Wer stellt die Lohnsteuerbescheinigung aus?

 

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres schließt der Arbeitgeber das Lohnkonto des Arbeitnehmers ab. Auf Basis der Eintragungen im Lohnkonto ist die Lohnsteuerbescheinigung zu erteilen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in der Bescheinigung bestimmte Angaben vorzunehmen, z. B. Dauer des Dienstverhältnisses, Bruttoarbeitslohn und einbehaltene Steuern oder steuerfreie Bezüge. Diese und weitere Angaben müssen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

 

Lohnsteuer: Die Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung sowie die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Datenübermittlung beruhen auf § 41b EStG i. V. m. § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO und R 41b LStR. Die OFD Frankfurt gibt einen Überblick über alle BMF-Schreiben ab 2016 zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und besonderen Lohnsteuerbescheinigung, s. OFD Frankfurt, Verfügung v. 24.9.2020, S 2378 A – 14 –St 211. Für die Lohnsteuerbescheinigung 2022 sind neben den Ausführungen im BMF-Schreiben v. 18.8.2021, IV C 5 -S 2533/19/10030 :003, BStBl 2021 I S. 1079, zur Bekanntgabe des Vordruckmusters für das Kalenderjahr 2022, auch die Vorgaben im BMF-Schreiben v. 9.9.2019, IV C 5 – S 2378/19/10002 :001, BStBl 2019 I S. 911, sowie im BMF-Schreiben v. 9.9.2020, IV C 5 - S 2533/19/10030 :002, BStBl 2020 I S. 926, bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu beachten.

Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung für jeden Arbeitnehmer eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln. Spätester Zeitpunkt für die Datensendung ist der letzte Tag im Februar des Folgejahres (28.2., in Schaltjahren 29.2.). Bei Beendigung des Dienstverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres kann die Datenübermittlung auch zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.

Der Arbeitgeber haftet für die Einkommensteuer (Lohnsteuer), die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung verkürzt wird.

 

Lohnsteuerbescheinigungen sind auch für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer elektronisch zu übermitteln.

Bei Arbeitgebern, die ihre Lohnabrechnung maschinell durchführen, ist die elektronische Datenübermittlung Bestandteil des verwendeten Entgeltabrechnungsprogramms. Davon unabhängig stellt auch die Finanzverwaltung seit 2021 mit "Mein ELSTER" (bis 2020: "Elster-Formular") ein kostenloses Programm zur Verfügung. Nunmehr muss zwingend die Onlineplattform "Mein ELSTER" genutzt werden.

Weitere Einzelheiten zum Projekt "ElsterLohn" für Arbeitgeber, die das Programm zur Datenübermittlung selbst herstellen, sowie für Hersteller entsprechender Software enthält das BMF-Schreiben vom 22.10.2004.

Ganz ohne Software geht es nach erfolgter Authentifizierung über das Elster-Portal der Finanzverwaltung unter www.elster.de. Eine Authentifizierung ist für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung aber immer erforderlich.

Dokumentation durch Verarbeitungsprotokoll

Nach der elektronischen Datenübermittlung wird zeitverzögert ein Verarbeitungsprotokoll erstellt, das vom Datenübermittler abzurufen ist, damit gewährleistet ist, dass die Daten vollständig übermittelt wurden. Konnten danach die übermittelten Daten nicht korrekt verarbeitet werden, sind die Lohnsteuerbescheinigungsdaten nach erforderlichen Korrekturen erneut zu übermitteln. Die elektronisch vergebene Quittungsnummer des Verarbeitungsprotokolls ist im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung als Transferticket anzugeben, falls dies technisch möglich ist.

 

Lässt sich das Verarbeitungsprotokoll nicht innerhalb von 5 Tagen nach Übermittlung abrufen, kann sich der Arbeitgeber unter Angabe der Ticketnummer, des Sendedatums, der Fehlernummer und des Fehlertextes an den Support von ElsterLohn wenden.

1.2 Sicherheitsauthentifizierung

Lohnsteuerbescheinigungen können aus Sicherheitsgründen nur mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Hierfür ist eine einmalige Registrierung des Datenübermittlers im Elster-Portal erforderlich (sog. Authentifizierung). Anhand des bei der Registrierung erzeugten elektronischen Zertifikats kann die Finanzverwaltung feststellen, von wem eingehende Steuerdaten übermittelt werden. Ohne diese Authentifizierung ist eine elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung nicht möglich.

1.3 Die steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers

Die Lohnsteuerbescheinigungen sind grundsätzlich unter Verwendung der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) des Arbeitnehmers als Ordnungsmerkmal zu übermitteln. Wurde für den Arbeitnehmer keine Identifikationsnummer vergeben oder hat der Arbeitnehmer diese dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt, darf die Lohnsteuerbescheinigung noch mit der eTIN (elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) übermittelt w...

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Wann bekomme ich meine Lohnsteuerbescheinigung?

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, deine Daten bis Ende Februar an das Finanzamt zu senden. In der Regel erhältst du deine Lohnsteuerbescheinigung über das vergangene deshalb entweder im Februar oder mit deiner Lohnabrechnung von März oder April.

Hast du im Laufe eines Jahres deine Tätigkeit bei deinem Arbeitgeber beendet, stellt er dir diese Bescheinigung zum Vertragsende aus.

zuletzt aktualisiert am 22. April 2022

Die Lohnsteuerbescheinigung ist mehr als nur eine einfache Jahresabrechnung. Sie hilft dir bei deiner Steuererklärung und zeigt, was im Vorjahr von deinem Bruttogehalt abgezogen wurde.

Die Jahresabrechnung als Lohnsteuerbescheinigung

Jedes Jahr bekommst du von deinem Arbeitgeber den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Darauf siehst du auf einen Blick alle Informationen zu deinen Steuerabzügen und Sozialabgaben, deinem Bruttoarbeitslohn und viele weitere Beträge, die dein Arbeitgeber bereits über die monatliche Lohnabrechnung abgeführt hat.

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung im Detail

Auf dem Ausdruck findest du übersichtlich auf 2 Spalten viele Informationen zu deinem Einkommen und deinen persönlichen Steuermerkmalen:

  • Die eTIN ist deine persönliche elektronische Transfer-Identifikationsnummer. Sie ist wichtig für den Datenabgleich und den Datentransfer mit dem Finanzamt.

  • Deine Steuer-Identifikationsnummer

  • Personalnummer aus der Personalabteilung

  • Anschrift und Steuernummer deines Arbeitgebers

  • Angaben zur einbehaltenen Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer

  • Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung

  • Kindergeld, das dir ausgezahlt wurde

So sieht die Lohnsteuerbescheinigung für 2022 aus:

Wer stellt die Lohnsteuerbescheinigung aus?