Lockerungen nach über zwei Monaten im Lockdown stehen an. Zumindest in einigen Klassenstufen sollen leere Schulhöfe und verwaiste Klassenzimmer der Vergangenheit angehören. Das gilt in Bayern ab dem 22. Februar:

Wechselunterricht für Grund- und Förderschulen sowie für alle Abschlussklassen

Unter weiterhin strengen Hygienemaßnahmen dürfen Grundschüler, alle Abschlussklassen sowie Förderschüler wieder in den Präsenzunterricht starten. Vorrausetzung dafür ist ein 7-Tages-Inzidenzwert von unter 100. Für Lehrer gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske - für Schüler bleibt es bei einer Empfehlung. Von dieser Regelung betroffen sind auch alle weiteren beruflichen Aus- und Fortbildungen sowie Erste-Hilfe-Kurse.

Eingeschränkter Regelbetrieb für Kitas startet

Kindertageseinrichtungen sollen wieder mit festen Gruppen im eingeschränkten Regelbetrieb starten. Auch hier nur, wenn der 7-Tages-Inzidenzwert unter 100 liegt. Wie bei den Schulen auch gelten strenge Hygienemaßnahmen - außerdem ein Test- und Maskenkonzept.

Unterricht und Prüfungen in Fahrschulen wieder möglich

Fahrschüler dürfen sich wieder hinters Lenkrad setzen. Unabhängig vom Inzidenzwert darf der theoretische und praktische Unterricht wieder starten. Im Auto gilt dann die bayernweite FFPs-Maskenpflicht.

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Neue Regelungen gelten nur für manche Bundesländer

Wann dürfen fahrschulen in bayern wieder öffnen

Fahrschulen dürfen in vielen Bundesländern ab heute wieder unterrichten

Nachdem die Fahrschulen im vergangenen Dezember ihre Dienste coronabedingt einstellten, kann es ab dem 1. März wieder losgehen - jedoch nur in einigen Bundesländern.

München - Die letzte Fahrstunde liegt bei den meisten Fahrschüler:innen lange zurück. In der Vorweihnachtszeit schlossen die Fahrschulen vorerst, das Infektionsrisiko innerhalb des Autos war nach Ansicht der politischen Entscheidungsträger:innen zu hoch. Seit 22. Februar bieten zumindest die Fahrschulen in Bayern ihre Dienste wieder an. Dazu müssen Schüler:innen und Fahrlehrer:innen FFP2-Masken tragen, ein Hygienekonzept der jeweiligen Fahrschule muss vorliegen. Unter den strengen Hygienevorschriften durften die Fahrschüler:innen ihre Prüfung ablegen. Mit den Lockerungen ab 1. März stieg die Hoffnung der Fahrschüler:innen und Fahrschulen, zum Regelbetrieb zurückkehren zu dürfen. Doch die Corona-Regelungen unterschieden sich von Bundesland zu Bundesland massiv.

Corona-Krise zwang Fahrschulen zur Schließung, jetzt öffnen sie schrittweise

Die bayerische Landesregierung war eine der ersten, die den Regelbetrieb der Fahrschulen im Februar erlaubte. Bisher waren beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen die Fahrschulen nur für Schüler:innen geöffnet, die den Führerschein für ihren Beruf benötigten. Dazu gehören Angehörige von Hilfsorganisationen sowie für Bus- und Lastwagenfahrer, wie die dpa berichtete. Neben Bayern öffnet ab 1. März auch Rheinland-Pfalz die Fahrschulen.

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Die Regelungen in den Bundesländern bleiben so verschieden wie verwirrend: Fahrschulen in Baden-Württemberg dürfen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) vom 1. März an wieder reguläre Fahrschüler aufnehmen, Hamburg muss jedoch weiterhin auf Lockerungen warten. In Sachsen-Anhalt hingegen ist es Fahrschulen erlaubt, den Unterricht in Kleingruppen von maximal fünf Personen wiederaufzunehmen, so die dpa.

Corona-Lockdown: ADAC empfiehlt, sich bei Fahrschule vor Ort zu informieren

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) empfiehlt den Fahrschüler:innen auf seiner Website, mit ihrer Fahrschule vor Ort Kontakt aufzunehmen. Besonders für Fragen zur praktischen und theoretischen Prüfung sei dies sinnvoll, schreibt der ADAC. Für Fahrschüler:innen außerdem wichtig: Durch den Corona-Lockdown verlängern sich in machen Bundesländern die Fristen, in denen die Prüfungen abgelegt werden müssen. Für gewöhnlich haben die Führerschein-Anwärter:innen ein Jahr Zeit, um nach der Theorieprüfung den Praxistest zu bestehen.

Da während des Lockdowns die Fahrschulen geschlossen waren, sollte eigentlich eine bundesweite Fristverlängerung um ein halbes Jahr beschlossen werden. Die Einigung fand nach Informationen des ADAC nicht statt, sodass Fahrschüler:innen sich bei der „örtlichen Fahrerlaubnisbehörde oder dem jeweiligen Landesverkehrsministerium“ erkundigen sollten. Fahrschüler:innen in Bayern haben seit dem 22. Februar Gewissheit: Unter Hygieneauflagen dürfen sie ihren Führerschein machen. Vielen anderen Fahrschüler:innen in Deutschland bleibt dies zurzeit verwehrt. (jjf/dpa)

Sie waren zum Teil schon vergangene Woche erwartet worden, jetzt hat die bayerische Staatsregierung sie auf den Weg gebracht: Erleichterungen für die Kultur und die Jugendarbeit. Darüber hinaus sollen am Donnerstag auch für große Events wie Fußball-Bundesliga-Spiele sowie für Fahrschulen Lockerungen in Kraft treten. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) propagiert seit wenigen Wochen neben "Umsicht und Vorsicht" auch "Augenmaß" bei den Corona-Beschränkungen.

  • Zum aktuellen Artikel: "Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern"

Die wichtigsten Beschlüsse des Kabinetts im Überblick:

Doppelt so viele Zuschauer in Kino, Theater, Sport und Co.

Bisher durfte in Bayern bei Kulturangeboten maximal ein Viertel der Plätze besetzt werden. Dasselbe galt auch für Zuschauer bei kleineren Sportveranstaltungen. Jetzt wird die erlaubte Auslastung verdoppelt auf 50 Prozent. Dies sei eine "moderate Anhebung", die sich gut rechtfertigen lasse, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Videoschalte des Kabinetts am Dienstag.

Zwar sollen laut Herrmann weiterhin möglichst große Abstände zwischen den Besuchern eingehalten werden - um die Erhöhung der Zuschauerzahl zu ermöglichen, müssten es aber nicht mehr 1,5 Meter sein. Die übrigen Regeln bleiben: also 2G plus beim Zugang sowie die FFP2-Maskenpflicht.

Großveranstaltungen wieder mit Zuschauern

Geisterspiele im Profisport soll es in Bayern nach knapp zwei Monaten keine mehr geben: Bei überregionalen Sportveranstaltungen - zu denen mehr als 1.000 Menschen erwartet werden - erlaubt der Freistaat ab Donnerstag eine Auslastung von 25 Prozent. Maximal dürfen es allerdings 10.000 Fans sei. Für große Kulturveranstaltungen, wie zum Beispiel Pop-Konzerte, gelten die gleichen Vorgaben. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erläuterte, in den Stadien und Hallen dürften nur Sitzplätze besetzt werden.

Für den Zugang gilt 2G plus, Alkohol darf bei den Veranstaltungen weder verkauft noch konsumiert werden, es muss eine FFP2-Maske getragen werden.

  • Zum Artikel: Bayern erlaubt wieder bis zu 10.000 Zuschauer im Profisport

3G für Fahrschulen, Meisterkurse, Prüfungen

Den Führerschein machen können in Bayern jetzt auch wieder Ungeimpfte: Laut Kabinettsbeschluss wird bei Theorie- und Praxisstunden an Fahrschulen aus 2G nun 3G. Neben einem Impf- oder Genesennachweis kann also auch ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden.

Dies gilt darüber hinaus auch für Prüfungen und Meisterkurse. "Damit wird insbesondere der neuesten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Meisterkursen Rechnung getragen", teilte die Staatskanzlei mit.

Jugendarbeit nicht nur für Geimpfte und Genesene

Lange schon gefordert, jetzt beschlossen: eine Lockerung für die Jugendarbeit und außerschulische Bildung. Bislang mussten Jugendliche ab 14 Jahren geimpft oder genesen sein, um an entsprechenden Angeboten teilnehmen zu können. Jetzt erhalten auch ungeimpfte minderjährige Schülerinnen und Schüler, die ja in der Schule mindestens dreimal pro Woche getestet werden, Zutritt. Die Staatsregierung begründet dies mit der "Bedeutung für die soziale Teilhabe".

Kein 2G für Ladengeschäfte

Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die bisherige bayerische 2G-Regelung für den Einzelhandel vergangene Woche gekippt hatte, will die Staatsregierung für Geschäfte keine neuen Zugangsbeschränkungen auf den Weg bringen. Somit hat dort jeder Zugang, unabhängig von seinem Impfstatus. Für Sicherheit sorgen soll im Einzelhandel dafür weiterhin die FFP2-Maskenpflicht und die Begrenzung der Kundenzahl: Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf nur ein Kunde in den Laden.

Vorerst keine Verschärfungen

Trotz schnell steigender Corona-Zahlen gibt es in Bayern vorerst keine Verschärfungen der aktuellen Beschränkungen. Somit bleibt es in der bayerischen Gastronomie bei 2G - obwohl sich Bund und Länder auf 2G plus geeinigt hatten. Gesundheitsminister Holetschek gab als Motto "anpassen und aufpassen" aus: Einerseits gebe es "Anpassungen" für Kultur und Sport, andererseits gelte es aufzupassen - also "jederzeit bremsbereit zu sein", sollte sich die Lage in den Krankenhäusern zuspitzen.

Schnell- statt PCR-Test für Menschen, die sich nicht impfen lassen können

Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann und einen entsprechenden ärztlichen Nachweis hat, muss bisher für den Zugang nach 2G- oder 2G-plus-Regeln einen negativen PCR-Test vorlegen. Ab Donnerstag genügt laut Staatskanzlei ein negativer Antigen-Schnelltest.

Hotspot-Lockdown bleibt ausgesetzt

Ob und wann es eine neue Hotspot-Regelung in Bayern geben wird, ist unklar. Der aktuelle Hotspot-Lockdown bleibt weiter ausgesetzt, wie das Kabinett beschloss - vorerst bis einschließlich 9. Februar.

Nach der ursprünglichen Regelung müsste für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1.000 ein Lockdown verhängt werden. Die stark ansteckende Omikron-Variante lässt die Inzidenzwerte derzeit stark steigen - aktuell überschreitet fast jeder dritte bayerische Kreis die 1.000er-Schwelle. Laut Ministerpräsident Söder reicht die Inzidenz in der Omikron-Welle als zentraler Bewertungsmaßstab nicht mehr aus, vielmehr müsse die Situation in den Krankenhäusern stärker in den Blickpunkt genommen werden.