Welche motorräder kann man drosseln

Hey hoo... :)

Weis jemand von euch ob es bestimmte Einschränkungen gibt wenn man seine Maschine auf 48 PS drosseln will? Ist halt interessant zu wissen wenn man dann offen fahren darf und die Drossel dann raus nimmt... Dass man schon direkt ne Große nimmt um sich später nicht schon wieder eine holen zu müssen.

Schon mal danke im Voraus! Gideon

...komplette Frage anzeigen

Welche motorräder kann man drosseln

Theoretisch kannst Du alle Motorräder drosseln. Ob der Motor das auf Dauer überlebt ist eine andere Sache. Es ist weitaus sinnvoller eine Maschine zu kaufen, die dem entspricht, was Du derzeitig fahren darfst. Erstens kannst Du dann unbeschwert fahren und mußt auf den Motor keine extra Rücksicht nehmen. Du kannst Dich also ganz darauf konzentrieren, fahren zu lernen und Fahrsicherheit und -erfahrung zu bekommen. Und Nein, in der Fahrschule lernst Du nicht fahren. In der Fahrschule erlernst Du die Grundbegriffe, damit Du nach dem Bestehen der Fahrprüfung, dann anfangen kannst fahren zu lernen. Die 2 Jahre mit 48 PS sind sinnvoll. Du sollst schließlich das Motorrad beherrschen und nicht das Motorrad Dich. Wenn Du dann nach 2 Jahren eine größere Maschine mit offenem Motor kaufst, ist das ein neuer Schritt und Du wirst Dich freuen, dass Du wieder eine neue Maschine fahren kannst und nicht mehr das "olle Ding" der letzten 2 Jahre.

Ich hoffe, Du bestehst Deine Fahrprüfung und findest eine Maschine, die Deinen Fahrfähigkeiten entspricht und Dich nicht überfordert. Viel Erfolg.

Woher ich das weiß:Eigene Erfahrung – eigene Erfahrung

Welche motorräder kann man drosseln

Hallo! Ich machs kurz: Möchte/werde mir eine Yamaha FZ6 kaufen, muss sie jedoch leider noch ein jahr beschränkt fahren. Zur neuen Regelung (A2) ab '13 finde ich jedoch leider nur wiedersprüchliche Aussagen.

In den EU-Papieren steht wohl "Krafträder bis zu 35 kW/48 PS und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung (also 70 kW/96 PS) abgeleitet sind."

Aus anderen Quellen, zum Beispiel dem Motorrad-Wiki erfährt man, dass die Regelung mit der doppelten Leistung in Deutschland nicht angewendet wird: "Die EU-Regelung, dass eine A2-Maschine nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung (also 70 kW/96 PS) abgeleitet sein darf, wird in Deutschland vorraussichtlich nicht umgesetzt. Es dürfen also auch stärkere Maschinen gedrosselt werden. ".

Da ich mir über den Winter das Motorrad kaufen möchte, würde ich gerne mal Gewissheit haben ob ich sie auf 35kW drosseln "darf" oder bei den alten 25kw bleiben muss.

Nebenbei: Wenn man so einen Scheiß liest, braucht man sich über Nachwuchssorgen nicht wundern. Eine Regelung die alle Motorräder mit 98PS ausschließt aufgrund von 2 PS zu viel? Welche Lobbygruppe oder welcher EU-Sesselfurzer kommt auf so einen Mist?

Ich bedanke mich im Vorraus für jede hilfreiche Antwort! :)

...komplette Frage anzeigen

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Welche motorräder kann man drosseln

Das sind die EU-Papiere. In deutsches Recht wurde diese Regelung (max 50% Gesamtleistung drosseln) NICHT übernommen. Daher gibt es von der Z800 Kawasaki auch eine EU-Version zum Beispiel. Ich finde daran sieht man dass wir in Deutschland was das Verkehrsrecht angeht noch die "vernünftigsten" (wenn man das so nennen kann) Politiker haben.

Ergo kannst du dir holen was du willst und die Maschiine auf 48PS drosseln, kein Grund zur Sorge. (PS: Am vertraulichsten sind bei solchen Fragen Quellen wie die ADAC-Website)

Der Grund, weshalb die Sessel-Flatulierer wohl auf die Idee mit dem 50% gekommen sind, könnte die hohe Verkehrstotenquote mit 600ern und 1000er Supersportlern sein, die nach dem typischen "Aufmachen" mit 20 wohl stark ansteigt. Wobei diese Regelung meiner Meinung nach nicht zielführend ist, immerhin könnte ich mit mit 20 ja auch eine offene kaufen und vorher halt was kleineres fahren.

LzG

Max

Welche motorräder kann man drosseln

Ergänzung von mir: Habe einen Fehler in der Überschrift eingebaut. Sollte natürlich das "größer als" Zeichen sein, falls sich jemand wundert ;)

Erfolgt seit 2017 keine Eintragung der 35 kW in den Fahrzeugschein (A2 Führerschein)?

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem: Ich habe mir eine XSR900 (Baujahr 2017, Norm4, Ausgangsleistung: 84,6kw bzw. 115Ps) gekauft. Nun möchte ich die Maschine von 84,6 kW auf 35 kW drosseln. Der Drosselhersteller meinte zu mir, dass ich die Drossel zwar einbauen kann, aber der TÜV entweder die Drossel nicht mehr abnimmt, da das Motorrad nach neuer Regelung ab 2016 70 kW übersteigt oder eine Eintragung der 35 kW in den Fahrzeugschein nicht erfolgt. Das würde ja für mich bedeuten, dass die Maschine trotz Drossel im Fahrzeugschein als offen angegeben wird und ich sie trotz meines A2-Führerscheins, welches ich vor 2016 gemacht habe (Besitzstandschutz) nicht fahren darf.

Ich habe sämtliche Anlaufstellen durch und keiner kann mir hier wirklich weiterhelfen. Ich hoffe ihr habt einige Ideen und könnt mir weiterhelfen. Ich danke Euch schon mal im Voraus.

Welche motorräder kann man drosseln

Inhaber eines Führerscheins der Klasse A2 dürfen Motorräder mit bis zu 35 kW/48 PS fahren. Um unter dieser Schwelle zu bleiben, lässt sich zwar auch die Leistung stärkerer Zweiräder drosseln.

Inhaber eines Führerscheins der Klasse A2 dürfen Motorräder mit bis zu 35 kW/48 PS fahren. Um unter dieser Schwelle zu bleiben, lässt sich zwar auch die Leistung stärkerer Zweiräder drosseln.

Inzwischen ist die Auswahl der Motorräder dafür aber auf Maschinen bis maximal 70 kW/95 PS begrenzt. Diese Regelung gilt für Inhaber von A2-Führerscheinen, die seit dem 28. Dezember 2016 erteilt wurden, informiert der Industrie-Verband Motorrad (IVM).

Ein Bestandsschutz gilt für die bis einschließlich 27. Dezember 2016 erteilten Führerscheine der Klasse A2 - bis zu diesem Datum war die Auswahl der Maschinen zum Drosseln des Motors frei.

„Dieser Bestandsschutz gilt aber nur für Deutschland. Wer ins europäische Ausland fährt, kann auf unterschiedliche Regelungen treffen”, warnt Achim Marten von IVM. Er rät Inhabern von A2-Führerscheinen daher von Fahrten ins europäische Ausland ab, sofern sie dort mit einer gemäß Bestandschutz gedrosselten Maschine unterwegs sind, deren Ausgangsleistung bei mehr als 70 kW/95 PS lag.

(dpa)