Welche Veränderungen am Fahrzeug können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen am?

Lange Zeit war die Betriebserlaubnis Teil der Zulassung von Kraftfahrzeugen. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis, führte daher auch automatisch zum Verlust der Zulassung. Dies hat sich vor einigen Jahren geändert und heute ist die Betriebserlaubnis Voraussetzung der Zulassung von Fahrzeugen. 

Erteilung der Betriebserlaubnis

Die Betriebserlaubnis kann laut §19 Absatz 1StVZO unter zwei Voraussetzungen erteilt werden:

  1. das Fahrzeug ist vorschriftsmäßig im Sinne der StVZO (nationale Zulassung)
  2. das Fahrzeug entspricht den Vorschriften der EG-Typgenehmigung (EG-Zulassung)

Ist eine Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erteilt worden, bleibt diese so lange wirksam, bis sie entzogen oder das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird.

Welche Veränderungen am Fahrzeug können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen am?
Erlöschen der Betriebserlaubnis

Für das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist immer ein aktives Handeln, also die Veränderung bzw. der Austausch von Fahrzeugteilen erforderlich. Beschädigungen oder Verschleiß können nie zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. In diesen Fällen ist aber natürlich eine Ahndung z.B. über §30 StVZO oder andere Spezialparagraphen möglich.

 

Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt, wenn

  1. die in der BE genehmigte Fahrzeugart geändert wird
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist
  3. das Abgas- und/oder Geräuschverhalten negativ verändert wird
  4. wenn gegen Auflagen (z.B. Durchführung der unverzüglichen Änderungsabnahme, Einschränkungen, Einbauanweisungen) verstoßen wird

Die Punkte 1 bis 3 ergeben sich aus §19 Absatz 2 StVZO. Punkt 4 ist der Umkehrschluss aus §19 Absatz 3 StVZO (siehe hierzu auch weiter unten „§19 Absatz 2 StVZO vs. §19 Absatz 3 StVZO“).

Ist die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erloschen, ist dieses gemäß §5 FZV, 17 StVZO nicht mehr vorschriftsmäßig. Die zuständige Behörde kann dann den Betrieb untersagen oder beschränken.

Ist die Betriebserlaubnis erloschen, lebt diese durch die Behebung des Mangels nicht automatisch wieder auf. Sie muss also theoretisch neu erteilt werden. In der Regel sehen die Zulassungsbehörden hiervon jedoch ab, wenn es sich bei den baulichen Veränderungen um sog. „heilbare Mängel“ handelt. Wird bei einer Kontrolle zum Beispiel ein nicht eingetragener, offener Sportluftfilter beanstandet und kann dieser unverzüglich und ohne größeren technischen Aufwand  wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden, muss das Fahrzeug also nicht zwangsweise entstempelt bzw. Kennzeichen und ZB1 an die zuständige Zulassungsbehörde gesandt werden.

Änderung der Fahrzeugart

Die Änderung der Fahrzeugart ist dann gegeben, wenn durch bauliche Veränderungen das Fahrzeug so geändert wird, dass die für die ursprünglich festgelegte Fahrzeugart ausschlaggebenden Kriterien nicht mehr vorliegen. Wird nur die Aufbauart, nicht aber die Fahrzeugart geändert, so kann die Betriebserlaubnis auch erlöschen, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Gefährdung von Verkehrsteilnehmern

Nach wie vor ist hierfür keine konkrete Gefährdung erforderlich. Es muss aber immer im Einzelfall geprüft werden, ob die bauliche Veränderung des Fahrzeuges die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt. Die alleinige Möglichkeit der Gefährdung ist nicht (mehr) ausreichend!

Negative Veränderung von Abgas- und/oder Geräuschverhalten

Eine negative Veränderung von Abgas- und/oder Geräuschverhalten liegt dann vor, wenn aufgrund einer baulichen Veränderung die in der Betriebserlaubnis festgelegten Emissionen nicht mehr eingehalten werden.

Das Geräuschverhalten wird z.B. durch Manipulationen an der Abgasanlage oder dem Tausch der Anlage oder deren Teile verschlechtert. Das Abgasverhalten wird z.B. durch den Einbau von Renn-Kats oder Änderungen an der Motorsteuerung verschlechtert.

Laut einem Beschluss vom AG Viechtach ist hierzu nicht immer eine entsprechende Messung erforderlich. Im Sinne einer aussagekräftigen Beweisführung ist z.B. eine Standgeräuschmessung immer von Vorteil und daher empfehlenswert.

Verstoß gegen Auflagen

Der klassische Auflagenverstoß liegt in der Regel dann vor, wenn in einem Teilegutachten die unverzügliche Durchführung einer Änderungsabnahme gefordert wird.

„Unverzüglich“ heißt dabei „ohne schuldhafte Verzögerung“. Das bedeutet, nach dem Einbau eines solchen Teiles muss direkt der Weg zur Prüfstelle erfolgen, da grundsätzlich nur eine Fahrt zur Prüfstelle zulässig ist.

In der Praxis toleriert werden kann aber z.B.  eine Fahrt zur Prüfung des eingebauten Teiles. Es würde für den Halter ja wenig Sinn machen, mit einem zu tief eingestellten Gewindefahrwerk zur Prüfstelle zu fahren. Somit sollte ihm eine Fahrt zur Prüfung der Freigängigket der Räder zugestanden werden. Ganz klar nicht zulässig ist hingegen die nächtliche Fahrt zur Diskothek oder zu einem Tuning-Treffen.

Im Idealfall kann bereits ein vorab vereinbarter Termin mit einer Prüfstelle nachgewiesen werden.

Praktischer Unterschied: Änderungsabnahme gemäß §19 StVZO und §21 StVZO

Hier wird der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges nach Einbau eines Teiles geprüft. Der Halter erhält hierüber eine entsprechende Bescheinigung. Eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist hierbei nur dann erforderlich, wenn sich die Zulassungsbehörde aus einem anderen Grund wieder mit dem Fahrzeug befasst (Wohnsitzwechsel, Verkauf). So lange reicht das Mitführen der Bescheinigung über die durchgeführte Änderungsabnahme zum Nachweis der Zulässigkeit des Umbaus aus. Werden die Fahrzeugpapiere nicht geändert, ist dies also kein Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Die Änderungsabnahme dient der Wiedererlangung der Betriebserlaubnis. Dies bedeutet, die Änderung der Fahrzeugpapiere (Eintragung) muss unverzüglich erfolgen (unverzüglich: ohne schuldhafte Verzögerung). Das alleinige Mitführen der Bescheinigung über eine durchgeführte Abnahme gemäß §21 StVZO ist in diesem Fall nicht ausreichend und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

§19 Absatz 2 StVZO vs. §19 Absatz 3 StVZO

Sind die ersten drei Tatbestände (Punkte 1 bis 3 der obigen Auflistung) für das Erlöschen der Betriebserlaubnis klar im §19 Absatz 2 StVZO benannt, ergibt sich aus der Formulierung des §19 Absatz 3 StVZO kein eigenständiger Tatbestand (für Punkt 4 der obigen Auflistung).

Der Umkehrschluss aus der Formulierung des §19 Absatz 3 StVZO ergibt zwar, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn die geforderte Änderungsabnahme nicht durchgeführt wurde, §19 Absatz 2 StVZO ist in diesen Fällen jedoch nicht anwendbar, obwohl die Voraussetzungen dazu gegeben sind.

Hauptunterschied zwischen §19 Absatz 2 StVZO und §19 Absatz 3 StVZO

  • Im §19 Absatz 2 StVZO in jedem Fall davon ausgegangen wird, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist. Der Halter muss also tätig werden, da eine behördliche Befassung mit dem Fahrzeug quasi erzwungen wird.
  • Im §19 Absatz 3 StVZO wird der Halter von dieser Pflicht befreit, wenn eine der in Absatz 3 Satz 1 aufgeführten Voraussetzungen vorliegt.

Herleitung für Punkt 4 der o.g. Auflistung (Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Nichteinhaltung von Auflagen etc.)

Werden Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, hat dies rechtlich gesehen den Eintritt einer auflösenden Bedingung zur Folge und der Verwaltungsakt (Teilegutachten, Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung) erlischt. Als Folge hiervon ist der Tatbestand des §19 Absatz 3 Satz 1 nicht mehr gegeben. Dies führt dazu, dass die Betriebserlaubnis gemäß §19 Absatz 2 erlischt. Kann dieses Ergebnis nicht auf diese Weise erreicht werden (z.B. mangels ausdrücklich vorhandener Bedingung), gewinnt Absatz 3 eine eigenständige Bedeutung. Dies wird im Absatz 5 Satz 1 rechtsverbindlich festgestellt.

Wichtig:             

Sind die Voraussetzungen des §19 Absatz 3 Satz 1 beachtet, d.h. für die verbauten Teile liegt eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a vor, oder der nachträgliche Ein- oder Anbau ist im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden, kann sich eine Betriebsuntersagung nur auf eine konkrete Gefährdung im Sinne des §31 Absatz 2 StVZO stützen.

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Gefragt von: Frau Hedi Heim  |  Letzte Aktualisierung: 22. August 2021
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Welche Veränderungen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen? Wird der Motor dahingehend verändert, dass er mehr Leistung erbringen kann, dann ist die Betriebserlaubnis hierfür nicht mehr gültig. Beim Einbau eines elektrischen Anlassers bleibt die Betriebserlaubnis gültig.

Welche Veränderungen am Fahrzeug können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen Motorrad?

Wird die Auspuffanlage verändert und beispielsweise Teile hiervon ausgebaut, dann hat das zur Konsequenz, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Wenn du einen Lenker anderer Bauart anbaust, kann das dazu führen, dass die Betriebserlaubnis ihre Gültigkeit verliert.

Welche Veränderungen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen Verwendung von Reifen einer anderen Größe?

In der Betriebserlaubnis ist auch die Größe der genutzten Reifen eingetragen. Daher dürfen nur Reifen dieser Größe verwendet werden. Nachträglich können eventuell andere Reifengrößen genehmigt und in die Betriebserlaubnis aufgenommen werden (siehe § 36 (StVZO) Bereifung und Laufflächen).

Was kann zum Erlöschen der Fahrerlaubnis führen?

Neben einem Gericht kann auch die örtliche Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Verkehrsteilnehmer nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Das ist unter anderem der Fall, wenn jemand immer wieder im Straßenverkehr auffällig ist und damit sein Punktekonto in Flensburg auffüllt.

Welche Veränderung am Fahrzeug können zum Erlöschen?

Wird an einem Kraftfahrzeug absichtlich eine Änderung vorgenommen, durch die die Fahrzeugart geändert, das Gefährdungspotential erhöht oder das Geräusch- oder Abgasverhalten des Fahrzeugs verändert wird, erlischt die Betriebserlaubnis.

5 Fragen an einen TÜV Prüfer 👨🏽‍🔧 | KBA, Teilegutachten, ABE oder EG-Typgenehmigung | SIP {Deutsch}

Welche Veränderungen am Fahrzeug können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen?

  • Anbau eines Lenkers anderer Bauart.
  • Einbau eines Austauschmotors.
  • Veränderung der Auspuffanlage.

Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis: diese Konsequenzen drohen. ... Meist wird das Fahren ohne ABE mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Entstand durch dieses Verhalten eine Gefährdung des Verkehrs, sind ein Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg die Konsequenz.

Entzogen wird die Fahrerlaubnis bei Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c), Trunkenheit im Verkehr (§ 316), Unfallflucht mit Toten, Schwerverletzten (§ 142 StGB) oder erheblichem Sachschaden sowie bei Fahren im Vollrausch (§ 323a StGB) ab 2,5 Promille (Schuldunfähigkeit).

Der Führerschein kann beschlagnahmt werden, wenn davon auszugehen ist, dass aufgrund der Verurteilung wegen einer Straftat die Fahrerlaubnis entzogen wird. Ist Gefahr im Verzug, kann die Polizei das Dokument umgehend entziehen, andernfalls ist eine richterliche Entscheidung vonnöten.

Wird Ihnen der Führerschein durch einen richterlichen Beschluss entzogen, ist Ihre Fahrerlaubnis damit automatisch ungültig. Allerdings dürfen Sie weiter Mofa fahren. Ihre Papiere bekommen Sie frühestens nach einer Sperrfrist von 6 Monaten zurück und müssen zudem die Bedingungen der Behörden erfüllen.

Durch dein Einbau eines Motors mit anderer Leistung erlischt die Betriebserlaubnis. Ein Radio ist kein Auslöser dafür, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Der Anbau einer Verkleidung kann dazu führen, dass die Betriebserlaubnis ihre Gültigkeit verliert.

Wann unterliegt ein Führerschein der Einziehung? Ein Führerschein unterliegt dann der Einziehung, wenn die „dazugehörige“ Fahrerlaubnis im Urteil entzogen wurde (§ 69 Abs. 3 StGB).

Die Polizei darf, nachdem Sie einen erheblichen Verstoß gegen Verkehrsregeln festgestellt hat, die Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins eines Verkehrsteilnehmers anordnen.

Die Polizei überprüft im Streifenwagen per Funk: ob der Führerschein zur Fahndung ausgeschrieben ist und. ob Du noch im Besitz der Fahrerlaubnis bist und ob gegen Dich. ... im Bezug auf Deine Person, wird überprüft, ob Du nicht zur Fahndung ausgeschrieben worden bist.

Die Sperre kann nach § 69 a Absatz 7 StGB sogar nachträglich aufgehoben oder verkürzt werden, wenn die vorgenannten positiven neuen Verhaltensänderungen (s.o.) nach der Anordnung der Sperre nachweislich eingetreten sind. Die Sperre muss allerdings mindestens drei Monate gedauert haben.

Bei Drogen am Steuer drohen Fahrverbote für ein bis drei Monate oder ein Führerscheinentzug. Anders als für Alkohol gibt es für andere Drogen keine allgemeinen Grenzwerte. ... Wer bei einer Kontrolle harte Drogen im Blut hat verliert ebenfalls seine Fahrerlaubnis.

Das Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu einem Bußgeld. ... Die ABE wird benötigt, damit ein Fahrer nachweisen kann, dass alle Richtlinien und Vorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr erfüllt sind und das Kraftfahrzeug zulässig ist.

Wer ohne Versicherungsschutz Auto fährt, begeht gemäß Paragraf § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eine Straftat: Er gefährdet andere Verkehrsteilnehmer. Rechtliche Konsequenz ist beispielsweise eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, Entzug des Führerscheins oder eine Geldbuße von bis zu 180 Tagessätzen.

Die Betriebserlaubnis ist die Erlaubnis von einer Behörde zum Betrieb von Kraftfahrzeugen und ihrer Ausrüstungsteile oder technischen Anlagen sowie von Kindertagesstätten.

Ein Arzt kann kein rechtsgültiges Fahrverbot aussprechen, sondern nur eine Warnung. Ein Führerscheininhaber ist nicht verpflichtet, seine Krankheit der Führerscheinstelle zu melden.

Sie können die Neuerteilung persönlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist stellen.

In der Regel soll nach einer verbreiteten Meinung die Dauer einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf ein Fahrverbot angerechnet werden. Soll dies nicht geschehen, dann muss dies vom Gericht ausdrücklich ausgesprochen werden.

(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluß die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen.

Obwohl nach § 94 Abs. 3 StPO nur Führerscheine beschlagnahmt werden können, die der Einziehung unterliegen, und dieses Erfordernis bei einem ausländischen Führerschein nicht erfüllt ist, kann gem. § 111 a Abs. 6 StPO die Beschlagnahme nur "bis" zur Eintragung eines Sichtvermerks erfolgen (Himmelreich / Hentschel aaO.

Ein Führerschein kann – sofern er von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde – sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Von einer Sicherstellung ist die Rede, wenn der Führerschein freiwillig herausgegeben wird. Eine Beschlagnahme liegt vor, sofern keine freiwillige Herausgabe stattfindet.