Wie viele Krankheitstage darf man in der Ausbildung haben MFA

  • Hier gelan­­gen Sie zu unse­rem Ausbil­­dungs­­­ver­­­trag.

    Lehrvertrag Arbeitsvertrag für Auszubildende Vertrag

  • Bitte verwen­­den Sie hierzu unser Muster zum Ausbil­­dungs­­­ver­­­trag.

    Lehrvertrag Arbeitsvertrag für Auszubildende Vertrag Umschulungsvertrag

  • Die drei Exem­­plare sind von allen Vertrags­par­t­­nern im Origi­nal zu unter­schrei­­ben. Bei minder­­jäh­ri­­gen Auszu­­bil­­den­­den müssen neben der/dem Auszu­­bil­­den­­den und dem/der Arzt/Ärtzin auch der/die Sorge­­be­rech­tigte/n unter­schrei­­ben.

    Lehrvertrag Arbeitsvertrag für Auszubildende Vertrag Umschulungsvertrag

    • Ausbil­­dungs­­­ver­­­trag inkl. Seite 2 (3-fach)
    • Antrag auf Eintra­­gung in das Verzeich­­nis der Berufs­­aus­­bil­­dungs­­­ver­­häl­t­­nisse
    • Betrie­b­­li­cher Ausbil­­dungs­­­plan (3-fach)
    • bei Jugen­d­­li­chen eine Kopie der Unter­­su­chung nach dem Jugen­d­a­r­­beits­­schutz­­ge­­setz

    Lehrvertrag Arbeitsvertrag für Auszubildende Vertrag Umschulungsvertrag

  • Den Ausbil­­dungs­­­ver­­­trag unter­schreibt die/der Auszu­­bil­­dende, die/der ausbil­­dende (Ärztin/ Arzt), bei Jugen­d­­li­chen alle gesetz­­li­chen Vertre­ter. Bei Klini­ken hat der Perso­na­l­­ver­­ant­wor­t­­li­che zu unter­schrei­­ben. Bei mehre­ren Ausbil­­dern (Berufs­­aus­­übungs­­­ge­­mein­­schaft) müssen grds. alle Gesell­­schaf­ter unter­schrei­­ben.

    Lehrvertrag Arbeitsvertrag für Auszubildende Vertrag Umschulungsvertrag

  • Ja, sofern beide Eltern­­teile sorge­­be­rech­tigt sind.

    Lehrvertrag Arbeitsvertrag für Auszubildende Vertrag Umschulungsvertrag

  • Die Berufs­­aus­­bil­­dungs­­­ver­­­träge sowie die übri­­gen erfor­­der­­li­chen Unter­la­­gen müssen unver­­­züg­­lich nach Abschluss des Berufs­­aus­­bil­­dungs­­­ver­­tra­­ges bei der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer zur Eintra­­gung
    in das Verzeich­­nis der Berufs­­aus­­bil­­dungs­­­ver­­häl­­nisse einge­reicht werden. Nach § 36 Berufs­­­bil­­dungs­­­ge­­setz sind die Unter­la­­gen vor Ausbil­­dungs­­­be­­ginn einzu­rei­chen.

    Lehrvertrag Arbeitsvertrag für Auszubildende Vertrag Umschulungsvertrag

  • Hier erhal­ten Sie unse­ren EQ-Vertrag (Einstiegs­qua­­lif­­zie­rung)

    Einstiegsqualifizierung (EQ)

    EQ Einstiegsqualifizierung

  • Durch einen schrift­­li­chen, form­lo­­sen Antrag an die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer kann mit Ablauf der EQ-Maßnahme, sofern die/der Einstiegs­qua­­li­­fi­­zie­rende mit einem Ausbil­­duns­­ver­­­trag über­­nom­­men wird, die Dauer dieser Einstiegs­qua­­li­­fi­­zie­rung auf die Dauer der Ausbil­­dung ange­rech­­net werden. Dieser Antrag ist von den Vertrags­par­teien (Künf­tige/r Auszu­­bil­­dende/r und Ausbil­­dende/r) zu unter­­zeich­­nen. Des Weite­ren ist eine Bestä­ti­­gung über den Besuch einer Fach­­klasse an der Berufs­­­schule beizu­­fü­­gen.

    Einstiegsqualifizierung (EQ)

    EQ Einstiegsqualifizierung

  • Der in der Ausbi­­lun­­dungs­­­stätte Verant­wor­t­­li­che meldet die/den Auszu­­bil­­dende/n bei der zustän­­di­­gen Berufs­­­schule an.

  • Eine Liste der Berufs­­­schu­len finden Sie hierzu im Inter­­net.

  • Die Kontak­t­da­ten der für Sie zustän­­di­­gen Berufs­­­schule finden Sie unter

  • Termine zur Einschrei­­bung erfah­ren Sie von der für Sie zustän­­di­­gen Berufs­­­schule.

  • Die Eintei­­lung erfolgt ausschließ­­lich über die zustän­­dige Berufs­­­schule. Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer hat hier­auf keinen Einfluss.

  • Diese Eintei­­lung nimmt die zustän­­dige Berufs­­­schule vor. Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer hat hier­auf keinen Einfluss.

  • Wünsche können gegen­­über der Berufs­­­schule geäu­­ßert werden. Ob diese jedoch von der Berufs­­­schule berück­­sich­tigt werden können, wird dort entschie­­den. Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer hat hier­auf keinen Einfluss.

  • Dies ist in Abspra­che mit der Berufs­­­schule zu klären, die eigent­­lich die für die berufs­­­schu­­li­­sche Ausbil­­dung zustän­­dige Berufs­­­schule ist. Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer hat hier­auf keinen Einfluss.

  • Die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer bietet für Ärztin­­nen und Ärzte, die Medi­­zi­­ni­­sche Fach­an­­ge­­stellte ausbil­­den bzw. ausbil­­den wollen, einen geson­­der­ten Kurs (Ausbil­­der­­kurs) an.

    Eignung der Ausbildungsstätte/des Ausbilders

    Eignung Ausbilder Ausbildungsstätte

  • Der Ausbil­­der­­kurs ist für Ärztin­­nen und Ärzte kosten­­los.

    Eignung der Ausbildungsstätte/des Ausbilders

    Eignung Ausbilder Ausbildungsstätte

  • Alle Kurs­ter­­mine finden Sie im Baye­ri­­schen Ärzte­­blatt und im Inter­­net.

    Eignung der Ausbildungsstätte/des Ausbilders

    Eignung Ausbilder Ausbildungsstätte

  • Das Anmel­­de­­for­mu­lar für die Sommer­prü­­fung wird von der für Sie zustän­­di­­gen Berufs­­­schule ausge­­ge­­ben. Für die Winter­prü­­fung wird Ihnen das Anmel­­de­­for­mu­lar direkt von der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer zuge­­schickt. Externe Prüfungs­­­teil­­neh­­mer/-innen müssen das Anmel­­de­­for­mu­lar bei der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer anfor­­dern.

    Abschlussprüfung Sommerprüfung Prüfung Winterprüfung

  • Anmel­­de­­schluss für die Sommer­prü­­fung ist der 15.03., Anmel­­de­­schluss für die Winter­prü­­fung ist der 15.10. des jewei­­li­­gen Jahres.

    Abschlussprüfung Sommerprüfung Prüfung Winterprüfung

  • Jede/r Auszu­­bil­­dende, der zum Zeit­­punkt der Zwischen­prü­­fung die 11. Klasse besucht, nimmt an der Zwischen­prü­­fung teil, eine geson­­derte Anmel­­dung muss nicht erfol­­gen.

    Abschlussprüfung Sommerprüfung Prüfung Winterprüfung

  • Das Formu­lar für die vorzei­tige Zulas­­sung zur Abschluss­prü­­fung erhal­ten Sie von der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer.

    Abschlussprüfung Sommerprüfung Prüfung Winterprüfung

    1. Das Jahres­­­zeug­­nis der zuletzt besuch­ten Fach­­klasse der Berufs­­­schule (Kopie)
    2. Der Ausbil­­dungs­­nach­weis und ein fran­kier­ter (1,55 € Deut­­sche Post) DIN A 4-Umschlag mit Adresse für die Rück­­sen­­dung des Ausbil­­dungs­­nach­wei­­ses (bitte den Umschlag einmal falten und mit den ande­ren Unter­la­­gen – ohne Plas­ti­k­hül­len – in den Ausbil­­dungs­­nach­weis einle­­gen)
    3. Bei einem Antrag auf Nach­­teils­aus­­gleich (z. B. Behin­­de­rung, nach­­ge­wie­­se­­ner Legas­the­­nie etc.) ist ein sepa­ra­ter schrift­­li­cher Antrag und entspre­chende Doku­­mente (z. B. Schul-psycho­lo­­gi­­sche Stel­­lung­­nahme und psycho­lo­­gi­­sches Gutach­ten etc.) beizu­­fü­­gen
    4. Die gesamte Dauer von Fehl­­zei­ten/Unter­­bre­chungs­­­zei­ten (z. B. Krank­heit, Eltern­­zeit) während der Ausbil­­dung in der Ausbil­­dungs­­­stätte und der Berufs­­­schule

    Abschlussprüfung Sommerprüfung Prüfung Winterprüfung

  • Die Prüfungs­­ter­­mine finden Sie unter www.blaek.de.
    Bei Fragen zu Termi­­nen für die prak­ti­­sche Prüfung, kontak­tie­ren Sie bitte den Prüfungs­­aus­­schuss an der für Sie zustän­­di­­gen Berufs­­­schule.

    Terminierung von Prüfungen

    Abschlussprüfung Sommerprüfung Prüfung Winterprüfung Termine Prüfungstermin

  • Eine Stel­­lungs­­­nahme der Bunde­s­ärz­te­­kam­­mer zu dele­­ga­ti­­ons­­fä­hi­­gen Leis­tun­­gen finden Sie unter folgen­­dem Link.

  • Damit die Baye­ri­­sche Landes­­ärz­te­­kam­­mer Ihre gewünschte Zweit­­schrift erstel­len kann, teilen Sie uns bitte schrift­­lich Folgen­­des mit:
    Vor- und Nach­name, evtl. Geburts­name, Geburts­da­tum, Geburts­ort, Datum der Prüfung, Ort der Prüfung und ggf. dama­­li­­ger Berufs­­­schul­ort.

    Prüfungszeugnis Röntgenschein Arzthelferinbrief MFA Zeugnis MFA Brief

  • Bitte beach­ten Sie, dass die Erstel­­lung einer Zweit­­schrift kosten­pflich­tig ist. Die Höhe der Gebühr rich­tet sich nach der aktu­el­len Gebüh­ren­­sat­­zung.

    Prüfungszeugnis Röntgenschein Arzthelferinbrief MFA Zeugnis MFA Brief

  • Nach Eingang der Gebühr rech­­nen Sie bitte mit einer Bear­­bei­tungs­­­zeit von ca. 3 bis 4 Wochen.

    Prüfungszeugnis Röntgenschein Arzthelferinbrief MFA Zeugnis MFA Brief

  • Bitte beach­ten Sie zur Zeug­­ni­­ser­s­tel­­lung folgen­­des Merk­­blatt.

    Arbeitszeugnis Auszubildende Zeugnis

    • Merkblatt Ausbildungszeugnis
  • Einen hilf­rei­chen Über­blick über die verschie­­de­­nen Förder­­maß­­nah­­men der Baye­ri­­schen Staats­­re­­gie­rung und der Bunde­s­a­gen­tur für Arbeit finden Sie auch in der Über­­sicht „Aus­­ge­wählte Projekte und Instru­­mente zur Förde­rung Jugen­d­­li­cher an den Über­­gän­­gen Schule-Ausbil­­dung-Beruf“, die im Rahmen der Initia­tive „Fit für die Zukunft – Chan­­cen für alle jungen Menschen in Bayern“ erstellt wurde. Diese ist auf der Home­page des Baye­ri­­schen Staats­­­mi­­nis­te­ri­ums für Fami­­lie, Arbeit und Sozi­a­les zu finden, unter

    Hilfen bei der Ausbildung Unterstützung

  • Nutzen Sie die finan­­zi­elle Förde­rung für Ausbil­­dungs­­­be­triebe aus dem Programm Fit for Work: Sie können aus dem Euro­pä­i­­schen Sozi­a­l­­fonds (ESF) für die in den Förder­hin­wei­­sen fest­­ge­leg­ten Grup­­pen von Jugen­d­­li­chen einen Zuschuss zu den Kosten der Ausbil­­dungs­­­ver­­­gü­tung erhal­ten. Detail­­lierte Infor­­ma­ti­o­­nen finden Sie auf der Inter­­netseite des Baye­ri­­schen Staats­­­mi­­nis­te­ri­ums für Fami­­lie, Arbeit und Sozi­a­les unter

    Hilfen bei der Ausbildung Unterstützung

    • Nutzen Sie ausbil­­dungs­­­be­glei­tende Hilfen (abH) der Bunde­s­a­gen­tur für Arbeit: abH sind Maßnah­­men für Auszu­­bil­­dende, die das Erler­­nen von Fach­the­o­rie und -praxis sowie den Abbau von Sprach- und Bildungs­­­de­­fi­­zi­ten fördern. Durch eine Geset­­zes­än­­de­rung im Mai 2015 wurde die Ziel­­gruppe der Jugen­d­­li­chen für abH geöff­­net, sodass nun alle jungen Menschen, die eine entspre­chende Unter­­stüt­­zung brau­chen, wenn nötig schon ab Ausbil­­dungs­­­be­­ginn, geför­­dert und unter­­stützt werden können. Die Hilfen zielen darauf ab, die Aufnahme, die Fort­s­et­­zung und den erfol­g­rei­chen Abschluss einer betrie­b­­li­chen Berufs­­aus­­bil­­dung in aner­­kann­ten Ausbil­­dungs­­­be­ru­­fen zu ermög­­li­chen. abH bieten neben dem fach­­li­chen Stütz- und Förder­un­ter­richt auch sozi­al­päd­a­go­­gi­­sche Beglei­tung. Diese Unter­­stüt­­zungs­­leis­tun­­gen können bei der Agen­tur für Arbeit bean­­tragt werden. Weitere Infor­­ma­ti­o­­nen erhal­ten Sie bei der Agen­tur für Arbeit, dem Jobcen­ter und im Inter­­net unter www.arbeit­s­a­gen­tur.de/bildung/ausbil­­dung/ausbil­­dungs­­­be­glei­tende-hilfen.

    • Nutzen Sie das Instru­­ment Assis­tierte Ausbil­­dung (AsA) der Bunde­s­a­gen­tur für Arbeit. Bei der AsA werden sozial benach­tei­­ligte und lern­­be­ein­träch­tigte Jugen­d­­li­che in Betrie­­ben während der gesam­ten Ausbil­­dungs­­­zeit und fakul­ta­tiv noch vor Beginn der Ausbil­­dung beglei­tet. Das Ange­­bot gilt auch für Jugen­d­­li­che mit Behin­­de­rung. Erst­­mals ist es möglich, dass auch der Betrieb die notwen­­dige Bera­tung und Unter­­stüt­­zung während der gesam­ten Ausbil­­dungs­­dauer erhält. Die Nutzung der Maßnah­­men ist seit dem Ausbil­­dungs­­­start 2015 möglich. Alle rele­van­ten Infor­­ma­ti­o­­nen zur Assis­tier­ten Ausbil­­dung finden Sie im bayme vbm Infor­­ma­ti­­ons­pa­pier „Assis­tierte Ausbil­­dung“.

    Der Arbeit­­ge­­ber­­ser­vice (Tele­­fon: 0800–455 55–20) bzw. Ihr persön­­li­cher Ansprech­par­t­­ner in der örtli­chen Agen­tur für Arbeit infor­­miert Sie über weitere
    Details. Infor­­ma­ti­o­­nen zum neuen Instru­­ment finden Sie auch im Inter­­net unter www.arbeit­s­a­gen­tur.de/unter­­neh­­men/ausbil­­dungs­­­be­trieb/assis­tierte-ausbil­­dung-arbeit­­ge­­ber.

    • Nutzen Sie die finan­­zi­elle Förde­rung, die in Kombi­na­tion mit ausbil­­dungs­­­be­glei­ten­­den Hilfen (abH) und Assis­tier­ter Ausbil­­dung (AsA) im Rahmen des Programms Fit for Work möglich ist: Der Betrieb kann für Auszu­­bil­­dende, die ausbil­­dungs­­­be­glei­tende Hilfen (abH) oder die Assis­tierte Ausbil­­dung (AsA) in Anspruch nehmen, unter bestim­m­ten Voraus­­set­­zun­­gen eine finan­­zi­elle Förde­rung aus dem Euro­pä­i­­schen Sozi­a­l­­fonds (ESF) oder aus Landes­­­mit­teln bean­tra­­gen. Weitere Infor­­ma­ti­o­­nen finden Sie auf der Inter­­netseite des Baye­ri­­schen Staats­­­mi­­nis­te­ri­ums für Fami­­lie, Arbeit und Sozi­a­les unter www.stmas.bayern.de/berufs­­­bil­­dung/fitfor­work.

    • Infor­­mie­ren Sie sich über VerA: VerA ist eine bundes­weite Initia­tive des Senior Exper­ten Service (SES) für junge Menschen, denen die Ausbil­­dung Probleme berei­tet. Die VerA-Beglei­tung wird vom Bundes­­mi­­nis­te­rium für Bildung und Forschung (BMBF) geför­­dert und ist für Auszu­­bil­­dende, Ausbil­­dungs­­­be­triebe und Berufs­­­schu­len kosten­­los. Der SES stellt dem Auszu­­bil­­den­­den einen berufs- und lebens­er­fah­re­­nen Senior Exper­ten zur Seite. Im Mittel­­punkt der SES-Ausbil­­dungs­­­be­glei­tun­­gen steht die Klärung von fach­­li­chen Fragen, Beglei­tung von Übun­­gen für die beruf­­li­che Praxis, Unter­­stüt­­zung von Prüfungs­­vor­­­be­rei­tun­­gen und der Ausgleich sprach­­li­cher Defi­­zite. Eine VerA-Beglei­tung wird in der Regel durch den Jugen­d­­li­chen selbst veran­lasst. Aber auch als Ausbil­­der können Sie eine VerA-Beglei­tung für Ihren Auszu­­bil­­den­­den anre­­gen. Weitere Infor­­ma­ti­o­­nen erhal­ten Sie unter www.vera.sesbonn.de.

    Hilfen bei der Ausbildung Unterstützung

  • Ja, sowohl die Zeiten des Mutter­­schut­­zes als auch even­tu­elle Fehl­­zei­ten aufgrund eines Beschäf­ti­­gungs­­­ver­­­bots während der Schwan­­ger­­schaft werden auf die Ausbil­­dungs­­­zeit ange­rech­­net. Eine nach­­träg­­li­che Absol­vie­rung dieser Zeiten ist nicht notwen­­dig. Für den Fall, dass aufgrund damit verbun­­de­­ner erhe­b­­li­cher Fehl­­zei­ten das Ausbil­­dungs­­­ziel nicht erreicht werden kann, ist eine entspre­chende Nach­ho­­lung der Zeiten empfeh­lens­wert. Für diesen Fall wäre im Einzel­fall eine Verlän­­ge­rung der Ausbil­­dungs­­­zeit möglich. Hier­­für bedarf es der Kontak­t­auf­­nahme mit der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer zur Prüfung des indi­vi­­du­el­len Falles.

    Eine Anrech­­nung der Eltern­­zeit findet hinge­­gen nicht statt. Die Berufs­­aus­­bil­­dungs­­­zeit wird für die Dauer der Eltern­­zeit unter­­bro­chen und verlän­­gert sich um die in Anspruch genom­­mene Eltern­­zeit.

    Hilfen bei der Ausbildung Unterstützung

  • Nein, eine auto­­ma­ti­­sche Verlän­­ge­rung des Ausbil­­dungs­­­ver­­häl­t­­nis­­ses tritt während der Mutter­­schutz­­zeit oder eines Beschäf­ti­­gungs­­­ver­­­bots nicht ein. Da es sich bei Ausbil­­dungs­­­ver­­häl­t­­nis­­sen um befris­tete Verträge handelt, endet die Ausbil­­dung entwe­­der mit Beste­hen der Abschluss­prü­­fung oder mit Ablauf des vertrag­­lich verein­­bar­ten Zeit­­punkts. Dies gilt auch dann, wenn die Befris­tung während der Mutter­­schutz­­zeit endet.

    Zur Verlän­­ge­rung der Ausbil­­dungs­­­zeit muss vor Ablauf der Befris­tung ein entspre­chen­­der Antrag bei der Baye­ri­­schen Landes­­ärz­te­­kam­­mer gestellt werden.

    Hilfen bei der Ausbildung Unterstützung

  • Eine duale Ausbil­­dung erfor­­dert eine eng aufein­an­­der abge­­­stimmte Fest­le­­gung von Inhal­ten und Zielen der beiden Lern­orte (Ausbil­­dungs­­pra­­xis und Berufs­­­schule).
    Deshalb wird paral­lel zum Ausbil­­dungs­­rah­­men­­plan in der Praxis auch ein abge­­­stim­m­ter Rahmen­­lehr­­plan für die Berufs­­­schule entwi­­ckelt. Damit wird eine enge Verzah­­nung von der Ausbil­­dung in der Praxis und der Berufs­­­schule erreicht.

    Der Rahmen­­lehr­­plan für die Berufs­­­schule wird in Lern­­fel­­der, die große komplexe Hand­­lungs­­­fel­­der aus Praxis bein­hal­ten, unter­­teilt. Diese Hand­­lungs­­­fel­­der orien­tie­ren sich dann an beruf­­li­chen Aufga­­ben­s­tel­­lun­­gen und Hand­­lungs­­­si­tua­ti­o­­nen.

    Über­­sicht über die Fächer (Betriebs­or­­ga­­ni­sa­ti­­ons- und Verwal­tungs­­pro­­zesse sowie Behan­d­­lungs­­as­­sis­tenz) und Lern­­fel­­der

    Jahr­­gangs­­stufe 10

    Betriebs­or­­ga­­ni­sa­ti­­ons- und Verwal­tungs­­pro­­zesse Im Beruf und Gesun­d­heits­­we­­sen orien­tie­ren 80 Std.

    Pati­en­ten empfan­­gen und beglei­ten 80 Std.

Behan­d­­lungs­­as­­sis­tenz Praxis­hy­­gi­ene und Schutz vor Infek­ti­­ons­­krank­hei­ten orga­­ni­­sie­ren 80 Std. Bei Diagno­s­tik und Thera­pie von Erkran­­kun­­gen des Bewe­­gungs­­ap­pa­ra­tes assis­tie­ren 80 Std.

Zwischen­­fäl­len vorbeu­­gen und in Notfall­­si­tua­ti­o­­nen Hilfe leis­ten 80 Std.

Jahr­­gangs­­stufe 11

Betriebs­or­­ga­­ni­sa­ti­­ons- und Verwal­tungs­­pro­­zesse Waren beschaf­­fen und verwal­ten 80 Std.

Praxi­s­ab­­läufe im Team orga­­ni­­sie­ren 60 Std.

Behan­d­­lungs­­as­­sis­tenz Pati­en­ten bei diagno­s­ti­­schen und thera­­peu­ti­­schen Maßnah­­men der Erkran­­kun­­gen des Uroge­­ni­tal­­sys­tems beglei­ten 60 Std.

Pati­en­ten bei klei­­nen chir­ur­­gi­­schen Behan­d­­lun­­gen beglei­ten und Wunden versor­­gen 40 Std.

Jahr­­gangs­­stufe 12

Behan­d­­lungs­­as­­sis­tenz Pati­en­ten bei diagno­s­ti­­schen und thera­­peu­ti­­schen Maßnah­­men der Erkran­­kun­­gen des Verdau­ungs­­­sys­tems beglei­ten 80 Std.

Pati­en­ten bei der Präven­tion beglei­ten 80 Std.

Betriebs­or­­ga­­ni­sa­ti­­ons- und Verwal­tungs­­pro­­zesse
Beruf­­li­che Perspek­ti­­ven entwi­­ckeln 80 Std.

(entnom­­men aus den Lehr­­plan­richt­­li­­nien für die Berufs­­­schule für die Fach­­klas­­sen Medi­­zi­­ni­­scher Fach­an­­ge­­stell­ter/Medi­­zi­­ni­­sche Fach­an­­ge­­stellte

des Baye­ri­­sches Staats­­­mi­­nis­te­rium für Bildung und Kultus, Wissen­­schaft und Kunst vom Juni 2006)

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