Welche versicherungen brauche ich wenn ich ausziehe

Der Auszug aus dem Elternhaus verändert vieles. Plötzlich sind junge Menschen auf sich gestellt. Die Verantwortung steigt, der Kühlschrank füllt sich nicht mehr von selbst und auch das Badezimmer glänzt nicht von allein. Doch nicht nur der Haushalt muss plötzlich selbst gemanagt werden: Ziehen junge Erwachsene in die erste eigene Wohnung, sollten sie sich unbedingt um die wichtigsten Versicherungen kümmern.

Die erste eigene Wohnung – Checkliste Versicherungen

Welche Versicherungen sind für eine Mietwohnung nötig? Sind sie freiwillig oder doch obligatorisch? Damit im Schadensfall keine böse finanzielle Überraschung auf Sie zukommt, finden Sie hier die zwei wichtigsten Versicherungen für Mieter im Überblick:

Hausratversicherung

  • Was ist die Hausratversicherung?

Durch die Hausratversicherung sind Schäden am Hausrat versichert. Darunter fallen beispielsweise Möbel, Elektrogeräte oder Kleidung.

  • Ist die Hausratversicherung obligatorisch?

Nein. In der Schweiz ist die Hausratversicherung nicht obligatorisch, aber sehr zu empfehlen.

  • Was deckt die Hausratversicherung ab?

Die Hausratversicherung deckt Schäden am eigenen Hausrat ab, sofern diese durch Feuer, Wasser oder Einbruchdiebstahl verursacht wurden.

  • Wie hoch ist der Selbstbehalt einer Hausratversicherung?

Der Selbstbehalt ist die Summe, die Sie im Schaden selbst übernehmen müssen. Der Betrag variiert. Je nachdem, für welche Versicherung Sie sich entscheiden, beträgt dieser zwischen 200 und 500 Franken.

  • Was bedeutet «einfacher Diebstahl auswärts»?

«Einfacher Diebstahl auswärts» ist ein Zusatz der Hausratversicherung. Integrieren Sie diesen, sind Sie nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch unterwegs bei Diebstahl geschützt. Wird beispielsweise Ihr Velo entwendet, können Sie damit rechnen, dass dieses zum Neuwert ersetzt wird. Verlorene und verlegte Dinge sind ausgeschlossen.

  • Wie teuer ist eine Hausratversicherung?

Was eine Hausratversicherung kostet, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählt der Wert Ihres Hausrats, die Grösse Ihrer Wohnung oder der Standard Ihrer Einrichtung. Durchschnittlich kostet die Hausratversicherung zwischen 150 und 300 Franken im Jahr.

Privathaftpflichtversicherung

  • Was ist die Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie anderen Personen oder Gegenständen zufügen.

  • Ist die Privathaftpflichtversicherung obligatorisch?

Nein. In der Schweiz ist die Haftpflichtversicherung nicht obligatorisch. Sie ist jedoch, genau wie die Hausratversicherung, sehr empfehlenswert. Denn: Ob gewollt oder ungewollt – Sie haften, wenn Sie jemandem Schaden zufügen.

  • Was deckt die Privathaftpflichtversicherung ab?

Mieterschäden, die durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind, sind zum Beispiel beschädigte Lavabos oder Fenster, aber auch verschmutze Teppichböden. Aber auch wenn Ihnen ausserhalb der Mietwohnung Schäden passieren, sind Sie durch die Privathaftpflichtversicherung abgesichert.

Beispiele: Sie beschädigen die Brille Ihres Kollegen oder verursachen mit Ihrem Velo einen Lackschaden am parkierten Auto.

  • Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einer Privathaftpflichtversicherung?

In der Regel wird bei der Privathaftpflichtversicherung ein Selbstbehalt von 200 Franken fällig.

  • Wie teuer ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Für Einzelpersonen kann eine Haftpflichtversicherung bereits unter 100 Franken abgeschlossen werden. Dafür, dass die Prämie eher klein ist, ist im Falle eines Schadens eine hohe Summe abgedeckt.

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Die Krankenversicherung ist die einzige Pflichtversicherung, die Studenten, Auszubildende und Schüler über 18 Jahre haben müssen. Eine Ausnahme besteht, wenn man die Möglichkeit hat, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen oder eine private Kranken­versicherung abzuschließen. Schüler und Studenten gesetzlich krankenversicherter Eltern, die noch nicht das 25. Lebensjahr erreicht haben, sind über die Familienversicherung weiterhin versichert. Bei Studenten/Schülern, die einen Freiwilligen­dienst ableisten, verlängert sich der Anspruch um die Zeit des Dienstes (höchstens 12 Monate). Bei verheirateten Studenten besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich über den Ehepartner im Familientarif zu versichern, wenn dieser berufstätig und gesetzlich krankenversichert ist.

Die Weiterversicherung gilt nur, wenn der regelmäßige Verdienst auf der Lohnsteuerkarte monatlich unter 405 Euro liegt oder pro Monat nicht mehr als 450 Euro in einem Minijob verdient werden. Wer nur in den Semesterferien arbeiten möchte, kann auch mehr verdienen. Das in diesem Zeitraum erzielte Einkommen gilt nicht als „regelmäßig“. Welche Verdienstgrenzen einzuhalten sind, damit die Krankenversicherung weiterhin über die Eltern läuft, lässt sich bei der Kranken­kasse erfragen. Wer die Alters- oder Einkommens­grenze übersteigt, muss seine Kranken­versicherung selbst zahlen.

Studenten können sich zu einem besonders günstigen Tarif versichern. Fast alle Krankenversicherungen bieten einen günstigen Studententarif an. Dieser kann bis zum Abschluss des Studiums, bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres oder bis zum Abschluss des 14. Semesters in Anspruch genommen werden. Bei BAföG-Empfängern ist der Beitrag über die Leistung abgedeckt.

Alle, die diese genannten Bedingungen nicht erfüllen, müssen sich freiwillig krankenversichern oder in eine private Krankenversicherung wechseln. Beides stellt eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Einige Versicherer bieten als Entlastung einen sechsmonatigen Puffer an, damit beispielsweise das Studium erfolgreich zu Ende geführt werden kann.

Die Volljährigkeit steht vor der Tür oder ist bereits da? Dann kommen aufregende Veränderungen auf Sie zu. Versicherungen gehören nicht unbedingt dazu, sind für den neuen Lebensabschnitt aber wichtig. Wissen Sie, welche Versicherungen Sie brauchen und welche freiwillig sind? Wir zeigen auf was muss, was darf, und was kann.

Die erste eigene Wohnung

Sobald Sie aus Ihrem Elternhaus ausziehen oder Ihre Ausbildung abschliessen, sind Sie nicht mehr in der Familienpolice Ihrer Eltern eingeschlossen. Daher ist die Privathaftpflichtversicherung ein Muss. Sie deckt sämtliche Schäden, für die Sie verantwortlich sind. Beispielsweise, wenn Sie aus Versehen jemanden verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen. Sie übernimmt Schäden bis zehn Millionen Franken und zahlt zum Beispiel die Reparatur des Autos, das Ihnen ein Freund geliehen hat, oder den Ersatz Ihres kaputten Lavabos.

Schutz Ihrer persönlichen Sachen

Wenn Sie in eine eigene Wohnung oder eine Wohngemeinschaft ziehen, empfehlen wir Ihnen eine Hausratversicherung. Sie deckt den finanziellen Schaden an Ihren persönlichen Sachen. Etwa nach einem Einbruchdiebstahl, aber auch Feuer- und Elementarschäden wie zum Beispiel Hagel oder Überschwemmungen. Mit dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» ersetzen wir sämtliche Wertgegenstände, die Ihnen ausserhalb Ihrer vier Wände gestohlen werden, etwa Laptop, Handy oder Handtasche. Zum Unterschied zwischen Hausrat- und Haushaltsversicherung.

Haftpflicht für Auto, Motorrad und Co.

Wenn Sie sich das erste Auto, Motorrad oder einen Roller zulegen, ist die Haftpflichtversicherung obligatorisch. Weil selbst kleinere Reparaturen ziemlich teuer werden können, ist eine Voll- oder Teilkaskoversicherung für neuere Fahrzeuge eine sinnvolle Ergänzung.

Gut versichert auf Reisen

Die Semesterferien stehen an oder Sie gönnen sich sonst eine Pause? Wenn Sie länger oder häufiger verreisen, fahren Sie mit einer Jahresreiseversicherung günstiger als mit Kurzfristversicherungen. Sie bietet Ihnen Schutz im In- und Ausland, in den Ferien, aber auch auf Tages- oder Wochenendausflügen. Zum Grundpaket gehören die Annullationskosten-Versicherung und die Reiserechtsschutzversicherung. Sie können zusätzliche Deckungen einschliessen wie zum Beispiel eine Reisegepäckversicherung.

Gerade für Berufs­ein­steiger, Azubis und Studenten ist es nicht immer einfach, sich eine eigene Wohnung zur Miete zu leisten. Rechnen Sie deshalb vorab genau durch, was die erste eigene Wohnung monatlich kosten darf, damit genug Geld für Lebensmittel, Versicherungen, Rücklagen und sonstige Ausgaben bleibt. Faustregel: Die Kaltmiete sollte maximal 30 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens betragen. Richten Sie einen Dauerauftrag für die Überweisung Ihrer monatlichen Miete ein, damit Sie nicht aus Verstehen vergessen, die Miete zu überweisen und in Rückstand geraten. Das kann im schlimmsten Fall zur Wohnungskündigung führen.

Geld sparen und Zuschüsse

Ein Umzug ist immer mit Ausgaben verbunden. Wenn Sie das erste Mal ausziehen und einen eigenen Hausstand gründen, kommen mehrere einmalige Anschaffungen hinzu. Möbel, Geschirr, Koch- und Putzutensilien, Waschmaschine und vieles mehr stehen auf der Einkaufsliste. Auch wenn Ihre Ansprüche nicht allzu hoch sind und Sie keine Designermöbel kaufen, liegen die Kosten schnell bei über 2.000 Euro.

Ein Tipp, um Geld zu sparen: Die erste eigene Wohnungseinrichtung muss nicht teuer sein. Auf Flohmärkten, in Gebrauchtwarenkaufhäusern und online sind oft gut erhaltene Einrichtungsgegenstände zu günstigen Preisen erhältlich – oder sogar geschenkt. Möbel mit kleinen Macken lassen sich mit etwas Farbe oder Politur wieder auf Vordermann bringen.

Studenten, Azubis und Geringverdiener haben zudem die Möglichkeit, sich finanziell unterstützen zu lassen. Eine Beratung bei Bundesagentur für Arbeit, Studentenwerken oder der Gemeinde ist sinnvoll, um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf staatliche Förderungen wie BAföG, Berufsausbildungshilfe (BAB) oder Wohngeld haben.

Zusatzkosten einkalkulieren

Fragen Sie bei Ihrem Vermieter nach, wie hoch die Betriebskosten in den letzten Jahren waren. So können Sie eine mögliche Nebenkostennachzahlung direkt einplanen und vermeiden teure Überraschungen. Erkundigen Sie sich, welche Reparaturen in der Wohnung Sie selbst bezahlen müssen und legen Sie sich dafür ein kleines finanzielles Polster zu. Schönheitsreparaturen zahlen in der Regel immer Sie als Mieter. Wurde eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart? Dann steigt die Miete automatisch regelmäßig an und Sie müssen die zusätzlichen Kosten mit einplanen. Wie hoch ist die Mietkaution? Diese darf maximal drei Kaltmieten betragen. Aber auch sie muss mit einkalkuliert werden.

Wohnsitz an- oder ummelden

Mit dem Einzug ist der Umzug noch nicht vorbei. Neben dem Einrichten stehen jetzt noch Behördengänge, Anmeldungen und Ummeldungen an. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Wohnungswechsel müssen Sie sich bei Einwohnermeldeamt oder Gemeinde ummelden und die Adresse ändern lassen. Dafür benötigen Sie von Ihrem Vermieter eine Wohnungsgeber­bescheinigung. Haben Sie einen eigenen Pkw, müssen Sie auch Ihr Auto ummelden.

Für den Rundfunkbeitrag gibt es übrigens keine Anmeldefristen. Die Anmeldung beim Beitragsservice (ehemals GEZ) erfolgt automatisch, wenn Sie dem Einwohnermeldeamt Ihren neuen Wohnsitz mitteilen.

Um Strom, Gas, Telefon und Internet sollten Sie sich idealerweise kümmern, sobald Sie den Mietvertrag unterschrieben haben. Insbesondere die Neuanmeldung von Internet- und Telefonanschluss kann je nach Anbieter mehrere Wochen dauern.

Versicherungscheck

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  • Welche Versicherungen habe ich schon? Bin ich noch in der Privat-Haftpflichtversicherung meiner Eltern mitversichert oder brauche ich eine eigene?
  • Wie viel ist mein Hausrat wert? Oder anders gefragt: Wenn durch einen Brand oder einen Wasserschaden alles verloren ginge, hätte ich genügend Geld, um alles neu zu kaufen?
  • Besitze ich Gegenstände, die besonders teuer waren, etwa ein Mountainbike? Sind diese Dinge zum Beispiel mit einer Fahrradversicherung abgesichert?