Wer bekommt das geld bei pflegestufe 1

Es gilt nicht mehr der zeitliche Aufwand für die Pflege als Kriterium für Pflegebedürftigkeit, sondern der Grad der Selbstständigkeit.

Die Pflegegrade sollen vor allem Menschen mit Demenz und psychisch Erkrankten die gleichen Pflegeleistungen ermöglichen, wie Pflegebedürftigen mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Inhaltsverzeichnis Pflegegrad online ermitteln

Definition Pflegegrade


Die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 ersetzen seit 2017 die alten drei Pflegestufen. Gleichzeitig wurde ein neues Begutachtungssystem, das sogenannte NBA (= Neues Begutachtungsassessment) eingeführt, um die Pflegebedürftigkeit anhand der Selbstständigkeit zu beurteilen.

Je nach dem, wie schwer die Beinträchtigung der Selbstständigkeit und Alltagskompetenz ist, erhalten Pflegebedürftige nach der Pflegebegutachtung einen Pflegegrad. Dieser entscheidet über die Zuschüsse der Pflegekasse. Je höher der Pflegegrad, desto höher fallen die Geld- und Sachleistungen aus.

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Neues Begutachtungsassessment (NBA)

Bei einem erstmaligen Antrag auf einen Pflegegrad, wird die Selbstständigkeit und Alltagskompetenz in einem Prüfverfahren von einem Gutachter, beispielsweise vom Medizinischen Dienst (MD), ermittelt.

Beim neuen Begutachtungsassessment (NBA) gibt es sechs unterschiedlich gewichtete Module.


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  1. Modul: Mobilität (10%)
  2. Modul: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15% )
  3. Modul: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15% )
  4. Modul: Selbstversorgung (40 %)
  5. Modul: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20%)
  6. Modul: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%)

Den genannten Modulen sind jeweils feste Punktwerte zugeordnet. Je mehr Punkte in den einzelnen Modulen erzielt werden, desto höher fällt der Pflegegrad aus und umso mehr Pflegeleistungen erhält der Pflegebedürftige. Nachfolgend werden die Punkte für die einzelnen Pflegegrade bereitgestellt:


Pflegegrad Punkte Beeinträchtigung
Pflegegrad 1 12,5 - 26 Für Pflegegrad 1 muss eine geringfügige Beeinträchtigung der Selbständigkeit festgestellt werden.
Pflegegrad 2 27 - 47,5 Personen mit dem Pflegegrad 2 haben eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 3 47,5 - 69 Den Pflegegrad 3 erhalten alle Pflegebedürftigen, bei denen eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird.
Pflegegrad 4 70 - 90 Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, muss nachweislich eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegen.
Pflegegrad 5 90 - 100 Für den Pflegegrad 5 muss nachweislich eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegen.


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Voraussichtlichen Pflegegrad online berechnen

Mit unserem Pflegegradrechner können Sie als Orientierungshilfe den voraussichtlichen Pflegegrad ermitteln.

Die tatsächliche Feststellung des Pflegegrades erfolgt durch die zuständige Pflegekasse mit Hilfe des medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenversicherung (MDK) oder durch einen anderen Träger.


Leistungen der Pflegekasse pro Pflegegrad

Durch das Pflegestärkungsgesetz II und dem damit verbundenen Pflegebedürftigkeitsbegriff steigt die Zahl der Versicherten, die Anspruch auf Leistungen der Pflegekassen haben, da die Unterstützung nun durch Einführung des Pflegegrades 1 früher beginnt. Meist ist mit einer höheren Leistung im Gegensatz zu den vorherigen Pflegestufen zu rechnen.

Die Unterschiede werden in unserem Vorher-Nachher-Vergleich zusammengefasst.


Monatliche Leistungen pro Pflegegrad der Pflegekassen im Überblick


Pflegegrad Pflegegeld ambulant Pflegesachleistung ambulant Teilstationäre Tages- und Nachtpflege Leistungsbetrag vollstationär Entlastungsbetrag
1 - - - - 125,00 €
2 316,00 € 724,00 € 689,00 € 770,00 € 125,00 €
3 545,00 € 1.363,00 € 1.298,00 € 1.262,00 € 125,00 €
4 728,00 € 1.693,00 € 1.612,00 € 1.775,00 € 125,00 €
5 901,00 € 2.095,00 € 1.995,00 € 2.005,00 € 125,00 €

Stand: Januar 2022


Hinweis: Der Entlastungsbetrag von 125,00 € kann bei dem Pflegegrad 1 für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege und vollstationäre Pflege verwendet werden.


Für die häusliche Pflege gibt es als Leistungen der Pflegekasse das Pflegegeld, Pflegesachleistungen und den Entlastungsbetrag. Zusätzlich gibt es bei der ambulanten Pflege einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie einen Zuschuss bei Umbaumaßnahmen des Wohnbereichs.



Pflegegrad Pflegegeld
1 -
2 316,00 €
3 545,00 €
4 728,00 €
5 901,00 €

Das Pflegegeld kann bezogen werden, wenn zum Beispiel Angehörige oder Ehrenamtliche den Pflegebedürftigen versorgen und pflegen. Es kann mit den ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden, wenn ein ambulanter Pflegedienst zusätzlich zur Versorgung des Pflegebedürftigen gerufen wird.

Hinweis Pflegegeld

Pflegegeld wird ausschließlich an Pflegebedürftige oder Menschen mit Demenz ausgezahlt, wenn Angehörige oder Bekannte die häusliche Grundpflege übernehmen und sich um den Haushalt kümmern.

Eine Besonderheit stellt §37 SGB XI dar: Dadurch wird ermöglicht, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen anzufordern.

(1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld dessen Umfang entsprechend die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat:


Pflegegrad Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
1 -
2 316,00 €
3 545,00 €
4 728,00 €
5 901,00 €

Pflegesachleistungen pro Pflegegrad bei häuslicher Pflege (monatlich)


Pflegegrad Pflegesachleistung
1 -
2 724,00 €
3 1.363,00 €
4 1.693,00 €
5 2.095,00 €

Im Januar 2022 hat sich der Betrag für die Pflegesachleistung um 5 % erhöht. Dies wurde durch die neue Pflegereform vom Bundestag im Juni 2021 beschlossen

Die Pflegesachleistungen können bei Inanspruchnahme einens ambulanten Pflegedienstes bezogen werden. Ambulante Pflegesachleistungen können mit dem Pflegegeld kombiniert werden, wenn zum Beispiel Angehörige den Pflegebedürftigen zusätzlich versorgen.


Hinweis Pflegesachleistung

Bei der Pflegesachleistung übernehmen professionelle Pflegekräfte die Grundpflege im eigenen Zuhause, d. h. man erhält Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, und wird in der Hauswirtschaft unterstützt. Die Pflegedienste rechnen direkt mit der Pflegekasse ab und erhalten je nach Pflegegrad des Pflegebedürftigen bis 2.095,- € monatlich.

Pflegehilfsmittel

Bis zu 40,00 € werden von der Pflegekasse für Pflegehilfsmittel erstattet. Dazu zählen zum Beispiel Betteinlagen oder Einmalhandschuhe. Pflegehilfsmittel werden allgemein als Geräte und Sachmittel bezeichnet, ohne die die Pflege zuhause nicht funktioniert. Sie können die häusliche Pflege erleichtern und für ein selbstständigeres Leben bei Pflegebedürftigkeit führen.

Entlastungsbetrag

Alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad erhalten in der häuslichen Pflege einen Entlastungsbetrag von monatlich 125,00 €, welcher zur Finanzierung einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege, einer Kurzzeitpflege oder für Leistungen von ambulanten Pflegediensten verwendet werden kann.

Um den Entlastungsbetrag von 125,00 € zu erhalten, müssen die Belege und Rechnungen von anerkannten Leistungserbringern bei der Pflegekasse eingereicht werden. Alternativ können diese auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Normalerweise wird der Entlastungsbetrag nicht im Voraus ausbezahlt, sondern dient als Sachleistung, bei der der Pflegebedürftige oder dessen Angehöriger in Vorleistung geht, um anschließend die Rechnungen einzureichen und den Betrag zu erhalten. Die Abrechnung erfolgt somit nach tatsächlich erbrachten Leistungen.

Der Entlastungsbetrag wird von der Pflegekasse zusätzlich gewährt und wird somit nicht mit den sonstigen Leistungen verrechnet. Beträge, die nicht vollständig verbraucht wurden, können entweder mit in den Folgemonat oder ins folgende Kalenderjahr übertragen werden.

Verhinderungspflege

In den Pflegegraden 2 bis 5 erhalten die Pflegebedürftigen 1.612,00 € für die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen. Diese Leistungen können bezogen werden, wenn die private Pflegekraft im Urlaub ist oder krankheitsbedingt an der Pflege gehindert wird.

Anspruch auf Verhinderungspflege besteht allerdings erst, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung mindestens sechs Monate gepflegt hat.

Von den 1.774,00 € können 50 %, also 887,00 € des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege für Verhinderungspflege angerechnet werden. Dies ist nur möglich wenn die Kurzzeitpflege in einem Jahr nicht genutzt wird. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten keine Leistungen für die Verhinderungspflege, können aber den Entlastungsbetrag von 125,00 € monatlich anrechnen lassen.

Sollte die Verhinderungspflege nicht genutzt werden, erhöht sich der jährliche Zuschuss für die Kurzzeitpflege für bis zu 56 Tage auf max. 3.386,00 €.

Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 erhalten 1.774,00 € für Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen. Der Betrag wurde im Januar 2022 um 10 % aufgrund der Pflegereform aus dem Jahr 2021 erhöht (von 1.612,00 € auf 1.774,00 €). Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € anrechnen lassen.

Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen

Für die Gründung von Pflege-Wohngruppen werden einmalige Beträge gewährt:

➨ Pflegegrad 1-5: 2.500 €/Person bzw. 10.000 €/Wohngruppe

Somit bekommen auch Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 entsprechende Leistungen. Übernimmt eine Person der Wohngruppe besondere organisatorische, betreuende oder gar hauswirtschaftliche Tätigkeiten wird ein Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 € gewährt. Dieser steht bis zu vier Bewohnern in allen Pflegegraden zu.

Umbaumaßnahmen des Wohnbereiches

Der altersgerechte Umbau einer Wohnung wird durch die Pflegeversicherung nun verstärkt bezuschusst, was vor allem im Pflegegrad 1 zu bemerken ist.

Einzelpersonen mit Anspruch auf einen Pflegegrad werden 4.000 € gewährt. Wenn mehrere Antragsberechtigte zusammenwohnen, bezuschusst die Pflegeversicherung mit 16.000 €. Hierzu zählt zum Beispiel auch der barrierefreie Badumbau oder die Integrierung eines Treppenlifts.

Tages- und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege bezeichnet die teilstationäre Pflege und findet zeitweise in einer Pflegeeinrichtung statt.

Die Leistungen für Tages- und Nachpflege können seit Januar 2015 neben der ambulante Pflegesachleistung bzw. dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden nicht mehr angerechnet. Seit 2017 haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf Tages- und Nachtpflege. Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbeitrag dafür einsetzen.


Leistungen der Tages- und Nachtpflege pro Pflegegrad (monatlich)


Pflegegrad Leistungsbeitrag
1 -
2 724,00 €
3 1.363,00 €
4 1.693,00 €
5 2.095,00 €

Die Leistungen für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim werden seit 2017 neu gestaffelt. Für Pflegebedürftige, die bereits eine anerkannte Pflegestufe hatten, galt der sogenannte Bestandschutz. Das bedeutet, dass sie durch die Pflegegrade nicht schlechter gestellt wurden, sofern der Eigenanteil ab Januar 2017 höher war als noch im Jahr 2016. Dadurch erhielten Pflegebedürftige, die schon lange eine Pflegestufe hatten, nicht weniger Leistungen.

Bei den alten Pflegestufen nahm im Fall einer Höherstufung der Pflegebedürftigkeit auch der pflegebedingte Eigenanteil zu. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil in vollstationärer Pflege ist für die Pflegegrade 2 - 5 nun festgeschrieben und steigt nicht mehr bei einer Höherstufung in einen anderen Pflegegrad.



Leistungen pro Pflegegrad bei vollstationärer Pflege (monatlich)


Pflegegrad Leistungen
1 -
2 770,00 €
3 1.262,00 €
4 1.775,00 €
5 2.005,00 €

Hinweis: Die kompletten Leistungen der Pflegestärkungsgesetze zum Nachschlagen stellt das Bundesgesundheitsministerium als PDF zur Verfügung. Stand: Juli 2021




Vergleich der wichtigsten Leistungen zwischen den drei Pflegestufen und fünf Pflegegraden


Vergleich: Geldleistung bei häuslicher Pflege bis 2016 bei Pflegestufen und seit 2017 bei den Pflegegraden

Pflegestufe Pflegegrad Geldleistung ambulant bis 2016 Geldleistung ambulant ab 2017
0 ohne e.A.* 1 - -
0 mit e.A.*
1
2 123,00 €
244,00 €
316,00 € (Erhöhung 193,00 €)
316,00 € (Erhöhung 72,00 €)
1 mit e.A.*
2
3 316,00 €
458,00 €
545,00 € (Erhöhung 229,00 €)
545,00 € (Erhöhung 87,00 €)
2 mit e.A.*
3
4 545,00 €
728,00 €
728,00 € (Erhöhung um 183,00 €)
728,00 €
3 mit e.A.*
3 mit Härtefall
5 728,00 €
728,00 €
901,00 € (Erhöhung 173,00 €)
901,00 € (Erhöhung 173,00 €)

e.A.* = eingeschränkte Alltagskompetenz, Stand Januar 2022

Vergleich: Pflegesachleistung bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst bis 2016 mit Pflegestufe und seit 2017 mit Pflegegrad

Pflegestufe Pflegegrad Sachleistung ambulant bis 2016 Sachleistung ambulant aktuell
0 ohne e.A.* 1 - -
0 mit e.A.*
1
2 231,00 €
468,00 €
724,00 € (Erhöhung 493,00 €)
724,00 € (Erhöhung 256,00 €)
1 mit e.A.*
2
3 689,00 €
1.144,00 €
1.363,00 € (Erhöhung 674,00 €)
1.363,00 € (Erhöhung 219,00 €)
2 mit e.A.*
3
4 1.298,00 €
1.612,00 €
1.693,00 € (Erhöhung um 395,00 €)
1.693,00 € (Erhöhung um 81,00 €)
3 mit e.A.*
3 mit Härtefall
5 1.612,00 €
1.995,00 €
2.095,00 € (Erhöhung 483,00 €)
2.095,00 € (Erhöhung 100,00 €)

e.A.* = eingeschränkte Alltagskompetenz, Stand Januar 2022

Vergleich: Leistungsbetrag bei vollstationärer Pflege bis 2016 mit Pflegestufe und ab 2017 mit Pflegegrad

Pflegestufe Pflegegrad Leistungsbetrag vollstationär bis 2016 Leistungsbetrag vollstationär ab 2017
0 ohne e.A.* 1 125,00 € -
0 mit e.A.*
1
2 -
1.064,00 €
770,00 € (Erhöhung 770,00 €)
770,00 € (Kürzung 294,00 €)
1 mit e.A.*
2
3 1.064,00 €
1.330,00 €
1.262,00 € (Erhöhung 198,00 €)
1.262,00 € (Kürzung 68,00 €)
2 mit e.A.*
3
4 1.330,00 €
1.612,00 €
1.775,00 € (Erhöhung um 445,00 €)
1.775,00 € (Erhöhung um 163,00 €)
3 mit e.A.*
3 mit Härtefall
5 1.995,00 €
1.995,00 €
2.005,00 € (Erhöhung 10,00 €)
2.005,00 € (Erhöhung 10,00 €)

e.A.* = eingeschränkte Alltagskompetenz, Stand Januar 2022


Das Prinzip „ambulant vor stationär“ wird durch das Pflegestärkungsgesetz II weiterhin stark verfolgt. Hierbei werden zuerst alle Möglichkeiten der ambulanten Vesorgung bei Pflegebedürftigkeit ausgenutzt, bevor die pflegebedürftige Person voll- oder teilstationär gepflegt wird.

Dieses Prinzip hat zweiseitige positive Auswirkungen. Zum einen kann der Pflegebedürftige länger zuhause wohnen bleiben und zum anderen sind die Kosten für die Finanzierung einer ambulanten Versorgung wesentlich günstiger als bei der vollstationären Pflege.


Pflegegrad beantragen

Ist ein Pflegefall erkennbar, sollte schnellstmöglich der sogenannte Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden. Nur so können finanzielle Hilfen zur Pflege in Anspruch genommen werden.


Wer bekommt das geld bei pflegestufe 1


Pflegeantrag bei der Krankenkasse einreichen

Mit einem formlosen Antrag wird der Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse, die an der entsprechenden Krankenkasse des Pflegebedürftigen angeschlossen ist, beantragt. Dieser kann telefonisch, per Mail, Fax oder Brief gestellt werden. Besser ist es allerdings, den Antrag schriftlich zu stellen, so besteht ein Nachweis, dass der Antrag gestellt wurde.

Der Antrag sollte den Namen des Pflegebedürftigen, die Ursache der Pflegebedürftigkeit und die Bitte um eine zeitnahe Begutachtung beinhalten. Dies kann in einem formlosen Antrag in Briefform formuliert werden

Nachdem der Antrag bei der Pflegekasse eingereicht wurde, erhält der Antragsteller ein Formular. Dieses Formular sollte ohne dabei allzu genau ins Detail zu gehen ausgefüllt und an die Krankenkasse zurückgesendet werden.

Anschließend erfolgt zeitnah die Begutachtung durch den medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.


Zur Anleitung für den Pflegegradantrag


Pflegegrade statt Pflegestufen: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 war der Begriff der Pflegebedürftigkeit umstritten. Dieser ist entscheidend dafür, ob ein Pflegebedürftiger Leistungen aus der Pflegekasse erhält. Die Leistungshöhe wurde bis 2017 durch die drei Pflegestufen bestimmt.

Wichtig bei der „Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes“ war bis dorthin nicht, wie schwer eine Krankheit oder eine Einschränkung ist, sondern welcher Hilfebedarf in Bezug auf die „gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im täglichen Leben“ bestand.

Für die Pflegestufe wurde lediglich der Zeitaufwand für die Pflege und Betreuung ermittelt. Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz (z.B. Demenz) erhielten deshalb oft keine Pflegestufe.



Die zeitbezogenen Pflegestufen führte zur Minuten-Pflege, auch “Satt-und-Sauber-Pflege” genannt, welche die Betreuung und den Erhalt der Alltagskompetenz des Pflegebedürftigen vernachlässigten. Es gab leichte Anpassungen, wie die Pflegestufe 0 und das Pflege-Neuausrichtungsgesetz.

Eine deutliche Verbesserung der Pflegebedürftigen erfolgte allerdings erst mit den Pflegestärkungsgesetzen I, II und III. Die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff fand 2017 mit dem Inkrafttreten des PSG II statt. Um den Grad der Hilfsbedürftigkeit zu ermitteln, wurde ein neues Bewertungssystem und Prüfverfahren eingeführt: Das neue Begutachtungsassessment (NBA).


§ 14 SGB XI Begriff der Pflegebedürftigkeit (Stand 08/2019)


(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen. (§ 14 SGB XI)

Hinweis

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ermittelt nun den Grad der Selbstständigkeit und nicht mehr den zeitlichen Aufwand.


Dabei werden nicht mehr nur körperliche Aspekte mit in die Beurteilung Pflegebedürftiger einbezogen, sondern vor allem auch kognitive und geistige Beeinträchtigungen, die ebenfalls zu einer eingeschränkten Alltagskompetenz führen.

Es werden also alle Beeinträchtigungen, die zu einer verminderten Selbstständigkeit führen, gleichermaßen und pflegefachlich berücksichtigt.





Fazit Pflegegrade 1,2,3,4 & 5

2017 haben die neuen fünf Pflegegrade die alten drei Pflegestufen abgelöst. Das neue Begutachtungssystem (NBA) beurteilt die Pflegebedürftigkeit anhand der Selbstständigkeit und nicht mehr anhand des Zeitaufwandes, der für die Pflege benötigt wurde. Dadurch erhalten auch Menschen mit Demenz und psychischen Erkrankungen die gleichen Pflegeleistungen wie Pflegebedürftige mit körperlichen Beeinträchtigungen.

Pflegegrad online berechnen

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Die Pflegegrade zeigen den Grad der Selbstständigkeit. Daraus ergibt sich, mit welchen Zuschüssen die Versicherten durch die Pflegekasse rechnen können. Umso höher der Pflegegrad, desto höher sind die Geld- und Sachleistungen.

Die seit dem 01. Januar 2017 neu geltende Pflegereform ersetzt die Pflegestufen durch Pflegegrade. Dabei lassen sich die Pflegestufen und die Pflegegrade folgendermaßen verknüpfen:

  • Neu -> Pflegegrad 1
  • Pflegestufe 0 (Demenz) -> Pflegegrad 2
  • Pflegestufe 1 -> Pflegegrad 2
  • Pflegestufe 2 -> Pflegegrad 3
  • Pflegestufe 3 -> Pflegegrad 4
  • Pflegestufe 3 (Härtefall) -> Pflegegrad 5

Bei der eingeschränkten Alltagskompetenz handelt es sich um einen erhöhten Betreuungsbedarf. Die Betroffenen sind zwar meist noch körperlich fit, leiden aber unter geistigen Einschränkungen, demenzbedingten Fähigkeitsstörungen oder psychischen Erkrankungen.

Zunächst wird ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse beantragt (telefonisch, per Mail, Fax oder Brief). Im nächsten Schritt erhält der Antragsteller ein Formular. Dieses Formular wird ausgefüllt an die Krankenkasse zurückgesendet. Daraufhin erfolgt ein zeitnaher Besuch des MDK für eine Begutachtung. Die Entscheidung über die Einstufung wird schriftlich mitgeteilt.


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Pflegegrad Pflegegeld ambulant Pflegesachleistung ambulant Teilstationäre Tages- und Nachtpflege Leistungsbetrag vollstationär Entlastungsbetrag
1 - - - - 125,00 €
2 316,00 € 724,00 € 689,00 € 770,00 € 125,00 €
3 545,00 € 1.363,00 € 1.298,00 € 1.262,00 € 125,00 €
4 728,00 € 1.693,00 € 1.612,00 € 1.775,00 € 125,00 €
5 901,00 € 2.095,00 € 1.995,00 € 2.005,00 € 125,00 €

Wer bekommt das geld bei pflegestufe 1


  • Jahrelange Erfahrung in den verschiedensten Settings in der professionellen Pflege (Pflegeheim, Intensivpflege, akut Krankenhaus, 1:1 Betreuung)
  • Fort- und Weiterbildungen in der Pflege u.a Studium Bachelor of Science Pflege, Weiterbildung zum Pflegeexperten für Menschen im Wachkoma und MCS, DGCC, zertifizierter Case Manager und verantwortliche Pflegefachkraft zum Leiten einer pflegerischen Einrichtung.
  • Deutschlandweite Schulungen in NAT. Expertenstandards, Notfallintervention und allgemeine Krankheitslehre in der Pflege.

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Pflegeexperte bei Wohnen im Alter

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