Wer muss ausziehen wenn beide im mietvertrag stehen

Wollen mehrere Personen, z.B. zwei Lebenspartner, eine Mietwohnung beziehen, so steht die Frage im Raum, mit welcher der Parteien der Mietvertrag abgeschlossen werden soll. Hierfür stehen den Mietern und dem Vermieter mehrere Möglichkeiten zur Auswahl. Neben der Möglichkeit, dass nur einer der Parteien ein Mietverhältnis eingeht und der andere die Wohnung lediglich mit bezieht, besteht auch die Möglichkeit einen gemeinsamen Mietvertrag für die Wohnung abzuschließen.

Die Möglichkeit des gemeinsamen Mietvertrages ist hierbei die am häufigsten gewählte Form, wenn zwei Lebenspartner eine gemeinsame Wohnung beziehen, da oftmals das Einkommen eines Bewohners nicht ausreicht um den Mietvertrag allein zu unterschreiben. Als Faustformel gilt hier, die Warmmiete sollte 1/3 des monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigen.

Vorteile und Nachteile des gemeinsamen Mietvertrags

Wird ein Mietvertrag zwischen dem Vermieter und allen Mietern abgeschlossen, so muss jeder Mieter einzeln im Vertrag aufgeführt werden und diesen auch unterschreiben. Hierdurch ist jede Person für sich Mieter der Wohnung und hat somit auch die gleichen Besitzrechte an der Wohnung und aufgrund dessen kann auch jeder Mieter seine Rechte aus dem Mietvertrag beim Vermieter geltend machen.

Auch für den Vermieter hat ein gemeinsamer Mietvertrag Vorteile. Beide Mieter sind Gesamtschulder, hierdurch kann der Vermieter von jeder Person die Miete verlangen, welches für ihn eine zusätzliche Sicherheit bedeutet.

Jedoch hat ein gemeinsamer Mietvertrag auch seine Nachteile, wie z.B. im Fall einer Trennung der Lebenspartner. Da beide Parteien Mieter der Wohnung sind, kann keiner der Partner den anderen der Wohnung verweisen. Ebenso ist beim Auszug aus der gemeinsamen Wohnung nur im Zusammenhang mit einer Auflösung des gemeinsamen Mietvertrages möglich, anderenfalls können im nachhinein noch Forderungen des Vermieters aus dem noch bestehenden Mietvertrag geltend gemacht werden. Einer der Mieter kann also auch bei einer Trennung nicht einfach ausziehen.

Zusätzlich kann es im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von staatlichen Sozialleistungen wie z.B. Wohngeld oder Harz IV zu Problemen kommen. Besteht infolge der Trennung ein Anspruch auf eine Sozialleistung, werden sämtliche Einkünfte der im Mietvertrag eingetragenen Personen gewertet. Dieses gilt auch für die Höhe der anteiligen Miete und ist unabhängig davon, ob noch ein Zusammenleben besteht oder nicht.

Wie kann man einen gemeinsamen Mietvertrag kündigen oder umändern?


Ein gemeinsamer Mietvertrag kann nur gekündigt werden, wenn alle eingetragenen Mieter, die den Vertrag unterschrieben haben, auch die Kündigung des Mietvertrages unterschreiben. Alle Parteien haben sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen zu halten und stehen auch für die Auszugsrenovierung oder die Begleichung der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung ein.

Möchte nach z.B. einer Trennung ein Partner alleine in der Wohnung als Mieter verbleiben, während der ander auszieht und der Vermieter ist mit diesem Wunsch einverstanden, so muss der Mietvertrag dementsprechend, auch in Hinblick auf einen evtl. Anspruch auf staatliche Beihilfen, geändert werden. Hier stehen unter anderem die Möglichkeiten einer Mietaufhebungsvereinbarung zur Verfügung, die mit der ausziehende Partei abgeschlossen wird. Die in der Wohnung verbleibende Partei übernimmt dann sämtliche aus dem Mietvertrag entstehenden Pflichten und Rechte alleine, welches auch schriftlich festgelegt werden sollte.

Achtung: Alle Vertragspartner – also beide / alle Mieter und der Vermieter – müssen damit einverstanden sein den besagten Mieter aus dem Mietvertrag zu entlassen.

Das Abschließen eines komplett neuen Mietvertrags sollte je nach Dauer der im Vorfeld bestehenden Mietzeit gut abgewogen werden, um auf eventuell erlangte Rechte, wie z.B. eine verlängerte Kündigungsfrist seitens des Vermieters, nicht zu verzichten.

Wenn beide Partner im Mietvertrag stehen, sich aber getrennt haben und einer davon unbedingt ausziehen will aus der Wohnung. Was muss da bei der Kündigung beachtet werden?

Wird die Wohnung automatisch auf den Expartner umgeschrieben wenn dieser nicht kündigt und was passiert mit der Kaution die der Partner hinterlegt hat, der ausziehen will?

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Wer muss ausziehen wenn beide im mietvertrag stehen

Wenn beide im Mietvertrag stehen, müssen auch beide kündigen. Automatisch erfolgt gar nichts. Der VM ist doch auch der Sicheren Seite, wenn er im Zweifelsfall zwei Leute verklagen kann. Es könnte aber auch durchaus sein, daß der VM den MV auf eine Person schreibt. Rechne aber mal nicht damit.

Wer muss ausziehen wenn beide im mietvertrag stehen

Topnutzer im Thema Wohnung

Kündigen können grundsätzlich nur beide gemeinsam die gesamte Wohnung. Der Vermieter ist danach nicht verpflichtet, mit dem verbleibenden Partner einen neuen Mietvertrag abzuschließen, im Zweifel ist die Wohnung weg...

Falls nur einer ausziehen soll, kann der Vertrag so bleiben, derjenige bleibt dann eben weiter in der Haftung, oder der Vertrag kann dementsprechend geändert werden, das bedarf aber auch der Zustimmung des Vermieters...

Wenn der Vertrag bestehen bleibt, bleibt gegenüber dem Vermieter in jedem Fall auch die gesamte Kaution bestehen. Ob dies unter den Partnern irgendwie ausgeglichen wird bzw. werden soll, ist allein deren Sache...

Wer muss ausziehen wenn beide im mietvertrag stehen

Topnutzer im Thema Wohnung

da beide im MV stehen können auch nur beide kündigen.

Wenn einer in der Wohnung bleiben will und diese quasi übernimmt, sollte mit dem Vermieter gesprochen werden, dass entweder eine Ergänzung im MV erfolgt oder ein neuer Vertrag geschlossen wird, falls einer sich die Wohnung leisten kann.

Einfach ausziehen geht zwar, aber dann könnte man dazu verpflichtet werden weiterhin den hälftigen Teil der Miete zu zahlen. Die Kaution müsste der verbleibende Partner dem ausziehenden bezahlen, denn der Vermieter wird diese nicht zurückzahlen.

Wer muss ausziehen wenn beide im mietvertrag stehen

Jeder der beiden Mieter muß für den Vertrag einstehen. Wenn einer auszieht , hat der Übriggebliebene die Miete weiter zu zahlen und den Vertrag einzuhalten. Er kann dann das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Frist kündigen und mit dem Vermieter eine evtl. Kautionsrückzahlung vereinbaren. Wenn er dem Ausgezogenen Böses will , kann er auch eine Monatsmiete nicht zahlen und den Vermieter um Verrechnung mit der Kaution bitten.

Er kann jedoch auch mit dem Vermieter ein neues Mietverhältnis vereinbaren.

Wer muss ausziehen wenn beide im mietvertrag stehen

Was muss da bei der Kündigung beachtet werden?

Da beide den Vetrag kündigen.

Wird die Wohnung automatisch auf den Expartner umgeschrieben wenn dieser nicht kündigt

Nein

und was passiert mit der Kaution die der Partner hinterlegt hat, der ausziehen will?

Die bleibt solange beim Vermieter bis das Mietverhältnis (komplett) beendet ist.

Wer muss ausziehen wenn beide im mietvertrag stehen